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Gebrauchtwagen als Privatperson gekauft, aber Kaufvetrag als Export unterschrieben. Garantie?

Themenstarteram 18. Mai 2011 um 11:22

Hallo,

habe einen Zweitwagen gekauft. Der Händler hat mich überredet, im Kaufvertrages das Auto als Exportfahrzeug zu erwähnen, um mir dann einen Preisnachlass von 500 € zu gewähren. Und ich Tro* habs unterschrieben, obwohl ich es Privat fahre..

Nach 4 Wochen ist wahrscheinlich der Kat hops gegangen.. Kann ich da noch was machen Garantiemässig, oder gilt hier: dumm gelaufen?

Danke für eure hilfreichen Antworten im voraus

Beste Antwort im Thema
am 18. Mai 2011 um 14:47

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

ähhhh...um WAS für ein auto für WELCHEN kaufpreis handelt es sich den bitte?

ohne hier jetzt die fakten zu kennen....wen ein händler ein auto für unter 10000€ verkauft KANN er nahezu keine gewährleistung geben. das lässt der provit nicht wirklich zu. die einzig wirksame möglichkeit: gebrauchtwagen doppelt so teuer zu verkaufen oder garkeine mehr zu verkaufen. man muss ab und an auch an den händler denken.

hä man muss an gar keinen Händler denken - der Händler denkt auch nur an sich und jeder

der was anderes sagt : lügt !!!

aber das nächste Mal wenn ich ein Auto kaufe schreib ich Dir und dann

kannst Du für mich an den Händler denken und die Karre bezahlen - scheinst

ja ne soziale Ader und genug Kohle zu haben.

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26 Antworten
am 18. Mai 2011 um 11:33

moin,

du hast n auto gekauft und dies als exportfahrzeug deklariert um 500 eus einzusacken - was spricht

nu dagegen ???

Es ist noch nicht mal deine gewährleistung futsch, weil der händler nur an gewerbeteibende als

exportfahrzeug verkaufen darf, wenn jetzt was fritte geht MUSS der händler leisten weil du ja

kein Gewerbe hast !!! er kann höchstens die gewährleistung auf ein jahr kürzen, aber komplett

ausschließen nicht.

gib mal : "exportfahrzeug an privatpersonen verkaufen" bei den jungs von google ein und da findest

die gleichen aussagen.

 

am 18. Mai 2011 um 13:23

Zitat:

Original geschrieben von sezaybaba

oder gilt hier: dumm gelaufen?

garantie hast du keine - sofern du nicht extra eine garantie-versicherung dazubekommen hast...

ABER: der händler kann dir gegenüber die gesetzliche gewährleistung NICHT ausschließen - egal was er in den kaufvertrag schreibt - diese gewährleistung beträgt zwei jahre, kann beim gebrauchtwagenkauf aber auf ein jahr verkürzt werden, was dann schriftlich festgehalten werden muss...

steht nix vonwegen verkürzter gewährleistung im kv, freu dich, denn dann hast du volle zwei jahre - statt nur einem wie üblich...

aber du solltest erstmal freundlich das gespräch mit dem händler suchen und ihn eben darauf hinweisen - das der export-zusatz ihn nicht von der gewährleistung entbindet...direkt mit der anwalts-keule zuschlagen, würde ich lassen, denn ein kat kann je nach alter und laufleistung des fahrzeuges durchaus als "verschleißteil" gelten...

bist du im adac oder hast du eine rechtschutzversicherung? wenn ja, dort ist eine anwaltliche erstberatung meist konstenfrei...

 

ähhhh...um WAS für ein auto für WELCHEN kaufpreis handelt es sich den bitte?

ohne hier jetzt die fakten zu kennen....wen ein händler ein auto für unter 10000€ verkauft KANN er nahezu keine gewährleistung geben. das lässt der provit nicht wirklich zu. die einzig wirksame möglichkeit: gebrauchtwagen doppelt so teuer zu verkaufen oder garkeine mehr zu verkaufen. man muss ab und an auch an den händler denken.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

ohne hier jetzt die fakten zu kennen....wen ein händler ein auto für unter 10000€ verkauft KANN er nahezu keine gewährleistung geben. das lässt der provit nicht wirklich zu.

Häh?

Eine normale Gebrauchtwagenversicherung kostet ca. 300,- EUR für ein Jahr.

Was meinst du, warum es immer noch viele Händler gibt, die auch Autos für 3-4-5-6 TEUR an den Mann bringen.

Übrigens, Onkel, "wenn" schreibt sich mit 2 "n". Liest sich einfach besser (ich muss jedes Mal nachdenken was du eigentlich sagen willst, denn das Wort "wen" bedeutet was ganz anderes) ;)

Ist nicht bös oder oberlehrerhaft gemeint.

am 18. Mai 2011 um 14:47

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

ähhhh...um WAS für ein auto für WELCHEN kaufpreis handelt es sich den bitte?

ohne hier jetzt die fakten zu kennen....wen ein händler ein auto für unter 10000€ verkauft KANN er nahezu keine gewährleistung geben. das lässt der provit nicht wirklich zu. die einzig wirksame möglichkeit: gebrauchtwagen doppelt so teuer zu verkaufen oder garkeine mehr zu verkaufen. man muss ab und an auch an den händler denken.

hä man muss an gar keinen Händler denken - der Händler denkt auch nur an sich und jeder

der was anderes sagt : lügt !!!

aber das nächste Mal wenn ich ein Auto kaufe schreib ich Dir und dann

kannst Du für mich an den Händler denken und die Karre bezahlen - scheinst

ja ne soziale Ader und genug Kohle zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Ist nicht bös oder oberlehrerhaft gemeint.

in meiner tastatur sind wohl zuviel krümel....sonst hätte das 2. da gestanden ;)

aber im ernst und @topic

hast du dir mal durchgelesen WAS eine solche versicherung abdeckt? ich kanns dir sagen: bei kosten von bissle über 1000€ (nämlich eine neue elektrische servopumpe für einen 96er 106er) hat die versicherung ca 120€ übernommen. herzlichen glückwunsch!

für autohäuser mit WERKSTATT mag das VIELLEICHT noch durchsetzbar sein...und was macht der rest? ich persönlich bin KEIN händler aber habe durchaus verständniss für diese. den wie willst du wissen wie fit der wagen noch ist? klaro bremsen und verschleissteile kann man beurteilen. aber wie z.b. der te...wen der kat über die wupper geht? oder noch schlimmer ein motor/getriebeschaden (was z.b. bei manchen vw produkten an der tagesordnung steht)....?

natürlich ist es schön das das verbaucherschutzgesetzt leuten die einfach mal eben sägespäne in ein lautes getriebe klatschen nur um es dann als "top funktionstüchtig ohne geräusche" anzupreisen einen riegel vorschiebt. aber was passiert mit den erlichen leuten/händler?

@guarddog

*thema verfehlt* würde in der schule drunter stehen. :rolleyes:

am 18. Mai 2011 um 14:55

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

@guarddog

*thema verfehlt* würde in der schule drunter stehen. :rolleyes:

ne alter DU verfehlst hier das Thema - ...an den Händler denken - tzz tzz :-)

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Häh?

Eine normale Gebrauchtwagenversicherung kostet ca. 300,- EUR für ein Jahr.

Was meinst du, warum es immer noch viele Händler gibt, die auch Autos für 3-4-5-6 TEUR an den Mann bringen.

....ohne wirklich Ahnung von dem Thema zu haben, aber ist es nicht so, dass die Gebrauchtwagengarantie (die der TE im Übrigen nicht hat) gar keinen Einfluss auf die Gewährleistung/Sachmängelhaftung des Händlers hätte?

Abgesehen davon ist bei den meisten Garantieversicherungen der SB von der Laufleistung des Fahrzeugs abhängig und somit das Kostenrisko natürlich immer noch recht hoch, wenn ich beispielsweise bei einem 3TEUR-Getriebeschaden nur 40% erstattet bekomme und das Auto einen Marktwert von 5TEUR hat! Ist aber natürlich besser, als 0% Erstattung :)!

Also, ich habe von zwei befreundeten Händlern die Info, dass eine Gebrauchtwagengarantie idR das abdeckt, was auch durch die Gewährleistung bei einem Gebrauchtwagen gefordert wird. Verschleißteile sind ja in der Gewährleistung auch nicht drin.

Aber da ich selbst kein Händler bin, lasse ich mich von Experten gern eines Besseren belehren...

Die meisten Garantieversicherungen schliessen bestimmte Bauteile (Schläuche, Rohre, Leitungen, Gummischellen) und natürlich Verschleissteile aus. Gewährleistungsansprüche gegen den Händler hat man (Verschleissteile ausgenommen) natürlich trotzdem. Aber auf den Kosten bleibt der Händler sitzen.

Themenstarteram 18. Mai 2011 um 19:22

Na, da sind aber sehr viele brauchbare antworten dabei..

Es handelt sich um einen Mercedes und Kaufpreis 15.500€..

Habe mich schon mit dem Händler unterhalten:

Er ist der meinung, daß er es ja nicht riechen kann, daß die Mühle den Geist aufgibt und ist natürlich auch nicht bereit die Kosten zu tragen, weil er es ja ins "Ausland" verkauft hat und ich keine Gewährleistung habe.

Ich habe ein Rechtschutzvers. und werde mich morgen mit meinem Anwalt in Verbindung setzen, um die Sache schnell wie möglich zu klären..

Das Ergebnis werde ich dann hier berichten..

am 18. Mai 2011 um 19:34

Zitat:

Original geschrieben von sezaybaba

daß er es ja nicht riechen kann, daß die Mühle den Geist aufgibt

das ist sein unternehmerisches risiko und damit persönliches pech...

Zitat:

weil er es ja ins "Ausland" verkauft hat und ich keine Gewährleistung habe.

wie gesagt, er kann die gewährleistung gegenüber einer privatperson nicht so ohne weiteres ausschließen...

wo wir aber beim "export" sind...wird in der rechnung eigentlich die mwst ausgewiesen? habe da so einen verdacht...

am 18. Mai 2011 um 19:40

Um die MWSt hat er dich garantiert beschissen.

Und eine Gebrauchtwagengarantie schließt man in der Regel nur aus 2 Gründen ab:

länger als Gewährleistung

deckt mehr Teile ab

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