1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Polo
  6. Polo 5
  7. Garantieverlängerung - Was wird alles abgedeckt?

Garantieverlängerung - Was wird alles abgedeckt?

VW Polo 5 (6R / 6C)
Themenstarteram 1. Oktober 2012 um 8:23

Unser Polo ist 2,5 Jahre alt und hat die "neue" Garantieverlängerung.

Dann entdeckten wir Flecken unter dem Auto. Meister meinte nach dem Blick unter die Motorhaube, da wären auch Tropfen und die Quelle müssten sie checken. Auto 1 Tag dagelassen. Bei der Abholung kam auch die bekannte Geschichte vom geschmolzenen Wachs und der Hinweis auf die TPI von VW mit dem geschmolzenen Wachs. Komischerweise waren die Flecken aber feucht und leicht ölig. Sollte Wachs nicht wieder hart werden?

Der Hammer ist, dass jetzt nach einigen Wochen eine Rechnung über 180 Euro kam. Begründung: Da ja nichts gefunden wurde (außer der TPI ;)), könne man das nicht über Garantieverlängerung abrechnen :confused:? Abzocke oder alles normal?

Wie seht ihr das?

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 1. Oktober 2012 um 14:10

Zitat:

Original geschrieben von Spacefly

Typischer Fall von "Verwechslung Garantie vs. Gewährleistung" ;)

...

Gehst du in die Werkstatt weil du "meinst" es sei ein defekt auf Garantie dieses aber nicht der Fall ist, zahlst du die Arbeit des Händlers und hast halt keinen Anspruch bei Volkswagen....

...

Naja, ich glaube du verwechselst im Moment auch Garantie und Gewährleistung ;) VW bietet eine (freiwillige) Garantie während der ersten 2 Jahre. Die habe ich (siehe Post von myinfo) um 3 Jahre verlängert ("Alle Leistungen entsprechen in vollem Umfang der Herstellergarantie" )

Nun habe ich nicht darauf bestanden, dass der Wagen durchgesehen oder repariert wird. Der Meister hat unter die Haube geschaut und tatsächlich Öltropfen festgestellt, die frisch waren. (Im Nachhinein soll es laut TPI Wachs gewesen sein :confused:) .Die Herkunft konnte er nicht klären und wollte den Wagen einen Tag dabehalten, um die Ursache zu finden. Also lag für ihn scheinbar ja auch ein Fehler vor. Dachte ich jedenfalls.

Für mich hätte er entweder sagen müssen,

1. ist nicht der Rede Wert oder

2. ich schaue ins System, ob es eine TPI gibt zu dem Symptom gibt. Das haben sie erst gemacht, nachdem sie das Auto "zerlegt " und nichts gefunden hatten.

Tja, da war meine Idee in die Werkstatt zu fahren, bevor ein grösserer Schaden eintritt, keine gute Idee. Demnächst heisst es wohl, solange zu fahren, bis ein kapitaler Schaden auftritt und es für VW richtig teuer wird :( Ist bestimmt nicht im Sinne von VW, aber scheinbar soll es so sein ...

 

 

 

 

27 weitere Antworten
Ähnliche Themen
27 Antworten

steht in den agb...aber musst Du die rechnung bezahlen oder war das nur eine info für Dich was die versicherung geleistet hat?

Themenstarteram 1. Oktober 2012 um 8:31

Zitat:

Original geschrieben von garfield126

steht in den agb...aber musst Du die rechnung bezahlen oder war das nur eine info für Dich was die versicherung geleistet hat?

Die Rechnung soll ich bezahlen. Immerhin hätte der Meister ja auch sagen können: Ist nicht der Rede Wert oder gleich schauen, ob es eine TPI gibt. Das Auto "zerlegen" und dann ne Rechnung schreiben finde ich dreist.

 

Wie lautete der schriftliche Auftrag?

Aber so ansich, würde ich sagen, dumm gelaufen, du musst zahlen.

Ob aber eine TPI immer eine Garantieleistung ist, weiß ich nicht.

Hallo in die Runde!

Ich habe die "neue" und musste auch zahlen. :(

Im August 2011, die Herstellergarantie ist seit 4 Monaten vorbei, bin ich mal wieder in der Werkstatt.

Die neue Garantieverlängerung, welche in der 1. Vertragsperiode laut VW der Herstellergarantie entspricht, sollte alles abdecken. Pustekuchen! Die Regelung sieht so aus und ist aus meiner Sicht nicht i.O.:

Wird ein Fehler gefunden, kann er repariert und der neuen GV in Rechnung gestellt werden.

Wird kein Fehler gefunden, kann der GV nichts in Rechnung gestellt werden und der Kunde bezahlt die Arbeit.

Der Herstellergarantie entspricht dies nicht! Ich kann mich nicht erinnern, in den ersten zwei Jahren nach der EZ in der Werkstatt etwas bezahlt zu haben, wenn die Werkstatt nichts gefunden hat - und dies war öfter der Fall.

 

Zitat:

Volkswagen Bank - Die Garantieverlängerung ...

"Fünf Jahre Garantie.

Himmlische Leistungen zum Sparschweinpreis.

Von manchen Dingen kann man gar nicht genug bekommen. Zum Beispiel von den Garantieleistungen fürs Auto. Nach zwei Jahren Herstellergarantie ist normalerweise Schluss. Doch was passiert dann? Wir haben uns etwas Besonderes für Sie ausgedacht und eröffnen Ihnen eine ganz neue Dimension des unbeschwerten Fahrens in Ihrem neuen Volkswagen1:

Sichern Sie sich ganze 5 Jahre Garantie auf Herstellerniveau und holen Sie sich den perfekten Rundumschutz vor unerwarteten

Reparaturkosten.

Alle Leistungen entsprechen in vollem Umfang der Herstellergarantie – das macht die Sache ebenso umfassend wie einfach."

Dies ist definitiv nicht der Fall!

Eigentlich müsste man damit zu einem Anwalt gehen. :(

VG myinfo

am 1. Oktober 2012 um 13:42

Typischer Fall von "Verwechslung Garantie vs. Gewährleistung" ;)

Volkswagen Garantiert dir eine gewisse Leistung. Sollte diese nicht eingehalten werden ( Schaden, Defekt etc. ) ist VW per Garantie verpflichtet den Mangel laut Vereinbarung zu beseitigen.

Hast du innerhalb der 2 Jahre nach Neukauf ein Problem mit dem Auto läuft das i.d.R. auf die Gewährlseitung des Herstellers hinaus bzw. dieser holt sich einen Teil per Garantie Antrag von VW wieder damit er die kosten nicht alleine trägt wenn der Händler keine Schuld trägt. Aus dem Grund zahlst du i.d.R. nicht während der Gewährleistung.

Nach den 2 Jahren ist der Händler raus aus der Gewährleistung und auch Volkswagen muß nur noch den Schaden übernehmen wenn er definitiv vorhanden ist und per Vetrag oder ähnlichem Gedekt ist.

Gehst du in die Werkstatt weil du "meinst" es sei ein defekt auf Garantie dieses aber nicht der Fall ist, zahlst du die Arbeit des Händlers und hast halt keinen Anspruch bei Volkswagen....

Ist eigentlich sehr einfach, nicht wirklich neu und noch weniger ein Volkswagen "Problem" sondern schlicht und einfach die aktuelle Rechtslage.

Allerdings hätte der :) dich vorher aufklären können

Unser 6 R war bisher 11 x beim :) davon 9 X auf Gewärleistung und nur 2 X konnte der :) einen Garantie-Antrag stellen (Haube + Kette)

LG Space

Das ist m.E. nicht richtig.

Bei Volkswagen hat jedes Auto eine 2 jährige Hersteller-Garantie (und keinen Mix aus z.B. 6-monatiger Garantie plus 1,5 Jahre Gewährleistung.)

Deswegen heißt die Weiterführung dieser Herstellergarantie (so ist das wörtlich beschrieben) ja auch Volkswagen Neuwagen-Garantieverlängerung und nicht Gewährleistungsverlängerung und die greift erst nach den ersten 2 Jahren.

Selbstverständlich ist es dann eine Schweinerei, wenn man trotzdem während der Verlängerung anderen Regeln unterliegt, als während der "echten" Herstellergarantiezeit.

Wenn ein Fehler allerdings anerkannt wurde (von der Werkstatt ebenfalls festgestellt wurde) und die ihn nur nicht beheben können, würde ich nichts für die Überprüfung zahlen.

Weigern können die sich m.E. nur, wenn sie den vom Kunden genannten Fehler nicht nach vollziehen können (oder wollen).

Wenn sie nicht wollen, bleibt, das kann m.E. während der 2-jährigen, echten Herstellergarantie genau so passieren, nur Rechtsanwalt und Gutachter.

Themenstarteram 1. Oktober 2012 um 14:10

Zitat:

Original geschrieben von Spacefly

Typischer Fall von "Verwechslung Garantie vs. Gewährleistung" ;)

...

Gehst du in die Werkstatt weil du "meinst" es sei ein defekt auf Garantie dieses aber nicht der Fall ist, zahlst du die Arbeit des Händlers und hast halt keinen Anspruch bei Volkswagen....

...

Naja, ich glaube du verwechselst im Moment auch Garantie und Gewährleistung ;) VW bietet eine (freiwillige) Garantie während der ersten 2 Jahre. Die habe ich (siehe Post von myinfo) um 3 Jahre verlängert ("Alle Leistungen entsprechen in vollem Umfang der Herstellergarantie" )

Nun habe ich nicht darauf bestanden, dass der Wagen durchgesehen oder repariert wird. Der Meister hat unter die Haube geschaut und tatsächlich Öltropfen festgestellt, die frisch waren. (Im Nachhinein soll es laut TPI Wachs gewesen sein :confused:) .Die Herkunft konnte er nicht klären und wollte den Wagen einen Tag dabehalten, um die Ursache zu finden. Also lag für ihn scheinbar ja auch ein Fehler vor. Dachte ich jedenfalls.

Für mich hätte er entweder sagen müssen,

1. ist nicht der Rede Wert oder

2. ich schaue ins System, ob es eine TPI gibt zu dem Symptom gibt. Das haben sie erst gemacht, nachdem sie das Auto "zerlegt " und nichts gefunden hatten.

Tja, da war meine Idee in die Werkstatt zu fahren, bevor ein grösserer Schaden eintritt, keine gute Idee. Demnächst heisst es wohl, solange zu fahren, bis ein kapitaler Schaden auftritt und es für VW richtig teuer wird :( Ist bestimmt nicht im Sinne von VW, aber scheinbar soll es so sein ...

 

 

 

 

am 1. Oktober 2012 um 14:17

Zitat:

Original geschrieben von navec

Das ist m.E. nicht richtig.

Bei Volkswagen hat jedes Auto eine 2 jährige Hersteller-Garantie (und keinen Mix aus 6monatiger Garantie plus 1,5 jahre Gewährleistung.

Habe ich ja auch nicht behauptet. Es geht nur darum warum man i.d.R. während der ersten 2 Jahre für "Bagatell-Fälle" nichts zahlt oder wenn man nichts findet. Es wird einfach über die Gewährlsietung abgrechnet weil es bei Volkswagen selbst (Garantie) nichts abzurechnen gibt.

Zitat:

Deswegen heißt die Weiterführung dieser Herstellergarantie ja auch Volkswagen Neuwagen-Garantieverlängerung und nicht Gewährleistungsverlängerung.

Die Verlängerung hat mit der Gewärleistung ja auch nichts zu tun. Die Garantei greift halt nur noch wenn definitiv ein Garantiefall vorliegt. Sollte das nicht der Fall sein und der :) hat sich seine Hände schon schmutzig gemacht kann und darf er dir das in Rechnung stellen.

Habe ich selbst erlebt. ;) Und laut ADAC keine Chance für mich. Begründung siehe oben ;)

Zitat:

Wenn ein Fehler allerdings anerkannt wurde (von der Werkstatt ebenfalls festgestellt wurde) und die ihn nur nicht beheben können, würde ich nichts für die Überprüfung zahlen.

Weigern können die sich m.E. nur, wenn sie den vom Kunden genannten Fehler nicht nach vollziehen können (oder wollen).

Oder es einfach nichts belegbares Vorliegt bzw. dem Nutzer angelastet werden kann (Verschleiß, Unsachgemäßenutzung ect.)

Nur leider ist auch hier das Problem das der :) Arbeitslohn zahlen muß für eine Arbeit die er nicht abrechnen kann (keine Übernahme durch VW) oder umsonst leisten muß (außerhalb Gewährleistung)

Somit hat er das Recht dir die Leistung in Rechnung zu stellen. Oder Arbeiten Dienstleister neuerdings in Deutschland kostenfrei wenn der fehler nicht bei ihnen liegt. Wäre mir perönlich neu ;)

 

@ OPAmitTDI

Nein keine Angst, da kenne ich mich mittlerweile sehr gut aus. Auch schon aus beruflichen Gründen, wobei man immer noch dazu lernen kann und nicht fehlerfrei ist.

Ihr versteift euch nur alle auf eine blöde Garantie-Verlängerung, das ist das Problem.

Diese zahlt oder übernimmt eben nur wenn es was zu übernehmen gibt und sonst nicht.

Diese kleinen Zwischen "Besuche" innerhalb der ersten 2 Jahre weil es hier klappert oder dort Quitscht oder gar der Aschenbecher voll ist :D :D laufen i.d.R. über die Gewährleistung des Händlers der dir für die Beseitigung garnichts berechnen darf, sofern es was zu bemängeln gibt. Bei größeren Sachen stellt er einen Garantie-Antrag, haben wir auch schon tausendmal durchgekaut.... Erst dann ist es ein Garantie-Fall und nichts anderes ist es bei der Verlängerung....

Ich würde es zukünftig vor der Abgabe des Autos versuchen eindeutig zu klären: Was ist, wenn Sie sich irren und der jetzt von Ihnen diagnostizierte Fehler letztendlich doch kein Fehler ist o.ä.

Und auch dieser Fall hätte während der "echten" Herstellergarantie genau so auftreten können. Wenn nicht, liegt es m.E. nur daran, dass sich der Händler von sich aus in der Anfangszeit noch kulanter verhält.

Ich habe irgendwo mal gelesen, dass es dem Kunde nicht angelastet werden kann, ob eine Sache ein Mangel ist oder nicht. Da gab es wohl mal eine Aussage zu, glaube bei ner Haushaltsmaschine, wollte der Hersteller das Geld für Transport und Überprüfung haben innerhalb der Garantiezeit, weil der Kunde wohl ein normales Geräusch bemängelte.

am 1. Oktober 2012 um 14:28

Zitat:

Original geschrieben von navec

Ich würde es zukünftig vor der Abgabe des Autos versuchen eindeutig zu klären: Was ist, wenn Sie sich irren und der jetzt von Ihnen diagnostizierte Fehler letztendlich doch kein Fehler ist o.ä.

Richtig, und wichtig ist was im Auftrag steht. Hat mir der ADAC damals dann auch gesagt. War nur leider auch für mich zu Spät und zum Glück "nur" 88 € Lehrgeld...

@spacefly

Zitat:

:

Die Verlängerung hat mit der Gewärleistung ja auch nichts zu tun. Die Garantei greift halt nur noch wenn definitiv ein Garantiefall vorliegt. Sollte das nicht der Fall sein und der hat sich seine Hände schon schmutzig gemacht kann und darf er dir das in Rechnung stellen.

Für den Kunden ist es aufgrund der Unterlagen und Flyer, die ihm zur Verfügung stehen aber trotzdem nicht verständlich und es ist m.E. schlicht unangebracht, dem Kunden bei dieser Sachlage:

Zitat:

Typischer Fall von "Verwechslung Garantie vs. Gewährleistung"

vor zu halten.

Hier sehe ich es eher so, dass VW der Informationspflicht nicht vollständig nach gekommen ist.

am 1. Oktober 2012 um 14:33

Touche :D:D

Okay, das hätte ich eventuell nicht so ausdrücken müßen. Stimmt schon.

Sicherlich kann man das dem Kunden kaum Vorwerfen. Allerdings, und ich kenn den Vertrag nicht noch bin ich Rechtsexperte ;) , verhält sich VW eventuell bei der Verlängerung ja genauso wie es sein muß.

Nur leider ist das nicht unbedingt ideal für den Kunden weil er vorher einfach andere Leistungen "Gewöhnt" war welche allerdings bisher nicht unter den Garantienaspruch gefallen sind bzw. er gedacht hat das es sö wäre.

Das hilft TE nicht weiter ist mir klar

LG

Ich habe sowohl meinen Vertrag (mit sämtlichem Beiwerk), als auch den Flyer dazu m.E. recht aufmerksam durchgelesen (@myinfo ganz sicher auch...):

Es ist, für mich zumindest, nicht erkennbar, dass es einen prinzipiellen Unterschied für den Kunden gibt.

Den Flyer dazu hat @myinfo ja an seinen Beitrag gehängt. Lies ihn dir mal durch.

Deine Antwort
Ähnliche Themen