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Garantieversicherung Gebrauchtwagen vs. Gewährleistung

Themenstarteram 13. Juli 2016 um 9:39

Hallo Forum,

ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier im richtigen Unterforum:

Ich habe einen Gebrauchtwagen mit Mapfrey-Garantieversicherung erworben. Der erste Schaden entstand auch gleich nach 2 Wochen in Höhe von 700 Euro. Die Garantie übernimmt die Kosten nach einigem Hin-und Her anteilig, Materialkosten jedoch nur zu 50 Prozent, ca. 150 Euro bleiben offen. Der Händler meint, auf diesen 150 Euro bliebe ich sitzen.

Die Frage: Da ich ja gleichzeitig Anspruch auf Gewährleistung habe, muss der Händler nicht auch diesen Restbetrag übernehmen, oder muss ich den tatsächlich selbst zahlen? Gibt es da eine Grundlage, die mir jemand nennen könnte?

PS: ich weiß, dass es hier keine Rechtsberatung gibt, dennoch interessiert mich aus Prinzip, wer hier im Recht ist.

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21 Antworten

Wo wurde die Reparatur durchgeführt?

Was war kaputt?

Händler seine Sache zu 100%!

Themenstarteram 13. Juli 2016 um 10:07

@Wattwanderer: Vertragswerkstatt nach Absprache mit Händler, da Fahrzeug nicht mehr fahrfähig (Händler 300 km entfernt); Federung Hinterachse

Wenn die Reparatur mit dem Händler abgesprochen war, dann Händlersache.

Hast du das auch schriftlich?

Gewährleistung heißt, dass der Händler das Recht zur Nachbesserung hat.

In den ersten 6 Monaten MUSS der Händler für die kosten aufkommen, nach diesen 6 Monaten greift eig erst die Mapfrey garantie, wo du dann halt nur 50% ersetzt bekommst.

(min 12 monate händler gewährleistung. 1-6Monat muss der Händler beweisen das der Fehler nach Verkauf eintrat, Monat 6-12 muss aber der Kunde beweisen das der schaden schor vor kauf bestand. )

In deinen fall aber nach 2 wochen, hätte der Händler es komplett reparieren müssen, und zahlen.

Themenstarteram 13. Juli 2016 um 15:29

Aber wenn die Garantie bereits jetzt einen Teil übernimmt, heisst dass, der Händler muss den Rest tragen? Er hatte keine Möglichkeit der Nachbesserung, da Wagen nicht fahrfähig.

Er hatte eine möglichkeit das auto Nachzubessern, und zwar abschleppen zu lassen. Ist momentan sehr dumm gelaufen, einige dich mit dem Händler.

Was heißt Federung Hinterachse? Wenn z.B. eine Feder gebrochen sein sollte, wäre das für den Händler wovl ein Leichtes die Gewährleistungsansprüche abzuweisen.

Da kann nicht abgewiesen werden da kein verschleisteil. ;)

am 15. Juli 2016 um 18:27

Aha, also war der Fehler schon bei Übergabe vorhanden. Hatte ich doch glatt überlesen. Hätte ja eigentlich auffallen müssen.

@TE: Wenn es sich um einen Gewährleistungsfall handeln würde, wäre der Händler zu 100% in der Pflicht. Wie er ans Auto oder das Auto zu ihm kommt, ist seine Sache. Wenn er meint, er käme günstiger weg, eine andere Werkstatt zu beauftragen, steht ihm das frei.

Eine Garantie kann Schäden abdecken, die nicht unter die Gewährleistung fallen. Wenn zum Beispiel eine Feder beim Gebrauch nach Übernahme bricht, was ja vorkommen kann (und somit das Fahrzeug NICHT mit diesem Mangel übergeben wurde).

Da könnte man argumentieren, dass die Feder bei Übernahme schon zu 90% angeknackst gewesen sein musste, sonst wäre sie ja nicht ..... Interessant, wie das ein Richter sähe.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 15. Juli 2016 um 20:16:42 Uhr:

Da kann nicht abgewiesen werden da kein verschleisteil. ;)

Aber bei Übergabe noch nicht vorhanden! ;)

 

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 15. Juli 2016 um 21:10:22 Uhr:

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 15. Juli 2016 um 20:16:42 Uhr:

Da kann nicht abgewiesen werden da kein verschleisteil. ;)

Aber bei Übergabe noch nicht vorhanden! ;)

Das muss der Händler beweisen

Themenstarteram 15. Juli 2016 um 19:38

So, die Sache ist erledigt. Habemich mit dem Händler geeinigt. Hatte auch keine Lust und Zeit für Rechtsstreit. Obwohl ich sicher bin, dass der Händler hätte alles zahlen müssen. Haben Halbe/Halbe gemacht. Danke dennoch ins Forum.

Erfüllungsort der Gewährleistung ist der Ort des Verkaufs. Der Händler hat ja keinen Einfluss auf die Entfernung zum Wohnort des Käufers.

Der Käufer muss dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung geben. Der Käufer ist somit für den Transport zum Händler zuständig. Einen Anspruch auf Kostenübernahme bei Reparatur in einer Werkstatt um die Ecke hat er nicht.

 

Wenn er nun doch die Hälfte übernommen hat ist das sehr fair.

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