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Garantieverlängerung - Wechsel der Vertragswerkstatt
Wir haben unseren VW bei dem Händler gekauft, bei dem das Fahrzeug derzeit gewartet und repariert wird. Mit der Vertragswerkstatt
sind wir seit kurzem sehr unzufrieden. Das Fahrzeug befindet sich noch innerhalb der zweijährigen Werksgarantie.
Außerdem haben wir eine zweijährige VW Anschlussgarantie bei diesem Händler abgeschlossen.
Meine Frage lautet:
Können bzw. dürfen wir die Garantie- und Inspektionsarbeiten auch bei einem anderen VW Betrieb in Auftrag geben?
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von p4pe512
Dann darf ich auch meinen Senf zum Abschluss der Garantieverlängerung abgeben. Ich habe keine Garantieverlängerung abgeschlossen und der Wagen, mitlerweile 3,5 Jahre alt, ist bestens in Schuss
Kurz bevor ein Garantiefall eintritt ist meistens jedes Fahrzeug bestens in Schuss.
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15 Antworten
Ja sicher. Die Garantie wird ja vom Hersteller gewährt und nicht vom Händler.
Soweit ich weiß, die ersten 2 Jahre Werksgarantie egal wo, bei der Anschlussgarantie aber eigentlich nur beim Händler, wo diese abgeschlossen worden ist, bzw. woanders nur, wenn mind. 50km weg. Aber auf letzteres will ich mich nicht genau festlegen.
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Soweit ich weiß, die ersten 2 Jahre Werksgarantie egal wo, bei der Anschlussgarantie aber eigentlich nur beim Händler, wo diese abgeschlossen worden ist, bzw. woanders nur, wenn mind. 50km weg. Aber auf letzteres will ich mich nicht genau festlegen.
Quatsch, Werksgarantie ist Werksgarantie. Auch wenn man diese verlängert gilt dies für alle VW Händler Europaweit
Der Händler, bei dem ich die Garantieverlängerung abschließe, ist doch eigentlich nur Vermittler zwischen Antragsteller und dem VVD. Meiner Meinung hat er kein Anrecht darauf, dass Garantie- und Inspektionsarbeiten dann auch in seinem Betrieb durchgeführt werden müssen, ebenso wenig wie anfallende Garantieansprüche.
Kein Problem!
Ich hatte für meinen Jetta eine Garantieverlängerung direkt beim Kauf mit abgeschlossen.
Mittlerweile ist das Auto älter als 2 Jahre und ich habe den gewechselt. Alles reibungslos!
Zitat:
Original geschrieben von sh4xuR
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Soweit ich weiß, die ersten 2 Jahre Werksgarantie egal wo, bei der Anschlussgarantie aber eigentlich nur beim Händler, wo diese abgeschlossen worden ist, bzw. woanders nur, wenn mind. 50km weg. Aber auf letzteres will ich mich nicht genau festlegen.
Quatsch, Werksgarantie ist Werksgarantie. Auch wenn man diese verlängert gilt dies für alle VW Händler Europaweit
Nicht quatsch babbeln, wenn man es nicht genau weiß.
Siehe Punkt VIII in den Bedingungen, da steht, tritt ein Schadensfall im Umkreis von 50km zum GV abschließenden Händler ein, ist der Schaden nach Möglichkeit bei diesem zu beheben.
Das es lockerer Gehandhabt wird, ist aber schön zu hören!
GVB 252/04, Stand 01.01.2011
Zitat:
VI. Abwicklung der Garantie
(1) Die Abwicklung von unter diese Versicherung fallenden
Schäden erfolgt über den vermittelnden Händler oder einer
durch den Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt,
a) nach Möglichkeit bei dem die Garantieversicherung vermit-
telnden Händler, wenn der Versicherungsfall innerhalb eines
Umkreises von 50 km von dessen Standort eintritt;
b) nach Ihrer Wahl bei einer anderen durch den Hersteller
anerkannten Vertragswerkstatt, wenn der Versicherungsfall
außerhalb eines Umkreises von 50 km eintritt.
Ich habe die Verlängerung direkt beim VVD abgeschlossen, nicht bei einem Händler. Also gibt es auch keinen Händler, an den ich gebunden bin.
Zitat:
Original geschrieben von 911westie
Ich habe die Verlängerung direkt beim VVD abgeschlossen, nicht bei einem Händler. Also gibt es auch keinen Händler, an den ich gebunden bin.
Beim nächsten Mal werden wir auch diesen Weg beschreiten, damit wir unabhängig bleiben.
Vielen Dank
Ich habe das damals auch von meinem Händler durchführen lassen (Internetkauf). In der Versicherungspolice taucht der Name des Händlers überhaupt nicht auf, sondern nur der Volkswagen Versicherungsservice. Den Punkt VIII gibt es in der oben zitierten Form bei mir im Vertrag überhaupt nicht, scheint also ein ganz anderer Vertrag zu sein!
Punkt VIII gibt es in der GVB 252/05, also eins neuer als von Jubi. Stand 20.3.12
Vielen Dank für die zahlreichen informativen Antworten,
wir haben gestern unseren Versicherungsschein erhalten. In der neuesten Fassung der Bedingungen steht, dass wir die anfallenden Reparaturen bei einer VW Vertragswerkstatt durchführen lassen müssen. Wir sind somit nicht an unseren Händler gebunden.
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Dann darf ich auch meinen Senf zum Abschluss der Garantieverlängerung abgeben. Ich habe keine Garantieverlängerung abgeschlossen und der Wagen, mitlerweile 3,5 Jahre alt, ist bestens in Schuss
Zitat:
Original geschrieben von p4pe512
Dann darf ich auch meinen Senf zum Abschluss der Garantieverlängerung abgeben. Ich habe keine Garantieverlängerung abgeschlossen und der Wagen, mitlerweile 3,5 Jahre alt, ist bestens in Schuss
Kurz bevor ein Garantiefall eintritt ist meistens jedes Fahrzeug bestens in Schuss.