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Garantieverlust bei Codierungen?

BMW 5er F11
Themenstarteram 27. Januar 2013 um 11:24

Steht ja oben. Wie sind denn die Erfahrungen wenn ich verschiedene Codierungen machen lassen würde bei einem "freien" Codierer?

Kann es Probleme mit der Werksgarantie/Gewährleistung/ Kulanz geben?

Grüße

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15 Antworten

hallo,

ich gehe mal davon aus, daß es zumindest Ärger geben wird. Durch die nicht von BMW vorgenommene Codierung werden die Eigenschaften des Fahrzeugs gegenüber dem Serienstand verändert und der Nachweis dazu ist seitens BMW problemlos möglich.

gruss mucsaabo

Hallo!

Nun ja, es muss schon ein kausaler Zusammenhang bestehen zwischen den Veränderungen und dem aufgetretenen Fehler. Selbst bei einer Tuningmaßnahme am Motor wird sich BMW nicht auf eine Verweigerung der Gewährleistung heraus reden können, wenn mein Sitz anfängt zu wackeln.

Die Einstellungen in der Codierung sind von BMW ja so als möglich gegeben. Lasse ich nun mein Alarmhorn bei einem Schließvorgang hupen, dann hat das überhaupt nichts mit einem verstellten Fahrwerk zu tun. Bemängele ich hingegen eine kaputte Hupe der Alarmanlage könnte theoretisch BMW davon ausgehen, dass die durch die Veränderung der Einstellung kaputt gegangen ist. Komisch wiederum, dass so eine Einstellung möglich ist.

Die meisten Sachen, die codiert werden können sind nicht so extrem oder tragisch, dass es auf ein Verlust der Gewährleistung hinauslaufen würde. Zumal der :) bei einem solchen Fehler wohl nur extrem selten nachschauen würde, welcher Flag jetzt gerade in den Einstellungen gesetzt ist, sondern die Hupe als Beispiel tauschen.

CU Oliver

Zitat:

Original geschrieben von milk101

Hallo!

Nun ja, es muss schon ein kausaler Zusammenhang bestehen zwischen den Veränderungen und dem aufgetretenen Fehler. Selbst bei einer Tuningmaßnahme am Motor wird sich BMW nicht auf eine Verweigerung der Gewährleistung heraus reden können, wenn mein Sitz anfängt zu wackeln.

Die Einstellungen in der Codierung sind von BMW ja so als möglich gegeben. Lasse ich nun mein Alarmhorn bei einem Schließvorgang hupen, dann hat das überhaupt nichts mit einem verstellten Fahrwerk zu tun. Bemängele ich hingegen eine kaputte Hupe der Alarmanlage könnte theoretisch BMW davon ausgehen, dass die durch die Veränderung der Einstellung kaputt gegangen ist. Komisch wiederum, dass so eine Einstellung möglich ist.

Die meisten Sachen, die codiert werden können sind nicht so extrem oder tragisch, dass es auf ein Verlust der Gewährleistung hinauslaufen würde. Zumal der :) bei einem solchen Fehler wohl nur extrem selten nachschauen würde, welcher Flag jetzt gerade in den Einstellungen gesetzt ist, sondern die Hupe als Beispiel tauschen.

CU Oliver

Ich würde mir da auch keine zu großen Sorgen machen! Wie Oliver schon sagte, muss zunächst ein Zusammenhang zwischen der codierten Einstellung und Deinem Problem/Defekt liegen. Zur Sicherheit einfach vorher eine Sicherung der Standardeinstellungen machen und bei Reklamationsbedarf Rücksichern!

Zitat:

Original geschrieben von Pate1410

.....................

Ich würde mir da auch keine zu großen Sorgen machen! Wie Oliver schon sagte, muss zunächst ein Zusammenhang zwischen der codierten Einstellung und Deinem Problem/Defekt liegen. Zur Sicherheit einfach vorher eine Sicherung der Standardeinstellungen machen und bei Reklamationsbedarf Rücksichern!

hallo,

da denkst du leider zu kurz. Es gibt Steuergeräte, die die Anzahl der Codierzyklen mitzählen und über die bei BMW gespeicherte Fahrzeughistorie ist es ein leichtes, diese Unterschiede festzustellen:mad:. Allerdings, und da stimme ich zu, muß da schon etwas größeres anliegen, wenn solche Nachforschungen angestellt werden.

gruss mucsaabo

Hallo Mucsaabo,

die Info habe ich schon, nur sagst Du ja selbst, dass da schon einiges an Verdacht vorliegen muss, bis diese Parameter abgefragt werden!

Daher sollte man schon auf eine Datensicherung zurückspielen, damit bei der Testfahrt des :) nicht plötzlich Sideview bei 120 auf der Autobahn zu sehen ist.

Also nicht zu sehr verrückt machen.

Zitat:

Original geschrieben von mucsaabo

Zitat:

Original geschrieben von Pate1410

.....................

Ich würde mir da auch keine zu großen Sorgen machen! Wie Oliver schon sagte, muss zunächst ein Zusammenhang zwischen der codierten Einstellung und Deinem Problem/Defekt liegen. Zur Sicherheit einfach vorher eine Sicherung der Standardeinstellungen machen und bei Reklamationsbedarf Rücksichern!

hallo,

da denkst du leider zu kurz. Es gibt Steuergeräte, die die Anzahl der Codierzyklen mitzählen und über die bei BMW gespeicherte Fahrzeughistorie ist es ein leichtes, diese Unterschiede festzustellen:mad:. Allerdings, und da stimme ich zu, muß da schon etwas größeres anliegen, wenn solche Nachforschungen angestellt werden.

gruss mucsaabo

Themenstarteram 27. Januar 2013 um 18:29

Dann lass ich das wohl, wollte nur Kleinigkeiten fürs HUD....

Zitat:

Original geschrieben von Tils Nils

Dann lass ich das wohl, wollte nur Kleinigkeiten fürs HUD....

hallo,

so steht es in u.a. den allgemeinen Geschäftsbedingungen:

"VII. Sachmangel

1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Auslieferung des Kaufgegenstandes. Zeigt sich innerhalb von einem Jahr ab Auslieferung ein Sachmangel, so wird vermutet,

dass die Sache bereits bei Auslieferung mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Mangels nicht vereinbar.

Beschränkt auf die Geltendmachung von Mängelbeseitigungsansprüchen gilt diese Vermutung auch dann, wenn sich ein Sachmangel erstmals nach Ablauf eines Jahres, aber vor Ablauf von zwei Jahren nach Auslieferung zeigt.

Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen nicht, wenn der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist oder dadurch entstanden ist, dass

– der Käufer einen Mangel nicht unverzüglich nach Entdeckung angezeigt hat oder

– der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben oder der Kaufgegenstand zuvor in einem Betrieb, der für den Käufer erkennbar vom Hersteller für die Betreuung nicht anerkannt war, unsachgemäß instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Käufer dies erkennen musste oder

in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand oder Teile davon (z.B. Software) in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder

– der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat."

und da HUD nun mal keine der preiswerten Baugruppen ist, würde ich mir das auch sehr überlegen.

gruss mucsaabo

am 27. Januar 2013 um 19:46

Moin,

es wird aber nicht die Software als solches verändert, sondern lediglich Parameter

die bereits vorhanden sind auf andere Werte gesetzt und davon steht da nichts.

munter bleiben

Skotty

am 27. Januar 2013 um 21:38

Zitat:

Original geschrieben von mucsaabo

Zitat:

Original geschrieben von Tils Nils

Dann lass ich das wohl, wollte nur Kleinigkeiten fürs HUD....

hallo,

so steht es in u.a. den allgemeinen Geschäftsbedingungen:

"VII. Sachmangel

1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Auslieferung des Kaufgegenstandes. Zeigt sich innerhalb von einem Jahr ab Auslieferung ein Sachmangel, so wird vermutet,

dass die Sache bereits bei Auslieferung mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Mangels nicht vereinbar.

Beschränkt auf die Geltendmachung von Mängelbeseitigungsansprüchen gilt diese Vermutung auch dann, wenn sich ein Sachmangel erstmals nach Ablauf eines Jahres, aber vor Ablauf von zwei Jahren nach Auslieferung zeigt.

Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen nicht, wenn der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist oder dadurch entstanden ist, dass

– der Käufer einen Mangel nicht unverzüglich nach Entdeckung angezeigt hat oder

– der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben oder der Kaufgegenstand zuvor in einem Betrieb, der für den Käufer erkennbar vom Hersteller für die Betreuung nicht anerkannt war, unsachgemäß instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Käufer dies erkennen musste oder

in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand oder Teile davon (z.B. Software) in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder

– der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat."

und da HUD nun mal keine der preiswerten Baugruppen ist, würde ich mir das auch sehr überlegen.

gruss mucsaabo

Ich würde einmal sagen, die Softwareänderung hat nichts mit codieren zu tun. Sondern eher mit z.B. Motortuning. Hier wird Software verändert.

Gruß

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Skotty660815

Moin,

es wird aber nicht die Software als solches verändert, sondern lediglich Parameter

die bereits vorhanden sind auf andere Werte gesetzt und davon steht da nichts.

munter bleiben

Skotty

Und genau mit dieser Haarspalterei setzen sich dann Anwälte und Gerichte (teils sehr, sehr lange) auseinander. ;)

Themenstarteram 28. Januar 2013 um 8:10

Ich würde die paar Sachen ja auch bei BMW machen lassen, nur leider "kann" das mein :) nicht :(

Hallo!

Er will eher nicht können :)

Was möchtest Du denn geändert haben?

CU Oliver

Themenstarteram 28. Januar 2013 um 8:37

Ich hätte gerne die Titelanzeige, Telefonnummern, die Blinker, und wenn es geht die Drehzahlanzeige im HUD

Hallo!

Im Prinzip also keine großen Sachen. Die Drehzahlanzeige, also das sogenannte M-HUD habe ich allerdings noch nicht versucht. Weiß also nicht, ob das überhaupt geht.

Die gewünschten Listen befinden sich im Modul Kombi und lösen für normal eine Fehlermeldung aus und werden im Fehlerspeicher abgelegt. Diesen kann man aber auf 0 setzen, so dass für den :) eine Änderung erst einmal nicht erkennbar wäre. Ich wüßte jetzt auch nicht, welche Gewährleistungsansprüche durch solch eine Änderung gefährdet werden könnten.

CU Oliver

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