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Geblitzt mit 160 kmh Fahranfänger
Hallo zusammen,
gestern fuhr mein Sohn (seit 2 Jahren Führerschein ab 17) auf der Autobahn mit ca. 160kmh in eine automatische, verkehrsabhängige Radarfalle.
diese wurde wohl aufgrund von aufkommendem Stau von 120 auf 60 kmh runtergeregelt...
direkt hinter, bzw. unter dem 60er Schild hats dann geblitzt.
Was hat er, ausser dem massiven Ärger mit mir, von rechtlicher Seite zu erwarten?
Und kann man irgendetwas tun um eine evtl. verhängte Strafe abzumildern?
LG Kerstin
Beste Antwort im Thema
Über 70 km/h außerorts: 600 Teuros plus 23,50 Teuros , 4 Punkte , 3 Monate Fahrverbot. Da wird wohl nichts "gemindert".
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172 Antworten
Über 70 km/h außerorts: 600 Teuros plus 23,50 Teuros , 4 Punkte , 3 Monate Fahrverbot. Da wird wohl nichts "gemindert".
Abmildern... Du könntest sagen Du bist gefahren und selbst die drei Monate zu Fuß gehen
Da es Dein Sohn war und das Auto vermutlich auf Dich zugelassen ist, braucht Du eigentlich gar nichts zu sagen außer daß Du es nicht warst. Mit gaaanz viel Glück für Deinen Sohn kommen die nicht darauf daß er das war.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Abmildern... Du könntest sagen Du bist gefahren und selbst die drei Monate zu Fuß gehen
Da es Dein Sohn war und das Auto vermutlich auf Dich zugelassen ist, braucht Du eigentlich gar nichts zu sagen außer daß Du es nicht warst. Mit gaaanz viel Glück für Deinen Sohn kommen die nicht darauf daß er das war.
Schon mal was von " Fahrerermittlungen " gehört ? Gerade bei solchen Summen werden alle Register gezogen.Verlaß dich drauf.
Um die Strafe abzumildern, würde ich mal mit einem Anwalt sprechen.
Ansonsten laut Bußgeldrechner: 600€ + Gebühren, 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot, Aufbauseminar (250€) + individuelle verkehrspsychologische Beratung (hängt vom Fall ab) sowie Verlängerung der Probezeit (ebenfalls abhängig vom Fall).
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Da es Dein Sohn war und das Auto vermutlich auf Dich zugelassen ist, braucht Du eigentlich gar nichts zu sagen außer daß Du es nicht warst. Mit gaaanz viel Glück für Deinen Sohn kommen die nicht darauf daß er das war.
Das würde ich auch empfehlen. Aber bei der Gebühr dürften die Erfolgschancen leider relativ gering sein.
Wenigstens sollte die Probezeit ja hoffentlich schon abgelaufen sein.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Über 70 km/h ... Da wird wohl nichts "gemindert".
Wenn es klappt, sogar noch mehr.
Ab mehr als +50 km/h kann regelmäßig auch von Vorsatz ausgegangen werden und dann wird die Geldstrafe verdoppelt.
Ansonsten bei noch vorhandener Probezeit auch eine Probezeitverlängerung und die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Das wären dann nochmals 250-400 Euro an Kosten, je nach Örtlichkeit.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Abmildern... Du könntest sagen Du bist gefahren und selbst die drei Monate zu Fuß gehen
Da es Dein Sohn war und das Auto vermutlich auf Dich zugelassen ist, braucht Du eigentlich gar nichts zu sagen außer daß Du es nicht warst. Mit gaaanz viel Glück für Deinen Sohn kommen die nicht darauf daß er das war.
Schon mal was von " Fahrerermittlungen " gehört ? Gerade bei solchen Summen werden alle Register gezogen.Verlaß dich drauf.
Natürlich. Deswegen auch so viele a in dem Wort "ganz"
Ach du Scheiße,
´tschuldigung
aber das hat er sich natürlich selbst eingebrockt!!!
Problem : ich kanns nicht übernehmen, da 40km Pendler...
mein Mann nicht, da MPU vor 5 Jahren !!! (stelle gerade fest, dass meine Männer alles Verbrecher sind)
Der Rest hat noch keinen Führerschein..,.
da hätte ich auch zu viel Angst dass das rauskäme...
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Abmildern... Du könntest sagen Du bist gefahren und selbst die drei Monate zu Fuß gehen
Da es Dein Sohn war und das Auto vermutlich auf Dich zugelassen ist, braucht Du eigentlich gar nichts zu sagen außer daß Du es nicht warst. Mit gaaanz viel Glück für Deinen Sohn kommen die nicht darauf daß er das war.
Doof sind die beim Amt aber auch nicht... Und bei einer solchen Überschreitung werden sie mehr tun, als nur ein 08/15-Schreiben zu schicken. Da schaut auch nochmal jemand auf das Foto und wird feststellen, das Sie nicht der Fahrer sein kann...
Wenn das mal überhaupt stimmt - Blitzer direkt nach dem Schild klingt nicht plausibel. Es muss ein Mindestabstand eingehalten werden, damit man sich auf das neue Limit einstellen kann.
Es gibt die theoretische Möglichkeit gegen Verdoppelung des Bußgeldes auf das Fahrverbot zu verzichten. Bedingung: Führerschein wird dringend benötigt ( Beruf ) und keine Voreintragungen. Aber selbst da sehe ich im vorliegenden Falle wenig Chancen.
Die beiden tun mir leid... Von der eigenen Frau/Mutter als Verbrecher bezeichnet werden nur weil man mal in nen Blitzer geraten ist. :-(
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Es gibt die theoretische Möglichkeit gegen Verdoppelung des Bußgeldes auf das Fahrverbot zu verzichten. Bedingung: Führerschein wird dringend benötigt ( Beruf ) und keine Voreintragungen. Aber selbst da sehe ich im vorliegenden Falle wenig Chancen.
er ist Soldat (Heimschläfer, daher hatte er es wohl so eilig) muss täglich 35km hin und zurück
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Die beiden tun mir leid... Von der eigenen Frau/Mutter als Verbrecher bezeichnet werden nur weil man mal in nen Blitzer geraten ist. :-(
uuups.... solange ich noch drüber lachen kann...