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Geänderte Vorschriften für Chiptuning in der Schweiz

Volvo 850 LS/LW

Hallo zusammen
Für alle interessierten Schweizer Chiptuner: Das Schweizer Bundesamt für Strassen hat per 1. April 2010 die Vorschriften bezüglich Chiptuning geändert.
"Chip-Tuning (ab 1. April 2010):
- Sämtliche Änderungen an der Motorelektronik, welche Leistung, Geräuschentwicklung oder
Abgasverhalten des Fahrzeugs beeinflussen (so genanntes Chip-Tuning) benötigen neu eine
Typengenehmigung. Wer Änderungen ohne diese Bewilligung durch das vom ASTRA
beauftragte DTC (Dynamic Test Center in Vauffelin), an Motorfahrzeugen vornimmt oder
öffentlich anbietet, macht sich strafbar. Diese Massnahme stellt sicher, dass Fahrzeuge auch
nach einem Chip-Tuning verkehrs- und betriebssicher sind und sämtliche Vorschriften betreffend
Lärm und Abgas einhalten."

In der Schweiz darf ohne Typengenehmigung kein Chiptuning mehr angeboten oder durchgeführt werden. Entsprechende in der Schweiz zugelassene Wagen, deren Leistungssteigerung nicht eingetragen ist, verlieren Ihre Betriebserlaubnis. Das gilt auch rückwirkend! Und nu'? Möglichkeiten:
- Typengenehmigung bei der entsprechenden Tuninggarage eingeholen (sofern er denn eine hat!)..
- Eine Einzelabnahme ist weiterhin möglich, kann aber mehrere Tausend Ökken kosten.
- Tuning im Ausland machen lassen und Mund halten - Ist halt illegal.

Beste Antwort im Thema

jackknife bringt es irgendwie genau (ungewollt ?) auf den Punkt:

Ich KANN, wenn ich WILL ... !

Und genau das ist meiner Meinung nach der kleine, aber sehr feine unterschied zwischen den Leuten, die es mit mit viel Geld weder gewollt noch gekonnt hinbekommen und sich dann damit lächerlich machen & mit ihrem 'Fahrstil' den Rest der Welt in die 'Sicherheiteszone' treiben  ...
.. oder halt die anderen, die halt eben mal dann mal die Sau rauslassen, wenn es denn geht.

Ich bin jetzt zwar nicht mehr so der schnelle, aber macht schon mal Jonteff, Benze, Audi' oder Porsche einwenig zu ärgern ...

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Rückwirkend? Ze-WTF?
Gibts da keine Möglichkeit der Sammelklage wegen entsprechender Schädigung - jetzt geldmässig gesehen? Wenn das Steuergerät fachgemäß umprogrammiert wurde (und nicht nur n Chip aufgelötet/zwischengesteckt wurde) ist ja evtl. auch eine Rückprogrammierung nicht so einfach machbar.
Das ist ja so als ob die Regierung mal kurz eine neue Strafsteuer erfindet und diese dann ab Anno 1800 eintreiben will.

Zitat:

Original geschrieben von jackknife


Rückwirkend? Ze-WTF?
Gibts da keine Möglichkeit der Sammelklage wegen entsprechender Schädigung - jetzt geldmässig gesehen? Wenn das Steuergerät fachgemäß umprogrammiert wurde (und nicht nur n Chip aufgelötet/zwischengesteckt wurde) ist ja evtl. auch eine Rückprogrammierung nicht so einfach machbar.
Das ist ja so als ob die Regierung mal kurz eine neue Strafsteuer erfindet und diese dann ab Anno 1800 eintreiben will.

Nunja, an sich war das in der Schweiz noch nie so richtig legal, da die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr den Angaben auf den Typenbescheinigungen entsprochen hat, die bei den Strassenverkehrsämtern hinterlegt sind. Sammelklage gegen eine Schweizer Bundesverwaltung? Nicht wirklich... da haben nur die Amis eine Chance

:D

Chiptuning via PPC kann man innerhalb Minuten rückgängig machen, Chips rausoperieren

kann

etwas länger dauern... (das muss übrigens nicht zwangsläufig unprofessionel gemacht worden sein)

Tatsache ist jedoch, dass Chiptuning in der Schweiz nicht mehr so einfach machbar ist - zumindest nicht legal. Man darf das ja noch nicht mal anbieten, wenn keine spezielle Typengenehmigung vorliegt.

Zitat:

Original geschrieben von kunzs


Man darf das ja noch nicht mal anbieten, wenn keine spezielle Typengenehmigung vorliegt.

Das nenne ich mal wirklich konsequent. Im Prinzip trifft diese Verordnung ja nur die mehr oder weniger unseriösen Hinterhof-Bastelbuden.

Illegal ist Chiptuning ohne ABE oder Eintrag in die Papiere & Benachrichtigung der Versicherung auch in Deutschland - das ist übrigens in der ganzen EU der Fall.
Nur schert sich fast keine Sau drum - selbst der TÜV hat bei meinem gechipptem Citroen Hdi Diesel auch nie gemeckert, obwohl die Rußwerte bei Vollast ordentlich in die Höhe gingen...
Wie will den ein TÜV- bzw. MfL Ingenieur eine geflashte Software nachweisen? Durch den Kat geht ja noch nichtmal CO Werte arg in die Höhe. Im Gegensatz zu meinem Aprilia Falco 1000er V2 Motorrad, bei dem statt 0,x% CO mit Chip gleich 3,8% anstehen! Aber selbst da sacht der TÜV nix - VauZwo braucht CO! :D ;)

Zitat:

Original geschrieben von go_modem_go


Illegal ist Chiptuning ohne ABE oder Eintrag in die Papiere & Benachrichtigung der Versicherung auch in Deutschland - das ist übrigens in der ganzen EU der Fall.

Nicht in Irland..

:D:D

Das einzige was man "sollte", ist die Versicherung benachrichtigen.

Aber in Irland muss man KEINE Fahrzeugaenderungen eintragen lassen.

ich habe weder das eine noch das andere gemacht und ganz ehrlich: ich hab mir selten über etwas weniger n kopp gemacht
aber das soll keine beeinflussung sein, D ist nicht IRE

Wuerde wohl das gleiche machen, wenn ich in D oder CH waere.
Den Chip geniessen und fertig..

das ganze rumgejammer von wegen "verliert seinen versicherungsschutz" und seine betriebserlaubnis bla bla ist hier in D sowieso ein wenig übertrieben.
1. es kann eine versicherung einen selber zwar in regress nehmen, dass aber auch "nur" bis 5.000€, den rest zahlt die versicherung, ob sie will oder nicht...da ändern bspw. "verbotene" US-blinker auch nichts dran
2. aber auch nur dann, wenn die bauliche veränderung MAßGEBLICH und NACHWEISBAR den unfall verursacht hat
beispiel: ich habe US-blinker, jemand denkt irrtümlich ich blinke und fährt los und ich fahre in ihn rein...DANN bin ich dran, keine frage.
fahre ich aber bspw aus unachtsamkeit jemandem hinten rauf, interessiert sowas keine sau.
klar kriegt man, wenn man tief genug buddelt, irgendwann raus das eine andere software drauf ist, aber ob ich nun mit 230km/h oder mit 250km/h einen unfall baue, spielt keine rolle...

Zitat:

Original geschrieben von stuntmaennchen


1. es kann eine versicherung einen selber zwar in regress nehmen, dass aber auch "nur" bis 5.000€, den rest zahlt die versicherung, ob sie will oder nicht...da ändern bspw. "verbotene" US-blinker auch nichts dran

Dies gilt aber auch

nur für die Haftpflicht

. Bei der Kasko kann die Gesellschaft in solchen Fällen sehr wohl die Zahlung komplett verweigern.

Also ich hab mal die Kollegen aufm Gang bei mir dazu befragt, und sie sagten mir, dass sie dies wg. der sprunghaft angestiegenen Zahl schwerer oder tödlicher Unfälle -verursacht durch übersetzte Geschwindigkeit in Situationen in die ein ungetuntes Fahrzeug kaum geriete- neu ins Gesetz geschrieben haben. Das tun wir ja in der Luftfahrt auch nicht anders ;-)
Und OT:
Leider sind unter diesen Lenkern oftmals Junglenker aus dem östlicheren Teil Europas sehr häufig vertreten.

Zitat:

Original geschrieben von kunzs


.... und Mund halten - Ist halt illegal.

Ich finde es schon ganz OK, wenn man da was reglemtiert, was schwarze Schafe von der Bildfläche vertreibt.
Sinniges, vernünftiges 'Chippen' für in erster Linie mehr Drehmoment ist eine gerechtfertigte Sache für den jeweiligen User und verursacht sicher nicht zwangsweise 'massenhaft' mehr Unfälle mit nennenswert mehr Todesofpfern.

Die 'Bekloppten', welche seit je her und in Zukunft wie die angesängten Säue ohne Rücksicht auf eigene oder gar andere materiellen oder menschliche Verluste durch die Gegend heizen, wird man mit solchen oder anderen Beschränkungen sowieso nie klein kriegen.
Das ist m. E. eh eine Minderheit, welche überbewertet wird und nicht ausreichend zielgerecht zur Verantwortung gezogen wird.
Solche Pappnasen verfälschen falsche Statistiken, die wir nicht wieder fälschen  - ooops: korrigieren - können !

Oder ist das vielleicht so gemeint, dass jeder der sich 'per Pimping' so zwischen 50-100NM und 30-50PS für den gelegentlichen Extra-Fahrspass einverleibt auch gleich ein potientieller Verkehrsrowdy mit Mörder-Ambitionen ist ?????

@ Terwi:
Ich gebe Dir dabei umumwunden recht, aber wenn etwas passiert fragt jeder sogleich nach dem Gesetzgeber, und die nachfragen sind selten die Eigner der getunten PW.
Auch eine Verischerung stützt sich auf den von uns erarbeiteten Gesetzen ab.
Sicher wäre eine Lösung, die Endgeschwindigkeit abzuregeln und das Drehmoment sinnvoll begrenzen zu lassen, aber wozu dann erst tunen?

Wozu tunen - bzw. warum einen Motor mit entsprechender Leistung zu haben ?
Ein Beispiel aus meinem täglichem Leben auf dem Weg zum Arbeitsplatz und zurück betreff Leichtsinn und insbesondere  Überschätzung der Motorisierung und persönlichem Reaktionsvermögen (auch das kann man 'Pimpem' !):

Jeden Tag auf den langen Geraden das gleiche Spiel:
Es klebt einer hinter dir und zappelt wie doof am Lenker - wann kann ich endlich dran vorbei ... Jepp, nu geiht loss - und nix kommt er da aus den Puschen ... Panik in den Augen, Notbremsung, muss sich wieder hinter mir einreihen.
Der PS-Dicke 3-4 Wagen hinter mir schiesst wie der Wilde vorbei. Hat aber die 3 Laster vor mir nicht wirklich registriert - und die kommende Kurve schon gar nicht. Hoffentlich blieb der Kaffe im Becher, als er auf dem Acker gelandet ist ..
Bergauf die Kuppe in Sicht muss doch unbedingt noch einer in das 'Loch' vor mir ... das hat so was vor dermaßen 'geklatscht'. Ich kam gerade so eben noch vorbei, sonst hätte es mich als unbeteiligter auch noch erwischt.
.... und zig. Begebenheiten mehr ...

Ich hab auf der Strecke auch schon einige, waghalsige Überholmnöver gemacht / geplant.
In Endeffekt hatte ich auf 40 KM max. 2-3 Minuten Vorteil - was aber das Risiko für mich und andere in keiner Weise gerechtfertigt oder entschädigt hat !!!

Per Gesetz in allen Ländern (denke ich mal so ?!) ist der Fahrzeugführer für sein 'Fahren & Verhalten' im Straßenvekehr verantwortlich. Unabhängig seiner Motorisierung oder gar Fahrzeugmarke.

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