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Geblitzt; Fahrer nicht der Halter

Themenstarteram 2. März 2011 um 20:41

Hallo alle zusammen!

Ich hoffe Ihr könnt mir direkt zu meinem Fall Antwort geben, weil ich bis jetzt nichts passendes gefunden hab im Internet.

Ich wurde außerorts (Autobahn) geblitzt. Jetzt ist ein schreiben zu meinem Dad gekommen (der Halter des Fahrzeugs). Toleranz wurde abgezogen, also bin ich 41 km/h zu schnell gefahren. Mein Dad war als Beifahrer mit da wir uns die 700km lange Strecke mit dem fahren abwechseln wollten. Es ist noch nichts angegeben wegen Strafe oder so. Es liegt nur ein zusätzliches Blatt bei wo man Angaben zum Fahrer und zur Sache machen soll.

Mein Dad würde das ganze auf sich nehmen wollen, jetzt wollt ich mal fragen ob sowas überhaupt möglich wäre? Er könnte ja evtl. von diesem Zeugnisverweigerunsrecht Gebrauch machen da ich ja seine Tochter bin, was aber auch net viel bringt, da auf dem Foto zu erkennen ist das eine jüngere und weibliche Person fährt. Da würden die doch sicher dem Foto nachgehen wie ich gelesen hab.

Bringt es was dazuzuschreiben das er das gerne auf sich nehmen würd aber trotzdem die Angaben wegen mir macht?!

Danke schon mal im voraus.

Beste Antwort im Thema

1) angaben zum fahrer müssen nicht gemacht werden. aber späterstens DANN tauchen dann mal die herren in grün auf in deiner nachbarschaft und zeigen bilder rum wer das den ist. späterstens DANN bist du eh fällig!

2) hinschreiben wie "ich nehms auf meine kappe" wäre das dümmste was man machen kann.

3) WARUM kann man nicht zu der scheisse stehen die man verbockt? is das soooooo uncoooll?

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Zitat:

Original geschrieben von DieVio

Ich wurde außerorts (Autobahn) geblitzt.

Mein Dad war als Beifahrer mit da wir uns die 700km lange Strecke mit dem fahren abwechseln wollten. Es ist noch nichts angegeben wegen Strafe oder so. Es liegt nur ein zusätzliches Blatt bei wo man Angaben zum Fahrer und zur Sache machen soll.

Mein Dad würde das ganze auf sich nehmen wollen, jetzt wollt ich mal fragen ob sowas überhaupt möglich wäre?

Nein, dafür besteht keine Chance. Auf dem Foto ist klar zu erkennen, daß dein Dad auf dem Beifahrersitz saß und daß es sich bei dem Fahrzeug um einen Linkslenker handelt.

1) angaben zum fahrer müssen nicht gemacht werden. aber späterstens DANN tauchen dann mal die herren in grün auf in deiner nachbarschaft und zeigen bilder rum wer das den ist. späterstens DANN bist du eh fällig!

2) hinschreiben wie "ich nehms auf meine kappe" wäre das dümmste was man machen kann.

3) WARUM kann man nicht zu der scheisse stehen die man verbockt? is das soooooo uncoooll?

Dein Dad hätte dich besser rechtzeitig darauf hinweisen sollen, dass du wesentlich zu schnell bist, als jetzt so einen Mist zu überlegen.

Aber nein, da bringt man seiner Tochter lieber noch das Rummogeln bei.

Ich kann diese Heulthreads hier bald echt nicht mehr lesen.

Und hier fällt der Apfel wohl nicht weit vom Stamm... das ist wirklich traurig.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

1) angaben zum fahrer müssen nicht gemacht werden. aber späterstens DANN tauchen dann mal die herren in grün auf in deiner nachbarschaft und zeigen bilder rum wer das den ist. späterstens DANN bist du eh fällig!

Die gleichen die Fotos mit den Daten vom Einwohnermeldeamt ab, die dürfen das nämlich. Wenn Dein Vater angibt, er sei gefahren, dann kann das gutgehen, solange die Fotos nicht von jemanden bearbeitet und überprüft werden. Kann ja sein, daß der Bescheid bis jetzt nur elektr. zugestellt wurde.

Bei Vergehen im Punktebereich wird sich aber sicherlich irgendwann irgendwer die Fotos mal ansehen, mir ist zumindest kein Fall bekannt, wo die 'Selbstbezichtigung' mal funktioniert hätte.

Und glaub mir: Die suchen zuallererst immer innerhalb der Familie.

Mein Rat: Ärger vermeiden, den richtigen Fahrer angeben, und zahlen. Punkte sind ja irgendwann auch wieder weg.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

1) angaben zum fahrer müssen nicht gemacht werden. aber späterstens DANN tauchen dann mal die herren in grün auf in deiner nachbarschaft und zeigen bilder rum wer das den ist. späterstens DANN bist du eh fällig!

Die gleichen die Fotos mit den Daten vom Einwohnermeldeamt ab, die dürfen das nämlich. Wenn Dein Vater angibt, er sei gefahren, dann kann das gutgehen, solange die Fotos nicht von jemanden bearbeitet und überprüft werden. Kann ja sein, daß der Bescheid bis jetzt nur elektr. zugestellt wurde.

Bei Vergehen im Punktebereich wird sich aber sicherlich irgendwann irgendwer die Fotos mal ansehen, mir ist zumindest kein Fall bekannt, wo die 'Selbstbezichtigung' mal funktioniert hätte.

Und glaub mir: Die suchen zuallererst immer innerhalb der Familie.

Mein Rat: Ärger vermeiden, den richtigen Fahrer angeben, und zahlen. Punkte sind ja irgendwann auch wieder weg.

WELCHE bilder sind den beim einwohner meldeamt gespeichert bitte?! ;)

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

 

Die gleichen die Fotos mit den Daten vom Einwohnermeldeamt ab, die dürfen das nämlich. Wenn Dein Vater angibt, er sei gefahren, dann kann das gutgehen, solange die Fotos nicht von jemanden bearbeitet und überprüft werden. Kann ja sein, daß der Bescheid bis jetzt nur elektr. zugestellt wurde.

Bei Vergehen im Punktebereich wird sich aber sicherlich irgendwann irgendwer die Fotos mal ansehen, mir ist zumindest kein Fall bekannt, wo die 'Selbstbezichtigung' mal funktioniert hätte.

Und glaub mir: Die suchen zuallererst immer innerhalb der Familie.

Mein Rat: Ärger vermeiden, den richtigen Fahrer angeben, und zahlen. Punkte sind ja irgendwann auch wieder weg.

WELCHE bilder sind den beim einwohner meldeamt gespeichert bitte?! ;)

Die von Reisepässen und/oder Ausweisen vielleicht? :eek::eek:

am 2. März 2011 um 21:50

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Ich kann diese Heulthreads hier bald echt nicht mehr lesen.

Und hier fällt der Apfel wohl nicht weit vom Stamm... das ist wirklich traurig.

Du bist weder gezwungen hier zu lesen, noch Deine geistlosen Verbalinjurien abzusondern. Und traurig ist doch wohl eher die Tatsache, daß es kaum möglich ist in diesem Forum eine Frage zu stellen, ohne unverzüglich die dümmlichsten Pöbeleien selbsternannter Tugendwächter über sich ergehen lassen zu müssen...:(

Du hast noch dein Lieblingswort "Kadavergehorsam" vergessen, du edler römischer Kaiser, der hier im Forum ja ganz ohne Pöbeleien auskommt.

Themenstarteram 2. März 2011 um 22:00

Manche Kommentare hätte man sich echt sparen können da es wohl ziemlich falsch aufgenommen wurde. Denn als "Heulthread" sollte es mit Sicherheit nicht rüberkommen und mit rummogeln hat das auch nichts zutun, dazu sollte man es sich mal genau durchlesen!!! Denn davon steht da mit Sicherheit nichts!!!! Oder das ich nicht dazu stehe.... DAVON steht auch nichts da, sondern eher das Gegenteil! Also nicht einfach irgendwas unterstellen oder so blöde anmachen sondern einfach mal eine neutrale, vernünftige Antwort geben wie zB von Drahkke ({Danke).

Wenn es wirklich 41 km/h nach Abzug der Toleranz sind, steht ein Monat Fahrverbot im Raum. Da wird definitiv jemand drübergucken, bevor so ein Bescheid rausgeht.

Besondere Fähigkeiten braucht man auch nicht, um die junge Dame neben dem Fahrzeughalter für dessen Tochter zu halten. Auch wenn die Meldebehörde kein Foto von dir hat, weiß sie dennoch, dass du existierst.

Falls keine Anhaltspunkte für eine Fehlmessung vorliegen, würde ich die Chance, schadlos aus der Sache rauszukommen nahe Null ansiedeln.

Zitat:

Original geschrieben von DieVio

Manche Kommentare hätte man sich echt sparen können da es wohl ziemlich falsch aufgenommen wurde. Denn als "Heulthread" sollte es mit Sicherheit nicht rüberkommen und mit rummogeln hat das auch nichts zutun, dazu sollte man es sich mal genau durchlesen!!! Denn davon steht da mit Sicherheit nichts!!!! Oder das ich nicht dazu stehe.... DAVON steht auch nichts da, sondern eher das Gegenteil!

Es steht GENAU so da...das "Gegenteil", wie du es nennst wäre, dass du sagst: "Hey, bin soundso schnell geblitzt worden, wie mache ich die Angaben richtig und was kann wohl auf mich zukommen?" Stattdessen steht da: "Mein Vater will es auf sich nehmen...blabliblubb...". Was soll man denn daran falsch verstehen? Fülle den Bogen so aus, wie es war und schick ihn ab, was anderes steht nicht zur Debatte...

Themenstarteram 2. März 2011 um 22:32

was steht denn im letzten Satz: " aber trotzdem die Angaben wegen mir macht?! "

Hab auch net vor aus der Sache komplett rauszukomm, denn das da eine Strafe kommt ist schon klar, danach hab ich auch net gefragt!!! Es war lediglich ne Frage ob es möglich wäre das er das auf sich nimmt.

Sorry das man hier nicht mal eine Frage ins Forum stellen darf ohne das man gleich solche Antworten kriegt.

am 2. März 2011 um 22:37

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Was soll man denn daran falsch verstehen?

Schau mal Tecci, ein Verkehrsverstoß wie von der TE geschildert, hat Konsequenzen, die in einer Geldbuße und einem Fahrverbot bestehen. Nun kann niemand den Vater der TE daran hindern, die Geldbuße für seine Tochter zu übernehmen - beim Fahrverbot geht das aber nicht. Als jemand, dessen Lebensinhalt nicht zuletzt darin besteht, die rechtliche Würdigung von Verkehrsverstössen zu verinnerlichen, weißt Du das natürlich. Der TE gebricht es ganz offensichtlich an diesem Wissen, wesshalb sie hier nachfragt. Ist das denn wirklich so schlimm?

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77

Wenn es wirklich 41 km/h nach Abzug der Toleranz sind, steht ein Monat Fahrverbot im Raum. Da wird definitiv jemand drübergucken, bevor so ein Bescheid rausgeht.

Man muss wohl davon ausgehen, daß die im Grunde schon wissen, wers war.

Auch der einzige mögliche Ausweg führt in eine Sackgasse: Der Vater macht von seinem Recht, die Aussage zu verweigern, gebrauch und zahlt nur die Euros.

Also muss der Fahrer mit dem Halter verschwägert oder Verwand sein.

Im Prinzip könnte die Tochter jetzt für zwei Jahre in eine andere Stadt oder Verwaltungsbezirk ziehen und sich ummelden. Das muss aber rechttzeitig geschehen.

Sollte irgendwann mal die Polizei vorstellig werden und sich nach dem Wohl des Töchterchens erkunden, dann darf der Vater oder die Mutter auch keine Angabe zu der Person machen, die fragen aber vermutlich auch die Nachbarn.

D.h. die Nachbarn sollten tunlichst auch nicht wissen, wohin die Tochter des Hauses umgezogen ist.

Dann könnten die Vorwürfe nach zwei Jahren verjähren.

Ist halt nur die Frage, ob sich der Aufwand lohnt.

btw.: Sich vor der Verantwortung gedrückt, hat man sich trotzdem.

Oh man, und im Auge von gewissen Forumsgestalten hier gilt man schon als Moralapostel, Hüter der Ordnung und Wächter der Tugenden, wenn man das seiner Meinung nach einzig mögliche Ablaufscenario mal durchexerziert.

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