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Gebrauchtwagen Garantie, Kulanz u.s.w

Audi A3 8P
Themenstarteram 31. Januar 2011 um 19:30

Hallo zusammen,

habe seit Anfang November 2010 meinen A3. Habe ihn bei einem Audi Händler gekauft, somit hat er Gebrauchtwagen Garantie. Er ist jetzt etwas über 5 Jahre alt, hatte aber beim Kauf noch nicht einmal 17000 km gelaufen.

Habe mich kurz nach dem Kauf beschwert, dass die Scheinwerfer beschlagen. Mir wurde gesagt das es normal sei, wenn es leicht beschlägt und habe mich damit abgefunden, denn es ist seitdem nicht mehr aufgetreten.

Vor einer Woche habe ich bemerkt, dass es bei den Nebelscheinwerfer genauso aussieht, auf beiden Seiten halbes Glas beschlagen.

Ist aber mittlerweile fast wieder weg getrocknet. Aber nicht genug vom ganzen, dass gleiche bei den Rückleuchten bzw. sogar richtige Wasserbildung. Zumindest linke Rückleuchte, rechte etwas weniger.

War heute direkt beim Händler und dieser sagte mir über Kulanz würde sowas nicht mehr laufen, höchstens im dritten Jahr aber nicht mehr jetzt.

Wie soll ich mich jetzt verhalten bzw. was kann ich machen? Vielleicht habt Ihr ja ein paar hilfreiche Tipps.

Habe auch einen kleinen Lack Pickel mit etwas Rost an der Heckklappe gefunden, dies wurde aber direkt fotografiert und zumindest will der Meister aus der Karosserie Abteilung versuche dies über die Kulanz abzuwickeln.

Naja alles in allem etwas enttäuscht von Audi, dachte hätte jetzt mal ein bisschen mehr Glück nach meinem Peugeot.

Lg

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18 Antworten

Du kaufst dir ein 5 Jahre altes Auto und erwartest das da alles perfekt ist? Mal ganz ehrlich, warum sollte Audi da irgendwo Kullanz gewähren? Ich weiß nicht, ob Wasser in den Rücklichtern bzw. Scheinwerfern ein direkter Sachmangel ist, falls ja kannst du das nur über deine Gewährleistung seitens deinem Händler regeln...

Themenstarteram 31. Januar 2011 um 19:45

Perfekt mit Sicherheit nicht, aber bestimmt rechne ich nicht mit Wasser in den Rückleuchten nach 5 Jahren. Denke das ist ein Witz bei einem Auto für 32.000 €.

Zitat:

Original geschrieben von vw_speed

Perfekt mit Sicherheit nicht, aber bestimmt rechne ich nicht mit Wasser in den Rückleuchten nach 5 Jahren. Denke das ist ein Witz bei einem Auto für 32.000 €.

Du hast 32.000 € für einen 5 Jahre alten A3 bezahlt?

Themenstarteram 31. Januar 2011 um 20:16

Nein Neuwagenwert.

am 31. Januar 2011 um 20:30

Zitat:

Original geschrieben von vw_speed

Hallo zusammen,

habe seit Anfang November 2010 meinen A3. Habe ihn bei einem Audi Händler gekauft, somit hat er Gebrauchtwagen Garantie. Er ist jetzt etwas über 5 Jahre alt, hatte aber beim Kauf noch nicht einmal 17000 km gelaufen.

r Meister aus der Karosserie Abteilung versuche dies über die Kulanz abzuwickeln.

Du hast zusätzlich zum Fahrzeugkauf eine Gebrauchtwagengarantie gekauft ?

Themenstarteram 31. Januar 2011 um 20:44

Leute seit mir nicht böse, aber was sollen die ganzen Fragen?

Habe doch geschrieben das ich den Wagen gebraucht bei einem Audi Händler gekauft habe, somit habe ich auch automatisch 1 Jahr Gebrauchtwagen Garantie.

Garantie =/= Gewährleistung

Themenstarteram 31. Januar 2011 um 20:51

Bitte etwas ausführlicher was Du damit meinst. Weil ich weiß nicht ob diese Probleme unter die Gebrauchtwagen Garantie fallen.

am 31. Januar 2011 um 20:51

Das hast du, das stimmt natürlich. Was die Feuchtigkeit in den Heckleuchten und den NSWs angeht, so halte ich das zwar

nicht für Stand der Technik, aber dennoch völlig harmlos. Mein 2009er SB hat das auch manchmal - auch in den Scheinwerfern. Und der war bei Kauf nicht einmal 6 Monate alt.

Das legt sich aber immer nach einiger Zeit Trockenheit und/oder Benutzung der Leuchten. Spätestens wenn die Tage wieder

wärmer werden verschwindet eine gewisse Restfeuchte komplett. Durch die extremen Temperaturunterschiede derzeit laufen

die Gläser schonmal etwas an - aber mach dir deshalb keinen Kopf. Wenn sonst alles paletti ist mit dem Wagen, freu dich dran und

hak es ab. Viel Spass mit dem Auto!

Themenstarteram 31. Januar 2011 um 20:53

Da hast du recht, wie gesagt mit den Scheinwerfer habe ich mich ja auch abgefunden, weil der Rest stimmt.

Aber richtige Wasserbildung in der Rückleuchte kann ich nicht nachvollziehen. Vor allen dingen sieht es einfach sehr bescheiden aus.

am 31. Januar 2011 um 20:55

Zitat:

Original geschrieben von vw_speed

Leute seit mir nicht böse, aber was sollen die ganzen Fragen?

Habe doch geschrieben das ich den Wagen gebraucht bei einem Audi Händler gekauft habe, somit habe ich auch automatisch 1 Jahr Gebrauchtwagen Garantie.

NICHT WIRKLICH !

Eine Gebrauchtwagengarantie ist eine Garantieversicherung, die zusätzlich zum Fahrzeugkauf abzuschließen ist.

Kostet auch zusätzliches Geld.

Hier gibt es dann auch Garantiebedingungen, die man einsehen kann und lesen sollte !

Bei einer Gebrauchtwagengarantie sind nicht alle Dinge versichert.

Ansonsten hat man lediglich GEWÄHRLEISTUNG / GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE.

Was trifft nun tatsächlich zu ???

am 31. Januar 2011 um 20:57

Einige Tröpfchen in der Heckleuchte hatte ich auch bereits. Aber auch das verschwindet nach einiger Zeit wieder. Ich gebe dir völlig

Recht - bei einem Fahrzeug dieser Marke sollte das eigentlich nicht passieren. Ich bin nur nach einigen Jahren BMW - Fahrens

in dieser Hinsicht ruhiger geworden. Was dort alles als "Verschleissteil" oder Stand der Technik verkauft wurde steht auf einem

ganz anderen Niveau. Von daher - toll ist es nicht, natürlich - aber wie gesagt - ich habe schon einiges bei anderen Premiummarken erlebt und bin da jetzt etwas zurückhaltender wenn es sich nur um so eine Lappalie handelt.

Themenstarteram 31. Januar 2011 um 20:58

Sorry dann bin ich nicht richtig Informiert.

am 1. Februar 2011 um 9:53

Mal kurz zur Info:

Garantie ist eine freiwillige, ggf. kostenpflichtige Leistung des Händlers/Herstellers. Meist sind die Leistungen eng eingegrenzt und auch die Bedingungen können vom Garantiegeber theoretisch willkührlich festgesetzt werden.

(mal überspitzt formuliert könnte der Händler verlangen, dass du den Wagen nur in Unterwäsche fährst, um Garantieleistungen in Anspruch nehmen zu können).

Gewährleistung hingegen ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Sachmängelfreiheit.

Hier gilt m. W. auch die Beweislastumkehr nach 6 Monaten. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf muss der Händler die Mängelfreiheit beim Kauf beweisen, danach muss der Käufer beweisen, dass beim Kauf der Mangel schon vorgelegen haben muss.

Verschleiß ist meistens kein Sachmangel. Und bei Gebrauchtwagen sind auch Abnutzungs- und Gebrauchserscheinungen sicherlich kein Sachmangel.

Beim Nebel in den Scheinwerfern streiten sich die Geister, ob's nun ein Sachmangel ist oder doch eher ne Schönheitsgeschichte. Schließlich funktionieren die Leuchten ja noch.

Bei den meisten Usern mit diesem "Nebelproblem" wird es auch über die Garantie abgewickelt und nicht als Gewährleistungsfall.

(man beachte diese kleine Feinheit!)

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