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geblitzt und probezeit

BMW 3er E36
Themenstarteram 11. April 2010 um 14:05

ich wurde gestern geblitzt und hab dementsprechend ziemlich viel gelesen, was google mir ausgespuckt hat...

dennoch habe ich nichts darüber gelesen, was man mit meiner situation vergleichen könnte. deshalb dieses thema ;)

also ich wurde auf der autobahn geblitzt. erlaubt waren 80, ich bin mindestens nach toleranz etc 21 km/h zu schnell gefahren.

zitat aus bussgeldkataloge.de

"Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes

bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung."

das trifft bei mir zu, nur das neue ist, dass in einem monat die probezeit zu ende ist.

ich habe schon ein aufbauseminar hinter mir und die probezeit wurde auch um 2 jahre verlängert..

deshalb die frage: hat das eine auswirkung auf den letzten monat?!...

ich persönlich meine nicht, aber ich möchte eine bestätigung haben.. :P

und was genau heißt verwarnung?

danke

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13 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von wers321

 

ich persönlich meine nicht, aber ich möchte eine bestätigung haben.. :P

und was genau heißt verwarnung?

danke

Das ist ganz einfach: Du bekommst jetzt nochmal ne Verwarung und musst natürlich den Strafzettel bezahlen. Solltest du jetzt innerhalb deiner Verlängerten Probezeit nochmals aus irgendwelchen Gründen in die Punkte geraten, dann steht eine MPU an. Also Idiontentest. Dort wird dann überprüft ob du überhaupt geeignet bist ein Kfz zu führen. Bestehst du nicht, ist der Lappen weg.

Grüße

bw83

am 11. April 2010 um 14:42

Es zählt der Tag an dem du geblitzt wirst und nicht wenn der Bußgeldbescheid ankommt, du kannst auch eine Stunde vor ende der Probezeit geblitzt werden und du hast die A....karte.

Hier mal der link zu einer Grafik von Verkehrsportal.de

http://www.verkehrsportal.de/images/gif/probezeit.gif

Wenn du allerdings wissen willst wie du dich um die Strafe "winden" kannst, kann ich das Radarforum empfehlen

am 11. April 2010 um 15:52

Grüße ...

Ich habe genau die selbe Situtation, allerdings bin ich seit März aus der Probezeit und habe jetz aber noch ein offenes Verfahren aus dem August 2009 was ich jedoch angezweifelt habe, deswegen gibts hierzu noch keine Einigung. Mein Tip: belies dich mal zu deiner "Blitzsituation" falls die da irgendwas Spanisch vorkommt geh erstmal in Einspruch, auch wenn deine Probezeit schon fast vorbei. Denn wie schnell wird man ein zweites mal geblitzt ( und das muss dann nichteinmal in die Punkte gehen).

Als ich damals mein Aufbauseminar hatte wurden wir auch Umfangreich über die folgen der "wiederholungstat" aufgeklärt, so wie es der betriebswirt83 schon beschrieben hat kenne ich es auch. Allerdings würde ich behaupten das dir deine Fleppen dann erstmal komplett wegnommen werden und du frühstens in 6Monaten dein Führerschein in Verbindung mit einer MPU neu machen kannst. ( Allerdings kannst du dann auf den Theoriezteil verzichten ). Ich möchte mich da nicht festlegen, aber ich glaube uns wurde es so erzählt.

Viel Glück ! und jetz immer schön langsam fahren :)

ps. was hast du bezahlt für dein Aufbausemi ?! , bei waren es damals 330€ inkl. Kaffe und Kekse. :)

hättest du nicht noch ein Monat warten können bevor du unvorschriftsmässig fährst:cool:

Themenstarteram 11. April 2010 um 16:03

Zitat:

Original geschrieben von dealer2063

hättest du nicht noch ein Monat warten können bevor du unvorschriftsmässig fährst:cool:

es hat mich gejuckt ;)

nein spaß.. es war überhaupt nicht meine intention, schnell zu fahren und damit cool zu sein oder sonst was...

ich hab mich einfach mit dem beifahrer unterhalten und kaum auf die schilder geachtet... und dann wurde ich eben geblitzt... ich weiß, dass das total dämlich war...;)

 

Zitat:

ps. was hast du bezahlt für dein Aufbausemi ?! , bei waren es damals 330€ inkl. Kaffe und Kekse. :)

jap.. hab 350 bezahlt

also noch eine verständnisfrage.. rein hypothetisch...

ich bezahle das jetzt ab und erhalte eine verwarnung, weil es mein 2. A-vergehen ist. in einem monat ist dann meine probezeit zu ende.. was ist denn, wenn ich in 3 monaten geblitzt werde??

also mein anliegen zusammengefasst: ich hatte in meiner probezeit 2 A-vergehen. dann bin ich raus aus der probezeit und mache wieder ein a vergehen. was nun?

ganz kurz und knapp bitte ;)

wenn die Probezeit um ist dann gibt es kein A oder B vergehen.

deine vergehen in der Probezeit sind mit dem ende dieser nicht mehr vorhanden,

dann bist du ein normaler Fahrer , der die Möglichkeit hat 18 punkte zu erwerben:) Wieviel Punkte du für welches vergehen bekommst steht in jedem Bußgeldkatalog, ich finde den begriff Bußgeldkatalog doch recht unpassend

 

vor zwei Jahren war ich 47km/h zu schnell, hab mich auch unterhalten , ab zum Anwalt, das verfahren wurde eingestellt

Themenstarteram 11. April 2010 um 16:25

Zitat:

Original geschrieben von dealer2063

wenn die Probezeit um ist dann gibt es kein A oder B vergehen.

deine vergehen in der Probezeit sind mit dem ende dieser nicht mehr vorhanden,

dann bist du ein normaler Fahrer , der die Möglichkeit hat 18 punkte zu erwerben:) Wieviel Punkte du für welches vergehen bekommst steht in jedem Bußgeldkatalog

genau das wollte ich wissen!

Zitat:

Original geschrieben von dealer2063

vor zwei Jahren war ich 47km/h zu schnell, hab mich auch unterhalten , ab zum Anwalt, das verfahren wurde eingestellt

konntest du beweisen, dass die anlage nicht geeicht war etc. oder warum wurde das verfahren eingestellt?

am 11. April 2010 um 21:56

wenn du nach abzug der toleranz noch 21 zuschnell warst musst du soweit ich weiß zur mpu.Weil 21 ist ja die grenze!Ich wurde mal mit 16 zu viel geblitzt und musste 25€ verwarngeld bezahlen.

Aber ich weiß jetzt nicht genau wie das ist wenn die probezeit schonmal verlängert wurde.Also verlass dich da jetzt nicht zu sehr drauf.

Wird schon schief gehen. ;-)

Das ist innerorts mit den 21....

am 11. April 2010 um 22:52

Achso.Okay dann wurde ich eines besseren belehrt.

wozu so ein stress? wenn du verwande im ausland hast,dann sag,dass jemand anderes am steuer saß.

du bekommst gar nix,kein aufbauseminar nix...nur geldstrafe bekommt der,der damit gefahren ist (cousenk etc. im ausland)

so mach ich das immer,wenn ich geblitzt werde auf der autobahn.

wenn es mit punkte zutun hat,dann schiebe ich alles auf mein cousenk aus belgien (natürlich vorher abgesprochen),der bekommt dann nur eine rechnung mehr auch nicht.;)

ES KLAPPT.

Zitat:

Original geschrieben von bmwboxer87

wozu so ein stress? wenn du verwande im ausland hast,dann sag,dass jemand anderes am steuer saß.

du bekommst gar nix,kein aufbauseminar nix...nur geldstrafe bekommt der,der damit gefahren ist (cousenk etc. im ausland)

so mach ich das immer,wenn ich geblitzt werde auf der autobahn.

wenn es mit punkte zutun hat,dann schiebe ich alles auf mein cousenk aus belgien (natürlich vorher abgesprochen),der bekommt dann nur eine rechnung mehr auch nicht.;)

ES KLAPPT.

assi ^^

wers 321, wird wohl so gewesen, sein mein Anwalt wollte ein gutachten erstellen lassen. das Verkehrsamt hat das verfahren dann von sich aus eingestellt.

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