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Gebraucht vor 2 Monaten gekauft... Garantie?

Opel
Themenstarteram 8. November 2012 um 10:08

Hallo ich bin stolzer Besitzer eines Astra J seit dem 14.08.2012 (Baujahr 04/2010).

Stolz, weil es ein Super Auto ist und viel Freude macht :)

Jetzt habe ich aber ein kleines Problemchen. Mein Luftmengenmesser ist defekt und der muss bestellt werden.

Der Servicemitarbeiter erklärt mir, dass ich mich an den Materialkosten ab km 70.000 mit 30% beteiligen muss.

Ja, so steht es auch in dem Garantieheft. Wäre ich Erstbesitzer, okay.

Aber, ganz ehrlich, ich fahre das Auto knapp 5.000 km und 3 Monate.

Ist das nicht klar, dass der Austausch kostenlos erfolgen muss nach so kurzer Zeit?

Was meint ihr?

PS: Bin echt kein Autokenner/bastler, also bitte keine ..... Kommentare. ;)

Beste Antwort im Thema

Hallo

Warum wegen nem LMM für 50€ aus dem freien Handel so ein Faß aufmachen ? Muss man das verstehen :confused:

Gruß Dirk

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am 8. November 2012 um 10:27

also, die garantie geht 2 jahre. die war schon fertig als du das auto gekauft hast.

dazu noch ein besitzerwechsel nach der garantiezeit.

aus deinem beitrag geht leider nicht hervor ob der wagen schon über 70000km drauf hat.

sollte das der fall sein, dann finde ich es mehr als fair wenn du nur 30% der kosten tragen sollst.

ist aber nur meine meinung als laie.

allerdings wenn du das fahrzeug beim händler gekauft hast, dann hast bestimmt noch sowas wie ne 6monatsgarantie.

wenn du aber privat gekauft hast, dann nimm das gesparte geld und bezahl damit die reparatur :p

nicht böse gemeint ;)

Der Servicemitarbeiter hat Recht und mit Erstbesitzer hat das nichts zu tun. Alles was über die 2 Jahre Herstellergarantie hinausgeht (Anschlussgarantie, Gebrauchtwagengarantie), sind Garantieversicherungen mit Selbstbeteiligung ab einer bestimmten Laufleistung ...

am 8. November 2012 um 10:36

da bin ich jetzt aber positiv überrascht. ich habe keine garantie mehr, allerdings erst 26000km und alle inspektionen.

trotzdem dachte ich bisher ich müsste jetzt jede reparatur selbst und voll bezahlen :)

Themenstarteram 8. November 2012 um 10:37

Danke für die Antworten. Ich habe folgendes vergessen, zu erwähnen.

Ich habe das Auto beim Opelhändler gekauft und dazu gab es einen "Garantiepass".

Das Auto hat 70.300 km ca.

Wenn ich einen PKW bei einem Händler kaufe, habe ich doch mind. 1 Jahr Gewährleistungspflicht. Fällt da ein defekter Luftmengenmesser nicht rein, vorallem wenn ich das Auto gerade mal 3 Monate habe?

Der Luftmengenmesser kann imho als "Verschleißteil" gesehen werden. Das schließt eine Garantie im aus.

Von dem her würde ich die 70% Kostenübernahme(!) dankend annehmen.

Außerdem muss man nachweisen, das der Defekt beim Kauf schon vorhanden war, was äußerst schwer sein dürfte (Edit: nach 6 Monaten). Klick!

Deswegen gibt es ja solche "Garantiepässe" o. Ä., um nicht total im Regen zu stehen ...

 

 

Themenstarteram 8. November 2012 um 11:27

Danke für die Infos.

Ich werde mich weigern, das zu bezahlen. :)

Mit ihren tollen Computerchen können die bestimmt auch sehen, seit wann das Problem besteht.

Mal schauen, wie weit ich komme. ^^

Da du das Fahrzeug beim Händler gekauft hast, hast du 1 Jahr Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass der LMM beim Kauf nicht kaputt war. Nach 6 Monaten ab Kauf dreht die Beweislast um und du müßtest beweisen.

Probieren geht über Studieren, aber ich mach dir da keine großen Hoffnungen.

Versuch es aber mal mit Diplomatie und Freundlichkeit und nicht mit Konfrontation, da könnte bei einem kulanten FOH etwas machbar sein ...

Zitat:

Original geschrieben von martin7791

Da du das Fahrzeug beim Händler gekauft hast, hast du 1 Jahr Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass der LMM beim Kauf nicht kaputt war. Nach 6 Monaten ab Kauf dreht die Beweislast um und du müßtest beweisen.

Das ist vollkommen richtig, aber der LMM ist ja laut TE erst später nach 5000km ausgefallen, was für den Händler rel. einfach nachzuweisen ist ...

Themenstarteram 8. November 2012 um 11:49

Zitat:

Original geschrieben von siggi s.

Probieren geht über Studieren, aber ich mach dir da keine großen Hoffnungen.

Versuch es aber mal mit Diplomatie und Freundlichkeit und nicht mit Konfrontation, da könnte bei einem kulanten FOH etwas machbar sein ...

Zitat:

Original geschrieben von siggi s.

Zitat:

Original geschrieben von martin7791

Da du das Fahrzeug beim Händler gekauft hast, hast du 1 Jahr Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass der LMM beim Kauf nicht kaputt war. Nach 6 Monaten ab Kauf dreht die Beweislast um und du müßtest beweisen.

Das ist vollkommen richtig, aber der LMM ist ja laut TE erst später nach 5000km ausgefallen, was für den Händler rel. einfach nachzuweisen ist ...

Nein das ist so nicht richtig. Ca. 2 Wochen nach Kauf stellte ich das schon fest, das der Diesle unruhig läuft. Damals sagte ich, dass ich das Auto täglich brauche, weil ich in ner Projektarbeit stecke, ob ich es danach mal vorfahren könnte. Also das Problem bestand von Anfang an. Nur ist das nirgends dokumentiert.

Zitat:

Nur ist das nirgends dokumentiert.

Dann solltest du um so freundlicher sein und hoffen, das es klappt.

LMM tauschen kostet auch nicht die Welt, da biste mit kleinem Geld dabei und gut ist.

So ein LMM geht halt mal kaputt, das verhält sich ähnlich wie mit Lambdasonden.

Da wirst du wohl wenig Chancen habe. Wie schon erwähnt nimm die 70 % an. Was besseres kann dir nicht passiern. Immerhin hat der Wagen schon 70.000 km runter. Das da mal was kaputt geht ist doch "normal".

Im Allgemeinen (also nicht auf diesen Beitrag oder den TE bezogen) versteh ich auch nicht was immer diese Diskussionen um Garantiezeiten und Kulanz danach usw. soll.

Bringt man seinen defekten LED-TV nur 1 Tag nach Garantieablauf in die Werkstatt/zum Händler bekommt man auch keinen neuen. Garantie ist nunmal abgelaufen! Und so ist es bei 99% aller "Sachen".

Warum sollen eigentlich ausgerechnet die Autohändler diese Regeln brechen??? Den meisten Händlern geht es eh nicht so gut. Wenn da noch X Kunden kommen und wollen was umsonst haben....

Es gibt nunmal gewisse Regeln in diesem Lande/in dieser Welt die sind wie sie sind. Da braucht man doch auch nicht drüber zu diskutieren oder sich drüber aufzuregen.

Sicher ist es ärgerlich wenn sowas passiert und mich ärgert sowas auch, ändern kann man es aber trotzdem nicht. Regel ist nunmal leider Regel!

Naja, bei einem Auto lassen sich aber die "Betriebsstunden" relativ gut nachvollziehen. Wenn somit ein Auto nach Ablauf der Garantiezeit erst 20000 Km drauf hat, dann kann ich bei einem Schaden von einem Teil, das wesentlich länger halten sollte, durchaus Kulanzansprüche stellen. Da ist schon ein Unterschied zu einem TV o.ä. ELEKTROteil, an dem ich nur schwer die wirkliche Anzahl der Betriebsstunden ausfindig machen kann.

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