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Gasumrüster haftet für Motorschaden durch Umbau
Hallo Leute, ich glaube, ich habe wichtige Infos für alle, die LPG bereits im Wagen haben oder eine Umrüstung vor sich haben.
Es ist ja immer wieder von Motorversicherungen die Rede, die man abschließen kann, um die Risiken des Umbaus abzudecken. Da habe ich einen interessanten Link gefunden: http://www.autokiste.de/psg/0701/5962.htm
Demnach ist es wohl so, das der Umrüster haftbar gemacht werden kann wenn ein Schaden entsteht. Damit ist eine Zusatz Versicherung wohl überflüssig, was meint Ihr?
Ist dann doch ohne jedes Risiko verbunden, so eine Umrüstung, jedenfalls für uns Autofahrer
Beste Antwort im Thema
Ja richtig, da kommt künftig auf den einen oder anderen Umrüster noch einiges in zu.
Zumal Umrüstwerkstätten mangels normaler Reparaturarbeiten auf diesen Zug aufspringen, Lehrgänge machten , aber keinen blassen Dunst von Motortechnik haben.
Andererseits erhöhen solche Urteile die Sorgfaltpflicht des Umrüsters im Bezug KUNDENAUFKLÄRUNG und SICHERE VERTRÄGE, die ALLE Evantualitäten beinhalten.
Schließlich unterschreibe ich auch im Krankenhaus vor einer Operation alle Risiken und meinen möglichen Abgang.
Also, dies ist kein allgemeiner Freibrief für Schrubbtechniker mit Bleifuß.
Man müsste den Vorgang und das Urteil im einzelnen kennen um mitreden zu können.
Sicherlich waren da rechtliche Abgrenzungen und die anwaltliche Einlassungen fehlerhaft, zumal auch für den Kunden Risiken nicht unbekannt sind und man heute nicht mehr von Blauäugigkeit reden kann.
Auch ein Umrüster kann nicht zaubern und muss sich dazu noch auf allgemeine Publikationen schlechthin verlassen, die dazu noch unsicher sind.
Ich denke eine Umrüstung ist auch Vertrauenssache und beinhaltet einen Pakt auf Gegenseitigkeit, schließt schonungslose Offenheit und klare
Verträge mit ein.
Ist dies nicht so, na denn.................
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20 Antworten
Also ich lese da was anderes!
Die Werkstatt wurde haftbar gemacht da sie den Kunden nicht(!!) darüber Informiert hat, dass speziell dieses Fahrzeug für den Gasbetrieb nicht zu empfehlen ist!
Wieso sollte ein Umrüster eine Gewährleistung auf einen Motor geben, der schon u.U. viele Kilometer daruf hat und NICHT von sich selbst gebaut/hergestellt wurde!
Das Urteil ist mit Sicherheit kein Freifahrtschein!!!
Ist nur meine Meinung
Mfg
Ja richtig, da kommt künftig auf den einen oder anderen Umrüster noch einiges in zu.
Zumal Umrüstwerkstätten mangels normaler Reparaturarbeiten auf diesen Zug aufspringen, Lehrgänge machten , aber keinen blassen Dunst von Motortechnik haben.
Andererseits erhöhen solche Urteile die Sorgfaltpflicht des Umrüsters im Bezug KUNDENAUFKLÄRUNG und SICHERE VERTRÄGE, die ALLE Evantualitäten beinhalten.
Schließlich unterschreibe ich auch im Krankenhaus vor einer Operation alle Risiken und meinen möglichen Abgang.
Also, dies ist kein allgemeiner Freibrief für Schrubbtechniker mit Bleifuß.
Man müsste den Vorgang und das Urteil im einzelnen kennen um mitreden zu können.
Sicherlich waren da rechtliche Abgrenzungen und die anwaltliche Einlassungen fehlerhaft, zumal auch für den Kunden Risiken nicht unbekannt sind und man heute nicht mehr von Blauäugigkeit reden kann.
Auch ein Umrüster kann nicht zaubern und muss sich dazu noch auf allgemeine Publikationen schlechthin verlassen, die dazu noch unsicher sind.
Ich denke eine Umrüstung ist auch Vertrauenssache und beinhaltet einen Pakt auf Gegenseitigkeit, schließt schonungslose Offenheit und klare
Verträge mit ein.
Ist dies nicht so, na denn.................
Natürlich haftet der Umrüster für seine Fehler, dafür haben wir ja schließlich ein Gewährleistungsrecht!
Das Problem ist halt oftmals, zu beweisen, dass ein eingetretener Motorschaden auf Benzin nicht passiert wäre.
Und die Gewährleistungszeit ist zu kurz, so lange halten die meisten Motoren durch.
Zitat:
Original geschrieben von chexx
Wieso sollte ein Umrüster eine Gewährleistung auf einen Motor geben, der schon u.U. viele Kilometer daruf hat und NICHT von sich selbst gebaut/hergestellt wurde!
Gewährleistung ungleich Garantie!
Dem Kunde stehen gesetzlich Gewährleistungsansprüche zu! Diese können von einem Unternehmer nicht ausgeschlossen werden.
Da die Gewährleistung nur in den ersten 6 Monaten nach Übergabe des Wagens kundenfreundlich ist (die weiteren 1,5Jahre kundenunfreundlich auf Grund der Beweislast) macht eine Versicherung in dieser Hinsicht schon Sinn. Natürlich abhängig von den Versicherungsklauseln.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von ICOMworker
Ja richtig, da kommt künftig auf den einen oder anderen Umrüster noch einiges in zu.
Zumal Umrüstwerkstätten mangels normaler Reparaturarbeiten auf diesen Zug aufspringen, Lehrgänge machten , aber keinen blassen Dunst von Motortechnik haben.
Schließlich unterschreibe ich auch im Krankenhaus vor einer Operation alle Risiken und meinen möglichen Abgang.
Das Beispiel mit de OP ist gut, denn ein gute Arzt operiert nicht, wenn das Risiko größer ist als der Nutzen. Und so sollte es bei der Umrüstung auch sein. Wenn bestimmte Problemmotoren bekannt sind, sollte der Umrüster sich weigern, diesen umzurüsten, und nicht um des Profits willen einfach drauflospfuschen.
Warum nicht gleich mit 5 Jahre Garantie ab Werk, oder besser Sprit 5 Euro und Mobil umsonst....., so nehmen Beide Teil aneinander und Scheidung tut nicht weh.
Produktgarantie , klar
Werkgarantie , auch klar, dies sind Standarts.
hab mich auch schon gefragt, wer für meinen Fernseher nach zwei Jahren haftet.......
@m.p.flasch,
so isses, Pfusch des Profits Willen muss geahndet werden.
Wenn man bedenk, dass ein gerufener Notarztwagen durchaus einen Knochendoktor oder Hals Ohrenarzt als Notarzt beinhaltet, der meinen möglichen Herzinfarkt nicht diagnostizieren kann, nur weil er vorgeschriebene Pflichstunden abarbeitet......
Zitat:
Original geschrieben von ICOMworker
Warum nicht gleich mit 5 Jahre Garantie ab Werk, oder besser Sprit 5 Euro und Mobil umsonst....., so nehmen Beide Teil aneinander und Scheidung tut nicht weh.
Produktgarantie , klar
Werkgarantie , auch klar, dies sind Standarts.
hab mich auch schon gefragt, wer für meinen Fernseher nach zwei Jahren haftet.......
Wenn Du Deinen Fernseher nach Zwei Jahren reparieren läßt, und durch Die reparatur geht was kaputt weil der technicker was falsch gemacht hat, muß er auch haften. Und man kann bestimmt erkennen, ob der Fehler im Motor durch den Gaseinbau entstanden ist oder durch di eKilometerleistung/Verschleiß. gibt ja auch Gutachter. Wenn es nicht zweifelsfrei erkannt wird, dann wird der Umrüster auch nicht zahlen müssen.
Ja, das ist das Problem, die Sachverständigen, die in der Regel ja für Werkstätten arbeiten und mit dem Thema Gas überfordert .
Hier explodieren die Kosten und wenn ein Kunde klagen will ist es wie beim Pokern..... , wer am meisten hat und einsetzen kann.... bleibt übrig.
Zitat:
Original geschrieben von ICOMworker
Ja, das ist das Problem, die Sachverständigen, die in der Regel ja für Werkstätten arbeiten und mit dem Thema Gas überfordert .
Hier explodieren die Kosten und wenn ein Kunde klagen will ist es wie beim Pokern..... , wer am meisten hat und einsetzen kann.... bleibt übrig.
..Oder man hat eine Verkehrs- Rechtschutz oder Rechtschutzversicherung die einspringt..
Als ein kleiner Kommentar von mir
ich baue seid ca 12 Jahren Autogas in verschiedene Fahrzeuge ein
im Monat etwa 15 Fahrzeuge
bei mir ist erst ein Fahrzeug zu Ohren gekommen das das Fahrzeug nicht richtig im Leerlauf läuft
aber von Anfang an
nach etwa 1 1/5 Jahren hat Ford in den Griff bekommen und hat den Fehler abgestellt.
Es kommt auf die richtige Abstimmung Benzin/Gas an.
Sehr oft werden Gas-Anlagen in Werkstätten eingebaut die meinen Ahnung von der Materie zu haben.
Gruß gasfuzzy
@gasfuzzi,
es geht hier nicht um Rechtfertigung oder selbstdarstellende Profilneurotika.
Dass die meisten ihr Gashandwerk erst erlernen ist klar.
Hier geht es um den Schutz des Verbrauchers, als auch des Umrüsters unter Bezug der Vorausssetzung guter Arbeit.
Den dennoch auftretenden Motorproblemen und dessen Selektierung.
Zitat:
Original geschrieben von m.p.flasch
Hallo Leute, ich glaube, ich habe wichtige Infos für alle, die LPG bereits im Wagen haben oder eine Umrüstung vor sich haben.
Es ist ja immer wieder von Motorversicherungen die Rede, die man abschließen kann, um die Risiken des Umbaus abzudecken. Da habe ich einen interessanten Link gefunden: www.autokiste.de/psg/0701/5962.htm
Demnach ist es wohl so, das der Umrüster haftbar gemacht werden kann wenn ein Schaden entsteht. Damit ist eine Zusatz Versicherung wohl überflüssig, was meint Ihr?
Ist dann doch ohne jedes Risiko verbunden, so eine Umrüstung, jedenfalls für uns Autofahrer
Da hast Du etwas gründlich missverstanden.
Der Werkuntenehmer haftet zunächst mal für Sachmängel des Werkes, also wenn die Anlage von Anfang an Fehler aufweist, sei es, dass die einzelnen Komponenten als solche fehlerhaft sind oder dass der Einbau unsachgemäß erfolgt ist.
Darüber hinaus haftet er auf Schadensesatz bei schuldhafter Verletzung sonstiger vertraglicher Pflichten. Dazu gehören insbesondere auch Aufklärungspflichten wie im zitieten Fall.
Hat er alles richtig gemacht und tritt gleichwohl am Motor ect ein Schaden auf, dann haftet er dafür natürlich nicht. Für diese Fälle gelten dann die Motorversicherungen.
Die Garantie des Anlagenherstellers betrifft die Fehlerfreiheit der Anlagenkomponenten während der Garantiezeit, also auch bei nachträglich auftretenden Fehlern.
Von einer riskofreien Umrüstung kann keine Rede sein, ganz im Gegenteil. Aber nichts ist ohne Risiko, das meinen wir in Deutschland als die Angstweltmeister schlechthin nur immer wieder verdrängen zu müssen.
Zitat:
Original geschrieben von regrebelk
Zitat:
Original geschrieben von m.p.flasch
Hallo Leute, ich glaube, ich habe wichtige Infos für alle, die LPG bereits im Wagen haben oder eine Umrüstung vor sich haben.
Es ist ja immer wieder von Motorversicherungen die Rede, die man abschließen kann, um die Risiken des Umbaus abzudecken. Da habe ich einen interessanten Link gefunden: www.autokiste.de/psg/0701/5962.htm
Demnach ist es wohl so, das der Umrüster haftbar gemacht werden kann wenn ein Schaden entsteht. Damit ist eine Zusatz Versicherung wohl überflüssig, was meint Ihr?
Ist dann doch ohne jedes Risiko verbunden, so eine Umrüstung, jedenfalls für uns Autofahrer
Da hast Du etwas gründlich missverstanden.
Der Werkuntenehmer haftet zunächst mal für Sachmängel des Werkes, also wenn die Anlage von Anfang an Fehler aufweist, sei es, dass die einzelnen Komponenten als solche fehlerhaft sind oder dass der Einbau unsachgemäß erfolgt ist.
Darüber hinaus haftet er auf Schadensesatz bei schuldhafter Verletzung sonstiger vertraglicher Pflichten. Dazu gehören insbesondere auch Aufklärungspflichten wie im zitieten Fall.
Hat er alles richtig gemacht und tritt gleichwohl am Motor ect ein Schaden auf, dann haftet er dafür natürlich nicht. Für diese Fälle gelten dann die Motorversicherungen.
Die Garantie des Anlagenherstellers betrifft die Fehlerfreiheit der Anlagenkomponenten während der Garantiezeit, also auch bei nachträglich auftretenden Fehlern.
Von einer riskofreien Umrüstung kann keine Rede sein, ganz im Gegenteil. Aber nichts ist ohne Risiko, das meinen wir in Deutschland als die Angstweltmeister schlechthin nur immer wieder verdrängen zu müssen.
Es heist wörtlich: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gab dem Kunden Recht (Urteil vom 17.03.2006; - 8 U 211/05 -). Die Spezialwerkstatt hätte den Mann darauf hinweisen müssen, dass sein Fahrzeug zum Betrieb mittels einer Autogasanlage ungeeignet sei, so das Gericht.
Habe im Bekanntenkreis jemanden, der bei drei von vier Umrüstern sofort einen Termin bekommen hätte ohne wenn und aber, OBWOHL der Wagen nicht für den Gasbetrieb uneingeschränkt geeignet ist. Das hat ihm dann ein vierter Umrüster erklärt und ihm deutlich gesagt, das es ein großes Risiko ist weil schon oft Probleme mit dem Motor aufgetreten sind. Es handelt sich um einen Toyota VVT Motor.
Toyota VVT Motor ???
Mal Bitte Motorkennbustaben.
Die in meiner Liste aufgeführten Toyota-Motoren sind umrüstbar....um besser prüfen zu können, mal bitte Motorkennbustabe.