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Geblitzt im Rechtslenker
Über Ostern war mein Bruder mit seiner Familie bei mir zu Besuch. Trotz der winterlichen Temperaturen habe ich eine kleine Ausfahrt mit meiner Nichte in meinem DB7 VV gemacht. Gestern ist mir per Post mitgeteilt worden, dass ich dabei wohl versehentlich ein Tempolimit mißachtet haben muss. Dem Anhörungsbogen ist ein Bild beigefügt, welches meine 16-jährige Nichte zeigt. Außerdem wird festgestellt, dass ich als Fahrzeughalter offensichtlich nicht der Fahrer bin und man fordert mich auf mitzuteilen, wer das Fahrzeug gefahren hat.
Nun handelt es sich bei dem DB7 um einen Rechtslenker, auf dem Bild ist also nicht der Fahrer sondern der Beifahrer zu sehen. Was kann ich jetzt machen?
Ich habe mir folgendes überlegt: Ich schreibe in den Anhörungsbogen, dass ich den Fahrer auf dem Bild nicht identifizieren kann. Das ist ja nicht falsch und daraus dürfte man mir eigentlich keinen Strick drehen können. Oder etwa doch? Oder hat jemand noch eine bessere Idee?
Beste Antwort im Thema
Hallo,
Warum sagst du nicht einfach die Wahrheit mit allem was dann kommt.
Das kann doch nicht die Welt kosten oder hast du schon so viele Punkte
das dein Führerschein in Gefahr ist.
Seelze 01
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35 Antworten
Spätestens wenn die Ermittler festgestellt haben, daß du einen Rechtslenker fährst, würde es 'rauskommen.
Hallo,
Warum sagst du nicht einfach die Wahrheit mit allem was dann kommt.
Das kann doch nicht die Welt kosten oder hast du schon so viele Punkte
das dein Führerschein in Gefahr ist.
Seelze 01
Die Frage währe was dir vorgeworfen wird. Sind es 10 oder 20 Euro würde ich zahlen und gut ist. Sollte es natürlich um deinen Führerschein gehen bringt das dich auch nicht wirklich weiter. Die einfachste Außrede ist wohl das en Famielienmitglied gefahren ist und du daher die Aussage verweigerst. Allerdings kann man dir dann ein Fahrtenbuch auferlegen das du dann peinlichst genau führen musst.
MfG
Mike
Zitat:
Ich habe mir folgendes überlegt: Ich schreibe in den Anhörungsbogen, dass ich den Fahrer auf dem Bild nicht identifizieren kann. Das ist ja nicht falsch und daraus dürfte man mir eigentlich keinen Strick drehen können. Oder etwa doch? Oder hat jemand noch eine bessere Idee?
Genau das solltest du tun, ausser es geht wirklich nur um ein paar km/h.
Das das Auto ein Rechtslenker ist muss beim KBA ja hinterlegt sein, ist auf jeden fall nicht dein Problem. Ausserdem sollen ja ab und an auch Briten in Deutschland geblitzt werden...
Zitat:
Original geschrieben von amdb7vv
Ich habe mir folgendes überlegt: Ich schreibe in den Anhörungsbogen...
Wenn es schon einen Anhörungsbogen gibt, geht es wohl nicht um 10€ gehen, oder...
Das halte ich persönlich für heikel - immerhin sitzt er direkt daneben.
Da zu sagen man kennt die Person nicht ist fahrtenbuchauflagentechnisch kritisch.
Aber für den einzelnen Verstoß könnte es funktioneren.
Ich könnte mir denken, dass auf dem originalfoto die gesamte front des fahrzeuges inklusive beifahrerseite abgelichtet wurde. Sobald der einspruch kommt wird ein mensch das foto auswerten und spätestens dann haben die auch ein bild vom fahrer.
Das ganze verzögert die sache nur und kostet unnögige steuergelder
Ja, aber der Staat finanziert sich ja schließlich aus Luft und deshalb ist es vollkommen ok jeden Vorgang unnötig in die Länge zu ziehen und damit Kosten zu verursachen :-)
Also ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen das man auf dem Foto was der Behörde vorliegt auch den Fahrer beim Rechtslenker sehen kann.
Mein erstes Auto war auch ein RHD. Da hab ich mal ein Foto bekommen wo keiner auf dem Sitz zu sehen war weil ich keinen Beifahrer hatte. Auf Anfrage gab es dann noch das andere Foto (kostet aber, sollte jedem klar sein).
Piefke zahl den Dreck und gut ists
Rausreden ist schei.....
Fahrer und Beifahrer sind in der Regel gut zu erkennen, ebenso Teile des Lenkrades
Meinst du wirklich dass alle Engelländer sich so raus reden können?????
Niemand muß sich selber belasten, und Familienangehörige auch nicht.
Also ist es hier völlig legitim, den Anhörungsbogen wie angeregt zurückzugeben ("kann ich nicht genau erkennen") oder auch gar nicht zu reagieren. Man muß das ganze ebenso sportlich sehen wie die Bußgeldstelle selbst. Entweder schafft sie es, innerhalb der Verjährungsfrist der Owi den richtigen Fahrer zu ermitteln, oder das Knöllchen geht in die Tonne. Für so etwas wie Gerechtigkeitserwägungen etc. ist hier einfach kein Raum.
BTW: Es könnte aber eine Fahrtenbuchauflage kommen (daher aufpassen, was man schreibt...), denn kein Bußgeldstellenmitarbeiter glaubt, daß ein so teures Auto einfach mal so von jedem x-beliebigen gefahren werden darf. Seine Retourkutsche wird dann das Fahrtenbuch sein.
du schreibst einfach das deine 16 jährige nichte keinen führerschein hat und da wohl was schief gelaufen ist
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Ich könnte mir denken, dass auf dem originalfoto die gesamte front des fahrzeuges inklusive beifahrerseite abgelichtet wurde. Sobald der einspruch kommt wird ein mensch das foto auswerten und spätestens dann haben die auch ein bild vom fahrer.
Das ganze verzögert die sache nur und kostet unnögige steuergelder
Mag sein, es kann aber auch in die Verjährung der Owi führen...
Zitat:
Original geschrieben von shathh
Ja, aber der Staat finanziert sich ja schließlich aus Luft und deshalb ist es vollkommen ok jeden Vorgang unnötig in die Länge zu ziehen und damit Kosten zu verursachen :-)
???????????
Ich schreibe nicht was ich denke.
Seelze 01