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Gebrauchten Golf wieder zurückgeben??? HILFE BITTE

VW
Themenstarteram 17. Juli 2010 um 13:30

Hallo zusammen,

mein Mann und ich haben am 08.07.2010 (also knapp über einer Woche) einen VW Golf bei einem freien Gebrauchtwagenhändler gekauft.

Dieser Händler hat keine eigene Werkstatt.

Nun hatte ich das Auto grade mal 2 Tage und schon ein orange farbendes Warnsignal (Motorsteuerung) und mit der Aufforderung im Bordcomputer "Abgas Werkstatt".

Wir also bei dem Händler angerufen und dann mein Auto am Montag dort hingebracht (es wurde mir gesagt ich bekomme einen Leihwagen,da ich ja ein Auto brauche für die Arbeit).

Da angekommen gab ich ihnen meinen Schlüssel und der eine Händler (das sind zwei Verkäufer denen das gehört) gab mir den Schlüssel für den "Leihwagen" mit der Aussage: "Der leuchtet schon,Sie müssen den ersteinmal tanken!"

Die haben dort angeblich das AGR Ventil repariert und die Drosselklappe ausgebaut und gereinigt.(aber auch bei einer freien Werkstatt)

Naja,habe dann am nächsten Tag meinen Golf wieder dort abgeholt.

Es dauert sage und schreibe einen ganzen Tag,da trat das gleiche Problem wieder auf !!!

Ich war bzw. bin wütend bis dort hinaus!!!

Naja,wir wieder dort angerufen.(hinzukommt das wir zu diesem Händler immer ca. 30 km fahren müssen eine Tour).

Dann sagte mir der Händler das er sich nun mal direkt bei VW erkundigt wann mein Auto dort in die Werkstatt kann (vielleicht sollte ich noch erwähnen das wir hier direkt fast vor Tür einen VW Händler haben !) Naja,vor jetzt Dienstag wird das nichts in der Werkstatt sagte dann der Händler.

Ich dachte nur ja supi...es gibt ja nicht Leute die auch mal arbeiten müssen...und immer Zeit haben dort hinzufahren!!!

So,naja ich wollt dann heut mit meinem Golf in die Stadt fahren,um was zu erledigen.

Als ich dann in mein Auto gestiegen bin leuchtete die Benzinleuchte auf.Also,ersteinmal Tankstelle anfahren.Bis zur Tankstelle kam ich auch noch und dann streikte plötzlich der Motor (vor dem Tanken und es sind ca. nur 3 km zur Tankstelle,also noch genug Sprit im Tank).

Da stand ich also mit meinem Golf.Ironischer Weise ist die Tankstelle direkt bei einer VW Werkstatt.Netter Weise waren dort Mitarbeiter von VW die mein Auto dann auf deren Parkplatz gestellt haben,wo er jetzt bis Montag stehen bleiben darf.Er springt definitiv nicht mehr an !!!

Mein Mann und ich sind nun schon soweit am überlegen ob wir das Auto wieder zurückgeben.

Aber ist das einfach?

Was muss man beachten???

Wir haben für den Wagen 6500 Euro bezahlt bei 83500 km.

Was könnten wir noch bekommen???

 

Ich hoffe sehr das man uns hier vielleicht weiterhelfen kann.

Vielen Dank schon mal an alle die sich die Mühe gemacht haben das hier durchzulesen :-)

LG Claudia

Beste Antwort im Thema

Warte bis Dienstag ab, wenn der Wagen von VW gemacht wird. Zahlt der Händler die Reparatur nicht, oder möchte nur Anteilweiße zahlen, dann informiere dein Anwalt darüber (Ich hoffe doch ihr habt ne Rechtschutzversicherung). Der Weg über einen Anwalt und unter umständen auch durchs Gericht ist schwer und langwierig, aber das einzigste was euch dann übrig bleibt.

Alle andere Aussagen die hier noch kommen sind eh kokolores. Die meisten die hier schreiben wie sie es machen würden, machen es nicht so. Dafür haben die wenigsten den Mumm in der Hose.

Edit:

Desweitern sind die wenigsten hier über die Rechtliche Lage aufgeklärt, bzw. wissen nicht über die Gebrauchtwagen Garantie und ihre Regelung bescheid.

Ein Anwalt ist hier der einzigste der sich der Rechtlichen Lage bewußt ist, und sich mit der Gesetzeslage auskennt.

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Ich würde es folgendermaßen versuchen ..

 

Nochmal mit dem Händler reden ihm sagen, dass er verpflichtet ist den Fehler zu beheben (Garantiefall) ggf. das Auto bei VW reparieren lassen und ihm die Rechnung auf den Tisch knallen.

 

Er muss dafür sorgen, dass der Fehler behoben wird und sowas kann ja nicht sein, dass nach wenigen Tagen der Motor schon streikt.

 

Anwalt würde ich an deiner stelle sofort informieren, falls der Händler ärger macht. 

am 17. Juli 2010 um 13:54

Gib das Azto wieder zurück !!!!! ich kenn das auch nach etwa 2-3 tagen kommt irgendeine anzeige oder lämpchen . Das kommt weil die nur den fehler löschen ausm steuergerät und wennman es wieder regelmässig bewegt oder startet kommt sie wieder .!!! Die tricks der autohändler .

 

mfg

am 17. Juli 2010 um 14:18

HI!

Also als erstes würde ich mir niemals ein Auto bei einer freien Werkstatt kaufen, sry...

Zweitens würde ich es wie blubingame machen. Den Wagen bei VW reparieren lassen, vorher jedoch den Anwalt kontaktieren, und ihm den Sachverhalt schildern, damit er der freien Werkstatt mit Klage droht, falls diese Ärger macht.

Du bist definitiv im Recht keine Sorge, weil das kanns wirklich nicht sein, dass ein Wagen nach 2 Tagen schon solche Probleme macht!

Boah, als ich den Text des TE gelesen habe, wurde ich sogar selber sauer:mad:

Lg

Sascha

Warte bis Dienstag ab, wenn der Wagen von VW gemacht wird. Zahlt der Händler die Reparatur nicht, oder möchte nur Anteilweiße zahlen, dann informiere dein Anwalt darüber (Ich hoffe doch ihr habt ne Rechtschutzversicherung). Der Weg über einen Anwalt und unter umständen auch durchs Gericht ist schwer und langwierig, aber das einzigste was euch dann übrig bleibt.

Alle andere Aussagen die hier noch kommen sind eh kokolores. Die meisten die hier schreiben wie sie es machen würden, machen es nicht so. Dafür haben die wenigsten den Mumm in der Hose.

Edit:

Desweitern sind die wenigsten hier über die Rechtliche Lage aufgeklärt, bzw. wissen nicht über die Gebrauchtwagen Garantie und ihre Regelung bescheid.

Ein Anwalt ist hier der einzigste der sich der Rechtlichen Lage bewußt ist, und sich mit der Gesetzeslage auskennt.

In den ersten 6 Monaten brauchst Du nicht beweisen, daß der Fehler schon war. Nach 6 Monaten würde das anders aussehen.

Würde das auch bei VW machen lassen und dann darauf pochen, daß der Verkäufer die Rechnung zahlt, ansonsten nochmal freundlich den Anwalt darum bemühen lassen.

Das ist keine sinnvolle Vorgehensweise weil der Verkäufer nicht verpflichtet ist, die Kosten der Werkstatt zu übernehmen, wenn er sie nicht beauftragt hat.

Normalerweise wissen das die Leute von VW auch. Demzufolge werden die sich Montag per Fax eine Kostenübernahme vom Verkäufer zufaxen lassen oder gar nichts machen. Wenn sie doch etwas machen, zahlt erstmal unser Pechvogel.

Für die Rückgabe (also Rücktritt vom Kaufvertrag) muß der Mangel schwerwiegend sein und der Verkäufer muß eine Möglichkeit gehabt haben, das Auto zu reparieren. Ggf. mit mehreren Versuchen.

Zitat:

Original geschrieben von Marki_M.

In den ersten 6 Monaten brauchst Du nicht beweisen, daß der Fehler schon war. Nach 6 Monaten würde das anders aussehen.

Würde das auch bei VW machen lassen und dann darauf pochen, daß der Verkäufer die Rechnung zahlt, ansonsten nochmal freundlich den Anwalt darum bemühen lassen.

Das ist leider ein Irrtum. Es wird innerhalb der ersten 6 Monate davon ausgegangen, daß der Fehler/Mangel bereits AM TAG DER ÜBERGABE vorlag. Und das hat er nicht. Oder er hat es, aber die Warnleuchte kam erst später.

Zum Leihwagen: es wurde ein Golf verkauft, keine unbegrenzte Mobilität. Da wird sich nicht viel machen lassen.

Bloß wenn der Verkäufer den Speicher gelöscht hat, dann kann ja ein Fehler nicht angezeigt werden, zumindest nicht im ersten Moment.

ja das ist ja alles schön und gut.

Der freie Gebrauchtwagenhändler muss aber 1 Jahr Garantie auf das Fahrzeug geben.

bei sowas wie hier beschrieben wurde muss eigentlich der Gebrauchtwagenhändler dafür gerade stehen.

ein Ausschnitt:

 

Wenn in den Verkaufslokalen des Gebrauchtwagenhändlers mit "Gebraucht mit Garantie - Usato garantito" geworben wird, so erweckt dies beim Käufer den Eindruck, dass der Wagen eine Revision durchlaufen hat. Wenn das Fahrzeug dann aber den Versprechungen nicht entspricht, dann hat der Käufer/die Käuferin Anspruch auf kostenlose Reparaturleistungen.

 

lest euch das am besten mal durch:

 

http://www.centroconsumatori.it/23v19872d13893.html

hat mal jmd nachgefragt ob der Händler denen den Wagen überhaupt als Händler verkauft hat? Manche verticken die ja auch Privat, im Namen von anderen, also als Privatverkauft ohne alles. Oder wurde eine Gebrauchtwagengarantie mit abgeschlossen?

Ich würde bis Dienstag abwarten, sollte nichts großes sein und wenn der Wagen schonmal dort ist, gleich mal den km-Stand wenn möglich prüfen lassen^^

Zitat:

Original geschrieben von SaJaPa

HI!

 

Zweitens würde ich es wie blubingame machen. Den Wagen bei VW reparieren lassen, vorher jedoch den Anwalt kontaktieren, und ihm den Sachverhalt schildern, damit er der freien Werkstatt mit Klage droht, falls diese Ärger macht.

Du bist definitiv im Recht keine Sorge, weil das kanns wirklich nicht sein, dass ein Wagen nach 2 Tagen schon solche Probleme macht!

 

Lg

Sascha

hiho

zu 2: lass dein auto bei vw reparieren und bleib auf den kosten sitzten ....

der VK hat das recht den wagen zu reparieren ..wenn du jetz eigenmächtig zu vw fährts kann der sich rausreden ...das wird dir aber auch ein anwalt bestätigen können ..und mit klage drohen ..was soll das bringen bzw. ..warum weshalb soll den geklagt/verklagt werden ....der Vk hat bis jetz nur 1x nen rep versuch unternommen ..und der darf noch 2x ran ohne das er überhaupt belangt werden kann ( theoretisch kann der VK das auto noch 100x zum repversuch bestellen wen er glaubhaft belegen kann das der "neue" defekt auf einer anderen ursache beruht )

im recht zu sein bedeutet aber auch seine pflichten zu kennen ..und die hätte der te verwirkt wenn er sein auto eigenmächtig bei vw reparieren lässt und dem Vk die rechnung von vw präsentiert ..denn diese rechnung könnte der Vk ablehnen mit der begründung das er keine weitere möglichkeit gehabt hätte einen reparaturversuch zu unternehmen

p.s. es gibt auch genug neuwagen die nochnichtmals die heimreise von der auslieferung überstehen ohne reparaturfall ....

 

Gruss Dirk

Themenstarteram 21. Juli 2010 um 9:52

Hallo,

mein Auto ist nun schon seit Montag in der Werkstatt :-(

Gestern hat mein Mann dann dort mal angerufen und der Händler sagte ihm dann das mein Auto bei einem Skoda Händler sei.Die Werkstatt findet aber den Fehler nicht :-(

Was soll ich jetzt nur machen?

Soll ich nun mal bei dem Skoda Händler anrufen und mich nach meinem Auto erkundigen?

Oder hintergehe damit dem Händler der uns das Auto verkauft hat?

Mein Mann meint nämlich das das eine reine Vertraunssache ist.Er glaubt 100%tig das mein Auto in der Skodawerkstatt ist...ich aber irgendwie nicht...

Freue mich auf Antworten.

LG Claudia

Zitat:

Original geschrieben von Memosch

ja das ist ja alles schön und gut.

Der freie Gebrauchtwagenhändler muss aber 1 Jahr Garantie auf das Fahrzeug geben.

bei sowas wie hier beschrieben wurde muss eigentlich der Gebrauchtwagenhändler dafür gerade stehen.

Das ist leider definitiv falsch. Garantie ist eine rein freiwillige Leistung eines Herstellers oder eines Händlers, die man z.T. separat dazu kaufen kann.

Wozu ein gewerblicher Händler in Deutschland verpflichtet ist, ist die gesetzliche Gewährleistung von einem Jahr ab Kauf. Innerhalb dieses Jahres herrscht die sog. Beweislastumkehr, d.h. im ersten halben Jahr muss der VK nachweisen, dass ein Mangel nicht schon bei Kauf bestand. Im zweiten Halbjahr liegt diese Beweispflicht beim Käufer, d.h. man muss dem Händler nachweisen bzw beweisen können, dass ein Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestand.

In diesem Fall greift also erstmal die Gewährleistung mit Beweislast beim Verkäufer, dabei hat er aber auch das Recht, Reparaturversuche eigenständig zu veranlassen. Schlagen diese mind. 3x fehl, so kann man u.U. auf Wandlung des Kaufs unter Berücksichtigung einer entsprechenden Wertminderung durch Mehr-KM und zusätzlichem Halter ausweichen, dazu sollte man sich aber qualifizierte rechtliche Beratung beim Fachanwalt einholen.

genau! garantie ist nicht gewährleistung!!!

und "zurückgeben" gibts nicht. WEN überhaupt dann nennt sich dieser vorgang "wandlung". dieser MUSS der händler zustimmen. dabei werden die gefahrenen km verrechnet. sprich die abnutzung wird vom preis abgezogen.

VOR dem wandeln muss man aber dem händler die chance geben das er die mängel abstellt. und wen jeder tag ne andere lampe angeht dann darf er 3 mal jede lampe richten bevor man überhaupt an eine wandlung denkt.

lass dir doch lieber mal den fehlerspeicher ausdruck geben.

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