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Geblitzt mit 160 kmh Fahranfänger

Themenstarteram 6. April 2011 um 8:23

Hallo zusammen,

gestern fuhr mein Sohn (seit 2 Jahren Führerschein ab 17) auf der Autobahn mit ca. 160kmh in eine automatische, verkehrsabhängige Radarfalle. :(

diese wurde wohl aufgrund von aufkommendem Stau von 120 auf 60 kmh runtergeregelt...

direkt hinter, bzw. unter dem 60er Schild hats dann geblitzt.

Was hat er, ausser dem massiven Ärger mit mir, von rechtlicher Seite zu erwarten?

Und kann man irgendetwas tun um eine evtl. verhängte Strafe abzumildern?

LG Kerstin

Beste Antwort im Thema

Über 70 km/h außerorts: 600 Teuros plus 23,50 Teuros , 4 Punkte , 3 Monate Fahrverbot. Da wird wohl nichts "gemindert".

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Über 70 km/h außerorts: 600 Teuros plus 23,50 Teuros , 4 Punkte , 3 Monate Fahrverbot. Da wird wohl nichts "gemindert".

am 6. April 2011 um 8:35

Abmildern... Du könntest sagen Du bist gefahren und selbst die drei Monate zu Fuß gehen ;)

Da es Dein Sohn war und das Auto vermutlich auf Dich zugelassen ist, braucht Du eigentlich gar nichts zu sagen außer daß Du es nicht warst. Mit gaaanz viel Glück für Deinen Sohn kommen die nicht darauf daß er das war.

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Abmildern... Du könntest sagen Du bist gefahren und selbst die drei Monate zu Fuß gehen ;)

Da es Dein Sohn war und das Auto vermutlich auf Dich zugelassen ist, braucht Du eigentlich gar nichts zu sagen außer daß Du es nicht warst. Mit gaaanz viel Glück für Deinen Sohn kommen die nicht darauf daß er das war.

Schon mal was von " Fahrerermittlungen " gehört ? Gerade bei solchen Summen werden alle Register gezogen.Verlaß dich drauf.

am 6. April 2011 um 8:38

Um die Strafe abzumildern, würde ich mal mit einem Anwalt sprechen.

Ansonsten laut Bußgeldrechner: 600€ + Gebühren, 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot, Aufbauseminar (250€) + individuelle verkehrspsychologische Beratung (hängt vom Fall ab) sowie Verlängerung der Probezeit (ebenfalls abhängig vom Fall).

am 6. April 2011 um 8:38

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Da es Dein Sohn war und das Auto vermutlich auf Dich zugelassen ist, braucht Du eigentlich gar nichts zu sagen außer daß Du es nicht warst. Mit gaaanz viel Glück für Deinen Sohn kommen die nicht darauf daß er das war.

Das würde ich auch empfehlen. Aber bei der Gebühr dürften die Erfolgschancen leider relativ gering sein.

 

Wenigstens sollte die Probezeit ja hoffentlich schon abgelaufen sein.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Über 70 km/h ... Da wird wohl nichts "gemindert".

Wenn es klappt, sogar noch mehr.

Ab mehr als +50 km/h kann regelmäßig auch von Vorsatz ausgegangen werden und dann wird die Geldstrafe verdoppelt.

Ansonsten bei noch vorhandener Probezeit auch eine Probezeitverlängerung und die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Das wären dann nochmals 250-400 Euro an Kosten, je nach Örtlichkeit.

am 6. April 2011 um 8:41

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Abmildern... Du könntest sagen Du bist gefahren und selbst die drei Monate zu Fuß gehen ;)

Da es Dein Sohn war und das Auto vermutlich auf Dich zugelassen ist, braucht Du eigentlich gar nichts zu sagen außer daß Du es nicht warst. Mit gaaanz viel Glück für Deinen Sohn kommen die nicht darauf daß er das war.

Schon mal was von " Fahrerermittlungen " gehört ? Gerade bei solchen Summen werden alle Register gezogen.Verlaß dich drauf.

Natürlich. Deswegen auch so viele a in dem Wort "ganz" ;)

Themenstarteram 6. April 2011 um 8:43

Ach du Scheiße,

´tschuldigung

aber das hat er sich natürlich selbst eingebrockt!!!

Problem : ich kanns nicht übernehmen, da 40km Pendler...

mein Mann nicht, da MPU vor 5 Jahren !!! (stelle gerade fest, dass meine Männer alles Verbrecher sind:eek:)

Der Rest hat noch keinen Führerschein..,.

da hätte ich auch zu viel Angst dass das rauskäme...

am 6. April 2011 um 8:44

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Abmildern... Du könntest sagen Du bist gefahren und selbst die drei Monate zu Fuß gehen ;)

Da es Dein Sohn war und das Auto vermutlich auf Dich zugelassen ist, braucht Du eigentlich gar nichts zu sagen außer daß Du es nicht warst. Mit gaaanz viel Glück für Deinen Sohn kommen die nicht darauf daß er das war.

Doof sind die beim Amt aber auch nicht... Und bei einer solchen Überschreitung werden sie mehr tun, als nur ein 08/15-Schreiben zu schicken. Da schaut auch nochmal jemand auf das Foto und wird feststellen, das Sie nicht der Fahrer sein kann...

am 6. April 2011 um 8:45

Wenn das mal überhaupt stimmt - Blitzer direkt nach dem Schild klingt nicht plausibel. Es muss ein Mindestabstand eingehalten werden, damit man sich auf das neue Limit einstellen kann.

http://www.ra-kotz.de/richtlinien.htm

Es gibt die theoretische Möglichkeit gegen Verdoppelung des Bußgeldes auf das Fahrverbot zu verzichten. Bedingung: Führerschein wird dringend benötigt ( Beruf ) und keine Voreintragungen. Aber selbst da sehe ich im vorliegenden Falle wenig Chancen.

am 6. April 2011 um 8:48

Die beiden tun mir leid... Von der eigenen Frau/Mutter als Verbrecher bezeichnet werden nur weil man mal in nen Blitzer geraten ist. :-(

Themenstarteram 6. April 2011 um 8:50

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Es gibt die theoretische Möglichkeit gegen Verdoppelung des Bußgeldes auf das Fahrverbot zu verzichten. Bedingung: Führerschein wird dringend benötigt ( Beruf ) und keine Voreintragungen. Aber selbst da sehe ich im vorliegenden Falle wenig Chancen.

er ist Soldat (Heimschläfer, daher hatte er es wohl so eilig) muss täglich 35km hin und zurück

Themenstarteram 6. April 2011 um 8:51

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Die beiden tun mir leid... Von der eigenen Frau/Mutter als Verbrecher bezeichnet werden nur weil man mal in nen Blitzer geraten ist. :-(

uuups.... solange ich noch drüber lachen kann...;)

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