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Gebrauchtes Auto gekauft Zahnriehmen falsch gewechselt!

Opel Signum Z-C/S
Themenstarteram 6. November 2018 um 8:43

Moin

Mein Auto steht ja seit letzter Woche mit dem P0340 Fehler in der Werkstatt.

1.9 ctdi mit 120 PS ... Beim Nockenwellensensor muss ja das Rad vom Zahnriemen runter :(

Jetzt ruft die Werkstatt an und schickt mir Bilder von einem Zahnrad wo auf der RÜckseite mehrer Teile rausgebrochen sind und sogar der Nockenwellensensor beschädigt ist und die Dichtung die hinter dem Rad ist ist durchstochen.

Der Motor hat 174TKm gelaufen und der Zahnriemen wurde vor 22TKm gewechselt von einer Werkstatt die vom VOrbesitzer beauftragt wurde.

Jetzt meine Frage. Was kann ich tun!? Bleibe ich auf falsch Montierten Zahnriemen usw. sitzen? Oder kann ich die Werkstatt in Regress nehmen!? Muss ich den Vorbesitzer dazu in Regress nehmen!?

Das sieht alles nach Mutwillig zerstört aus. besonders die Dichtung ist von Aussen nach innen Zerstochen!

 

:(

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22 Antworten

Zitat:

@JensHG schrieb am 6. November 2018 um 09:43:33 Uhr:

... und schickt mir Bilder ...

Stell die doch mal hier rein. Kann mir gerade nix wirkliches darunter vorstellen.

Wie sollten denn da Zähne abbrechen (hat die der Gummiriemen abgerissen? :D).

Gruß Metalhead

Themenstarteram 6. November 2018 um 9:20

Moin

Nein nicht die Zähne ... das Rad von hinten da wo der Nockenwellensensor läuft.......

 

Die Deckeldichtung ist auch zerstochen worden

Img-20181106-wa0000
Img-20181106-wa0001
Img-20181106-wa0002

Aber das Rad baut doch beim Zahnriemenwechsel niemand ab.

Sieht ja auch etwas verbogen aus. Hat das jemand mit 'nem Brecheisen runter geholt?

Am Kopf sind ja auch Schleifspuren (das dürfte auch nicht sein).

Gruß Metalhead

Themenstarteram 6. November 2018 um 10:47

Es war was abgebrochen und klemmte dazwischen.. daher kommen die Schleifspuren.. zumindest vermute ich das....

Das Blech was vom Nockenwellensensor ab ist klemmt dazwischen....

Das Rad ist verbogen. Vielleicht wurde ja schon mal mehr der Nockenwellensensor gewechselt.

Kann ich alles nur vermuten. Ich hab den Wagen nur gekauft weil er Nachweislich den Zahnriemen gewechselt hat und der Wagen sonst Checkheft gepflegt war bei Opel....

Die Schleifspuren am Motor sind halt nicht von jetzt kurz.. Da ist schon richtig was ab. Könnte natürlich auch die Dichtung deshalb defekt sein

Ob die jetzt bei Opel das Rad nicht abbekommen haben und dabei das verbogen haben könnte auch sein. Ich war halt nicht dabei wo es zerlegt wurde.....Wobei ich glaube das die einen Abzieher dafür genutzt haben.......

Hmmm, den Schuh wird sich vermutlich die Vorgängerwerkstatt auch nicht anziehen lassen wollen.

Befürchte daß es nix bringt da weiter zu forschen.

Gruß Metalhead

am 6. November 2018 um 11:09

Zitat:

@JensHG schrieb am 6. November 2018 um 09:43:33 Uhr:

Moin

Mein Auto steht ja seit letzter Woche mit dem P0340 Fehler in der Werkstatt.

1.9 ctdi mit 120 PS ... Beim Nockenwellensensor muss ja das Rad vom Zahnriemen runter :(

Jetzt ruft die Werkstatt an und schickt mir Bilder von einem Zahnrad wo auf der RÜckseite mehrer Teile rausgebrochen sind und sogar der Nockenwellensensor beschädigt ist und die Dichtung die hinter dem Rad ist ist durchstochen.

Der Motor hat 174TKm gelaufen und der Zahnriemen wurde vor 22TKm gewechselt von einer Werkstatt die vom VOrbesitzer beauftragt wurde.

Jetzt meine Frage. Was kann ich tun!? Bleibe ich auf falsch Montierten Zahnriemen usw. sitzen? Oder kann ich die Werkstatt in Regress nehmen!? Muss ich den Vorbesitzer dazu in Regress nehmen!?

Das sieht alles nach Mutwillig zerstört aus. besonders die Dichtung ist von Aussen nach innen Zerstochen!

 

:(

Also grundsätzlich ist dafür noch der Alt-Besitzer zuständig! Auch wenn es ein Privat-Kauf war, gibt es doch eine Gewährleistungspflicht des Alt-Eigentümers, die er nicht ausklammern kann.

Hier liegt ja offenbar eine fehlerhafte Werkstatt-Leistung vor, für die der Alt-Eigentümer die Werkstatt in Regress nehmen kann.

Der Alt-Eigentümer ist für die Beseitigung des kompletten Schadens inkl. Folgeschäden zuständig und verantwortlich. Er kann seine Ansprüche an die Werkstatt auch an Dich abtreten - aber das wäre nicht so klug, da Du ja nicht weißt, was damals zur Reparatur alles gesprochen und abgesprochen wurde.

Falls er sich quer legt, kannst Du die Sache auch einem Anwalt übergeben!

Viel Glück und Erfolg!

Wahnsinn das der Motor noch 22tkm gelaufen ist mit so einem murks. Aber tatsächlich wird alles klagen nichts bringen außer kosten und ungewisse Monate. Wirst erstmal den Schaden auf deine Kosten reparieren lassen und dann musst du vom Anwalt prüfen lassen was du machen kannst. Der Verkäufer ist meiner Meinung nach raus da er die Reparatur ja offensichtlich von einer Werkstatt vornehmen hat lassen und damit nichts böswillig verschwiegen hat.

Themenstarteram 6. November 2018 um 11:32

@Nordi900 hört sich interessant an.. Aber ich dachte wenn man schreibt ohne Gewährleistung gekauft wie gesehen ist man dann raus. Ich denke nicht das er selbst was dafür kann. Der Mann hatte alles immer in der Werkstatt machen lassen....

Ich dachte sowas gillt nur bei Arglistiger Täuschung.. was ich hier mal ausschliessen würde zumindest nicht vom Verkäufer.....

Wie lange ist der Tausch in der Werkstatt denn überhaupt her?

Gruß Metalhead

Denke nicht das er damit die 22000 km gefahren ist, da ist vor kurzem etwas passiert.

Wenn Du beweisen kannst, daß es ein Fehler der Werkstatt war (das kann ich nicht beurteilen) dann kommt es darauf an, was Du mit dem vorherigen Eigentümer vereinbart hast. Wenn, wie üblich, die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, dann wirst Du gegen ihn keine Ansprüche haben, denn Du wirst nicht nachweisen können, daß er Kenntnis von diesem Fehler hatte. Wenn er aber noch entsprechende Gewährleistungsansprüche gegen die Werkstatt geltend machen kann (also dies noch nicht verjährt sind), ist er aus dem Gesichtspunkt der Leistungstreuepflicht verpflichtet, Dir seine Ansprüche gegen die Werkstatt abzutreten. Vermutlich wird er sich diesbezüglich mit Dir nicht streiten, denn ihn kostet diese Abtretung ja nichts und wenn er sich quer stellen würde könnte er nichts gewinnen sondern nur verlieren. Dafür wird sich die Werkstatt um so mehr sträuben, d.h. Du müßtest einen Fehler der Werkstatt wirklich zweifelsfrei beweisen können. Dafür ist aber auch wichtig, daß der gegenwärtige Reparaturmensch exakt dokumentiert, was er vorgefunden hat und welche Schäden evtl. er bei der Demontage angerichtet hat.

Themenstarteram 6. November 2018 um 12:30

Der wechsel war 2016 (Datum genau weiss ich nicht mehr) Ich meine ich habe dazu noch eine Rechnungskopie bekommen vom Vorbesitzer das war mir wichtig um einen Nachweis dafür zu haben.

Wann natürlich die Schleifspuren entstanden sind weiss ich auch icht. Zumindest habe ich davon wärend der bislang 2000km nach Kauf nichts zu Ohren gekommen....

Der Verkäufer wird sicherlich nicht quer stellen. Der Werkstatt warscheinlich auch nicht. Würde der Sensor auf deren REchnung stehen kann ich zumindest davon ausgehen das sie das Rad runtergenommen haben. Ansonsten wird die Behauptung sein.. Warum sollten wir da was beschädigen!?

Naja ich warte mal die REchnung ab. Ärgerlich bislang das erste Auto das ich gekauft hab wo es ein absolut Lückenloses Heft und alle Rechnungen für gibt. Genützt hats aber nichts.....

am 6. November 2018 um 13:33

Zitat:

@JensHG schrieb am 6. November 2018 um 13:30:33 Uhr:

Der wechsel war 2016 (Datum genau weiss ich nicht mehr) Ich meine ich habe dazu noch eine Rechnungskopie bekommen vom Vorbesitzer das war mir wichtig um einen Nachweis dafür zu haben.

Wann natürlich die Schleifspuren entstanden sind weiss ich auch icht. Zumindest habe ich davon wärend der bislang 2000km nach Kauf nichts zu Ohren gekommen....

Der Verkäufer wird sicherlich nicht quer stellen. Der Werkstatt warscheinlich auch nicht. Würde der Sensor auf deren REchnung stehen kann ich zumindest davon ausgehen das sie das Rad runtergenommen haben. Ansonsten wird die Behauptung sein.. Warum sollten wir da was beschädigen!?

Naja ich warte mal die REchnung ab. Ärgerlich bislang das erste Auto das ich gekauft hab wo es ein absolut Lückenloses Heft und alle Rechnungen für gibt. Genützt hats aber nichts.....

Also - da der Wechsel schon 2016 vorgenommen wurde und Du selbst auch noch 2.000 km damit so gefahren bist, sind Deine Gewährleistungsansprüche gegen den Vorbesitzer bzw. seine Werkstatt gleich "Null". Da kann man nur noch mit viel "Goodwill" vielleicht eine Beteiligung an den Kosten erreichen. Auch erscheint mir zweifelhaft, was Deine jetzige Werkstatt da veranstaltet hat. Die hätten die Arbeiten sofort stoppen und Dich dazu rufen müssen, als es sichtbar wurde, dass da etwas falsch montiert worden ist. Ggfls. hätte dann ein Sachverständiger von der DEKRA hinzugezogen werden müssen, der den Schaden begutachtet und auch richtig dokumentiert hätte.

Bei meinem vorherigen Beitrag war ich der irrigen Meinung, dass das Ganze sich gerade jetzt erst ereignet hat (Kauf und Schaden). Sorry!!

Zitat:

@JensHG schrieb am 6. November 2018 um 13:30:33 Uhr:

Der wechsel war 2016 ...

Damit ist der Drops eigentlich schon gelutscht.

Gruß Metalhead

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