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Geblitzt worden, schlechtes Foto, droht jetzt Fahrtenbuch?

BMW
Themenstarteram 15. September 2014 um 11:55

Hi zusammen,

bin von einem scheiß Laserblitzer erfasst worden, in der Nacht.

Ich war im Gespräch mit meiner Beifahrerin und insofern abgelenkt, sodass ich knapp über 21 zu schnell war und mir nun 1 Punkt und Bußgeld drohen.

Den Punkt würde ich gerne vermeiden. Jetzt sieht man mich auf dem Bild nur sehr schlecht. Das Bild ist unscharf, das Lenkrad ist über dem Kinn und ich schaue nicht frontal in die Kamera sondern auf die Seite zu meiner Nachbarin. Dadurch erkennt man relativ wenig, außer meine Nase im Ansatz und die Stirn.

Ich habe im Anhörungsbogen angegeben, dass das mir zugeschickte Bild leider nicht hilfreich für die Identifizierung des Fahrers ist und sie mir bitte ein aussagekräftiges Bild schicken sollen. Jetzt haben sie mir das gleiche Bild in groß geschickt. Es ist wie oben beschrieben.

Ich soll jetzt innerhalb von 7 Tagen den Fahrer benennen, ansonsten könnte mir Fahrtenbuch auferlegt werden. Ich muss dazu sagen, es ist ein Firmenwagen und ich versteuere nach der 1% Regelung.

Ich würde den Punkt ja in Kauf nehmen und das Geld zahlen, wurde aber leider evtl. (genau weiß ich das nicht) vor kurzem nochmal geblitzt, als von 120 plötzlich 80 und wenige Meter später 60 wurde. Hab Angst, dass da auch was kommt :-( Ich bin jahre lang nicht mehr geblitzt worden, halte mich immer an die Geschwindigkeiten und jetzt so eine Scheiße!!

Kann mir jemand sagen, wie wahrscheinlich es ist, dass ich Fahrtenbuch kriegen würde?! :-(

Beste Antwort im Thema

Tut mir leid, liebe Moderatoren, aber das Thema Blitzen in einem BMW-Forum muss ja ein polarisierendes sein. Ich bin wirklich kein Polemiker, doch wenn ich die „halt-dich-an-die-Regeln-dann passiert-schon-nix“-Trolle hier so lese platzt mir die Hutschnur.

Ich weiß, es gibt Länder, da ist das mit den Geschwindigkeitsregeln viel strenger als in D. Doch gibt es ein anderes Land, wo du nach einer Stunde Fahrt durch Regelungsgebiete mit 30,40,50,60,70,80,90,100,110,120,130 km/h durchkommst?

Was hat das mit Verkehrssicherheit zu tun? Natürlich kann sich jeder die Bremswege bei den verschiedenen Geschwindigkeiten ausrechnen, aber wird die Unfallgefahr im Durchschnitt wirklich geringer, wenn von 80 auf 70 heruntergeregelt wird?

Muss man sich als Erwachsener, erfahrener, kluger Mensch wirklich auf Dauer so verar…en lassen?

Die meisten Vielfahrer haben schon schwere Unfälle gesehen. Die meisten, die ich gesehen habe passierten auf Landstraßen oder waren mit LKW-Beteiligung. Ursachen sind oft fehlende Fahrzeugbeherrschung, zu dichter Verkehr bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten und Überschätzung der eigenen Fähigkeiten.

Wenn sich, wie hier oft von den Forumskollegen geschrieben, jemand den Verkehr und die Straßenverhältnisse und das Verhalten seines Fahrzeugs genau vergegenwärtigt, also vorausschauend fährt wird er nie schneller fahren als es sich anrät.

Diejenigen brauchen keine Millionen von Geschwindigkeitsschildern und hinter jedem Ortsschild Heckenschützen und Fotosäulen.

Ob es dem Rest hilft bleibt fraglich. Wie oft habe ich schon erlebt, dass es zu wirklich gefährlichen Bremsmanövern kam, weil auf freier Strecke plötzlich auf die Hälfte der Geschwindigkeit heruntergeregelt wurde, geschweige denn beim Erkennen von versteckten Blitzgeräten. Da kommt es in wahrsten Sinn zu blitzgefährlichen Verkehrssituationen die nicht selten in Auffahrunfällen enden, allein wegen den Manövern der Verkehrsbehörden, die jeder gesunde Mensch meines Erachtens nur als Schikane betrachten kann.

In Wirklichkeit geht es vielleicht um den schlechten Zustand des Straßenbelags, gar nicht um Unfallgefahren und man will die Leute einfach zwingen vor der Obrigkeit den Hut zu ziehen, indem man sie zwingt auf Schleichfahrt umzuschalten. Dann sollen die Amtsmuffel auch den Mut haben, dass so zu sagen.

Statt dessen veranstalten sie noch Blitzmarathons.

Wenn man tausende von Beamten mit Blitzgeräten am Straßenrand herumlungern lassen kann und die Antwort auf organisierte Kapital- und Gewaltverbrechensserien seitens der Behörden ein achselzuckendes „wir-haben-zu-wenig-Personal“ ist, hat das weder mit Sicherheit noch mit Vernunft zu tun.

So, mal Dampf abgelassen, allen Kollegen ein toi-toi-toi zum stets rechtzeitigen Bremsen vor lauernden Verkehrsgefahren.

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ohne Anspruch auf Vollständigkeit.... ;-)

In der Regel gibt es beim ersten Verstoß, wenn der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann, kein Fahrtenbuch.

Das Bild was Dir zugesendet worden ist, ist nicht das Original. Das ist i.d.R. gestochen scharf. Die Behörde wird in der Zwischenzeit aufgrund Deiner Einlassung ein Abgleich mit dem Bild aus deinem Personalausweiß vornehmen.

Ist dieses identisch, wird der Bußgeldbescheid erlassen.

Ich kann nur sagen das ich auf der Autobahn mit 55kmh zu schnell in einer 120kmh Begrenzung geblitzt wurde, dass hiesse ca.220€ 2 oder 3 Punkte und Führerschein 1 Monat weg. Mein Glück war das der Spiegel meine Augen verdeckte, ich bin zum Anwalt gegangen und das Verfahren wurde eingestellt. Es war auch das erste mal, ein Fahrtenbuch musste ich nicht Führen.

Du musst wissen, das die das Bild viel schärfer haben als du es bekommst und Sie auch zu deinen Nachbarn gehen können um dich zu identifizieren!. Wenn du damit durchkommst, sollte du beim ersten mal kein Fahrtenbuch führen müssen, nur wenn man mit irgendwelchen abenteuerlichen Geschichten ankommt, wie das war Marek aus Pakukistan und so, kann es passieren. Wenn es sich lohnt ist es immer am besten zu eine Anwalt zu gehen, der prüft auch ob die Messung richtig war oder angezweifelt werden kann.

oder die Polizei prüft das Bild live direkt bei dir am Arbeitsplatz oder Wohnort. So war es bei mir.

Zitat:

Original geschrieben von brezelpaul1

ohne Anspruch auf Vollständigkeit.... ;-)

In der Regel gibt es beim ersten Verstoß, wenn der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann, kein Fahrtenbuch.

Genau so war es bei mir auch - halte durch und immer fleißig mit der schulter zucken.

vom " angenagten" kann keiner verlangen das er sich selbst belastet ... das hätten die zwar gern aber kann dir wurst sein.

..alles was Sie sagen kann und wird gegen Sie verwendet :-)))

Themenstarteram 15. September 2014 um 13:19

Zitat:

Original geschrieben von cypher2006

oder die Polizei prüft das Bild live direkt bei dir am Arbeitsplatz oder Wohnort. So war es bei mir.

Ist nicht wahr?? Und dann? Wurdest du "entlarvt" ?

Themenstarteram 15. September 2014 um 13:24

Zitat:

Original geschrieben von -> Neurocil <-

Zitat:

Original geschrieben von brezelpaul1

ohne Anspruch auf Vollständigkeit.... ;-)

In der Regel gibt es beim ersten Verstoß, wenn der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann, kein Fahrtenbuch.

Genau so war es bei mir auch - halte durch und immer fleißig mit der schulter zucken.

vom " angenagten" kann keiner verlangen das er sich selbst belastet ... das hätten die zwar gern aber kann dir wurst sein.

Wann war das bei dir? Ist das schon Jahre her oder erst kürzlich?

am 15. September 2014 um 13:30

Soweit mir bekannt ist, kann unsere Obrigkeit nur allen Benutzern von Firmenwagen einer Firma die Führung eines Fahrtenbuches auferlegen. Das werden sie aber mit Bestimmtheit nicht tun. Im Übrigen wärst du damit auch aus der 1% Regelung raus, da du per Fahrtenbuch private und dienstliche Fahrten nachweisen kannst.

 

Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege.

Themenstarteram 15. September 2014 um 13:42

ich habe das hier gefunden - shit :(

http://www.goettinger-tageblatt.de/.../...gen-Namen-des-Fahrers-nennen

Zitat:

Original geschrieben von xycrazy

Zitat:

Original geschrieben von cypher2006

oder die Polizei prüft das Bild live direkt bei dir am Arbeitsplatz oder Wohnort. So war es bei mir.

Ist nicht wahr?? Und dann? Wurdest du "entlarvt" ?

JA :(

Zitat:

Original geschrieben von nixwieweg

Soweit mir bekannt ist, kann unsere Obrigkeit nur allen Benutzern von Firmenwagen einer Firma die Führung eines Fahrtenbuches auferlegen. .....Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege.

Korrigiert.... ist generell falsch.

Aber für den TE vielleicht interessant...bist Du nun nicht der erste in eurem Unternehmen der "solch ein Problem" hat(te), und gab es dort in der Vergangenheit schon öfter Problem den Fahrzeugführer zu ermitteln, kann die Verwaltungsbehörde auf deinen Arbeitgeber zugehen und ein Fahrtenbuch für alle Fahrzeuge auferlegen...

Und das wird deine Firma bestimmt nicht spassig finden.

am 15. September 2014 um 14:20

aus eigener Erfahrung, Anwalt einschalten, aber bitte einen Verkehrsrechtler!

Gruß

Steffen

Zitat:

Original geschrieben von cypher2006

Zitat:

Original geschrieben von xycrazy

 

Ist nicht wahr?? Und dann? Wurdest du "entlarvt" ?

JA :(

Meine Frau ist mit meinem Wagen schon mehrfach geblitzt worden - ich habe den Anhörungsbogen mit Bild grundsätzlich nie beantwortet - war mal ein Tipp von einem Verkehrsrecht Anwalt.

Insgesamt 3 Mal ist das Verfahren eingestellt worden, weil die Behörden zu lange rumgetrödelt haben, da der Bußgeldbescheid innerhalb von 3 Monaten ab dem Vergehen gegen den Beschuldigten ergehen muss (ergehen, nicht zugestellt sein!)

1 Mal sind sie mit dem Bild in der Nachbarschaft rumgelaufen, nachdem ich von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch gemacht habe (war zuhause angetroffen worden).

Insgesamt 2 Mal ist sie aufgrund des Passbilds im Einwohnermeldeamt identifiziert worden (laut Bescheid), und wurde ca. 6 Wochen nach dem Anhörungsbogen direkt angeschrieben - mit dem Bußgeldbescheid.

Ich glaube, die sind in der letzten Zeit immer besser vernetzt worden, was denen die Identifizierung erleichtert, aber rumtrödeln tun die immer noch - zuletzt dieses Frühjahr wieder einmal.

PS

Ein Fahrtenbuch ist mir deshalb zwar schon 2 Mal angedroht worden, aber noch nie auferlegt - wahrscheinlich weil sie sich nie 2 Mal in derselben Stadt hat erwischen lassen :D

am 15. September 2014 um 14:39

Als erstes lasse ich jede Post in der Art liegen. Mit ein wenig Glück folgt keine zügige Erinnerung den Fahrer zu benennen und es verjährt!

Vor einigen Jahren hat man mir (VW Touran :D) ein Fahrtenbuch auferlegt. Ich hab den Wagen dann mit einer anderen Nummer einem MA gegeben und bin fortan Volvo gefahren.

21km/h ist ärgerlich aber nicht zu ändern. Beim ersten Mal gibt es kein Fahrtenbuch, das gibt es nur wenn wiederholt der Fahrer nur mit viel Aufwand ermittelt werden konnte.

Mit dem neuen Punktesystem ist das auch alles nicht mehr so tragisch da die Punkte alle einzeln verjähren.

BTW die netten Herren von der Wache waren auch schon dann und wann bei uns im Büro auf einen Kaffee. Spätestens dann sollte man einfach dazu stehen.

Die beste Vermeidung ist, und da sprech ich aus eigener Erfahrung, einfach sich ans Limit halten. Schafft man nicht immer, man übersieht es auch mal, weiss ich. Aber mit ein wenig Obacht bekommt man nie genug Punkte zum Laufen!

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