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Gas-Antrieb - Gas-Tank im Kofferraum... Abstand zur Rückbank...?
Hallo,
dank den guten Informationen im Forum habe ich mich entschieden eine Prins VSI in meinen 540i einbauen zu lassen.
Da ich im Monat etwas über 4000 Kilometer fahre habe ich mich für eine Doppel-Tank-Anlage entschieden.
Jetzt hat mein Umrüster mir erzählt, dass der Zylindertank im Kofferraum mindestens 10cm von der Rückbank (oben gemessen) entfernt sein muss. Das sei vom TüV so vorgeschrieben.
Ich möchte natürlich so viel Kofferraum wie möglich erhalten. Daher wüsste ich gerne, ob das jemand bestätigen kann.
Vielen Dank
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19 Antworten
Hi, erst mal Gratulazine zu LPG.
Das mit der "Doppeltankanlage" geistere mir auch mal im Kopf rum. Allerdings habe ich davon Abstand genommen, da der Aufwand doch recht heftig ist (mehrere Ventile zusatzlich, die Enttankung ist auch komplizierter). Zudem gibt es neuerdings Streß wegen der Einbauebenen der Tanks (da ja keiner ganz voll sein darf)
Schließlich habe ich doch nur die Radmulde genommen, meine steht bei 70 l Brutto ca 3 cm über. In deinen 540 dürfte locker die 77l Mulde gehen. Siehe auch www.stako.pl .
dort kannst du dir die Tankgrößen beim Marktführer raussuchen.
Nach 1,5 Jahren und 95.000km kann ich dagen: alles richtig gemacht. Bin bei rund 400km Tankabstand nie in Verlegenheit gekommen, allerdings muß auch ich nach 400km irgendwann mal pipi - und da ist dann wieder mindestens eine LPG Tankstelle (von 1500 in D), dazu kann ich weiter durchladen usw.
Reichweite bei ruhiger (150) BAB Fahrt im 540-er: etwa 500 km mit dem 77l Tank (netto 60l)
Dann wurde mein Zylinder falsch montiert und 2/05 zu Unrecht vom TÜV eingetragen.
TÜV-Nord
Vorschriften.
ECE-R 115 (für Komplettanlagen) bzw. ECE-R 67.01 (Anlage besteht aus abgenommenen Komponenten)
Gehört habe ich zwar auch schon von Abstand usw., aber wenn das wirklich Vorschrift sein sollte, dann wurde mein Zylindertank auch falsch montiert und auch vom TÜV falsch abgenommen. Nix mit Absstand!! Ich hatte vorerst nur einen 67 Ltr. Radmuldentank und habe mir vor kurzem einen 90 Ltr.-Zylindertank zusätzlich einbauen lassen! Bisher keine Probleme kosten: 350 Euro!!! Reichweite jetzt 1100 km!!!
Gruß secu
Für alle Interessierten:
Ich habe inzwischen mit verschiedenen TüV-Stellen telefoniert:
- Tüv Rheinland: Eine interne ermessenslenkende Vorschrift schreibt diese 10cm Abstand vor. Begründung ist, dass der Tank bei einem Unfall gegen die Rückbank gedrückt wird und so zu Rückenschädigungen derjenigen Mitfahrer führen kann, die auf der Rückbank sitzen.
- Tüv Bochum: Entscheidend ist allein das Tankgutachten.
- Tüv-Nord (Stabsstelle Hannover): Abstand nicht unbedingt erforderlich. Jedoch darf kein Zylindertank in einem Kofferraum mit umklappbarer Rückbank montiert werden, da der Kofferraum dann zum Innenraum zählt. Hier müsste zuerst eine Alu-Platte zum Abschluss des Innenraums eingebaut werden. Für den Radmuldentank gilt dies nicht, da er nach unten entlüftet wird und zudem einen gasdichten Deckel hat.
Die internen Vorschriften wollte "natürlich" niemand herausgeben.
Zusammenfassend: Mal "hü" - Mal "hott"... Einfach mal nach Gutdünken entscheiden... Vermutlich würde ich noch soviele verschiedene Auskünfte erhalten wie ich Abnahnmestellen anrufen würde.
Maßgebend ist wohl allein die Entscheidung des Tüv-Prüfers bei der Eintragung. Dieser hat als sog. Beliehener ja entsprechendes Auswahlermessen. Im Hinblick auf mögliche Ersatzansprüche eines Geschädigten aus § 839 BGB iVm Art. 34 GG (Amtshaftung) gegen den Tüv auf Schandensersatz und eventuelle strafrechtliche Verfolgungsmaßnahmen, wenn der Tüv die Anlage falsch abnimmt, sind die internen Vorschriften für die individuelle Exculpation des Betroffenen Prüfers natürlich von großem Interesse, so dass sich dieser möglichst daran hält.
Letztlich find ich es (Entschuldigung) "zum Kotzen", dass die verschiedenen zuständigen Organisationen wie Tüv und Dekra hier nicht einheitliche Richtlinien erarbeiten.
So bleibt mir nur auf den Zylindertank zu verzichten, oder beim Tüv den Wagen vor dem Einbau vorzuführen und diese Fragen schriftlich klären zu lassen - Was ein Theater.
Ich hab mich jetzt schon redlich bemüht irgendwo im Internet diese internen Tüv-Vorschriften zu finden - lieder Fehlanzeige.
Abstand zur Rückbank
Meine Gasflasche (Erdgas) ist direkt an die (umklappbare) Rückbank des Polos gelehnt, umgerüstet in 2002.
Der 160 Liter Zylindertank im Vito ist zwiwschen den 2 hinteren Sitzen und der Kofferraumklappe platziert,
auch kein Abstand. umgerüstet in 2004.
besten Gruß
Peter
Gas-Tank im Kofferraum... Abstand zur Rückbank...?
Zylindertank 80l direkt hinter umlappbarer Rückbank 323ti compact! Umgerüstet 04.2006 ohne Probleme abgenommen!
Hallo,
mein 90L Zylindertank liegt auch direkt am Abschlußblech des Kofferraums an. TÜV-Abnahme im September 2003.
Gruß,
Jörg
Zum aktuellen Stand der Dinge...
Hier mal ein Link zur R115-Richtlinie: http://www.bmvbs.de/.../...Nachruestsysteme-Fluessiggas-und-Erdgas.pdf
Aus Anlage 5 ergibt sich tatsächlich ganz klar und deutlich, dass dieser 10cm Abstand eingehalten werden muss.
Diese Vorschriften gelten seit dem 01.04.2006. Alle danach eingetragenen Anlagen müssen diese Voraussetzungen erfüllen. Andernfalls ist die Eintragung rechtswidrig und müsste von der Behörde zurückgenommen werden.
Sollte mit einem Fehlerhaft eingetragenen Fahrzeug ein Unfall geschehen und bemerkt ein Unfallgutachter den Fehler, so könnte es sein, das die Versicherung die Zahlung wegen fehlender Betriebserlaubnis verweigert.
Alle vor diesem Termin abgenommenen Fahrzeuge berührt das nicht. Sie genießen Bestandsschutz.
Dazu könnt ihr auch mal die Diskussion in diesem Forum verfolgen, die ich angestrengt habe: http://www.autogas-boerse.de/forum/board_entry.php?id=23751#p23815
komisch, mein auto ist beim ersten mal nicht durchgekommen, da der tank nur 7,5cm von der rücksitzbank entfernt eingebaut war.
nach erneuter abnahme mit 10cm abstand kein problem.
Zitat:
Original geschrieben von nurkot
komisch, mein auto ist beim ersten mal nicht durchgekommen, da der tank nur 7,5cm von der rücksitzbank entfernt eingebaut war.
nach erneuter abnahme mit 10cm abstand kein problem.
Wieso komisch? Wann war den die erste Abnahme? Nach dem 01.04.06 war die Reaktion des Prüfers gemäß der R115-Richtlinie ja völlig korrekt.
Bestandsschutz ist doch eine feine Sache
Gruß,
Jörg
danke, jetzt nicht mehr komisch! ;-)))
Zitat:
Ist der Behälter hinter einem Sitz eingebaut, dann muss der freie Raum in Längsrichtung des Fahrzeuges insgesamt 100 mm betragen. Dieser freie Raum kann in einen Zwischenraum zwischen Behälter und der Rückwand des Fahrzeuges und einen Zwischenraum zwischen dem Sitz und dem Behälter unterteilt sein.
Damit zulässig:
Sitz => Behälter 1 mm
Behälter => Rückwand 99 mm
Ist nach meiner Meinung einfach zu lesen.
Rückwand des Fahrzeuges ist nicht die Rückwand des Innenraums, sondern das Fahrzeugheck.
Meine Annahme:
Entscheidend ist wohl, dass beim Heckaufprall der Stoß nicht direkt vom Fahrzeugheck auf den Behälter und von dort auf den Rücksitz übertragen werden kann.
Daher ist es egal, wo die 100 mm sind, Hauptsache es ist so viel Knautschzone vorhanden.
Andernfalls gäbe die Unterteilungsmöglichkeit definitiv keinen Sinn.
Die Behälter sollten ja so befestigt ein, dass diese nicht durch den Wagen fliegen, hier für gibt es in der Vorschrift sehr detaillierte Regelungen u.a. zu Spannbändern und Schraubengrößen.
Bestandsschutz
Na da bin ich aber froh, daß es so was gibt,
sonst müßte ich einen wesentlich kleineren Tank verbauen,
um den Abstand hinzubekommen.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Damit zulässig:
Sitz => Behälter 1 mm
Behälter => Rückwand 99 mm
Ist nach meiner Meinung einfach zu lesen.
Rückwand des Fahrzeuges ist nicht die Rückwand des Innenraums, sondern das Fahrzeugheck.
Meine Annahme:
Entscheidend ist wohl, dass beim Heckaufprall der Stoß nicht direkt vom Fahrzeugheck auf den Behälter und von dort auf den Rücksitz übertragen werden kann.
Daher ist es egal, wo die 100 mm sind, Hauptsache es ist so viel Knautschzone vorhanden.
Andernfalls gäbe die Unterteilungsmöglichkeit definitiv keinen Sinn.
Die Behälter sollten ja so befestigt ein, dass diese nicht durch den Wagen fliegen, hier für gibt es in der Vorschrift sehr detaillierte Regelungen u.a. zu Spannbändern und Schraubengrößen.
Da könntest Du sogar recht haben. Ich habe das bisher anders verstanden.
Dann geht meine Informations-Odysee also munter weiter...