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Gebrauchtwagen angeschafft, vermutlich ZKD kaputt

Themenstarteram 15. März 2017 um 16:55

Hallo Leute,

Ich habe diese Woche einen Golf 4 mit 125tkm bei einem Händler geholt. Dieser hat versucht die Gewährleistung vertraglich komplett auszuschließen. Soll ja gesetzlich nicht möglich sein.

Nun habe ich folgendes Problem:

Als ich das Auto abgeholt habe, ist mir zu Hause nachdem ich es abgestellt habe aufgefallen, dass er Kühlflüssigkeit verliert und es im Motorraum zischt. Bin am nächsten Tag nach Rücksprache mit dem Händler in meine Werkstatt gefahren. Jetzt der Anruf aus der Werkstatt - Im Kühlwasser wurde Dichtmittel gefunden und es könnte sein dass die Zylinderkopfdichtung hinüber ist, d.h, der Mangel war vorher schon bekannt und wurde mir verschwiegen.

Was kann ich jetzt tun? Denn um genau zu erfahren was jetzt Sache ist muss jetzt die Ansaugbrücke etc. abgenommen werden, was natürlich mit hohen Kostem verbunden ist.

Danke im Voraus für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Ab zum Händler mit dem Auto. Rückabwicklung anbieten, sonst Nachbesserung verlangen.

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Ist jetzt die Gewährleistung ausgeschlossen oder nicht? Hat der Händler als Gewerbler verkauft (also nicht im Kundenauftrag) und Du als Privater (also nicht als Gewerbler), dann ist mE Gewährleistung gegeben. In dem Fall muss der Händler sagen, wie es weitergeht, dh er hat das Recht / die Pflicht, den Schaden zu beheben.

 

Interessanter dürfte für ihn wohl Rückabwicklung sein, dh Du bekommst Dein Geld wieder, er den Wagen. Lass Dir keine Abzüge für den Gebrauch einreden, da Du sicher auch Schaden erlitten hast (Zeitaufwand, Nichtverfügkarkeit des Fzgs). Achte auf Schriftlichkeit (Mangelanzeige, Rückabwicklung).

PS: bin nicht Jurist, also meine Meinung ohne Gewähr.

Moin,

Ich würde nicht darauf wetten, dass der Händler es zwingend wusste. Es ist möglich, aber es ist auch anders rum denkbar. Allerdings ist das im Grunde nicht relevant. So lange du den Wagen nicht durchs Hintertürchen "von Privat" gekauft hast, fällt dies bei den 2 Tagen ziemlich sicher unter die Gewährleistung, sofern du da nicht irgendwo nen blöden Vertrag geschlossen hast.

LG Kester

am 15. März 2017 um 19:00

Ich denke eher, hier ist schon der Händler "beschissen" worden.

Je nach Vertragsgestaltung rate ich Dir aber dennoch dazu, ihm das Auto wieder auf den Hof zu stellen.

Themenstarteram 15. März 2017 um 19:55

Also er hat die Gewährleistung ausgeschlossen, Bzw seine Verträge sind so formuliert dass ich darauf verzichten würde. Die Gesetzeslage schließt dieses jedoch aus. Das Auto wurde nicht im kundenauftrag verkauft und ich bin auch nicht gewerblich.

In dem Fall wäre es doch klüger ihn das Auto abholen zu lassen, oder?

Ab zum Händler mit dem Auto. Rückabwicklung anbieten, sonst Nachbesserung verlangen.

Moin,

Ohne die genauen Formulierungen zu kennen ist das verflucht schwer zu sagen. Im Allgemeinen solltest du einen entsprechenden Anspruch haben - aber ich wäre der letzte der sagen würde, dass er jeden kleinen und dreckigen Trick kennen täte.

LG Kester

Zitat:

@Shox1986 schrieb am 15. März 2017 um 17:55:26 Uhr:

Ich habe diese Woche einen Golf 4 mit 125tkm bei einem Händler geholt. Dieser hat versucht die Gewährleistung vertraglich komplett auszuschließen. Soll ja gesetzlich nicht möglich sein.

...

naja, wenn Du ein 15 oder 18 Jahre altes Altauto für 500 Euro als Teileträger gekauft hast, dann übertreib es mal nicht mit Deiner Anspruchshaltung!!!

oder war es ein der-macht-es-noch-6 Jahre-Wagen für 3.500 Euro?

(dann sollte wirklich alles OK sein ;) )

--> hilfreich wäre, wenn Du den Kaufkreis und den zugesicherten "Zustand" angibst!

Zitat:

@Shox1986 schrieb am 15. März 2017 um 17:55:26 Uhr:

... Anruf aus der Werkstatt - Im Kühlwasser wurde Dichtmittel gefunden und es könnte sein dass die Zylinderkopfdichtung hinüber ist, d.h, der Mangel war vorher schon bekannt und wurde mir verschwiegen.

naja, der Mangel war dem Vorbesitzer bekannt ...

... der sich (evtl. deswegen?) ein neues Auto gekauft und den alten Schrott in Zahlung gegeben hat ...

... woraufhin das Autohaus diesen Wagen zusammen mit 7 weiteren älteren/hoch-Laufleistungs/Unfall-belasteten Inzahlungnahmen im Paket und ohne weitere Dokumentation irgendeinem Gebrauchtwagenhändler auf den Kiesplatz gestellt hat

--> wer hat da wem den Mangel verschwiegen???

Zitat:

... der sich (evtl. deswegen?) ein neues Auto gekauft und den alten Schrott in Zahlung gegeben hat ...

... woraufhin das Autohaus diesen Wagen zusammen mit 7 weiteren älteren/hoch-Laufleistungs/Unfall-belasteten Inzahlungnahmen im Paket und ohne weitere Dokumentation irgendeinem Gebrauchtwagenhändler auf den Kiesplatz gestellt hat

Pech. Dafür ist er Geschäftsmann und Autohändler. Es obliegt ihm, zu prüfen, was er sich da auf den Hof hat stellen lassen. Tut er das nicht, ist das auch okay, nur hat er auch dann dafür gerade zu stehen, wenn er es weiterverkauft.

Themenstarteram 16. März 2017 um 1:55

Also bei einem 500€ Auto hätte ich da keinen Stress gemacht. Es sind knappe 3000€ für einen 4er Golf mit 125tkm in einen sehr gepflegten Zustand. Sehr selten noch so einen sauberen gesehen.

In den Vertrag wurde nur geschrieben dass eventuell der Zahnriemen gemacht werden muss da der Händler mir nicht sagen konnte wann der gemacht wurde. Ansonsten keine Mängel eingetragen. Die Online inserierte Anzeige sprach von einem sehr schönen gepflegten Auto, Motor und Getriebe einwandfrei. Zum Glück habe ich davon noch Screenshots gemacht

Auch auf mehrfaches nachfragen wurde mir gesagt dass Auto sei mangelfrei

Erstmal die Ursache für den Wasserverlust lokalisieren - wenn das die ZKD ist, würde ich dann in einem Aufwasch den Zahnriemen auch gleich wechseln lassen und dem Händler (vor der Reparatur) eine Kostenbeteiligung anbieten (50/50 oder etwas mehr für ihn). Wenn er drauf eingeht, dann nimm das als Lehrgeld auf Deine Kappe.

Dann hast Du einen frischen Zahnriemen und gehst einem Rechtsstreit aus dem Weg. Kostet zwar etwas Geld für Dich auch, aber dann hast Du auch etwas davon.

Ich vermute zwar, der Händler hat die Undichtigkeit gesehen und versucht, mit einer Dose Kühlerdicht das Leck abzudichten (was auch öfters funktioniert). Dürfte aber natürlich nicht nachzuweisen sein. Du kannst natürlich den Vorbesitzer versuchen zu kontaktieren, aber sowas ist meist nur Aufwand und bringt nichts.

Hast Du ein Auto mit unbekanntem Alter des Zahnriemens gekauft und nicht vereinbart, dass diieser gewechselt wird? Das ist dann eher unter der Kategorie "blauäugig" einzuordnen. Sowas sollte man eigentlich nicht kaufen - oder den Wechsel gleich machen lassen.

....ist ein Fall für die GEwährleistung und, der Händler kann, bei Verkauf an Privat,

die Gewährleistung nicht ausschließen, eher im Gegenteil, wenn er da was

reingeschrieben hat um sie auszuschließen, dann ist der Eintrag nichtig und

Du hast sogar 2-Jahre Gewährleistung..

So, nun zu deinem Fall..ich würde den HÄndler anrufen und ihm die Sachlage freundlichst

erklären und was mann jetzt machen kann (Reparatur durch ihn od. Rücknahme des

Fahrzeuges bzw. "Rückabwicklung")...geht er nicht darauf ein, dann darfst Du leider einen

Rechtsanwalt aufsuchen.. das sollte dann den Händler umstimmen.

Btw. es ist völlig Schnuppe, ob der Händler von den Schaden wußte od. nicht,

er "haftet" für Mängel...

Grüße und halte uns mal auf dem laufenden

Themenstarteram 16. März 2017 um 11:16

Alles klar, ich werde euch auf jeden Fall auf dem laufendem halten. Wie sieht es denn mit den jetzt anfallenden werkstattkosten aus, denn um nun genau herauszufinden was Sache ist werde einige Kosten anfallen. Muss die letztendlich der Händler übernehmen oder ich selber?

am 16. März 2017 um 11:48

Zitat:

@Shox1986 schrieb am 16. März 2017 um 12:16:19 Uhr:

Alles klar, ich werde euch auf jeden Fall auf dem laufendem halten. Wie sieht es denn mit den jetzt anfallenden werkstattkosten aus, denn um nun genau herauszufinden was Sache ist werde einige Kosten anfallen. Muss die letztendlich der Händler übernehmen oder ich selber?

Wenn Du in einer Fremdwerkstatt einen Auftrag erteilt hast, dann musst Du das als Auftraggeber auch zahlen.

Willst Du was vom verkaufendem Händler, so musst Du ihm das Fahrzeug zur Verfügung stellen bzw. im Vorfeld abklären, ob er Dich in einer andeen Werkstatt reparieren lässt.

Moin,

Du musst dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen. Alles was du daneben machst, geht ggf. Auf deine Kappe. Also musst du das zuerst mal mit dem Verkäufer besprechen. Denn er kann auch entscheiden, den Mangel nicht abzustellen und den Wagen zurücknehmen, er kann dir ein vergleichbares anderes Auto anbieten usw. In dem Fall wäre eine ausführliche Diagnose nicht notwendig gewesen.

LG Kester

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