Geblizt mit 60 in der 50er Zone Innerort :-(
Hi Leute!
Wurde vor ca. 3 Stunden (2Uhr Nachts) Innerort im Gewerbegiebt geblitzt!
Das da ein Blitzter steht weis ich und hab auch vorher dran gedacht nur irgendwie wurde ich unverständlicherweise geblitzt wobei ich da 10 mal die Woche mit 60 laut Tacho vorbei fahre!
Naja das beste ist ja noch das vor mir ein Auto war, sprich ich war auch nicht schneller als er doch dieser wurde nicht geblitzt! Und Allgemein hats mein Tacho nicht so mit der genauigkeit ( geht mindesten 5 Km/h vor ) sprich waren es 5 km/h zu schnell!
Was passiert mir jetzt ?? Bin 20 und hab noch ein halbes Jahr Probezeit!
Danke euch schonmal für jede Antwort!
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11 Antworten
Erst bei mehr als 20 km/h gibts nen A-Verstoß (Aufbauseminar,etc.) Bis 20 km/h zu viel, bleibt es ein Verwarngeld.
Also mach Dir mal keinen Kopf - Verwarngeld bezahlen und die Sache legt sich wieder ..
Zitat:
Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 5 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 15 Euro kosten.
Es handelt sich dabei nur um ein Verwarnungsgeld.
Punkte oder ein Fahrverbot drohen hier nicht.
Zusätzliche Konsequenzen wegen der Probezeit
gibt es auch nicht.
Wird das Geld nicht rechtzeitig gezahlt,
wird ein förmliches Bußgeldverfahren eröffnet.
Dann kommen (erst mal) 25,60 Euro Gebühren hinzu.
-----------
Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.
Genauso ist es, kost 15€, evtl. kommt auch gar nix, Testblitz oder so, bin mal mit 80 bei erlaubten 80 geblitzt worden, nie was von gehört
So lange es nicht mehr als 20 zu viel waren (und auch damit im Punktebreich) passiert dir in der Probezeit nischt! Hab auch mittlerweile ne stattliche Sammlung an Fotos und noch ein Jahr Probezeit...
Danke Leute hab ich mir auch fast schon gedacht, finde es dennoch nicht fair das das Auto vor mir nicht geblitzt wurde bin kein bischen schneller gefahren als er, gleichen abstand eingehalten...
... es geht mir nicht um die 15€ einfach ums Prinziep das es doch einfach nicht sein kann wegen nichtmal 5Km/h und dann noch nachts im Gewerbegiebt wo mal überhaupt nichts los ist :-(
P.S: Bekomme ich sicher ein Bild zugeschickt?? Wenn ich schon 15€ zahle will ich ein andenken haben :-D
Und selbst 20Km/h kannste zu schnell fahren, will dich aber nicht dazu anspornen ^^
Erst ab 24 zu schnell gibt´s Stress, denn abzüglich der 3Km/h Toleranz biste dann 21 zu schnell.
Dann kommt noch die Tachoabweichung dazu und Geschwindigkeiten von ~ 25-30Km/h laut Tacho fährt man, m.M.n. selten innerorts zu schnell.
Zitat:
Original geschrieben von Upperdeluxe
P.S: Bekomme ich sicher ein Bild zugeschickt?? Wenn ich schon 15€ zahle will ich ein andenken haben :-D
Kommt auf die Behörde drauf an, nicht immer. Wenn du sagst du warst es nicht, dann kommt auf jeden Fall noch ein Foto Oder wenn dein Anwalt Akteneinsicht beantragt.
kommen dann mehr kosten auf mich zu wenn ich sage das ich es nicht war ^^ will das Bild unbedingt :-P da muss ich total verballert aussehen so perplex wie ich von edm Blitz war :-D
Zitat:
Original geschrieben von Upperdeluxe
einfach ums Prinziep das es doch einfach nicht sein kann wegen nichtmal 5Km/h und dann noch nachts im Gewerbegiebt wo mal überhaupt nichts los ist :-(
*lol*
wieder solch lächerliche argumente....
du mit +5 kmh, der nächste mit +10kmh und der übernächste mit +50kmh....wo sollen die da anfangen?
am besten wohl garnicht, sodass jeder so fahren kann wie er will?
€dit: kann natürlich auch sein, das die den blitzer auf zufall-blitz stehen hatten um z.b. handy-am-ohr-fahrer zu erwischen....
Zitat:
Original geschrieben von Upperdeluxe
kommen dann mehr kosten auf mich zu wenn ich sage das ich es nicht war ^^
kannst zwar sagen, das du es nicht warst, aber dann wissen die, wo die zu suchen haben, und wenn du jemand anderes dann angiebst, und das kommt raus, biste deinen führerschein erstmal los (wobei dass dann dein geringstes problem ist)...nebenbei ist dann auch die warscheinlichkeit recht hoch, das die mit deinem foto in deiner nachbarschaft hausieren gehen.....
innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Probezeit:
Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !
A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.
B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
LG Gustl
Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:
Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.
Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.
Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch
aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens
lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.