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Gebrauchtkauf mit Problemen...

Opel Vectra C
Themenstarteram 28. Juli 2013 um 1:08

Hab nun seit 2 Wochen einen Vectra c 1,9 Diesel 150 PS mit Automatik (6 Gang mit Aktive shift). Modeljahr 06.

Habe derzeit 2 Probleme.

1. Starkes stottern in der 5. und 6. Stufe der Automatik beim beschleunigen zw 2.000 und 3.000 umdrehungen. Die Automatik stellte sich mittlerweile so ein, im 4. Gang höher zu drehen und überspringt beim Schalten den 5. Gang fast. Fahre ich und schalte selbst qäult er sich durch den drehzahlbereich und das ganze Fahrzeug ruckelt, es leuchten dann auch schraubenschlüssel und danach motorkontrollleuchte auf. Ein besuch beim FOH ergab dann den Fehlercode P0700. Der FOH kann jedoch den Fehler nicht näher definieren. Ich soll nun mal weiter fahren und abwarten. Möglicherweise wurde durch eine Motorwäsche vor Verkauf an mich oder durch die Fahrt durch die Waschanlage der Drehzahlsensor für das Automatikgetriebe feucht. Woher kann das stottern denn noch kommen?

2. Seit 1 bis 2 Tagen pfeift es aus dem Motorraum in stufe 1 und 2 im drehzahlbereich kurz vor 2.000 umdrehungen. Vermute Turbo....

Suchfunktion benutze ich schon und versuche mich auch schon seit mehreren Tagen mit dem Fehlerbild zurechtzufinden. Leider ohne grössere Erfolge. Die Gewährleistung wurde durch den Händler ausgeschlossen, dies sollte so auch nicht rechtens sein. Hatte noch keine Zeit den Händler zu besuchen und und genauer auf die Thematik einzugehen. Soweit ich weiss ist ein Gewährleistungsauschluss durch Händler nicht rechtskräftig. Was denkt ihr?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 12. Oktober 2013 um 23:13

Hier mal der aktuelle und endgültige Stand.

Es wurde ein weitere FOH aufesucht, dieser diagnostizierte einen abgerissenen Stehbolzen.

Deshalb seien laut seiner Aussauge auch die Probleme am Getriebe. Da da Gaspedal elektronisch sei und das Getriebe elektronisch gesteuert wird gibt das ganze eine Kettebreaktion. Nach dem Prinzip Gas geben-schalten-mangelnde leistung durch den minimalen Spalt am Krümmer aufgrund des Stehbolzens-getriebesteuerung reagiert darauf.

So das ganze wurde dann bei einem KFZ Mechaniker Repariert für ca 500,-.

Darüber habe ich dann den Händler auch informiert.

Auto wurde nach der Reparatur abgeholt, auf die Autobahn nachdem er warmgefahren war.

Nach ca. 30 km Autobahn dann keine Kraftübertragung mehr.

Auf den nächsten Parkplatz gerollt ADAC abgeschleppt....

Diagnose FOH Getriebeschaden durch vollständigen Ölverlust des Automatikgetriebes. Und durch fehler im Getriebesteuergerät. Für genaueres müsste er das Getriebe zerlegen.

Händler angerufen und dies mitgeteilt. Darauf hingewiesen das ich hier von seiner seite einen Lösungsvorschlag haben möchte mit dem beide Seiten schnell und ohne grosse Gerichtliche aufwendungen Leben können.

Vereinbart wurde dann eine Stornierung des Kaufvertrages und Rückerstattung der Kaufsumme abzüglich eines Betrages für die zwischenzeitliche Nutzung. Soweit ok.

PKW angeliefert zum Händler. Nach dem Abmelden wurde dann vom Händler nochmals versucht den Preis zu drücken. Daraufhin bot er an ein Fahrzeug Opel Vectra anzukaufen und mir dieses gegen eine aufzahlung von 2500,- zu überlassen. Dies wurde abgelehnt.

Angeboten wurde: Opel Vectra C BJ. 2008 220.000km ohne AHK ansonsten bessere Ausstattung.

Somit hat er nun das Fahrzeug und ich Bares für das nächste Auto. Das sicher nicht bei ihm sondern im Autohaus gekauft wird.

FAZIT: Beim nächsten Fahrzeug den Kaufvertrag bei der Probefahrt mitnehmen und am nächsten Tag gelesen, nochmal gelesen und dann erst unterschrieben bringen.

Danke an alle fürs lesen, Gedanken machen und sich denken ich sei ein Idiot. Denke ich mir im nachhinein selber ;).

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Wie genau hast du dein Fahrzeug gekauft?

Von einem Händler oder von einer Privatperson? Oft schreiben die Händler auch in den Kaufvertrag rein, dass der Verkäufer eine Privatperson ist (Kommissionsverkauf).

Wenn du als Privater von einem Händler einen PKW kaufst, kann er meines Wissens die Gewährleistung nicht ausschließen. Außer du bist ein "gewerblicher" Kunde.

Also schreibe bitte einmal, was genau in deinem Kaufvertrag steht.

der code ist

P0700 Transmission Control System Malfunction

 

die komplette fehlercode liste gibt's hier

 

unter punkt 7 die letzten 3 spalten

 

http://www.motor-talk.de/faq/opel-astra-g-coupe-q36.html#Q2295322

Beim A-Getriebe-Fehler könnte der FOH einfach mal ein Software-Update machen und die Variantencodierung neu schreiben.

Themenstarteram 31. Juli 2013 um 22:47

Servus, hatte die Tage leider keine Zeit zum Antworten.

Habe den Verkäufer (Händler) bereits per Email angeschrieben, da ich derzeit viel unterwegs bin.

Darauf kam keine Antwort...

Es ist ein Händler. Rechnung mit Firmenstempel Steuernummer usw liegt vor.

Im Kaufvertrag steht allerdings:

"Der Käufer kauft einen gebrauchten PKW wie ausgiebig besichtigt und Probe gefahren, unter Auschluss jeglicher Art von Gewährleistung. Das Fahrzeug wurde vom Verkäufer nicht aufUnfallspuren, Kilometerstand und andere Mängel untersucht. Frühere Unfälle, Hagelschäden, Korrosionsschäden sowie andere sichtbare und unsichtbare Mängel oder Schaden an der Karosserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe oder am Motor können nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Statthaftigkeit und die Tüv Zulassung irgendwelcher Zubehörteile oder Fahrzeugveränderung. Der Käufer verzichtet auf das Recht der Garantie du Gewährleistung. Dem Käufer ist bekannt, das aufgrund des alterbedingten zustand Abnutzungsspuren vorhanden sind und mit Reparaturen gerechnet werden muss. Nach dem Verkauf sollten die wartungen sofort gemacht werden, falls der kundendienst nicht gemacht, zahnriemen nicht gewechselt wurde, bzw. gewechselt werden muss, muss der Käufer dies übernehmen, ansonsten ist der Käufer an entstehenden Schäden selbst verantwortlich."

Desweiteren:

" Bemerkung: Das Auto aufgrund der Urleien Mängeln am Antrieb wird das Auto ausdrücklich als Teilträger verkauft. Daher ist kein Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung."

Ausserdem wurde Festgestellt das im Kaufvertrag von 1 Vorbesitzer die Rede ist, es jedoch 2 waren.

MFG MArkus

P.S. Da ich aufs Auto agewiesen bin wäre es gut zu wissen welche erfahrungen mit den Mängeln gemacht wurden, und was hier kosten auf mich zukommen können da eine Rückgabe vermutlich nur über den Anwalt zustande kommen könnte.

Also wenn er bei den Vorbesitzern schon geschummelt hat, hast du sicherlich gute Chancen auf Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Mir persönlich ist aber nicht bekannt, dass ein Händler die Gewährleistung an einen Privaten ausschließend kann. Ich glaube gelesen zu haben, dass solche Vereinbarungen nichtig sind.

Ein Händler darf die Gewährleistung nicht ausschließen, da kann er schreiben was er will. Ist gesetzlich vorgeschrieben!!

Stell dem die Karre auf den Hof und denn soll der die Mängel beseitigen. Oder ganz zurückgeben da die Anzahl der Vorbesitzer nicht stimmt.

Aber ich denk mal ohne Anwalt kommst Du kaum weiter wenn der Händler sich schon mit so einer Email rausreden will.

 

ZITAT:

 

Die Gewährleistungsfrist, innerhalb derer der Verkäufer für Mängel haftet, beträgt gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB grundsätzlich 2 Jahre und beginnt mit Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer. Handelt es sich um einen Privatkauf (privater Verkäufer verkauft an privaten Käufer), kann die Gewährleistung gemäß § 444 BGB sogar gänzlich ausgeschlossen werden (sog. Gewährleistungsausschluss). Der Verkäufer haftet in diesem Fall nur noch für arglistig verschwiegene Mängel, also Mängel, die dem Verkäufer bei Übergabe bekannt waren, gegenüber dem Käufer aber verschwiegen wurden. Handelt es sich hingegen um einen Verbrauchsgüterkauf (ein gewerblicher Verkäufer verkauft an einen privaten Käufer), so kann die Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwagen lediglich auf 1 Jahr verkürzt werden, ein gänzlicher Gewährleistungsausschluss wäre in diesem Fall unwirksam (§ 475 Abs. 2 BGB).

Dem Käufer obliegt bei der Geltendmachung seiner Rechte in zweierlei Hinsicht die Beweislast. Zum einen hat er zu beweisen, dass überhaupt ein Mangel vorhanden ist. Zum anderen obliegt ihm der Beweis, dass der Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorhanden war. Lediglich beim bereits erwähnten Verbrauchsgüterkauf (Gewerblicher Verkäufer verkauft an Privatmann) greift in den ersten 6 Monaten nach Übergabe des Fahrzeugs die Beweislastumkehr des § 476 BGB. Dem gewerblichen Verkäufer obliegt innerhalb dieses Zeitraums die Beweislast für die Mängelfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe. Nach Ablauf der ersten 6 Monate geht die Beweislast auf den Käufer über.

Ist das Fahrzeug tatsächlich mangelhaft, kann der Käufer nach § 437 BGB vom Verkäufer Nacherfüllung in Form der Neulieferung oder der Nachbesserung (Reparatur, Instandsetzung), gegebenenfalls auch Schadensersatz verlangen. Eine Neulieferung ist wegen der Individualität von Gebrauchtwagen jedoch häufig auszuschließen. Die Kosten der Nachbesserung trägt nach § 439 Abs. 3 BGB der Verkäufer.

Liegt ein Mangel vor, ist dem Verkäufer unbedingt zunächst die Möglichkeit der Nacherfüllung zu geben. Lässt der Käufer das Fahrzeug dagegen sofort in einer anderen Werkstatt reparieren, ohne dass der Verkäufer dem zustimmt, sind die dadurch entstandenen Kosten in der Regel nicht vom Verkäufer zu erstatten. Der Käufer bleibt also auf den Kosten sitzen. Der Verkäufer hat im Wege der Nachbesserung nämlich nach § 440 BGB das Recht, selbst (mindestens) zwei Nachbesserungsversuche zu unternehmen. Erst, wenn derselbe Mangel dann noch immer vorhanden ist oder der Verkäufer die Nachbesserung verweigert, kann der Käufer gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen, den Kaufpreis angemessen mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat die Rückabwicklung des Kaufvertrags zur Folge. Dem Käufer ist der Kaufpreis Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurückzuzahlen. Für die bereits gefahrenen Kilometer hat der Käufer jedoch eine Nutzungsentschädigung hinzunehmen, welche vom Kaufpreis in Abzug gebracht wird. Diese beträgt je nach Fahrzeugtyp zwischen 0,4% und 0,8 % des Kaufpreises je gefahrene 1.000 Kilometer.

am 1. August 2013 um 5:45

Zitat:

Original geschrieben von martin7791

Mir persönlich ist aber nicht bekannt, dass ein Händler die Gewährleistung an einen Privaten ausschließend kann.

Mir auch nicht...aber...der Threadstarter hat laut eigener Aussage per Kaufvertragsdefinition einen Teileträger mit defekten im Antriebsstrang erworben. Welchen Sachmangel willst du rügen? Er hat das bekommen, was er gekauft hat: Ein defektes Fahrzeug.

Da bringt es auch nichts in Form von "Ich bin aber auf den Wagen angewiesen" auf die Tränendrüse zu drücken. Er hat Schrott gekauft und Schrott bekommen.

Schau mal das an:

http://autorecht-online.info/...-der-gewaehrleistung-bei-gebrauchtwage

Der Verkäufer kann die Gewährleisstung nicht ausschließen.

Falls er nicht einlenken will haste nur noch Chancen über einen Anwalt.

Entweder Rückabwicklung oder das Durchsetzen der Gewährleistungsansprüche.

 

Zumal ich mich frage, warum der Kaufvertrag nicht ordentlich durchgelesen wurde?!? Gut nachher ist man immer schlauer...deshalb, versuch den Verkäufer zu kontaktieren. Erkläre ihm freundlich Dein Problem. Frage ihn nach einer Lösung, wie er sich das vorstellt. Falls er gar nicht will, den Hinweis auf das BGH Urteil. Falls er dann immer noch nicht will, kommst Du, so denke ich, um einen Rechtsbeistand nicht rum.

Bedenke, nur in den ersten 6 Monaten hat der Verkäufer die Beweislastumkehr. Danach Du. Da es knapp 2 Wochen sind, hat er mMn keine Chance zu beweisen, daß Du das Ding

"zerlegt" hast.

Was mich noch interessiert, war es ein Hinterhofhändler, oder eine Straßenhändler (ich kaufe/verkaufe alles) oder ein Autohaus?

Da aber noch ein paar weitere Sachen in Deinem "Vertrag" stehen, würde ich auf jeden Fall den Vertrag prüfen lassen. Ob das Ding gültig ist oder nicht, können wir Laien nicht zu 100% beurteilen.

Der Gang zum Anwalt wird Dir wahrscheinlich nicht erspart bleiben.

Tante Edit: Da war wieder einer schneller ;-)

Zitat:

Original geschrieben von LittleBigJoe

Zitat:

Original geschrieben von martin7791

Mir persönlich ist aber nicht bekannt, dass ein Händler die Gewährleistung an einen Privaten ausschließend kann.

Mir auch nicht...aber...der Threadstarter hat laut eigener Aussage per Kaufvertragsdefinition einen Teileträger mit defekten im Antriebsstrang erworben. Welchen Sachmangel willst du rügen? Er hat das bekommen, was er gekauft hat: Ein defektes Fahrzeug.

Da bringt es auch nichts in Form von "Ich bin aber auf den Wagen angewiesen" auf die Tränendrüse zu drücken. Er hat Schrott gekauft und Schrott bekommen.

Seh ich auch so.

Mal so als Frage:

Wie bist Du auf das Auto gekommen? Also warst bei dem Händler hast ihn gesehen und Probegefahren...

War jemand dabei? Wurde Dir auch gesagt was da alles ausgeschlossen ist? Bzw. Seid ihr das durchgegangen?

Oder war es ein "Normales Verkaufgespräch" nach dem Motto toller Wagen 1 Vorbesitzer steht gut da... usw.

Wenn ich mir den Ausschlusskram so durchlese würde ich eher auf "Der Wagen ist total im EImer und ausser Teile kann man nix mehr gebrauche!?" Wurde Dir das gesagt das das es ein Teileträger ist?

Sorry nicht das Du jetzt denkst.. das ich Glaube "Du bist" Blöd...

Ich will eigentlich eher drauf hinnaus ob hier eine Täuschung vorliegt. Falls Du Zeugen hast ist das natürlich ein Vorteil.

Erzähl einfach wie der Vertrag zustandekommen ist. Auch was gesagt wurde im Bezug auf Auto und Vorschäden.. ich denke der verschwiegene Vorbesitzer ist sicherlich ein Grund zu meckern aber da kann man auch sagen naja Preisminderung um Summe X aber hilft Dir auch nicht...

Bei dem Baujahr darf man eigentlich auch solche Ausschlüsse machen... das hört sich echt nach Totalschaden an und jeder wusste Bescheid.. nur DU nicht. :(

Zitat:

Original geschrieben von evilmike666

Servus, hatte die Tage leider keine Zeit zum Antworten.

....

MFG MArkus

P.S. Da ich aufs Auto agewiesen bin wäre es gut zu wissen welche erfahrungen mit den Mängeln gemacht wurden, und was hier kosten auf mich zukommen können da eine Rückgabe vermutlich nur über den Anwalt zustande kommen könnte.

Servus evilmike666,

der Sachverhalt ist prekär, um dir einen etwas besseren Überblick zu verschaffen hast du hier die Möglichkeit den Thread des Mitglieds: Lamberko durchzulesen.

Hier werden die verschiedenen Begriffe sowie Sachverhalte ausführlich erklärt, unter anderem auch der Versuch des "Ausschlusses" deines Händlers. Dieser Ausschluss könnte ein verbotener "Umgehungstatbestand" sein, sofern du nicht in der Sache (Mechanik, Technik) erfahren bist.

Dies eingehend zu prüfen kann jedoch nicht hier im Forum vorgenommen werden, du musst deshalb sofort einen Fachanwalt aufsuchen der mit solchen dubiosen Vertragslegungen und Garantieausschlüssen umgehen kann.

Um weitere Schuldzuweisungen vom Händler auf dich zu vermeiden, solltest du schleunigst das Fahrzeug nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt nutzen auch wegen evtl. Folgeschäden die dadurch dir zugerechnet werden könnten.

Für das Bevorstehende wünsche ich dir viel Glück und Nerven, es wird sicherlich nicht einfach.

mfg

pw

Zitat:

Original geschrieben von evilmike666

Im Kaufvertrag steht allerdings:

"Der Käufer kauft einen gebrauchten PKW wie ausgiebig besichtigt und Probe gefahren, unter Auschluss jeglicher Art von Gewährleistung. ...

Hey, gut für dich damit hast du sogar 2 Jahre Gewährleistung ;)

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Zitat:

Original geschrieben von evilmike666

Im Kaufvertrag steht allerdings:

"Der Käufer kauft einen gebrauchten PKW wie ausgiebig besichtigt und Probe gefahren, unter Auschluss jeglicher Art von Gewährleistung. ...

Hey, gut für dich damit hast du sogar 2 Jahre Gewährleistung ;)

Gruß Metalhead

Servus metalhead79,

... immer ruhig mit den jungen Pferden, du hast natürlich nicht unrecht damit. ;) :)

Der Händler hat es immerhin verabsäumt die rechtliche Möglichkeit im Gebrauchtwagenbereich, hier die Garantieverminderung, auf ein Jahr zu beschränken. :cool:

Aber in Anbetracht des vorliegenden Sachverhaltes wäre ich als Betroffener bereits mit einer Rücknahme des mit Vorschäden behafteten Fahrzeugs mehr als zufrieden.

Alles darüber hinausgehende ist natürlich auch zu begrüssen. :)

mfg

pw

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