ForumKaufberatung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. gebrauchtes Auto gekauft --- Welche Rechte hab ich nachträglich

gebrauchtes Auto gekauft --- Welche Rechte hab ich nachträglich

Themenstarteram 25. Mai 2020 um 5:55

Hallo

ich hab einen gebrauchten Kombi gekauft.

Das Auto ist an sich, bis auf ein paar ersichtliche Macken, ok.

Ich würde das Auto trotzdem gern nochmal durchchecken lassen, ausserhalb der Werkstatt des Haendlers.

bspw. DEKRa Gebrauchtwagencheck oder sowas.

(Würde auch gern wissen ob wirklich beide Stoßdämpfer getauscht wurden, weil einer defekt war. )

Wenn dort jetzt Fehler auftreten, die vorher nicht klar waren, muss der Händler dafür gerade stehen ?

Wenn ja in welchem Umfang ?

Beste Antwort im Thema
am 25. Mai 2020 um 6:01

Du hast ein Fahrzeug in einem bestimmten vereinbarten Zustand gekauft. Das steht normal im Kaufvertrag genauer ausformuliert.

Hat das Fzg. nicht vereinbarte Mängel, welche schon bei Übergabe vorlagen, dann muss der Verkäufer nachbessern. Îst er dazu nicht bereit, kannst du vom KV zurücktreten, aber lassen wir die Kirche mal im Dorf.

Allerdings frage ich mich: Wieso machst du nicht im Vorhinein einen Gebrauchtwagen check, wenn du offensichtlich Zweifel hast?

12 weitere Antworten
Ähnliche Themen
12 Antworten
am 25. Mai 2020 um 6:01

Du hast ein Fahrzeug in einem bestimmten vereinbarten Zustand gekauft. Das steht normal im Kaufvertrag genauer ausformuliert.

Hat das Fzg. nicht vereinbarte Mängel, welche schon bei Übergabe vorlagen, dann muss der Verkäufer nachbessern. Îst er dazu nicht bereit, kannst du vom KV zurücktreten, aber lassen wir die Kirche mal im Dorf.

Allerdings frage ich mich: Wieso machst du nicht im Vorhinein einen Gebrauchtwagen check, wenn du offensichtlich Zweifel hast?

Was sind Fehler? Interessant sind nur Defekte. Wenn Teile dicht an der Verschleißgrenze aber die noch länger als ein Halbes Jahr problemlos funktionieren, wirst du da nichts machen können.

Themenstarteram 25. Mai 2020 um 6:08

weil das im leben nicht immer so läuft wie es die theorie vorgibt.

es war das x-te auto an dem tag und ich hatte die fresse voll und war etwas durch.

und ich brauchte das auto und es hat mir auch gefallen, aber ausser von aussen betrachten kann ich ja leider nichts beurteilen.

ist auch mein erstes gekauftes auto bei einem haendler. deswegen stelle ich mir jetzt auch so daemliche Fragen.

wenn ich jetzt beispielweise feststelle ob noch ein querlenker defekt ist oder aenliches ... dann muss er das doch verantworten auch wenn im kaufvertrag vielleicht nur "technisch in ordnung" steht ?

am 25. Mai 2020 um 6:13

Deine Fragen sind nicht dämlich, das sind berechtigte Fragen, allerdings mit Stress ein Auto kaufen ist halt nicht ganz optimal. Nur was passiert ist, ist passiert. (zudem ist ja nicht wirklich was passiert, sind ja nur Zweifel derzeit!)

Bzgl. Querlenker & Co.: Wie du schon sagtest: Theorie <-> echtes Leben funktioniert nicht immer so.

Es kommt darauf an, ob es übliche Verschleißteile sind, oder nicht (sofern im KV nichts Genaueres diesbezüglich vereinbart). Meiner Ansicht nach sind Querlenker keine klassischen Verschleißteile. Beweisführung wäre etwas schwierig. "technisch in Ordnung" ist eine vage Formulierung und kann sich auch nur auf die grundsätzlichsten Bauteile wie Motor, Getriebe und ggf. Teile das Fahrwerks beziehen. Aber sind bei Teilen des Fahrwerks auch Querlenker dabei?

Denn Bremsen, Reifen & Co. werden definitiv nicht unter Sachmangelhaftung geführt, woraus dir Ansprüche entstehen können. (zum wiederholten Male: Kaufvertrag ist ausschlaggebend, da kann man viel reinschreiben zu deinen Gunsten. Gewisse Dinge kann der Händler reinschreiben, was ihn von seiner Haftung befreit, allerdings ist dies gegenüber Privaten nur begrenzt möglich)

Für Mängel muss der Händler im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung geradestehen sofern kein Vermittlungsgeschäft oder B2B. Für üblichen Verschleiß hingegen nicht. Es kommt auch darauf an wie alt das Auto ist und wieviel Laufleistung.

Bremse z.B. - ist die sofort kaputt, dann Sachmangelhaftung des Händlers, hast Du 5000km gefahren, dann eher nicht mehr. (hängt vom Alter und Zustand des Autos ab) Bei einem Neuwagen wäre es etwas anders als bei einem 15 Jahre alten Gebrauchten mit 200.000km.

Themenstarteram 25. Mai 2020 um 7:43

ok. vielen dank für die antworten.

ich hab leider noch keinen kaufvertrag, nur eine "verbindliche bestellung" ... das auto bekomme ich erst am mittwoch.

Hatte mir nur Musterkaufverträge durchgelesen.

Grundlegend sollte ich das ganze Auto möglichst zeitnah checken, damit ich nicht schuld bin, weil ich es einfach schon zwei wochen gefahren bin.

 

ich hab beispielweise auch vergessen zu testen, ob das auto beim bremsen wegzieht. wäre das ein mangel für den der händler zustaendig ist ?

oder wenn ich jetzt nachträglich feststelle, das die zylinderkopfdichtung defekt ist ? Kann ich das als Leihe (also als jemand ohne Ausbildung etc. in die Richtung) überhaupt erkennen ?

ALso der Wagen kriegt TÜV/AU neu, aber das heisst ja bezueglich des motors schon mal garnichts und je nachdem wo genau der den TÜV macht auch nix.

ich wünschte ich könnte dieses ungute gefühl abstellen , auch wenn es "nur" 7500€ sind ...

hätte lieber was abgefucktes für 500€ gekauft und dran rum geschraubt ... aber das kann ich der frau nicht antun :D

 

Nochmal edit: Mir faellt ein wenn der Verkäufer jetzt etwas in seiner Werkstatt vor Übergabe reparieren lässt, hab ich dann einen Anspruch auf eine Rechnung über die Teile ? Eher so für mich als Nachweis, dass es das auch wirklich gemacht hat ?

In den ersten 6 Monaten dürfte die Zylinderkopfdichtung zu Lasten des Händlers gehen. Danach wird es schwieriger - Beweislastumkehr.

Keine Panik!!!

Für einen gründlichen Check ist beim Kauf vom Händler im Prinzip auch hinterher noch Zeit.

Da kann man (quasi unmittelbar nach dem Kauf) einen Gebrauchtwagen-Check machen lassen. Und eine Inspektion und TÜV und alles was dann auffällt, muss dann als quasi schon beim Kauf vorliegender Mangel betrachtet werden.

 

Und noch gibt es nicht einmal einen Kaufvertrag sondern "nur" eine "verbindliche Bestellung". Was immer das sein soll?

Also, keine Panik.

Wenn etwas seltsam ist, nicht kaufen sondern im Zweifelsfall zum Anwalt. (Rechtsschutzversicherung) Der kann dann die Situation von der juristischen Seite klären.

Und nur von der juristischen Seite.

Die kfz Seite eben wie oben geschrieben.

Gebrauchtwagen-Check, Inspektion, TÜV.

Auch nach den Kauf vom Händler noch möglich und unter Umständen sinnvoll.

Hat mir mal eine(?) neue Motorhalterung eingebracht.

PS. Nicht Motorhalterung sondern Motorlager.

Zitat:

@WillnenVWBus schrieb am 25. Mai 2020 um 09:43:50 Uhr:

ich hab leider noch keinen kaufvertrag, nur eine "verbindliche bestellung" ... das auto bekomme ich erst am mittwoch.

und was steht in diesem Wisch GENAU drin?

hinsichtlich Vertragspartner ... Gewährleistung ... Mängeln/zugesicherten Eigenschaften/Angaben zum Fahrzeug ...

--> entscheidend ist wohl vor allem, dass Du Dich mit dem endgültigen "Kaufvertrag" nicht verschlechterst ;)

 

Zitat:

@camper0711 schrieb am 25. Mai 2020 um 11:08:34 Uhr:

Zitat:

@WillnenVWBus schrieb am 25. Mai 2020 um 09:43:50 Uhr:

ich hab leider noch keinen kaufvertrag, nur eine "verbindliche bestellung" ... das auto bekomme ich erst am mittwoch.

und was steht in diesem Wisch GENAU drin?

hinsichtlich Vertragspartner ... Gewährleistung ... Mängeln/zugesicherten Eigenschaften/Angaben zum Fahrzeug ...

--> entscheidend ist wohl vor allem, dass Du Dich mit dem endgültigen "Kaufvertrag" nicht verschlechterst ;)

Gute Fragen.

Speziell bezüglich Vertragspartner!

Aber die anderen sind auch wichtig.

Vorschlag.

Scann diese Verbindliche Bestellung ein, Stelle sicher, dass Informationen die Datenschutzrechtlich bedenklich sind vorher abgedeckt oder nachträglich herausgeschnitten werden und stelle den Scan hier als Bild ein.

Abfotografieren und einstellen geht natürlich auch.

Aber auch hier Datenschutz beachten.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. gebrauchtes Auto gekauft --- Welche Rechte hab ich nachträglich