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Geblitzt am 07.06.2020
Moin,
ich wurde anfang Juni in Niedersachsen geblitzt (komme selbst aus NRW). 7kmh zu schnell, also 30 Euro. So weit so gut. Ich habe irgenwas davon gehört, das der neue Bußgeldkatalog einen Formfehler enthält und der alte wieder aktuell ist.
Was mache ich also nun?! Bezahlen? Da anrufen und fragen? Gegen den Bescheid Widerspruch einlegen?!
Danke für eure ANtworten.
Beste Antwort im Thema
Mensch, bezahl die 30€ und gut ist, dass ist doch wohl nur Peanuts. Mag sein das manche Behörde jetzt nach altem Katalog berechnet, aber es gibt momentan keine klare Regelung. Jedes "Fürstentum" in Deutschland macht was es will (nennt man übrigens Förderalismus).
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19 Antworten
Mensch, bezahl die 30€ und gut ist, dass ist doch wohl nur Peanuts. Mag sein das manche Behörde jetzt nach altem Katalog berechnet, aber es gibt momentan keine klare Regelung. Jedes "Fürstentum" in Deutschland macht was es will (nennt man übrigens Förderalismus).
Zitat:
@blechbanane0170 schrieb am 12. Juli 2020 um 13:39:52 Uhr:
Mensch, bezahl die 30€ und gut ist, dass ist doch wohl nur Peanuts. Mag sein das manche Behörde jetzt nach altem Katalog berechnet, aber es gibt momentan keine klare Regelung. Jedes "Fürstentum" in Deutschland macht was es will (nennt man übrigens Förderalismus).
Ja logisch... alles schön brav bezahlen !
Ob es rechtsmäßig ist oder nicht spielt keine Rolle.
Einfach zahlen kostet 30 Euro.
Erhebt man Einspruch, kann folgendes passieren:
1. Einstellung
2. Es bleibt bei 30 Euro Strafe
3. Die Strafe wird nach dem alten BKat neu festgesetzt, also auf 15 Euro.
Das Problem dabei ist: Durch den Einspruch gerät die Sache automatisch ins Bußgeldverfahren, womit, außer im Falle der Einstellung, automatisch noch die Bearbeitungsgebühren in Höhe von 28,50 Euro draufkommen. Die Behörde kann nett sein und darauf verzichten, muss aber nicht.
Ob sich ein Einspruch lohnt, muss da also wirklich jeder selbst wissen.
Unverbindlich bei der Behörde anrufen und fragen kann natürlich nie schaden, das ist klar.
Ist doch gar nicht so schwer. Einfach mal da anrufen und fragen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 12. Juli 2020 um 13:52:10 Uhr:
Zitat:
@blechbanane0170 schrieb am 12. Juli 2020 um 13:39:52 Uhr:
Mensch, bezahl die 30€ und gut ist, dass ist doch wohl nur Peanuts. Mag sein das manche Behörde jetzt nach altem Katalog berechnet, aber es gibt momentan keine klare Regelung. Jedes "Fürstentum" in Deutschland macht was es will (nennt man übrigens Förderalismus).
Ja logisch... alles schön brav bezahlen !
Ob es rechtsmäßig ist oder nicht spielt keine Rolle.
Auch die potenziell +30,- sind Peanuts und wenn man es sportlich nimmt, fordert man den Staat heraus. Was soll man denn erwarten von einem Scheuer Ministerium.
Der macht gerade gutes Wetter wegen der Wahl im Herbst, danach Keule. Ablenkung vom eigentlichen Skandal der PKW Maut.
Zitat:
@CV626 schrieb am 12. Juli 2020 um 14:05:07 Uhr:
Einfach zahlen kostet 30 Euro.
Erhebt man Einspruch, kann folgendes passieren:
1. Einstellung
2. Es bleibt bei 30 Euro Strafe
3. Die Strafe wird nach dem alten BKat neu festgesetzt, also auf 15 Euro.
Das Problem dabei ist: Durch den Einspruch gerät die Sache automatisch ins Bußgeldverfahren, womit, außer im Falle der Einstellung, automatisch noch die Bearbeitungsgebühren in Höhe von 28,50 Euro draufkommen. Die Behörde kann nett sein und darauf verzichten, muss aber nicht.
Ob sich ein Einspruch lohnt, muss da also wirklich jeder selbst wissen.
Unverbindlich bei der Behörde anrufen und fragen kann natürlich nie schaden, das ist klar.
Sollte der Bußgeldkatalog hier nicht rechtmäßig sein und das Ganze würde dann 15 Euro kosten, kommen auch keine 28,50 Bearbeitungsgebühr dazu.
Die 30 Euro sind doch ein angebotenes Verwarngeld und kein Bußgeld. Also hat der Bußgeldkatalog erstmal nichts damit zu tun.
Nimmt man das Verwarngeld nicht an, wird ein Bußgeld draus. Nach aktuell gültigem Katalog 15 Euro plus 28 Euro Porto und Verpackung.
Warum sollte das Amt darauf verzichten?
Ixh stimme zille da mal zu und hätte diesbezüglich noch einen Vorschlag für die Behörden: da das Verwarngeld lediglich ein Angebot ist, würde ich als Behörde grundsätzlich gleich die Hälfte der Bußgeldverfahrensgebühr draufschlagen, ist ja nur ein Angebot ...
Zitat:
@Geisslein schrieb am 12. Juli 2020 um 13:52:10 Uhr:
Zitat:
@blechbanane0170 schrieb am 12. Juli 2020 um 13:39:52 Uhr:
Mensch, bezahl die 30€ und gut ist, dass ist doch wohl nur Peanuts. Mag sein das manche Behörde jetzt nach altem Katalog berechnet, aber es gibt momentan keine klare Regelung. Jedes "Fürstentum" in Deutschland macht was es will (nennt man übrigens Förderalismus).
Ja logisch... alles schön brav bezahlen !
Ob es rechtsmäßig ist oder nicht spielt keine Rolle.
Man kann natürlich auch Einspruch erheben und die Strafe im Bußgeldverfahren auf 15 Euro reduzieren lassen. Kostet dann leider 28 Euro Verwaltungsgebühren obendrauf. Da spart man richtig...
Naja ich kann mir nicht vorstellen das ich die Verwaltungsgebühren bezahlen muss, da das Verwarnungsgeld bzw. der Bescheid einfach falsch sind und neu ausgestellt werden müssen.
Ich werde da morgen einfach mal anrufen, die werden die Frage ja nicht zum ersten mal hören. Im zweifel müssten sie den Leuten dann Geld zurück überweisen, was erheblichen Mehraufwand dastellen sollte.
Zitat:
@Phil1983le schrieb am 12. Juli 2020 um 17:03:11 Uhr:
Naja ich kann mir nicht vorstellen das ich die Verwaltungsgebühren bezahlen muss, da das Verwarnungsgeld bzw. der Bescheid einfach falsch sind und neu ausgestellt werden müssen.
Ich werde da morgen einfach mal anrufen, die werden die Frage ja nicht zum ersten mal hören. Im zweifel müssten sie den Leuten dann Geld zurück überweisen, was erheblichen Mehraufwand dastellen sollte.
Zurücküberwiesen wird auf keinen Fall irgendetwas - wer Einspruch erheben will, darf auf keinen Fall schonmal zahlen. Wenn ein Knöllchen erstmal bezahlt ist, ist der Fall auf jeden Fall abgeschlossen und eine Rückabwicklung nicht mehr möglich. Nicht mal, wenn man im Nachhinein zweifelsfrei beweisen könnte, dass man die OWi gar nicht begangen hat.
Auch nicht wenn die Verordnung der neuen Bußgelder nicht rechtens war?! Kann mir nicht vorstellen das die Rechtslage da so einfach ist und der Staat sagen kann pech gehabt
Zitat:
@Phil1983le schrieb am 12. Juli 2020 um 17:03:11 Uhr:
Naja ich kann mir nicht vorstellen das ich die Verwaltungsgebühren bezahlen muss, da das Verwarnungsgeld bzw. der Bescheid einfach falsch sind und neu ausgestellt werden müssen.
Ich werde da morgen einfach mal anrufen, die werden die Frage ja nicht zum ersten mal hören. Im zweifel müssten sie den Leuten dann Geld zurück überweisen, was erheblichen Mehraufwand dastellen sollte.
Wie schon oft hier erwähnt: ein Verwarngeldangebot ist kein Bescheid. Es gibt noch nicht mal einen Rechtsanspruch darauf. Es ist lediglich ein Angebot an dich, dass du annehmen oder ablehnen kannst
Zitat:
@Phil1983le schrieb am 12. Juli 2020 um 17:17:54 Uhr:
Auch nicht wenn die Verordnung der neuen Bußgelder nicht rechtens war?! Kann mir nicht vorstellen das die Rechtslage da so einfach ist und der Staat sagen kann pech gehabt
Genau genommen sind die Behörden nicht mal verpflichtet, dir überhaupt ein Verwarnungsschreiben als unverbindliches Angebot, die Sache aus der Welt zu schaffen, zu schicken. Die könnten theoretisch auch gleich ins Bußgeldverfahren gehen, dann kämst du um die 28,50 Euro so oder so nicht herum. Auch wenn der Verwarnbescheid einfach nicht bei dir ankommt, weil die Post ihn verbummelt, hast du einfach Pech gehabt - die Behörden _können_ die noch einen Verwarnbescheid schicken, um dir die Gebühr zu ersparen, verpflichtet dazu sind sie aber nicht.
edit: franneck1989 war schneller.