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Gasanlage Tüv
Hallo,
mal wieder die gleiche Frage allerdings ein etwas anderes Problem.
Also ich habe ein Auto gebraucht gekauft, dabei war bereits eine Autogasanlage verbaut und diese im Fahrzeugschein und -brief eingetragen. Es wurde bereits zweimal Tüv gemacht (einmal "normal" mit Asu und einmal wurden Felgen eingetragen). Jetzt muss ich zum "normalen" Tüv und kann das Abgasgutachten nicht finden. Meine Papiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) mit eingetragener Anlage sind vorhanden. Ich habe jetzt Bedenken, kann ich ohne Abgasgutachten (wohl verlegt) zum Tüv?
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41 Antworten
Wenn die Anlage bereits eingetragen ist, brauchst du kein Abgasgutachten beim TÜV.
Das Abgasgutachten ist für das erste bzw. einmalige Eintragen der Anlage in die Papiere notwendig.
Danach ist es ja sozusagen "schriftlich fixiert". Das Gutachten selbst müsste ja TÜV bzw. Zulassungsstelle einbehalten haben?
Grüße, Martin
Hallo,
das Abgasgutachten für meinen Umbau habe ich nie zu Gesicht bekommen. Das hat alles der Umrüster mit dem TÜV geregelt. Ich hab nach dem Umbau nur die Abnahmebescheinigung des TÜV bekommen mit der ich die Anlage in die Papiere eintragen lassen konnte.
Beim TÜV bisher kein Problem.
Gruß,
Jörg
Ich habe auch nur die Eintragung im Fahrzeugschein benötigt zur GAP. Im Fahrzeugschein sind doch alle wesentlichen Bauteile mit Teilenummern incl. der Tankdaten vermerkt. Da hat der TÜV doch alles was er braucht - damit kann er die Teilenummern vergleichen und zur Dichtheitsprüfung braucht er auch nicht mehr Unterlagen. Mehr kann er nicht verlangen bei einem Fahrzeug welches vor 01.04.2006 umgerüstet wurde. Das ganze nennt sich GAP und kostet ca. 20 € zusätzlich zum regulären TÜV.
Das AGG kannst Du gar nicht bei Fahrzeugübergabe erhalten haben - das hat der damals abnehmende TÜV in seinen Unterlagen und das TÜV-Gutachten hat die Zulassungsstelle in ihren Unterlagen.
Hmmm...das "Abgasgutachten". Man liest so oft davon und es ist eigentlich nie gemeint.
Vor der Umrüstung "beantragt" der Umrüster dieses "Gutachten", was für den jeweiligen Autotyp die Einhaltung der gesetzlichen Werte bestätigt. NUR damitdürfte die Umrüstung überhaupt erfolgen, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis.
Was jetzt immer fälschlicherweise als Abgasgutachten bezeichnet wird, ist die Abnahmebescheinigung nach Umbau vom TÜV.
Da dauert es auch gelegentlich lange, bis man das Original erhält, mit dem man die Anlage zur Zulassung eintragen kann (das Original wird dann eingezogen).
Zitat:
Original geschrieben von MI-MK
Hmmm...das "Abgasgutachten". Man liest so oft davon und es ist eigentlich nie gemeint.
Hääää ???
Zitat:
Vor der Umrüstung "beantragt" der Umrüster dieses "Gutachten", was für den jeweiligen Autotyp die Einhaltung der gesetzlichen Werte bestätigt. NUR damitdürfte die Umrüstung überhaupt erfolgen, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis.
Ja klar - so sollte es ein, aber in der Praxis wird oft erst umgerüstet und dann das Abgasgutachten bestellt. Ohne Abgasgutachten aber keine positive TÜV-Abnahme
Zitat:
Was jetzt immer fälschlicherweise als Abgasgutachten bezeichnet wird, ist die Abnahmebescheinigung nach Umbau vom TÜV.
Da dauert es auch gelegentlich lange, bis man das Original erhält, mit dem man die Anlage zur Zulassung eintragen kann (das Original wird dann eingezogen).
Nö - das was als AGG bezeichnet wird in den Foren, das ist schon auch das AGG. Die TÜV-Abnahme (kann ja nur positiv sein, um bei der Zulassungsstelle eine neue BE zu erhalten) dauert so lange, weil eben das AGG auf sich so lange warten lässt (siehe oben).
Also hier wird schon ichtig vom AGG gesprochen und das andere ist das TÜV-Gutachten.
Es wird aber oft durcheinander geworfen... :-)
Klar, haben es sicher manche Umrüster nicht gleich, aber ICH als Kunde bekomme es doch überhaupt nicht und ist für die Eintragung in die Papiere damit nicht relevant, sondern mit dem TÜV-Bericht gehe ich zulassen.
Das meinte ich auch bezogen auf die Ausgangsfrage.
Zitat:
Original geschrieben von MI-MK
...aber ICH als Kunde bekomme es doch überhaupt nicht und ist für die Eintragung in die Papiere damit nicht relevant, sondern mit dem TÜV-Bericht gehe ich zulassen...
Es gibt aber gewisse Länder - nennen wir sie mal .nl und .pl - in welchen man günstiger als in .de umrüsten kann.
Dort erhält man dann keinen Wisch vom TÜV sondern eben dieses Abgasgutachten für das Fahrzeug und darf sich dann selbst auf den Weg zu TÜV bzw. Dekra machen.
Zu bedenken: Nicht alle rüsten in .de um.
Grüße, Martin
Zitat:
Original geschrieben von MI-MK
Es wird aber oft durcheinander geworfen... :-)
Klar, haben es sicher manche Umrüster nicht gleich, aber ICH als Kunde bekomme es doch überhaupt nicht und ist für die Eintragung in die Papiere damit nicht relevant, sondern mit dem TÜV-Bericht gehe ich zulassen.
Das meinte ich auch bezogen auf die Ausgangsfrage.
ich habe in deutschland umrüsten lassen und bekam nach 2 monaten tüv-und abgasgutachten zur eintragung beim landratsamt zugeschickt...
mfg paul
So vielen Dank erstmal für die vielen Antworten.
Ich möchte gerne "meinen Fall" etwas genauer beschreiben:
Im alten Fahrzeugbrief war eingetragen: "ZIFF.5: BIVALENTER ANTRIEB M. FLÜSSIGGAS FLGAS/GK AT SCHL.ZIFF.54; M.GASTANK E13 - 67R010171*"
Im neuen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) steht nur unter P.3 : Flüssiggas - unter dem Punkt "sonstige Vermerke" steht nur Fahrzeugbrief Nr....erloschen
In der Zzlassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) ist ebenfalls nur zu P.3 : Flüssiggas eingetragen.
Mir fehlt die "Einbaubestätigung vom Umrüster" mit den verbauten Teilenummern etc.
Mit den vorhandenen Eintragungen in Zulassungsbescheinigung I und II befürchte ich Probleme beim Tüv/Asu zu bekommen, da nicht nachvollziehbar ist was wann und warum überhaupt umgerüstet wurde. Das wurde meiner Meinung nach beim umstellen auf die neue Zulassungsbescheinigung "suboptimal" gelöst. Und als Krönung hab ich die "Einbaubestätigung des Umrüsters" verlegt.
Falls jemand weiss was in so einem dusseligen Fall zu tun ist würde ich mich über eine Antwort freuen.
Und ich möchte mich für den viel zu langen Beitrag entschuldigen!
Dackel mit Deinem alten Brief nochmal auf die Zulassungsstelle und sage denen, dass Einzelabnahmen alle komplett in die neuen Papiere im vollen Wortlaut zu übernehmen sind. Da muss ihnen wohl aus Versehen ein Fehler bei Erstellung der neuen Papiere unterlaufen sein ...
Hi, muss drinstehen:
Mit Autogasanlage: Treibgastank, Herst.:XXX Seriennr.:xxxxx,
Größe des Tanks Literzahl, Prüfnr.: Einbauort: In der Reserveradmulde usw.
Wie mein Vorredner schon sagte: Hin zum Straßenverkehrsamt.
Gruß Eierkopf
:-) jo klar, gibt es Umrüstungen, wo man selbst sich um den TÜV kümmern muss. In diesem Fall braucht man natürlich das AGG.
Wenn das ALLES der Umrüster erledigt (was sicher mit einer hohen Prozentzahl getan wird) kommt es aber nicht in die Hand des Kunden...mehr wollte ich damit nicht ausdrücken.
Zitat:
Original geschrieben von MI-MK
:-) jo klar, gibt es Umrüstungen, wo man selbst sich um den TÜV kümmern muss. In diesem Fall braucht man natürlich das AGG.
Wenn das ALLES der Umrüster erledigt (was sicher mit einer hohen Prozentzahl getan wird) kommt es aber nicht in die Hand des Kunden...mehr wollte ich damit nicht ausdrücken.
hallo,
wie ich bereits schrieb, mußte ich mich nicht um die tüv abnahme kümmern, sondern nur um die eintragung beim landratsamt...
ich denke bei einzel-gutachten wird das immer so sein, wie sollte der umrüster es denn anders bewerkstelligen!?
mfg paul