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Geblitzt auf Autobahn - bitte lesen!
Hallo zusammen,
ich war am 3.2. auf der Autobahn unterwegs. Kurz vor einer Baustelle war dann Tempolimit auf 100, kurz danach 80. In dieser 80er-Zone wurde ich dann mit einem Laser (PoliScan Speed) mit 107 geblitzt (27 km/h zu schnell).
Da es mit Geschäftswagen passiert ist, kam heute ein Schreiben mit Foto in die Firma. Die Sekretärin hat mich gleich erkannt und mir das Ding auf den Tisch gelegt.
Ich bin noch in der Probezeit (bis Oktober 2009).
Was kommt auf mich zu?
Laut Bußgeld-Katallog: 80 Euro + 3 Bonuspunkte
Und dann? Aufbau-Seminar, Verlängerung der Probezeit etc...
Wie kann man da noch rauskommen? Ich werde, wenn der Bußgeldbescheid kommt, dass einem Anwalt (Verkehrsrechtschutzversicherung) übergeben, der da noch was drehen soll (Messergebnis anfechten)
Wie sind die Erfolgschancen?
Ich hatte während der Fahrt nichts gesehn, wie sie mich geblitzt haben und weiß auch nicht, wie schnell ich wirklich war.
Ich hatte aber noch einen Beifahrer dabei, der "bezeugen" kann, dass ich nicht schneller wie 80 oder 90 war.
Wie stehen die Chancen, da aus der Sache möglichst glimpflich rauszukommen?
Ich weiß, dass ich da scheiße gebaut habe und da zu schnell reingerollt bin... will aber natürlich sparen, v.a. das Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit.
Beste Antwort im Thema
Heya,
lieber pflaumenkuchen, was Du hier vorschlägst, finde ich schlicht zum Kotzen! Es ist wohl echt aus der Mode gekommen, für seine Handlungen die Verantwortung zu übernehmen.
Elderian
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67 Antworten
Warte die Antwort deines Anwalts ab. Wenn er einen Messfehler oder Formfehler ausmachen kann, sind deine Chancen gut, mit einem blauen Auge davon zu kommen. Viel Glück.
also es sieht nicht gut aus sorry...
aber die radarmessungen sind einfach so hochwertig da kannste nichts mehr machen....
sieht schlecht für dich aus
2 Jahre Probeizeit + 3Punkte , Aufbauseminar 400 € , 80€ Strafe
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Warte die Antwort deines Anwalts ab. Wenn er einen Messfehler oder Formfehler ausmachen kann, sind deine Chancen gut, mit einem blauen Auge davon zu kommen. Viel Glück.
ja, erstmal den bescheid abwarten, was die überhaupt an geld wollen...
ja, wie sind die chancen? lohnt es sich 150 € selbstbeteiligung für die rechtsschutz zu investieren?
Zitat:
Original geschrieben von macfet
also es sieht nicht gut aus sorry...
aber die radarmessungen sind einfach so hochwertig da kannste nichts mehr machen....
sieht schlecht für dich aus
2 Jahre Probeizeit + 3Punkte , Aufbauseminar 400 € , 80€ Strafe
Mit hochwertig meinst du die 80% Falschmessungen bzw. Protokolfehler?
SPON vom 16.03.09: www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,613626,00.html
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Zitat:
Original geschrieben von macfet
also es sieht nicht gut aus sorry...
aber die radarmessungen sind einfach so hochwertig da kannste nichts mehr machen....
sieht schlecht für dich aus
2 Jahre Probeizeit + 3Punkte , Aufbauseminar 400 € , 80€ Strafe
Mit hochwertig meinst du die 80% Falschmessungen bzw. Protokolfehler?
SPON vom 16.03.09: www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,613626,00.html
den neuen bericht hab ich heute auch grad gelesen und im fernsehen gesehen.... und darauf hoffe ich jetzt....
gibt es ne möglichkeit, den FS freiwillig abzugeben, und um eine strafe und geld rundherum zu kommen?
Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h während der Probezeit ist ein A - Verstoß.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog:
A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.
B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:
Beim ersten Mal verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.
Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.
Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch
aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens
lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.
Deinen Kumpel im Fahrzeug quasi zu einer Falschaussage zu bewegen ( nach dem Motto : die schwören wir nieder ) könnte bei genauer Auswertung der Fotos ein Bummerang rückwärts werden.
Messungen sind heute so genau, speziell fest aufgebaute, da ist die Erfolgsaussicht auf Davonkommen , entgegen anderslautender Berichte, ziemlich gering. Und für einen freiwillig abgegebenen Führerschein gibt es erstens keinen Rabatt und zweitens : wer soll ihn nehmen?? Kannst ja schlecht zur Pozilei gehen und sagen : kann sein daß ich zu schnell war, hier nehmt schon mal, damit mir der Richter was nachläßt. Das könnte für spontane Heiterkeitsanfälle sorgen.
Ich denke, Du wirst der bittern Wahrheit ins Auge sehen müssen und die nächsten 2-3 Jahre den Gasfuß etwas zügeln müssen. Sonst wird es bitter.
Zumal man auch als Fahranfänger mit viel weniger in diese Justizmühle geraten kann, wo es bei einem "alten Hasen" nur zu einem Warnschuß vor den Bug reicht. Nur 1 x etwas getrunken oder 2 mal mit dem Handy telefoniert .... bingo . Und 3 Jahre sind verdammt lang .
Zitat:
Original geschrieben von Zimpalazumpala
Kannst ja schlecht zur Pozilei gehen und sagen : kann sein daß ich zu schnell war, hier nehmt schon mal, damit mir der Richter was nachläßt.
kann er schon...allerdings neben der strafe hat er dann auch keinen führerschein mehr...und den dann wieder zu bekommen wird nichtnur schwierig sondern auch ziemlich teuer....
Zitat:
Original geschrieben von marco_m
Wie kann man da noch rauskommen? Ich werde, wenn der Bußgeldbescheid kommt, dass einem Anwalt (Verkehrsrechtschutzversicherung) übergeben, der da noch was drehen soll (Messergebnis anfechten)
Rechtschutzversicherung mit oder ohne SB
Habe gerade schon die Antwort erhalten . Es lohnt nicht die 150 € kannst du besser für die Bezahlung des Bussgeldes verwenden, da die Chancen nicht besonders hoch sind, du hast es ja auch schon quasi eingestanden und das ist der beste Weg sein Fahrverhalten zu ändern sonst wird es auf dauer sehr teuer fü dich.
Zum sachlichen Schreibe ich nichts, da ich keine Ahnung habe... aber der Firmen-Wagen würde mich noch interessieren (Fahzeugtyp, Leistung).
Zitat:
Original geschrieben von marco_m
... und weiß auch nicht, wie schnell ich wirklich war.
Sag das zum Richter und alles wird gut.
Macht die Straßen sicherer für uns alle !
Der Richter wird fragen, wenn er fair ist ( gibt noch einige wenige davon ): " Nehmen Sie den Einspruch zurück oder muß ich ein Urteil sprechen ? "
Zitat:
Original geschrieben von marco_m
weiß auch nicht, wie schnell ich wirklich war.
Sehr unterhaltsam, danke