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Geblitzt - Meinungen

Themenstarteram 5. Oktober 2007 um 19:02

Leute ich könnt KOTZEN :mad:

Also heute Mittag 14Uhr Dormtund B1 3 spurig Auserorts, begrenzt auf 60. Vor mir ein kleiner Türke der wie bekloppt Kreise fährt und sich ständig im Föhnharr rumfummelt wie als wär er vom anderen Ufer. Ich bin 60 gefahren, war mir mit dem Type zu risskant also bin ich kurzfristig überholt und wieder eingeschehrt. In den Moment werd ich geblitzt. Ich hatte 100 Sachen drauf :mad:

Was kann ich tun?? Strafe bezahlen oder dem Richter erklären was passiert ist?! Oder bringt das nix.

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45 Antworten

Da du beim Überholen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten hast, wirst du bei einem Einspruch Probleme mit der Begründung haben. Mehr Abstand zum Vordermann wäre hier die sinnvollere Lösung gewesen.

Themenstarteram 5. Oktober 2007 um 19:22

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Da du beim Überholen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten hast, wirst du bei einem Einspruch Probleme mit der Begründung haben. Mehr Abstand zum Vordermann wäre hier die sinnvollere Lösung gewesen.

Na das hatte ich ja, ich war die ganze Zeit schon vorher weit weg, aber ich konnte nicht überholen weils ja innerorts war.

Der Abstand war mind. 10-15 Meter, aber ich werd bei sowas echt nervös und da zieh ich lieber schnell vorbei. Is ja auch gefährlich wenn man nur noch beim Vordermann Bremse; Gas, Bremse Gas sieht :(

am 5. Oktober 2007 um 19:24

Das wird nichts, zahlen und fertig.

Man wird Dir eher vorhalten dass Überholen gefährlicher war als mit 50 fahren und Abstand gewinnen...

Edit: Da war einer schneller... ;)

Sorry, aber ich kann Dir nichts anderes sagen, sonst klagst Du und bist am Ende mehr los.

Ich verstehe deine Argumentation natürlich. Aber vor dem Richter kannst du einen Einspruch gegen erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung beim Überholvorgang so nicht begründen.

Themenstarteram 5. Oktober 2007 um 19:29

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ich verstehe deine Argumentation natürlich. Aber vor dem Richter kannst du einen Einspruch gegen erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung beim Überholvorgang so nicht begründen.

Also kurzfristiges Überholen um einem möglichen Unfall zu entgehen zieht nicht? Ich war ja schon wieder am bremsen...

:(

Zitat:

Original geschrieben von T_Ostermann

Also kurzfristiges Überholen um einem möglichen Unfall zu entgehen zieht nicht?

Nein, weil man hier wohl feststellen wird, daß eine solch erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung die Unfallgefahr selbst beträchtlich erhöht.

Themenstarteram 5. Oktober 2007 um 19:45

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von T_Ostermann

Also kurzfristiges Überholen um einem möglichen Unfall zu entgehen zieht nicht?

Nein, weil man hier wohl feststellen wird, daß eine solch erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung die Unfallgefahr selbst beträchtlich erhöht.

Na ja es war dreispurig und kaum was los, also kann man hier auch sagen das Rechtsfahrgebot gilt oder? ich weiss es selber nicht aber ich hab kein Bock auf 3 Punkte und 100€ Strafe. :(

Ist das jetzt so zu verstehen, daß der vor die Fahrende alle 3 Spuren in Anspruch genommen hat?

am 5. Oktober 2007 um 19:51

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von T_Ostermann

Also kurzfristiges Überholen um einem möglichen Unfall zu entgehen zieht nicht?

Nein, weil man hier wohl feststellen wird, daß eine solch erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung die Unfallgefahr selbst beträchtlich erhöht.

UND man kann Dir vorhalten dass wenn der andere "schepp" fährt dann eine Gefahr besteht dass er Dir in die Seite kracht...

Von 50 km/h fahren und Abstand gewinnen passiert dagegen wenig...

Ja Sch***** ist es schon, aber was soll man tun, sei froh dass die Strafen noch nicht so sind wie sie vorhaben. Denn dann werden auch solche wie hier, die so "halbschuldig" sind ebenso hart getroffen, nicht nur die potentiellen Kindermörder... (wie es so schön heisst)

Die 3 Spuren hat er wohl nicht benutz, aber wenn er so komisch fährt lässt man die 2te Spur wohl als seitlichen Sicherheitabstand beim Überholen. Könnte mir sowas zumindest vorstellen. Dann frage ich mich aber wirklich ob nicht 80 km/h gereicht hätten um halbwegs schnell zu überholen.

Eventuell hätte es etwas gebracht, den Träumer durch mehrmaliges Hupen aufzuwecken. Damit hätte man sich auch auf legalem Terain bewegt.

Themenstarteram 5. Oktober 2007 um 19:57

Zitat:

Dann frage ich mich aber wirklich ob nicht 80 km/h gereicht hätten um halbwegs schnell zu überholen.

Wenn ich beim R aufs Gas tret sind 100 schnell erreicht :D

Zitat:

Original geschrieben von T_Ostermann

Wenn ich beim R aufs Gas tret sind 100 schnell erreicht :D

Darin liegt zugegebenermaßen die große Gefahr beim R32, die man leicht unterschätzt, wie das vorliegende Beispiel zeigt.

Themenstarteram 5. Oktober 2007 um 20:02

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von T_Ostermann

Wenn ich beim R aufs Gas tret sind 100 schnell erreicht :D

Darin liegt zugegebenermaßen die große Gefahr beim R32, die man leicht unterschätzt, wie das vorliegende Beispiel zeigt.

Was kostet es mich denn wenn ich Einspruch einlege und "verliere" vor Gericht, bzw is ja nur ne Anhörung?!

am 5. Oktober 2007 um 20:08

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Eventuell hätte es etwas gebracht, den Träumer durch mehrmaliges Hupen aufzuwecken. Damit hätte man sich auch auf legalem Terain bewegt.

Wäre vermutlich rückwirkend vernünftiger, aber ich muss ehrlich sagen dass ich persönlich speziell solche Leute ungern anhupe (erlaubt hin, erlaubt her), dann kommt womöglich noch was Agressives dabei heraus...

"Was will das Arsch**** von mir?! Na warte! Ich mach die Sau platt..."

Dann lieber schnell überholen oder sich ärgern und zurückbleiben.

So oder so, kacke ist es jetzt trotzdem.

Deswegen sind die Providas wohl besser, da kann man situationsbedingt noch reden.

"Wieso haben Sie überholt?" - wird man da nicht gefragt und wenn man dann sofort danach abbremst, dürften nicht wenige Polizisten wohl noch darüber hinwegsehen oder sich einfach nur mit der anderen Person beschäftigen, Stichwort besoffen oder sowas...

Was es kostet? Hmm, der Widerspruch erstmal nicht soo viel, aber da kommt ein einfaches "nein" zurück. Man muss schon weitergehen und das geht in min. mittlere dreistellige Beträge.

Gibts jetzt Fahrverbot? Wenn nicht, würde ich das wirklich lassen, was man dann seitens des Gerichtes vorhält, haben wir ja genannt.

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