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Gebrauchter von der NL => Was ist mit Gewährleistung

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 30. Juni 2005 um 9:52

Frage an die rechtsfesten Experten:

Ich habe vor ca. 6 Monaten einen Gebrauchten von der NL gekauft. Inkl. 1 Jahr Gebrauchtwagen-Garantie von DC.

Welche "Schäden" sind nun denn mit in der gesetzlichen Gewährleistung abgedeckt? Wofür muss der Händler haften? Die Garantei kann man ja vergessen, nach deren Ansicht besteht ja der Wagen zu 99% aus Verschließteilen, die natürlich ALLE ausgeschlossen sind.

Ich habe z.B. ein Klappergeräusche im/am Schiebedach. Die NL meint nun, dass - klar - es kein Garantiefall ist und auch nichts für die Gewährleistung. Also 200 - 400 Euro aus eigener Tasche zahlen???

Wie sieht es auch z.B. mit Spurstange, Bremsen etc. aus?

Vielen Dank an alle vorab!

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11 Antworten

Re: Gebrauchter von der NL => Was ist mit Gewährleistung

 

Hi,

ich habe meinen gebrauchten auch von DC mit einer 1 Jährigen Euro Garantie,

da ist alles drin außer Reifen, Öl usw. wenn Technisch etwas nicht geht, müssen die das machen.

Gruß, Zeiss

oder meintest du die normale Gesetzliche Garantie?

Themenstarteram 30. Juni 2005 um 13:12

Also meine NL weigert sich irgendwas über die Garantie abzurechnen!

Nach 2 Wochen war die Batterie hin. KEINE Garantie, KEINE Gewährleistung, KEINE Kulanz! ==> Verschleißteil

Nach ca. 1 Monat die Verbindungsstange für den Stabilisator ernuern müssen, da der Wagen ständig polterte. KEINE Garantie, KEINE Gewährleistung, KEINE Kulanz! ==> Verschleißteil.

Nun klappert das Schiebedach und man weiss nicht warum. Fehlersuche 1-3 Stunden zu DM Preisen werden angedacht. KEINE Garantie, KEINE Gewährleistung, KEINE Kulanz! ==> Verschleißteil

Demnächst muss ich noch das Traggelenk limks austauschen lassen (hat Spiel) sowie alle 4 Bremsen (vorne inkl. Scheiben). KEINE Garantie, KEINE Gewährleistung, KEINE Kulanz! ==> Verschleißteil

Was soll man(n) da machen???

Ist wohl leider alles richtig so.

Die Gewährleistung gewährleistet nur den Zustand bei Verkauf, i. d. R. für verdeckte Mängel. Innerhalb der ersten sechs Monate hat der Verkäufer die Nachweispflicht, dass der Schaden bei Verkauf noch nicht vorhanden war. Vom siebten bis 24ten Monat muss das der Käufer nachweisen, ggf. per Gutachter.

Die Mercedesgarantie soll für Mängel einspringen, die innerhalb der Garantielaufzeit auftreten. Leider ist vieles ausgeschlossen. So habe ich bei meinem Wagen auch einige der hier oben genannten Mängel selber bezahlen dürfen. Trotzdem: Die Garantie hat mir eine neue Kupplungsstange und eine neue Lichtmaschine (1000 EUR) spendiert und auf Scheckheft-Kulanz bekam der Wagen noch eine Rostbehandlung.

Bin allerdings kein Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von Praetorianer007

Was soll man(n) da machen???

Zum Anwalt gehen. Ist gibt eine Gewährleistung sprich Sachmängelhaftung bei Übergabe. Und erst nach 6 Monatentritt die Beweislastumkehr in Kraft

. Punkt Ende Aus.

Nach den 6 Monaten wird's problematisch aber bis dahin bist Du am Drücker....

Es ist eben NICHT alles richtig so !!!!!

Also, laut EU-Gewährleistungsrecht hat man bei Kauf eines Gebrauchtwagen mind. 1 Jahr Gewährleistung, wenn man bei einem Gewerbetreibenden gekauft hat. Dies ist europäisches Recht.

Richtig ist, daß in den ersten 6 Monaten der Händler nachweisen muß, daß der Mangel nicht schon bei Verkauf bestanden hat. Kann er dies nicht (und meist ist das so) muß er auf seine Kosten den Mangel beseitigen. Ausgenommen sind Verschleißteile wie z. B. Brembeläge und so was.

Danach gilt die sogenannte "Beweislastumkehr". Ab dem 7. Monat bei zum Ende der Gewährleistung muß der Käufer nachweisen, daß der Mangel schon bei'm Kauf bestanden hat. Auch das wird dem Käufer nur schwer gelingen.

Und dies hat alles wiederrum nichts - aber auch gar nichts mit einer zusätzlichen Garantie zu tun. Die Garantie wird nur meist dazu benutz, um den Käufer dann mitzahlen zu lassen. Dies ist definitiv Rechtswiedrig.

Seht Euch mal bei adac und anderen Links im Netz um. Da könnt Ihr alles dazu finden.

Ich würde hier nur jedem empfehlen, sich hier nicht abspeisen zu lassen. Und wenn nach einer Woche die Batterie hin ist, dann hat die definitiv vorher schon einen Schaden gehabt. Somit hat der Verkäufer zu zahlen. Auch ein def. Schiebedach gehört dazu usw.

Wenn ich nächste Woche wieder zu Hause bin, werde ich auf meinem PC mal entsprechende Links heraussuchen und hier reinsetzen.

Habe dies übrigens schon mit einem Bekannten auch durch. Der hat sich einen Golf4 gekauft (bekam auch eine wohl gepriesene Gbrauchtwagengarantie dazu) und dann wir innerhalb der ersten 6 Monate Fensterhebermotor def., Türschloß kaputt, Ölaustritt an Zündkerze und noch so 2 - 3 Sachen. Der Händler versuchte genau das selbe Spiel wie hier zu lesen. Er ging dann mit den entsprechenden Gesetzen und Infos zu ihm und sagte ihm dann auch unmißverständlich, notfalls auch einen Anwalt einzuschalten.

Es wurde darauf hin alles kostenlos repariert.

Aber wie gesagt, alles innerhalb der ersten 6 Monate.

Gruß

Harald

P.S. Dies ist keine Rechtsberatung - Wissen stammt aus verbindlichen Quellen aus dem I-Net.

am 30. Juni 2005 um 20:40

Tja nur ist bei der Batterie auch die Frage.... Verschleißteil oder nicht! Aber wenn sie dir zu dumm kommen, dann kannst du sie mal fragen, was den passiert wenn der Motorblock explodiert, ob das dann auch ein verschleißteil ist! :D Der Begriff ist halt sehr dehnbar!

Aber jetzt mal zu deinen Rechtlichen Fragen:

Lese dir mal zu dem Thema das BGB duch, das kannst du hier tun! So ab § 437 wird es dann für dich interessant! :D

Ich hoffe das kann dir dann weiterhelfen und bist danach zumindest etwas schlauer! :D

Hallo @all

bin wieder daheim.

@Chris E320

Mit der Batterie hast Du im Normalfall schon Recht - aber nach 2 Wochen?

Verbindungsstange für den Stabilisator nach einem Monat?

Also nach allem was ich kenne, hat da der Händler schlechte Karten.

Aber ansonsten hat natürlich der Händler /Verkäufer nicht für jede Kleinigkeit ("normale" Verschleißteile) auf zu kommen. Wenn ich nach 1 Woche merke, daß die Reifen runter sind, hab ich meiner Meinung nach gewaltig geschlafen. Dies muß mir bei'm Kauf auffallen und somit würde ich da nie einen Händler in der Pflicht sehen.

 

So, und hier die versprochenen Links:

(es heißt übrigens im richtigen Amtsdeutsch "Sachmängelhatung")

http://www.recht-find.de/sachmaengelhaftung.htm#_Toc34908009

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/0/0,1872,2046912,00.html

http://www.123recht.net/article.asp?...

http://www.kfzbetrieb.de/news/kb_beitrag_478716.html

http://www.verbraucher-urteile.de/kauf/faqkaufcontent.html

http://www.swr.de/infomarkt/archiv/2003/01/21/experte1.html?navigid=44

http://www.autoservicepraxis.de/sixcms/detail.php?id=52059&nachrichten

Forum

http://foren.autoaktuell.de/.../forumdisplay.cgi?...

Hier mal einige Beiträge daraus:

http://foren.autoaktuell.de/ubb/Forum6/HTML/000184.html

http://foren.autoaktuell.de/ubb/Forum6/HTML/000201.html

http://foren.autoaktuell.de/ubb/Forum6/HTML/000132.html

!!!!!!!!!! http://foren.autoaktuell.de/ubb/Forum6/HTML/000127.html

!!!!!!!!!! http://foren.autoaktuell.de/ubb/Forum6/HTML/000123.html

http://foren.autoaktuell.de/ubb/Forum6/HTML/000120.html

http://foren.autoaktuell.de/ubb/Forum6/HTML/000118.html

http://foren.autoaktuell.de/ubb/Forum6/HTML/000061.html

Die Aufzählung der Links soll nicht bedeuten, daß die Händler/Verkäufer einen immer über den Tisch ziehen wollen. Dies ist Gott sei Dank nicht so. Es soll nur aufzeigen, daß man bei Unstimmigkeiten dem "Partner" eine "Gedankenstütze" ;) gibt, wie es denn rechtlich aussieht.

Und ich wehre mich auch ganz entschieden gegen solche Käufer, die auf Biegen und Brechen jeden "Furz und Feuerstein" ersetzt bekommen wollen.

Was Recht ist, sollte Recht bleiben - für den Verkäufer ebenso wie für den Käufer.

Und zum Schluß - wie man in den Wald hineinruft, so schallt es wieder heraus. Mit einem höflichen und respektvollem Umgehen untereinander habe ich bisher immer die größten Erfolge erzielt. Was nicht heißt, daß ich nicht auch schon explodiert bin und mein Recht eingefordert habe. Dies ist aber wirklich nur gaaaaaaaanz selten und somit die Ausnahme.

Ansonsten einfach mal googeln. So bin ich auch auf diese (und noch mehr) Links gestoßen.

 

Hoffe, es hilft weiter.

Gruß

Harald

P.S. Dies ist keine Rechtsbelehrung.

Zitat:

Original geschrieben von tester58

(es heißt übrigens im richtigen Amtsdeutsch "Sachmängelhatung")

fast... s.o. :D :D :D

Zitat:

Original geschrieben von hotw

Sachmängelhaftung

ok, ok - hast ja Recht - Deitsche Schprache - schwäre Schprare :D :D

Aber nachdem ich am Samstag abend erst aus Mexico zurück gekommen bin sei mir doch dieser Fehler evtl mal verziehen. :p ;)

7 Stunden Zeitverschiebung und wenig Schlaf hinterlassen da schon ihre Spuren. ;)

Bis denne

Harald

Zitat:

Original geschrieben von tester58

Aber nachdem ich am Samstag abend erst aus Mexico zurück gekommen bin sei mir doch dieser Fehler evtl mal verziehen. :p ;)

Dann erst recht net! :D Wahrscheinlich noch in Mexico 8 Wochen Urlaub gemacht und ich häng hier über meinen Klausuren... :D :D

Hallo @hotw

Von wegen Orlob (in Hochdeutsch - Urlaub). Geschuftet wie'n Ox (oder Ochs, Oks - ach egal). :D

Aber, hab ja sogar Zeit gefunden, hier zu antworten -hihi. ;)

Übrigens - seit wann biste denn im Bundestag? Ham die da nicht immer Klausuren oder verwechsle ich da etwas? :p

So, genug O.T. von mir.

Gruß

Harald

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