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Gasanlage nicht eingetragen aber neuer TÜV, wie geht das?

Themenstarteram 2. Juli 2011 um 18:50

Hallo!

Ich bin neu hier und brauche dringend Hilfe!

Also hier mein Problem:

ich habe am 14. Mai 2011 einen VW T4 gekauft mit eingebauter Gasanlage und neuem TÜV und ASU vom 11.5.. Soweit so gut. Das Fahrzeug stand in Stuttgart und ich wohne in Duisburg.

Ich fuhr also 500 Km hin und wieder zurück mit neuem Bus. Alles gut, dachte ich. Bis zum 20.5. an dem ich das Fahrzeug ummeldete (es dauerte, weil der Verkäufer seinen Brief verlegt hatte und ich nicht warten wollte, kam er mit der Post) Da fragte ich so unwissend ob es eine Steuererleichterung mit Gasbetrieb gebe? Die Dame auf dem Straßenverkehrsamt meinte zu mir, dass meine Anlage ja nicht eingetragen sei. Aha? Weder im TÜV-Bericht noch im Abgas-Bericht befand sich ein Hinweis auf die Gasanlage.

War der Prüfer blind? Muss es niergendwo erwähnt sein? War die Plakette "gekauft"? Ist übrigens nicht vom TÜV oder Dekra der Bericht sondern von GTS aus Pforzheim.

Ich habe auch keinerlei Unterlagen zu der gasanlage bekommen. Ja ich hör euch schon: wie dumm kann man bzw. frau sein, das bin ich nämlich. Aber ernsthaft, ich brauche Hilfe. Gibt es noch Möglichkeiten für mich, den Bus legal zu fahren?

Ich hätte gerne gewußt, welche handhabe ich gegenüber dem Verkäufer habe, der mich vorsätzlich betrogen hat? Leider ist soviel Zeit ins Land gegangen, weil der Verkäufer Grieche ist und seit dem 14.5. bis gestern auch wieder in Griechenland war. Hinzu kommt, dass Stuttgart jetzt nicht gerade um die Ecke ist...

Kann mir jemand helfen? wir wollen die Tage telefonieren, was jetzt mit dem Bus passiert und ich will nicht wieder reinfallen.

Danke euch!

Beste Antwort im Thema
am 6. Juli 2011 um 21:08

Zitat:

Original geschrieben von ThomasV6TDI

...

HABE FERTIG

Gott sei Dank! Endlich!

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50 Antworten
am 2. Juli 2011 um 19:25

Keine Gaspapiere, keine Eintragung, nada, nix vorhanden...

Da hilft nur die Gasanlagen ausbauen lassen und wieder mit Benzin fahren.

Dann kannst du wieder legal Auto fahren.

Oder der Verkäufer nimmt das Auto zurück, notfalls mit Anwalt.

Dürfte kein Problem sein den Bus zurückzugeben oder mindestes 1500 Euro runter zu handeln.

Der Hinweis auf frischen TÜV und eine geplante Untersuchung mit Anzeige dürfte reichen.

Vielleicht kauft ihn ja dann der TÜVler.......;)

am 2. Juli 2011 um 20:56

Noch eine Möglichkeit:

Das Auto einem versierten Umrüster vorstellen, der den Einbau überprüft und dann für den Einbau die Rübe hinhält (für Geld natürlich). Er müsste dann auch noch das nötige Abgasgutachten besorgen.

Und die Kosten solltest Du dann dem Verkäufer aufs Auge drücken.

am 3. Juli 2011 um 7:46

Wer hat den HU-Bericht ausgestellt?

Die Plakette hätte nicht erteilt werden dürfen. Daher einfach mal die Instanzen nach oben durchtelefonieren (GTS) und dort den Tüv-Prüfer zur Rechenschaft ziehen.

Sobald dem Auto die Plakette entzogen wurde kannst Du das Auto ganz bequem zurück geben und das komplette Geld samt Auslagen zurückfordern.

Aber vorsicht! "Recht haben" und "Recht bekommen" sind zweierlei Paar Schuhe!! ... es nützt Dir herzlich wenig, wenn Du Dein Geld zurückfordern darfst, es jedoch nicht bekommst, weil der Grieche pleite ist. Ist ja gerade in Mode dort ... ;)

Bessere Variante: Klapper die Umrüster ab und such Dir einen, der Dir (durch Einwurf von Münzen) die Eintragung der Anlage möglich macht.

Wenn der Einbau sauber vorgenommen wurde, steht dem eher wenig im Wege.

... kann aber schnell mal 1.000 Euro kosten!

Gruß, Frank

am 3. Juli 2011 um 7:49

Die Gasanlage einzutragen ist kein ding.

Verlang wegen Betrug 1000 zurück samt gutachten und eintragung kostete das eintragen der anlage so 200 euro.

Fertig

Welche Anlage ist Verbaut?

lol ihr seit alles Helden.

Wurde irgendwo erwähnt das die Gasanlage eingetragen ist?

Falls nein, kannste dir den gang zum Anwalt direkt sparen, das verlierst du.

Es interessiert einen toten ob da alles eingetragen ist oder nicht.

NUR wenn im Kaufvertrag steht "Gasanlage eingetragen" oder in der Anzeige "Gasanlage Eingetragen" dann lohnt sich der Gang zum Anwalt.

Ich spreche da aus erfahrung.

Habe genau die gleiche Geschichte gerade hinter mir.

ABER, alles was ich bis jetzt geschrieben habe, trifft nur für den Privat verkauf zu. Beim Händler siehts anders aus.

Solltest du interesse an einer Rechtsberatung haben, meld dich bei mir.

Blödsinn.

Für die Erteilung der HU Plakette muss die Anlage eingetragen sein, sonst darf diese nicht erteilt werden.

Demnach kann der Käufer davon ausgehen das das Fahrzeug für den Strassenverkehr eine Betriebserlaubnis hat.

Hat er aber nicht weil die Gas-Anlage nicht eingetragen ist.

Der Kreis schliesst sich.

Entweder lag bei dir der Fall anders oder du wurdest schlecht beraten.

Genau.

Da Du am 14.05. mit Gasanlage gekauft hast.

TÜV und AU am 15. erfolgte , ist die Sachlage klar.

Jetzt musst Du nur noch sicher stellen, daß die Gasanlege nicht unmittelbat nach dem TÜV eingebaut wurde, was ich für unwarscheinlich halte, aber möglich sein könnte.

Ich nehme an das Fahrzeug wurde mit Gasanlage angeboten und war schon eine weile in Betrieb.....

TÜV ist natürlich ein absoluter Bonus für Dich und der Erste Schritt zum Angriff.

Wenn, Du keine Betriebserlaubnis hast darf das Fahrzeug auch nicht gefahren werden.

Ich denke der Gefälligkeitstüvler wird sich mit dem Griechen in Verbindung setzen und eine Rückabwicklung und oder Preisnachlass von wenigstens 1500 Euro stützen.

Also, zunächst Gespräche mit Diplomatie führen, nicht als Vorwurf, sondern Brücken bauend als Ratsuchender.

Dazu braucht es keinen langwierigen Prozess und noch keinen Anwalt.

Tüvler ausfindig machen Dumm nachfragen und Vorstellung klar darlegen.

Krieg kannst Du bei Uneinigkeit immer noch erklären.;)

Richtig!

In der illegalen Sache sind mehrere Personen involviert (Verkäufer, TÜV Prüfer etc) einen davon kann er sich schnappen!

Der Verkäufer ist in der Pflicht, dem Käufer mitzuteilen, daß die verbaute Gasanlage nicht eingetragen ist und davon kann der Käufer ausgehen, wurde es ihm verschwiegen ist das eine Täuschung.

Ich bin kein Anwalt und das ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen (darf nur der Anwalt) sondern als Ermutigung von Bantita dagegen anzugehen. Die Erfolgsaussichten stehen so gut, daß es sich selbst ohne Rechtschutz lohnt!

Nur zu!

Ich gehe mal davon aus, der Wagen ist sonst ok und fährt auch auf Gas ordentlich. Dann gege ich mal weiter davon aus, dass Du keinen Bock auf monatelange Rechtsstreitereien hast sondern schlichtweg den Bus legal fahren möchtest, und zwar mit Gasanlage. Wenn dem so ist, schließe ich mich dem Rat an, einen verständnisvollen Umrüster zu suchen, der nachträglich den ordnungsgemäßen Einbau bescheinigt oder es so verändert, dass es ok ist, falls nötig. Dann gibt es gegen Geld auch das Abgasgutachten vom Umrüster. Danach ab zum Straßenverkehrsamt und alles eintragen lassen.

Im Umkreis von Duisburg habe ich Positives von der Fa. Autogas Rankers in Krefeld gehört. Vielleicht eine denkbare Adresse.

Viel Glück.

Nachtrag:

Ist das Fahrzeug soweit in Ordnung und Du willst es gerne behalten,

solltest Du unabhängig den Einbau auf Abnahmefähigkeit prüfen lassen.

Hand sollte allerdings noch nicht angelegt werden.

Eine nachträgliche papierlose Eintragung

durch die betroffene Organisation (Tüvler) würde ich ablehnen.

Sie würde illegal legalisieren und Du hättest bei unfachmännischem Einbau gleiches problem bei nächster Tüvfälligkeit.

also ich lese da oben.

Zitat:

ich habe am 14. Mai 2011 einen VW T4 gekauft mit eingebauter Gasanlage und neuem TÜV und ASU vom 11.5.. Soweit so gut. Das Fahrzeug stand in Stuttgart und ich wohne in Duisburg

also liegen 4 Tage zwischen TÜV und kaufen.

Wie gesagt,das was ihr hier macht sind alles vermutungen.

Ich wäre vorsichtig hier jemanden falsch zu beraten.

P.S. ASU gibt es seit knapp 21 Jahren nicht mehr, oder hat der T4 einen Trabbi motor?

P.P.S Als Privater verkäufer muss er dich garnichts sagen. Er darf dich nur nicht anlügen, also beim Verkauf am besten garnichts sagen.

Sollte er wirklich Grieche sein, dann kannst du schonmal in die Händeklatschen.

Zitat:

Original geschrieben von ThomasV6TDI

also ich lese da oben.

Zitat:

Original geschrieben von ThomasV6TDI

Zitat:

ich habe am 14. Mai 2011 einen VW T4 gekauft mit eingebauter Gasanlage und neuem TÜV und ASU vom 11.5.. Soweit so gut. Das Fahrzeug stand in Stuttgart und ich wohne in Duisburg

also liegen 4 Tage zwischen TÜV und kaufen.

Wie gesagt,das was ihr hier macht sind alles vermutungen.

Ich wäre vorsichtig hier jemanden falsch zu beraten.

P.S. ASU gibt es seit knapp 21 Jahren nicht mehr, oder hat der T4 einen Trabbi motor?

Scherzkeks,

steht doch da, 14. gekauft und 15. TÜV.

Klar bleibt wie beschrieben offen ob mit Gasanlage angeboten und ob nachträglicher Einbau, was zu prüfen ist.

Steht doch schon alles.

Versuche doch nicht mit Deinem eigenen Misserfolg Stimmung zu machen .

Besteht nicht auch die geringe Möglichkeit, das der Tüvprüfer die Gasanlage gar nicht gesehen hat bei der Prüfung?

Je nach dem wo der Tank in so einem Bus untergebracht ist und so genau guckt der Prüfer meistens auch nicht in den Motorraum.

Im übrigen ist eine Tüvprüfung keine Garantie für Mängelfreiheit, denn längst nicht jeder Prüfer findet die gleichen Mängel.

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