Gebrauchter Unfallwagen vom MB-Händler als unfallfrei verkauft???
Hallo zusammen!
Ich habe mir letzte Woche beim MB-Vertragshändler einen Gebrauchten gekauft. "Unfallfrei", "Im Zuge der Aufbereitung wurden Nachlackierungen durchgeführt". Gingen bei mir erstmal die Glocken an. Der Verkäufer sagte es wären beide Seiten außer Kofferraumdeckel und Motorhaube nachlackiert worden. Warum wusste er nicht. Könnte Rost gewesen sein oder es hat dem Vorbesitzer einer das Auto verkratzt. Kann sein, oder auch nicht!? Wenns nur eine Lackierung ist finde ich das auch nicht weiter schlimm. Der Wagen wäre auf jeden Fall unfallfrei laut Verkäufer.
Ich hab mich in den Wagen verliebt und ihn gekauft. Auch mit dem guten Gefühl dass er ja vom MB-Händler kommt mit Garantie! Wenn er als unfallfrei verkauft wird sollte das eigentlich stimmen. Gegen reparierte Kleinschäden habe ich ja nichts, ist schließlich kein Neuwagen mehr (EZ 02/2004 mit 108TKm)
War das mein Fehler?
Zuhause (!) habe ich beim Autoputzen folgendes festgestellt:
Das Spaltmaß beim Kofferraumdeckel ist links anders als rechts. Der Deckel steht hinten links ein paar Millimeter ab (siehe Foto). Rechts ist das eigentlich nicht so. Das hatte ich beim Händler in meiner Aufregung gar nicht entdeckt ;-)
Die Schrauben der Deckelhalterung (siehe Foto) lassen erkennen, dass der Deckel schonmal abmontiert wurde und die Schrauben nicht mehr dort sitzen wo sie früher mal gesessen haben.
Meine Frage an Euch:
- Angenommen jemand verkratzt das Auto und die Seiten werden nachlackiert; wird da üblicherweise der Kofferraumdeckel abmontiert und die haben den nicht ordentlich wieder draufmontiert? Kann das sein? Macht keinen Sinn oder?
- Kann ich bei Mercedes in der Fahrzeughistorie nachvollziehen ob ein Unfall gewesen war? Wird sowas irgendwo gespeichert?
- Laut Händler haben die von MB mit dem Lacktiefenmesser festgestellt dass "nur" nachlackiert wurde, also kein Unfall. Hä? Komisch...
- Der Wagen steht sonst super da. Wirkt sehr gepflegt von oben bis unten und drinnen auch. Habe nicht eine einzige Roststelle oder Beschädigung gefunden bis auf die Sache mit dem Kofferraum.
Was könnt ihr mir raten? Zur DEKRA mit dem Wagen? Der Händler wo ich den Wagen gekauft habe ist 300km von mir weg :-(
Danke schonmal für Eure Beiträge
Gruß
Majako
Beste Antwort im Thema
Hallo,
so sieht es normal nicht aus, mit der Heckklappe (Bild3).
So sieht das bei mir aus, wenn die Klappe nicht herangezogen wird.
Einfach mal zum ADAC fahren und den Wagen checken lassen.
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14 Antworten
Hallo Majako,
such am besten das Gespräch mit dem Verkäufer. Zeig ihm das, was du entdeckt hast.
Alternativ kannst du den/die Vorbesitzer kontaktieren, sofern du die Namen hast. Im Fahrzeugbrief solltest du fündig werden.
Wenn es sich tatsächlich um einen Unfallwagen handelt, liegt hier arglistige Täuschung vor und du kannst problemlos vom Kauf zurücktreten.
Grüße
TBomber
Zitat:
Original geschrieben von TBomber
Wenn es sich tatsächlich um einen Unfallwagen handelt, liegt hier arglistige Täuschung vor und du kannst problemlos vom Kauf zurücktreten.
Mach das mal als Privater; da bist du mal ganz schnell in größeren Problemen.
Macht sowas eine größere NDL, so "kann man problemlos vom Kauf zurücktreten". Ha spitze!
Wenn es auffällt ist der Kaufvertrag halt nichtig, und wenn es durch kommt und ein unwissender Idiot nun mit einem "unfallfreien" "Unfallwagen" rumfährt, so hat man ein spitzen Geschäft mit der Gurke gemacht.
Mir ist schon seit längerem aufgefallen, dass von Niederlassungen gerne mal Unfallwagen als unfallfrei, natürlich mit entsprechend hohem Preisschild, verkauft werden. Und natüüürlich hat nie jemand was davon gewusst!
Hallo,
so sieht es normal nicht aus, mit der Heckklappe (Bild3).
So sieht das bei mir aus, wenn die Klappe nicht herangezogen wird.
Einfach mal zum ADAC fahren und den Wagen checken lassen.
...Habe Ähnliches letztes jahr durchgemacht, allerdingsmit BMW...
Zunächst: es gibt Erklärungen für fast alles, ja, es kann sein, dass nur nachlackiert wurde und der Kofferraumdeckel abmontiert wurde. Binkein Lackeierer, aber ich glaube, dies ist eher ungewöhnlich weil normalerweise wohl nicht nötig. Wenn er einen "Bums" am Heck hatte, dann müsste doch idR auch Stosstange und Heckblech repariert worden sein?
Ich würde Folgendes machen:
- den Vorbesitzer -if possible kontaktieren und befragen. Wenn dieser schon den Händler gelinkt hat, wirst Du da aber niocht viel erfahren.
- den Händler konfrontieren
- bei der DEKRA oder dem ADAC ein Gebrauchtwagengutachten machen lassen (damit hatte ich den Schaden seinerzeit entdeckt und nachgewiesen)
Du musst Dir im Klaren sein, dass Du evebntuell den Klageweg beschreiten musst. Ein wenig kommt es auch auf die Formulierung im Kazufvertrag an, sollte da drinnen stehen zB unfallfrei laut Vorbesitzer und der Schaden verdeckt sein, sprich schwierig zu entdecken, dann kann das uU auch nicht zu Lasten des Händlers gehen. Daneben musst Du ihn am Ort seines Sitzes juristisch verfolgen, auch dies ist Aufwand und Kosten.
Sollte nachweislich der Händler Dich getäuscht haben, dann hast Du das Recht sehr zuverlässig auf Deiner Seite.
Solltest Du den Wagen aber gut finden und ihn an sichbehalten wollen, dann würde ich ein Gutachten für ein paar Euro machen lassen, wenn es nur minimale Schöden war es akzeptieren, den Händler ansprechen und ein paar Euros rausholen wollen.
Mein Händler war damals 600Km entfernt, er hat schlicht nicht auf Anfragen/nachfragen reagiert, er wusste ganz genau was war und das er relativ weit weg ist und wollte dies aussitzen. Am Ende habe ich es glasklar belegen können, hat mich aber viel Zeit, Mühe und Geld gekostet, also Recht bekommst Du vielleicht, es ist aber fraglich zu welchem Preis. Ich würde es abwägen und eventuell einfach einen Rabatt rausholen wollen.
Viel Erfolg!
P.S.
Ich hatte damals dem Weg über den Hersteller als Druckmittel versucht, zumindest bei BMW kannst Du das komplett vergessen, dass interessierte niemanden...
Ich würde dir auch raten, erst mal einen Sachverständigen (ADAC, DEKRA, freier KFZ Sachverständiger) zu Rate zu ziehen. Wenn du jetzt den Verkäufer anrufst, der 300 km weit weg wohnt, und ihm sagst du siehst da nen kleinen Spalt... was soll da groß bei rum kommen? Wenn du allerdings erst jemanden drüber schauen lässt, der dir einen eventuellen Schaden dann auch schriftlich bestätigt, dann hast du ganz andere Mittel in der Hand...
Nur mit dem Spaltmaß, nem Kratzer an ner Schraube und dem komischen Gefühl im Magen kommst halt nicht weit. Und ob MB ne Schadenshistorie rausrückt ist auch alles andere als sicher....
...wenn der Schaden überhaupt bei MB repariert wurde...
KANN es sein, dass Du den elektrischen Heckdeckel hast?
Dieser arbeitet beim 211er T-Modell nur auf einer Seite und dann stimmt das Spaltmass schnell nicht.
Dass an den Schrauben gearbeitet wurde ist nicht schön, kann aber im Zuge der Nachlackierung oder aber Justierarbeiten durchaus sein.
Es KANN, muss aber nicht sein, dass dies ein Unfallfahrzeug ist, die Nachlackierungen wurden ja angegeben. Das alles lässt sich aber klären, erstmal in Ruhe. Erst wenn nötig, Nachdruck.
und zu allem bereits Geschriebenen möchte ich noch hinzufügen, dass nicht jeder Schaden am Fzg als Unfallschaden zu betrachten ist.
Bei einem früheren Fzg von mir musste einmal die Seitenwand hinten (kein Kotflügel, da Coupe), die eingedellt wurde, gerichtet werden. Da musste einiges rausgedrückt und vermutlich auch gespachtelt, sowie natürlich beilackiert werden. Das Fzg durfte trotzdem als unfallfrei verkauft werden und zwar gesetzeskonform.
Wo die Grenze zu ziehen ist, weiss ich nicht, aber ich bin mir sicher, auch wenn ein Schaden in deutlich vierstelliger Höhe behoben wird, kann das Fzg ggf. als unfallfrei verkauft werden, ohne Hinweis auf den behobenen Schaden, ohne dass dies als arglistige Täuschung anzusehen wäre, weil immer noch im Bereich "Bagatellschaden".
Ja genau der Kofferraum zieht sich elektrisch zu.
Zitat:
Original geschrieben von Gnarf
KANN es sein, dass Du den elektrischen Heckdeckel hast?
Dieser arbeitet beim 211er T-Modell nur auf einer Seite und dann stimmt das Spaltmass schnell nicht.
Dass an den Schrauben gearbeitet wurde ist nicht schön, kann aber im Zuge der Nachlackierung oder aber Justierarbeiten durchaus sein.
Es KANN, muss aber nicht sein, dass dies ein Unfallfahrzeug ist, die Nachlackierungen wurden ja angegeben. Das alles lässt sich aber klären, erstmal in Ruhe. Erst wenn nötig, Nachdruck.
Vielen Dank für Eure Hinweise! Sind gute Tipps dabei denen ich nun mal nachgehen werde. Mal sehen was ich heraus finde...
Zitat:
Original geschrieben von majako
Ja genau der Kofferraum zieht sich elektrisch zu.
Elektrisch Zuziehen ist bei jedem S211 normal. Was hier aber gefragt wurde, ist, ob Du eine elektrische Heckklappe hast.
Beim Kombi spricht man auch übrigens nicht von Kofferraumdeckel sondern Rückwandtür oder Heckklappe...
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von Schnuffelgolf
Wo die Grenze zu ziehen ist, weiss ich nicht, aber ich bin mir sicher, auch wenn ein Schaden in deutlich vierstelliger Höhe behoben wird, kann das Fzg ggf. als unfallfrei verkauft werden, ohne Hinweis auf den behobenen Schaden, ohne dass dies als arglistige Täuschung anzusehen wäre, weil immer noch im Bereich "Bagatellschaden".
um Bagatellschaden geht's dabei aber nicht, da díe Bagatellgrenze deutlich niedriger liegt. Die Frage unfallfrei oder nicht, entscheidet sich an der Frage, ob ein schraubbares Teil betroffen ist oder ob es die Struktur erwischt ist. Also z.B. Stoßfänger, Türen, Kotflügel u.ä. geschrottet und repariert = kein Unfallschaden. Beim Streifschaden z.B. auch B-Säule erwischt und repariert = Unfallschaden. Gleiches übrigens auch untem Blech: Einzelne Fahrwerksteile betroffen = kein Unfallschaden, Träger mit betroffen = Unfallschaden.
Es kann übrigens schon sein, dass die Heckklappe beim Lackieren ausgebaut wird, da diese für das Seitenteillackieren im Weg ist. Mit der Lackdichtemessung kann man Unfallreparaturen schon aufsprüen, nämlich dann, wenn auf tragenden (= nicht-schraubbaren) Teilen Spachtelmasse zu finden ist.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
Ah jetzt ja! Nein hab keine elektrische Heckklappe. Rückwandtür ist auch ne klasse Bezeichnung ))
Original geschrieben von krotzn
Zitat:
Original geschrieben von majako
Ja genau der Kofferraum zieht sich elektrisch zu.
Elektrisch Zuziehen ist bei jedem S211 normal. Was hier aber gefragt wurde, ist, ob Du eine elektrische Heckklappe hast.
Beim Kombi spricht man auch übrigens nicht von Kofferraumdeckel sondern Rückwandtür oder Heckklappe...
Danke Peter, Dein Beitrag schmälert mein schlechtes Bauchgefühl um einiges. Vielleicht ist es wirklich nicht so schlimm wie ich dachte. Werde wohl einen Fachmann mit einer Lackdichtemessung beauftragen und wenn der nichts besonderes findet ist das Thema für mich erledigt und ich kann mich wieder in meinem Mercedes freuen...
Zitat:
Original geschrieben von 212059
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von 212059
Zitat:
Original geschrieben von Schnuffelgolf
Wo die Grenze zu ziehen ist, weiss ich nicht, aber ich bin mir sicher, auch wenn ein Schaden in deutlich vierstelliger Höhe behoben wird, kann das Fzg ggf. als unfallfrei verkauft werden, ohne Hinweis auf den behobenen Schaden, ohne dass dies als arglistige Täuschung anzusehen wäre, weil immer noch im Bereich "Bagatellschaden".
um Bagatellschaden geht's dabei aber nicht, da díe Bagatellgrenze deutlich niedriger liegt. Die Frage unfallfrei oder nicht, entscheidet sich an der Frage, ob ein schraubbares Teil betroffen ist oder ob es die Struktur erwischt ist. Also z.B. Stoßfänger, Türen, Kotflügel u.ä. geschrottet und repariert = kein Unfallschaden. Beim Streifschaden z.B. auch B-Säule erwischt und repariert = Unfallschaden. Gleiches übrigens auch untem Blech: Einzelne Fahrwerksteile betroffen = kein Unfallschaden, Träger mit betroffen = Unfallschaden.
Es kann übrigens schon sein, dass die Heckklappe beim Lackieren ausgebaut wird, da diese für das Seitenteillackieren im Weg ist. Mit der Lackdichtemessung kann man Unfallreparaturen schon aufsprüen, nämlich dann, wenn auf tragenden (= nicht-schraubbaren) Teilen Spachtelmasse zu finden ist.
Viele Grüße
Peter