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geblitzt in 30-Zone - Widerspruch sinnvoll?

Themenstarteram 25. April 2012 um 16:53

Hallo,

ich wurde auf der L333 kurz nach dem Ortseingang Herchen-Bahnhof mit 54km/h geblitzt in einer 30er Zone (war beruflich unterwegs mit Firmenfahrzeug). Ich habe das Schild wirklich übersehen und fahre niemals vorsätzlich zu schnell! Gerade auf dieser gefährlichen, kurvenreichen, abschüssigen Strecke habe ich ganz penibel auf jedes Geschwindigkeitsbeschränkungs-/ Ortseingangsschild geachtet. Das übergrosse, für mich doch ziemlich ungewöhnliche 30er Schild wegen der dortigen Schule habe ich aber leider übersehen. Ich bin dort auch nicht ortskundig und zum ersten mal dort vorbei gekommen.

http://img194.imageshack.us/img194/9799/20120425122133583.jpg

Ich habe mal gehört, das maximal drei Schilder pro Mast zulässig seien. An dem Mast sind zwar auch nur 3 Schilder, aber auf dem grossen Schild sind ja gleich mehrere Informationen + Verkehrszeichen. Insgesamt 6. Zudem steht daneben auch noch eine Warnbake, die den Blick weglenkt vom Schuld. Sehr sauber ist das grosse Schild zudem auch nicht mehr gerade (oben rechts wächst schon der Baum rein, verdeckt aber natürlich noch keine Inhalte).

Meint ihr, dass es Aussucht auf Erfolg haben kann, gegen die Strafanzeige Widerspruch einzulegen? Ich habe bisher noch keine Punkte und könnte den einen Punkt problemlos verschmerzen. Aber das Bussgeld von ~105EUR tut mir als Geringverdiener schon sehr weh.

Beste Antwort im Thema

Schon wieder so ein Heul- und Jammerthema.

Nimms wie ein Mann und bezahl den Strafzettel. 

Und beim nächsten mal besser aufpassen.

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Schon wieder so ein Heul- und Jammerthema.

Nimms wie ein Mann und bezahl den Strafzettel. 

Und beim nächsten mal besser aufpassen.

Argumentationsfehler.

Du warst sowieso schon 4 km/h zu schnell für die Geschwindigkeit von der du gedacht hast sie würde gelten. Und das bei abschüssiger unbekannter Straße.

Edit:

das ist übrigens keine Zone.

am 25. April 2012 um 17:13

Dumm gelaufen. Zahlen und fertig. Wer das Schild nicht erkennt ........ 

am 25. April 2012 um 17:29

Zitat:

Original geschrieben von Kermit00

Das übergrosse, für mich doch ziemlich [ 1 ] ungewöhnliche 30er Schild wegen der dortigen Schule habe ich aber leider übersehen. Ich bin dort auch [ 2 ] nicht ortskundig und [ 3 ] zum ersten mal dort vorbei gekommen.

Ehrlich biste ja, die Blindheit gestehste ja ein. Was muss man tun, um deine Aufmerksamkeit zu bekommen?

Aber dann kommen nur Ausreden und Ausflüchte. Hier schon gleich 3 hintereinander.

Zitat:

Original geschrieben von Kermit00

Ich habe mal gehört, das [ 4 ] maximal drei Schilder pro Mast zulässig seien. An dem Mast sind zwar auch nur 3 Schilder, aber auf dem [ 5 ] grossen Schild sind ja gleich mehrere Informationen + Verkehrszeichen. [ 6 ] Insgesamt 6. [ 7 ] Zudem steht daneben auch noch eine Warnbake, die den Blick weglenkt vom Schuld. [ 8 ] Sehr sauber ist das grosse Schild zudem auch nicht mehr gerade (oben rechts wächst schon der Baum rein, verdeckt aber natürlich noch keine Inhalte).

Es folgen 5 !!!!!! weitere Ausreden ( 4-8 ). Echt billig. Sei froh, das es nur 105 Euro sind. Zahlen und fröhlich bleiben.

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Kermit00

Meint ihr, dass es Aussucht auf Erfolg haben kann, gegen die Strafanzeige Widerspruch einzulegen?

Du hast eine Strafanzeige bekommen? Was wird dir denn da außer der Geschwindigkeitsübertretung noch vorgeworfen, daß aus der Ordnungswidrigkeit gleich eine Straftat geworden ist?

Wie kann man sich nur blitzen lassen... :rolleyes::D

 

Okay, Scherz beiseite. Mich hat es ja auch mal wieder erwischt, wie man unschwer erkennen kann.

 

@TE: Natürlich tun 105 Euro weh aber welche Art von Antworten erwartest Du denn?

Das Schild ist wirklich sehr groß und ziemlich deutlich mit aller Art von roten Warnungen versehen.

 

Mit einer solch billigen Ausrede, die Du da irgendwo mal aufgeschnappt hast, wirst Du in diesem Falle meiner Meinung nach nicht wirklich weiter kommen. Als Ortsunkundiger sollte man ohnehin mit besonderer Aufmerksamkeit unterwegs sein.

 

Kannst ja gerne einen Anwalt fragen, allerdings wirst Du für die Erstberatung auch ca. 50 Euro springen lassen. Die Aussichten auf Erfolg schätze ich mal eher als verschwindend gering ein.

 

Zahl es und freu dich, dass Du 54 und nicht 56 km/h drauf hattest, denn dann wäre es deutlich teurer geworden.

 

 

Wieso Widerspruch? Mindestens zwei der Zeichen auf dem großen Schild plus dem Schriftzug "Schulweg" legen doch ganz deutlich nahe, was gemeint ist. Wenn du Einspruch einlegst, dann wirst du bestimmt gefragt, wie viele Hinweise du noch benötigt hättest. Evtl. kommen dann sogar Zweifel auf an deiner Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr.

Sorry, also die Schilderkombi ist doch sonnenklar. :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Kermit00

...Ich habe das Schild wirklich übersehen ...

das ist zusammengefasst eigentlich alles.

gegen was willste da widerspruch einlegen? (eigene blindheit? schild war kleiner als 12 meter?)

ausreden interessieren keinen, rechtlich ist es ok...zahl und fertig.

immer diese unschuldigen die dann nach fadenscheinigen ausflüchten suchen....

 

als erbsenzähler kann man sogar sagen: bei gemessenen 54 war der tacho locker oberhalb von 60-65...und damit auch im 50er bereich zu schnell.

(3km/h abzug ergibt 57, tachovoreilung je nach fahrzeug 5%....)

 

Themenstarteram 25. April 2012 um 18:03

Keine Strafanzeige? Der Polizist meinte, er müsste eine "Anzeige" schreiben, weil es mehr als 20 drüber ist. Dachte, dass es dann keine OWI mehr sei... Dann habe ich auch das wohl falsch verstanden.

Und klar sind das alles Ausreden, ab m.E. berechtigte! Ich verleugne ja nicht, dass ich zu schnell war! Ich behaupte aber auch, dass mir ein stinknormales 30er Schild ganz sicher aufgefallen wäre! Links ging auch noch eine Strasse ab, auf die ich auch noch kurz geachtet habe (habe nur zwei Augen). Und ja, selbst bei 50 wäre ich noch 4km/h zu schnell gewesen. Es ging dort bergab. Wer, der fast täglich mit anderen Fahrzeugen unterwegs ist, kann bei zulässigen Tempo 50 auf Berg-/Tal-Strecken denn permanent genau 50km/h ohne Abweichung halten (ohne Tempomat/Limiter oder ähnliche Hilfsmittel!). Da ist man schnell auch mal ein paar Sekunden ~10km/h drüber bis man wieder auf den Tacho schaut. Und genau nach der Kurve ging es noch bergab.

Ich finde es ja richtig, dass man vor Schulen 30er Zonen einrichtet! Aber wäre es gerade dort nicht sinnvoll, deutlicher auf die Geschwindigkeitsbeschränkung hinzuweisen als einmalig mit so einem überladenen, ungewöhnlichen Schild in der Kurve? Das ist an anderen, gefährlichen Stellen vor Schulen deutlich besser gelöst. In den wenigen Minuten, als mich der Polizist angehalten hat, sind noch etliche KFZ deutlich zu schnell vorbeigefahren (der Polizist hat sogar noch verärgert hinterher gerufen, dass hier 30 ist). Ich bezweifle doch stark, dass die alle vorsätzlich zu schnell fahren.

Du könntest höchstens klären, ob das Schild überhaupt den Vorschriften entspricht.

Themenstarteram 25. April 2012 um 18:16

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

Wieso Widerspruch? Mindestens zwei der Zeichen auf dem großen Schild plus dem Schriftzug "Schulweg" legen doch ganz deutlich nahe, was gemeint ist. Wenn du Einspruch einlegst, dann wirst du bestimmt gefragt, wie viele Hinweise du noch benötigt hättest. Evtl. kommen dann sogar Zweifel auf an deiner Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr.

Sorry, also die Schilderkombi ist doch sonnenklar. :confused:

Ja, wenn Du direkt vor dem Schild stehst und es in Ruhe betrachten kannst. Wieviel Sekunden richtest Du denn Dein Blick bei 50km/h auf ein Schild? Das sind mir doch ein paar Informationen zuviel, um sie in sekundenbruchteilen richtig auszuwerten. Der Blickwinkel der Kamera ist übrigens schon etwas nach rechts gerichtet.

Was genau im moment des Blitzes der Tacho gezeigt hat, kann ich nicht genau sagen. Als ich dann nach 1-2sekunden Verwunderung geschaut habe, war die Nadel zwischen 50 und 60. Wenn man davon ausgeht, dass der Tacho zuviel anzeigt, dann kann man auch noch über die Messgenauigkeit bei Geschwindigkeitskontrollen spekulieren. Da hat es nach Medienberichten ja auch schon einige Ungereimtheiten gegeben...

Also bei 200 km/h hätte man evtl. Schwierigkeiten gehabt, aber sogar anhand deines Bildes, auf dem das Schild recht klein zu sehen ist, wird einem doch unmittelbar klar, was Sache ist. Da ist das Symbol für 30km/h, das Zeichen für Kinder, der Schriftzug "Schulweg". Das Überholverbot weist auch auf eine besondere Verkehrssituation hin.

Nichts für ungut, wenn dich das Schild überfordert hat, was im Übrigen an einer sehr reizarmen Stelle zu stehen scheint, passiert dir das im Straßenverkehr vielleicht öfter?

Ich glaube das ist diesmal nicht der übliche " Hilve ich bin geplitz werden, as kann ich jetst tun ? Sollich erzälen daß meine oma gefaren ist ?"

Ich finde der TE kommt glaubwürdig rüber, hat das, wirklich gewöhnungsbedürftige, Schild übersehen. Soll vorkommen, das passiert dem Heiligsten hier.

Doch wird ihm das helfen ? Ich glaube nicht . Ich würde den Weg des geringsten Widerstands gehen, die Sanktion akzeptieren und beten das mir das nicht noch einmal passiert.

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Du könntest höchstens klären, ob das Schild überhaupt den Vorschriften entspricht.

StVO §39

(4) Verkehrszeichen können auf einer weißen Trägertafel aufgebracht sein. Abweichend von den abgebildeten Verkehrszeichen können in Wechselverkehrszeichen die weißen Flächen schwarz und die schwarzen Sinnbilder und der schwarze Rand weiß sein, wenn diese Zeichen nur durch Leuchten erzeugt werden.

(3 Minuten gegoogelt)

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__39.html

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