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Geblitzt in Salzburg-was nun?

Themenstarteram 28. Dezember 2013 um 22:35

Hallo liebe Kollegen,

wie oben gesehen, wurde mein Auto geblitzt.

Statt der erlaubten 100 KmH mit 180KmH.

Ich selber bin nicht gefahren, sondern die Frau meines Bruders. Ich war zu dieser Zeit gar nicht im Auto.

Wie kann ich mich nun verhalten, wenn ein Schreiben ankommt?

Da ich nachweislich nicht gefahren bin, könnte ich doch von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen? Oder welche Art von Möglichkeiten stehen mir noch offen?

Was erwartet mich überhaupt für eine Summe in etwa?

Leider habe ich vergeblich im Forum nach vergleichbaren Fällen gesucht und bitte um Entschuldigung, falls es einen ähnlichen Fall / Thema git, welches nach aktueller Rechtslage zu beurteilen ist.

vielen Dank für die wertvollen Informationen im Voraus.

Lg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Kangal88

und was, wenn ich behaupte, dass ich nicht gefahren bin?

Ich meine, dann muss ich wahrscheinlich diesen Anhörungsbogen ausfüllen, auf dem ich dann angebe, dass ich nicht gefahren bin und weiterhin Gebrauch von meinem Aussageverweigerungsrecht mache?

In Austria läuft so einige anderst als hier in Deutschland. Wenn Du keinen Fahrer angibst gehen die Behörden davon aus das Du gefahren bist und Fertig, nennt sich Halterhaftung. Du hast dich daran zu erinnern wer gefahren ist.

Gib den Behörden den Namen deiner Schwägerin an und dann bist Du zumindest mal raus aus dem Spiel und einem eventuellen Familienkrach würde ich gelassen entgegen sehen. Denn Sie selbst war ja so Dämlich sich mit 180 in Österreich erwischen zu lassen, dann soll Sie auch bezahlen.

Zumindest Ich würde es nicht einsehen den Ärger auszubaden den Andere auslösen.

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Hier gibt es einen Bußgeldrechner für Österreich.

Zu den 150€ werden wohl noch Gebühren und Auslagen dazu kommen.

Einfach abwarten, was auf dem Schreiben steht, dass bald im Briefkasten liegt. ;)

Themenstarteram 28. Dezember 2013 um 23:01

und was, wenn ich behaupte, dass ich nicht gefahren bin?

Ich meine, dann muss ich wahrscheinlich diesen Anhörungsbogen ausfüllen, auf dem ich dann angebe, dass ich nicht gefahren bin und weiterhin Gebrauch von meinem Aussageverweigerungsrecht mache?

Würde diese Taktik aufgehen?

Dieser Bußgeldrechner ist eher für die Katz.

Der gibt nur einen groben Überblick und eine Mindeststrafe.

Wieder zurück zu meiner Vorgehensweise:

Ist es nicht sinnvoll, dass man nun von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht?

Oder wird das so enden, dass die Österreicher die Deutschen darum beten zu ermitteln, wer auf dem Foto (das es wohl gibt?!) zu sehen ist?

vielen Dank für die Beantwortung

Kurz und knapp:

Das Geld wird hier nicht eingetrieben, aber du stehst dann in Österrich auf der Fahndungsliste, da du als Halter verantwortlich bist, für das was mit deinem Auto geschieht.

Da die Österreicher recht fit in Sachen elektronische Kennzeichenerfassung sind, und es nicht nur um 10 Euro geht, stehen die Chancen sehr gut, dass du bei der nächsten Einreise nach Österreich nicht weit kommen wirst.

Im übrigen zahlen Ausländer deutlich mehr da es kein Fahrverbot gibt.

Zahlst du nicht, bist DU als Halter beim nächsten Besuch fällig da es dein Auto war.

Am besten kommentarlos bezahlen und gut ist. Dürfen ja nur so 200-250EUR bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Kangal88

und was, wenn ich behaupte, dass ich nicht gefahren bin?

Ich meine, dann muss ich wahrscheinlich diesen Anhörungsbogen ausfüllen, auf dem ich dann angebe, dass ich nicht gefahren bin und weiterhin Gebrauch von meinem Aussageverweigerungsrecht mache?

In Austria läuft so einige anderst als hier in Deutschland. Wenn Du keinen Fahrer angibst gehen die Behörden davon aus das Du gefahren bist und Fertig, nennt sich Halterhaftung. Du hast dich daran zu erinnern wer gefahren ist.

Gib den Behörden den Namen deiner Schwägerin an und dann bist Du zumindest mal raus aus dem Spiel und einem eventuellen Familienkrach würde ich gelassen entgegen sehen. Denn Sie selbst war ja so Dämlich sich mit 180 in Österreich erwischen zu lassen, dann soll Sie auch bezahlen.

Zumindest Ich würde es nicht einsehen den Ärger auszubaden den Andere auslösen.

Einfach kommentarlos bezahlen wäre die einfachste Lösung. Wenn die Fahrerin Ö ist gibt es für sie Probleme und Fahrverbot.

Wenn die Behörden ihr Geld haben ist alles gut.

Tja die meisten kennen mich.

Ich bin auch kein Kind von Traurigkeit.

Aber 180 bei TL 100 ist schon ein starkes Stück.

Also zahlen und das Geld von der Schwägerin eintreiben.

Das manche immer so über die Stränge schlagen müssen.:confused:

Zitat:

Original geschrieben von Kangal88

und was, wenn ich behaupte, dass ich nicht gefahren bin?

Ich meine, dann muss ich wahrscheinlich diesen Anhörungsbogen ausfüllen, auf dem ich dann angebe, dass ich nicht gefahren bin und weiterhin Gebrauch von meinem Aussageverweigerungsrecht mache?

 

Würde diese Taktik aufgehen?

Dieser Bußgeldrechner ist eher für die Katz.

Der gibt nur einen groben Überblick und eine Mindeststrafe.

 

Wieder zurück zu meiner Vorgehensweise:

Ist es nicht sinnvoll, dass man nun von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht?

Oder wird das so enden, dass die Österreicher die Deutschen darum beten zu ermitteln, wer auf dem Foto (das es wohl gibt?!) zu sehen ist?

 

vielen Dank für die Beantwortung

Achso, du bist doch gefahren und suchst hier eine Bestätigung für deine Schwager Auslegung........

am 29. Dezember 2013 um 1:25

Ich tippe auf irgendwo zwischen 300-500€. Ob du zahlst, deine Schwägerin belastest oder gar nicht reagierst musst letzten Endes du entscheiden.

Als Österreicher würden einem übriges 6 Wochen Fahrverbot, Nachschulung und 150-2180€ Strafe erwarten.

Hier wurde das alles mit Quellenangaben aufgedröselt:

http://www.rechtstreff.de/viewtopic.php?t=313

Wenn wirklich die Ehefrau die Übeltäterin war, würde ich von meinem Zeunigsverweigerungsrecht Gebrauch machen. Das Bußgeld wird dann in D nicht eingetrieben. Ich würde dann aber gute Ausweichrouten um Österreich herum benötigen, oder über neue Kennzeichen nachdenken, die sind günstiger als das Bußgeld. Wenn aber du als Person kontrolliert wirst und nicht nur das Auro, gehörst trotzdem der Katz, so eine Abfrage dauert nur wenige Sekunden.

Zitat:

Original geschrieben von Kangal88

und was, wenn ich behaupte, dass ich nicht gefahren bin?

...

Wie bereits erwähnt, griffe dann die sogen. Halterhaftung. Die ist in Deutschland nicht vollstreckbar. Beim nächsten Trip nach Österreich wärst Du allerdings fällig.

 

An Deiner Stelle würde ich die Sache in Ordnung bringen, zahlen und froh darüber sein, dass es mit einer Geldstrafe getan ist.

 

Cheers,

DrHephaistos

Zitat:

Original geschrieben von lazarus_at

Ich tippe auf irgendwo zwischen 300-500€. Ob du zahlst, deine Schwägerin belastest oder gar nicht reagierst musst letzten Endes du entscheiden.

Als Österreicher würden einem übriges 6 Wochen Fahrverbot, Nachschulung und 150-2180€ Strafe erwarten.

Wozu Nachschulung?

Was lernt man dort?

Dass man bei TL100 keine 180 fahren darf.:D:D:D

Ich denke mal dass wusste seine Schwägerin vorhin auch schon, nur war es ihr schlichtweg wurscht.;)

Man will ja nicht bestrafen sondern erzieherisch tätig werden ;)

Und so eine kleine Schilderkunde hat noch keinem geschadet

Edit: Nachschulung kommt wohl erst beim 2ten Vergehen innerhalb von 2 Jahren.

Hier die Tabelle

Zitat:

Original geschrieben von Kangal88

und was, wenn ich behaupte, dass ich nicht gefahren bin?

Du hast doch im EP bereits geschrieben, dass Du nicht gefahren bist.

:confused:

Gib den Namen der Fahrerin an und gut ist. Sollen die Behörden sich an sie wenden.

Mir wäre es zu blöd, wenn mein Auto wegen so was in Österreich auf der Fahndungsliste steht.

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