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Geblitzt...Führerschein weg???

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hi Leute,
ich wurde vor über einem jahr geblitzt mit 25kmh drüber ausserorts.hab damals 1 punkt und 40€ geldstrafe +Bearbeitungsgebühr 20€ und auslagen verwaltung 5€ bekommen also so 65€ zahlen müssen+aufbausiminar und verlängerung der probezeit um 2 jahre.jetzt in april 2004 haben mich die grünen mit einem (defekten reifen) aufgehalten.mein auto kam in die werkstatt und ich bin mir dem von meiner mum in die arbeit gefahren und da haben sie mich angehalten und gesehen dass ein riss im mantel am vorderen rechten reifen ist.nach einspruch von mir und meinen eltern(da sie meinten GROBE VERKEHRSGEFÄRDUNG)obwohl uns ein gutachter schriftlich nachgelegt hat dass KEINE Gefährdung des verkehrs ausging.naja jedenfalls stellte das gericht einen anderen gutachter und bla bla bla sie haben es mal wieder geschaft.wir haben unseren einspruch zurückziehen müssen und nun bekomm ich laut Bußgeldzettel: 120€ Strafte+Bearbeitungsgebühr+auslagen Verwaltung+Verhandlungskosten +3Punkte.
nun meine frage:
Ich habe gehört dass man,wenn man mehr als 4 punkte hat (in der probezeit) den führerschein NEU machen muss.stimmt das??und ist mir durch das aufbausiminar der eine punkt damals weggestrichen worden.Man kann doch punkte entfernen durch aufbausiminar (2 stück),oder? weil wenn ja hab ich jetzt 3 punkte ,wenn nicht 4!
Gruß KawaMaster

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12 Antworten

Ich kann nur sagen, dass das mit den 4 Punkten Quatsch ist.
Mein bester Freund hatte auf einen schlag 5 Punkte bekommen für einen leichten Auffahrunfall wo der Geschädigte aber leicht verletzt war.
Er konnte den Lappen aber behalten musste allerdings zur Nachschulung.
In der Probezeit hat fast alles mit soganannten A- Vergehen und B-vergehen zu tun.
Aber hier hast du nen Link wo du mal schauen kannst....http://www.kba.de/Stabsstelle/Punktsystem/Punkte_Katalog/Punktekatalog.htm

Viele wichtige Infos hier:
www.verkehrsportal.de
Du hast wohl ein B-Vergehen begangen:
Zitat:
"Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichende Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnittiefe besaß (mind. 1,6 mm, Klein- und Leichtkrafträder: mind. 1 mm)..."
Konsequenz:
"Bei einem erneuten Verstoß nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erteilt die Fahrerlaubnisbehörde eine schriftliche Verwarnung und verweist auf die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme (innerhalb von 2 Monaten) an einem verkehrs-psychologischen Beratungskurs (Anm.: bitte nicht verwechseln mit einer MPU). Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht. Durch eine Teilnahme können aber insg. zwei Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) abgebaut werden."
Hattest Du aber schon NACH dem Aufbauseminar bereits wieder einen Punkt dann:
Bei einem dritten Verstoß nach Ablauf der gesetzten Teilnahmefrist wird die Fahrerlaubnis für mindestens drei Monate entzogen. Die Probezeit ruht. Der Führerschein ist der FE-Behörde auszuhändigen. Die Sperrfrist beginnt mit dem Datum der Ablieferung des Führerscheins.
Sollte die Fahrerlaubnis neu erteilt werden, so ist noch die Restprobezeit von vor dem Entzug abzuleisten. Es erfolgt keine erneute Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, wenn diese schon auf 4 Jahre verlängert wurde.

PS: Du kannst Deine Probezeit um ein ganzes Jahr verkürzen wenn Du an einem Fahrsicherheitstraining vom ADAC teilnimmst. Genaueres dazu kann Dir der ADAC sagen. Kostenpunkt so ca. 300 €.
Wie lange hast Du Deinen Führerschein? Hättest Du dieses Training sofort gemacht, dann wäre die Probezeit schon nach einem Jahr vorbei. Hat mir leider damals auch keiner erzählt.

bedeutet dies nun dass der beschädigte reifen von mir mit den 80€ strafe und 3punkten unter einem B-Verstoß fällt...?weil die richterin meinte: GROBE verkehrsgefährdung...?oder ist das nicht dann schon ein A-Verstoß...?
Gruß

@ KawaMaster
du vertauscht zwei Sachen: Probezeit = ASF
Punkte in Flensburg= ASP
Du meinst wahrscheinlich ASF in dem Kurs haben die dir doch erklärt wie es weiter gehen soll. Oder etwa nicht?
Ein A-Delikt = 2X B-Delikt.
Wenn du ein ASF besucht hast, ist ein A oder 2 B Delikte vorraussetzung.
Bei nochmaligem "Auffallen" (A oder 2 B) passiert nichts, außer "bösem Brief" vom SVA.
Bei nochmaligem "Auffallen" (1 A oder 2 B) ENTZUG der FE.

Die Möglichkeit der Probezeitverkürzung gibt es erst seit dem 01.01.2004 und auch nicht in allen Bundesländern.
Aus meiner Erfahrung als Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle kann ich sagen, dass abgefahrene Reifen nur ein B-Verstoß ist. Wie es allerdings bei einem Riss aussieht kann ich dir auch nicht genau sagen. Bei 3 Punkten wird es aber wohl ein A-Verstoß sein.
Beim zweiten (A-)Verstoß in der PZ bekommst du dann eine Verwarnung mit Hinweis auf die verkehrspsychologische Beratung. Ich würde dir aber empfehlen die Finger davon zu lassen und lieber ne PZ-Verkürzung (falls möglich) zu machen. Ist allerdings auch nur interessant wenn deine PZ noch länger dauert.
Solltest du nach den 2 Monaten "Schonfrist" im Anschluß an die Verwarnung in der Rest-PZ nochmal auffallen, ist die FE, wie bereits oben beschrieben, erstmal weg. Zu beachten ist, dass das ein Entzug ist und kein Fahrverbot. Du bekommst dann eine Sperrfrist von 3 Monaten und musst die FE neu beantragen. Die FE wird dann auch mit dem aktuellen Datum erteilt und dein Besitzstand ist futsch. Das sollte man in Verbindung mit der KFZ-Versicherung im Hinterkopf behalten!!!
Was die Punkte angeht ist das ne ganz andere Geschichte. Da wird´s erst ab 8 Punkten interessant, da bekommst du dann nämlich ne Verwarnung. Durch ein freiwilliges Aufbauseminar kannst du dann 4 Punkte bzw. 2 Punkte (wenn du bereits mehr als 8 Punkte hast) abbauen.

Sobald Punkte im Spiel sind ist es immer ein A-Verstoß.
Eine Verkürzung der Probezeit ist nicht mehr möglich sobald ein Aufbauseminar besucht wurde.
Und ein Aufbauseminar, ein Seminar zur Verkürzung der Probezeit bzw. ein "Punktetilgungsseminar" kann nur einmal innerhalb von 5 Jahren besucht werden. Die Inhalte bei den Seminaren gleichen sich zu 90%.
Nochmal zum besseren Verständniss:
Wird ein Aufbauseminar besucht, kann man erst nach 5 Jahren ein Seminar zur Punktetilgung besuchen.
Gruß
PowerMike

Das es immer ein A-Verstoß ist wenn es Punkte gibt stimmt nicht. Wenn´s nämlich keine Punkte gibt, ist es für die PZ unrelevant, z.B. bei einer geringen Geschwindigkeitsüberschreitung für die es nur ein Verwarnungsgeld und kein Bußgeld gibt. Solange es keine Punkte gibt, wird der Verstoß von der Bußgeldstelle nämlich gar nicht ans KBA gemeldet und folglich kann das KBA die Führerscheinstelle (die für die PZ-Verstösse zuständig ist) gar nicht darüber in Kenntnis setzen.
Und die Probezeitverkürzung kann auch gemacht werden wenn man bereits nach einem PZ-Verstoß an einem Aufbauseminar teilgenommen hat und die PZ auf insgesamt 4 Jahre verlängert wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Waldbär


Und die Probezeitverkürzung kann auch gemacht werden wenn man bereits nach einem PZ-Verstoß an einem Aufbauseminar teilgenommen hat und die PZ auf insgesamt 4 Jahre verlängert wurde.

Mir hat man folgendes erklärt: Das Seminar zur Probezeitverkürzung ist fast dasselbe wie das Aufbauseminar. Und diese Seminar darf man nur einmal innerhalb von 5 Jahren besuchen.

und ASF und ASP haben auch nichts miteinander zu tun.
Frühstens nach 5 Jahre einen neuen Kurs.
Man kann erst ASF und danach ASP machen.

Also dann ganz genau um alle Unklarheiten zu beseitigen. Es gibt drei Seminare:
1. ASF (AufbauSeminarFahranfänger §2a StVG) wenn man in der PZ einen A- oder 2 B-Verstöße begeht. Die PZ wird außerdem auf ingesamt 4 Jahre verlängert, Punkte werden nicht abgebaut. Wenn man nach Abschluß des ASF nochmal auffällt, bekommt man eine schriftliche Verwarnung mit einer Schonfrit von zwei Monaten. Wenn man danach in der Restprobezeit nochmal auffällt, ist die Fahrerlaubnis weg.
2. ASP (AufbauSeminarPunkte §4 StVG) wird angeordnet wenn man 14 Punkte erreicht hat. Man kann es aber auch freiwillig machen, dann werden bei einem Stand von 8 Punkten 4 Punkte und bei einem Stand von 9-13 Punkten 2 Punkte getilgt.
Die beiden Seminare können nur alle 5 Jahre besucht werden, d.h. man kann nur alle 5 Jahre Punkte abbauen bzw. muss für ein ASP 5 Jahre warten wenn man in der PZ das ASF besucht hat.
3. Probezeitverkürzung kann frühestens ein halbes Jahr nach Erteilung der Fahrerlaubnis (=Beginn der PZ) gemacht werden. Das Seminar ist ähnlich wie das ASF, nur das noch ein Fahrsicherheitstraining hinzukommt. Die PZ wird um ein Jahr gekürzt. Die Probezeitverkürzung ist auch jederzeit nach Besuch des ASF möglich um die verlängerte PZ wieder um ein Jahr zu verkürzen. Die Probezeitverkürzung wird nur in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern nicht angeboten. Nähere Infos findet ihr unter www.fuersicheresfahren.de

Danke für die Aufklärung. Kannst du noch was zum Preis der verschiedenen Seminare sagen?
Das AFS kostet hier in der Gegend (Frankfurt & MTK) zw. 250 und 350 Euro.
Gruß
PowerMike

Ja, bei uns kostet das ASF auch etwas über 300 €. Das ASP wird in etwa genauso viel kosten und die Probezeitverkürzung wird etwas teurer sein, weil da ja noch das Fahrsicherheitstraining dazu kommt. Ich kann´s aber nicht genau sagen, da in meinem Zuständigkeitsbereich bisher noch niemand eine Probezeitverkürzung gemacht hat. Das ganze ist ja freiwillig und da scheuen die meisten wohl die Kosten.

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