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GEBLITZT im Ausland, Probezeit, bitte schnell helfen

Themenstarteram 9. März 2011 um 17:26

Hallo!

Mir ist was dummes passiert.. Bin 20, noch in der Probezeit, und wurde (übers WE, mit dem Auto eines Freundes) mit 26 km/h zu schnell in der Schweiz geblitzt...(war in einer 50er Zone). Was passiert nun? Muss ich FS abgeben bzw an ner Nachschulung teilnehmen? :( Weil ich war ja über 21 km/h zu schnell..

Brauche am besten ganz schnell antworten!!

Danke!

Beste Antwort im Thema

"Mir ist etwas dummes passiert" statt "Ich habe in der Schweiz Mist gemacht" - kein Sterbenswörtlein von Einsicht oder Reue:( Huch,wie kann man seitens der Behörde auch so blöd sein, eine gerade Strecke mit 50 zu limitieren.:rolleyes:

Das ist für mich so ein Paradebeispiel, wie bereits ein Anfänger erhebliche Defizite in puncto Verkehrsmoral aufweist. Schuld sind immer andere.;)

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Strafe bezahlen und GUT ist es. :D

MfG aus Bremen

Themenstarteram 9. März 2011 um 17:31

keine probezeitverlängerung bzw nachschulung??

Wäre das so schlimm? Geld ist nicht alles:D

Zitat:

Original geschrieben von sundown90

keine probezeitverlängerung bzw nachschulung??

so wie es jemandem in meinem freundeskreis mit 19 passiert ist wol nicht!

Aber ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Die altbekannte masche dürfte euch da rausboxen :)

Dein Freund sagt einfach er weiß nicht wer mit seinem Auto gefahren ist... ist dein Freund aus der Probezeit raus ? Dann soll er die Strafe einfach bezahlen (und du gibst ihm natürlich das Geld wieder, hehe :D )

Ich würde mich nicht darauf verlassen zum Aufbauseminar zu müssen :)

Ich wünsche dir viel Glück !

Themenstarteram 9. März 2011 um 17:38

mein freund hat diese ausrede schon versucht..bringt aber nichts, da er in der probezeit ist und er dort für die volle strafe den kopf hinhalten müsste..(d.h. auch lappen weg)

wär schön wenn jemand etwas genaueres wüsste! ich weiß gar nicht an wen ich mich jetzt wenden soll um mehr zu erfahren :(

Da die Sache im Ausland passiert ist, wird es keine Aktionen in der Richtung , Nachschulung und, und, und in Deutschland auslösen. Halt nur die Strafe oder was da noch kommt, " bezahlen ". :D 

MfG aus Bremen

Einfach mal durchlesen und beachten das die SChweiz kein EU Land ist.... 

 

www.bussgeldkatalog.ws/ausland/

www.bussgeldkatalog.ws/schweiz/

 

Wenn du in den nächsten Jahren nicht in die Schweiz willst...

 

Edit: Wie kann man in der Schweiz 26! Km/H zu schnell fahren?! Ö_ö

 

Edit Nr. 2: 

 

www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=30408& <---- Unbedingt lesen

²Amarok

 

Wie jetzt? Natürlich kann man da zu schnell fahren. Das geht in der CH wie in jedem anderen Land auch. Aber 21km/h zu viel ist schon sehr dumm. Sorry, aber das ist die Wahrheit. Er kann froh sein, das er kein Schweizer ist. Dann dürfte er sicher 2 Monate laufen. ^^

 

MfG

Burger 

@sundown90

Liegt dir die Zahlungsaufforderung aus der Schweiz denn schon vor? Was soll es denn kosten?

am 9. März 2011 um 19:25

Wenn es in der Schweiz war, haben die doch eh keine Befugnis das in Deutschland einzufordern. Wird man für ein Vergehen im EU-Ausland nach dt. Recht bestraft? Ich glaube nicht.

Wieso sollen die Schweizer dazu keine Befugnis haben?

Mehr dazu hier:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_360_136_1/a37.html

am 9. März 2011 um 19:33

Das schweizer Gesetz ist doch in Deutschland vollkommen uninteressant. Viel wichtiger wäre, was dazu in Deutschland beschlossen wurde.

Es handelt sich hierbei um ein bilaterales Abkommen.

am 9. März 2011 um 19:35

Wenn die Eidgenossen mit den Deutschen eine vertragliche Vereinbarung treffen, werden beide Seiten wohl die gleichen Interessen verfolgen.

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