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Geblitzt, wie läuft es normalerweise?
Mal einen kurzen Frage:
Ich wurde am Sonntagabend in einen Bundesstraße geblitzt worden.
Der Strecke hatte durchgehend Tempolimit von 100 km/h. Kurz vor eine Ampel wird es dann 70er. Das Schild steht ungünstig hinter einen größeren Hinweisschild angebracht und bei Lichtkegel und Reflexion des Gegenverkehrs kann man es mal übersehen. Jedenfalls wurde es für mich zum Verhängnis geworden. So wurde ich dann geblitzt.
Also wie läuft es so ein Fall normalerweise ab? Wie viel Wochen ca. vergehen bis man einen Schreiben erhält?
Danke im voraus
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12 Antworten
Das kann von ein paar Tagen bis max. 12 Wochen dauern. Meistens irgendwo dazwischen.
Ja genau.. Meistens drei bis 5 Wochen.. War es bei mir so.
Wenn nach drei Monaten noch nicht gegen Dich ermittelt worden ist (Anhörung oder so) ist es auf jeden Fall verjährt.
Wie merkt man, dass man geblitzt wurde?
??? Ernsthafte Frage?
Zitat:
@mwyalchen schrieb am 14. Januar 2021 um 09:51:43 Uhr:
Wie merkt man, dass man geblitzt wurde?
Wird meistens Hell.
Manchmal aber auch nicht, die Stadt Augsburg misst z.B. mit der Leivtec XV3 ohne "Bling". Noch dazu ist das Gerät oftmals sehr gut versteckt und ziemlich klein, sodass man als betroffener auch mal überrascht wird.
Meist kriegt man in unter 3-4 Wochen Bescheid, kann aber auch länger dauern.
Zitat:
@mwyalchen schrieb am 14. Januar 2021 um 09:51:43 Uhr:
Wie merkt man, dass man geblitzt wurde?
Nicht unbedingt... es gibt auch den so genannten "Black Flash" Das ist ein Infrarotblitz dessen Licht (Wellenlänge) ausserhalb der Wahrnehmung des Menschlichen Auges liegt. Da merkst Du erst wenn die freundliche Zahlungsaufforderung im Briefkasten liegt das Du geblitzt wurdest. Wird häufig in Tunnels eingesetzt.
Zitat:
@Magnon_ schrieb am 13. Januar 2021 um 15:27:29 Uhr:
Mal einen kurzen Frage:
Ich wurde am Sonntagabend in einen Bundesstraße geblitzt worden.
Der Strecke hatte durchgehend Tempolimit von 100 km/h. Kurz vor eine Ampel wird es dann 70er. Das Schild steht ungünstig hinter einen größeren Hinweisschild angebracht und bei Lichtkegel und Reflexion des Gegenverkehrs kann man es mal übersehen. Jedenfalls wurde es für mich zum Verhängnis geworden. So wurde ich dann geblitzt.
Also wie läuft es so ein Fall normalerweise ab? Wie viel Wochen ca. vergehen bis man einen Schreiben erhält?
Danke im voraus
Also, die können ruhig ein paar Tage oder ein paar Wochen vergehen, wenn es aber gut vorstellen ich bin in drei Monaten schafft, den Bußgeldbescheid oder verwarngeldbescheid zuzuschicken, ist die Sache verjährt
Das sind normalerweise 90 Tage, aber da diesmal der Februar mit 28 Tagen dazu kommt, ist die Sache hier in dem Fall schon nach 88 Tagen verjährt
Also die Bußgeldstelle schreibt erst einmal den Fahrzeughalter an, ist Fahrzeughalter und Fahrzeugführer eine Person, ist es schwer sich daraus zu reden
Ist Fahrzeughalter und Fahrzeugführer nicht ein und dieselbe Person, so kann der Fahrzeughalter da schon tricksen und das ganze in die Länge ziehen, indem er z.b. aufs erste Anschreiben nicht reagiert, und
dann kommt ein zweites anschreiben ca 2 Wochen später, und dann kann er immer noch schreiben er hat das Auto aber an dem Tag an drei Leute verliehen und so weiter oder ganz einfach, er kann den Fahrzeugführer nicht erkennen, da er nicht mehr weiß, an welche Person er das Fahrzeug verliehen hat
Zitat:
@ME1200 schrieb am 13. Januar 2021 um 15:35:52 Uhr:
Das kann von ein paar Tagen bis max. 12 Wochen dauern. Meistens irgendwo dazwischen.
Nein, 12 Wochen ist nicht richtig, denn die Woche hat sieben Tage und 12 x 7 = 84 Tage
Die Bußgeldstelle hat aber Zeit, 3 Monate zuzustellen, ansonsten ist es verjährt, und 3 Monate sind keine 12 Wochen, sondern schon ca. 13 Wochen, wenn man berücksichtigt, dass manche Monate 30 Tage haben und andere Monate wieder 31 Tage
Ist jedoch die Verjährungsfrist in einem Februar, so hat man hier etwas Glück, da der Monat nur 28 Tage Zählt, bzw alle vier Jahre 29 Tage
Ok, vielen Dank für die all netten answers. Ich leider Fahranfänger auf Probezeit. Sollte ich den zulässigen Tempo (70 km/h) um mehr als 21 km/h überschritten haben, wird für mich schmerzhaft. Meine Probezeit sollte eigentlich Ende April dieses Jahres zu Ende gehen. Dann kurz vor Ziellinie diese folgenschweren Fehler zu machen, macht einen fertig.
Zitat:
@Magnon_ schrieb am 14. Januar 2021 um 18:21:12 Uhr:
Ok, vielen Dank für die all netten answers. Ich leider Fahranfänger auf Probezeit. Sollte ich den zulässigen Tempo (70 km/h) um mehr als 21 km/h überschritten haben, wird für mich schmerzhaft. Meine Probezeit sollte eigentlich Ende April dieses Jahres zu Ende gehen. Dann kurz vor Ziellinie diese folgenschweren Fehler zu machen, macht einen fertig.
Naja, die Bußgeldstellen machen ja auch immer einen sogenannten Geschlechter Abgleich, das heißt ist das Auto als KFZ Halter auf eine Frau zugelassen, und dann Steuer ist eindeutig ein Mann gefahren, dann erhält die KFZ Halterin
Automatisch ein Zeugenfragebogen, und umgekehrt....
Ist der KFZ Halter ein Mann, und am Steuer ist auch offensichtlich, dass ein Mann gefahren ist, dann er geht meistens sofort der Bußgeldbescheid an den KFZ Halter, der dann die Möglichkeit hat, dagegen Einspruch einzulegen.
Also mir ist es einmal passiert, dass ich mit dem Auto meines Vaters zu schnell gefahren bin, und dieser hat zuerst einen Anhörungsbogen bekommen, auf den er nicht reagiert hatte, und dann gab es ein Bußgeldbescheid. Gegen den Bußgeldbescheid hat er denn ohne Begründung Einspruch eingelegt, und das ist dann zum Gericht gegangen, und nach Ablauf der 3 Monate hat er eine Einspruchsbegründung abgegeben mit Hinweis, dass er nicht gefahren ist.
Ergebnis: das Verfahren gegen mein Vater wurde eingestellt, da er nicht gefahren ist, und gegen mich konnte nicht mehr verfolgt werden, da nach 3 Monaten verjährt
Also mein Vater jedoch innerhalb der drei Monaten geschrieben, dass er nicht gefahren ist , und mich benannt, so wäre das Verfahren gegen mich weitergeführt worden....
Also manchmal ist es gut, nicht gleich Begründungen abzugeben, sondern Verjährungsfristen abzuwarten.
Zitat:
@Kruemmerkater schrieb am 14. Januar 2021 um 17:20:36 Uhr:
Zitat:
@ME1200 schrieb am 13. Januar 2021 um 15:35:52 Uhr:
Das kann von ein paar Tagen bis max. 12 Wochen dauern. Meistens irgendwo dazwischen.
Nein, 12 Wochen ist nicht richtig, denn die Woche hat sieben Tage und 12 x 7 = 84 Tage
Die Bußgeldstelle hat aber Zeit, 3 Monate zuzustellen, ansonsten ist es verjährt, und 3 Monate sind keine 12 Wochen, sondern schon ca. 13 Wochen, wenn man berücksichtigt, dass manche Monate 30 Tage haben und andere Monate wieder 31 Tage
Ist jedoch die Verjährungsfrist in einem Februar, so hat man hier etwas Glück, da der Monat nur 28 Tage Zählt, bzw alle vier Jahre 29 Tage
Die (3 Monate ) 12 Wochen sind hierzulande bei dem Thema im allgemeinen Sprachgebrauch.
Man kann es natürlich hochmathematisch berechnen was vielleicht bei einer Klage vor Gericht nötig ist, um die grundsätzliche Frage des TE hinreichend zu beantworten kommt es nicht wirklich auf 1 Tag an.
Aber für die superpräzise Berechnung gibt es mal einen Daumen hoch.