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Gebrauchtwagen gekauft..brauche Hilfe!

Themenstarteram 24. November 2010 um 21:19

Hallo Leute,

ich weiss nicht ob ich hier das richtige Forum für meine Frage erwischt habe, wenn nicht entschuldige ich mich schonmal dafür...ich schildere mein Problem nun trotzdem mal und hoffe mir kann jemand helfen.

Ich habe am 03.08.10 einen gebrauchten Seat Arosa von einem Renault-Händler gekauft. Soweit so gut... bis letzte Woche...

Da ist nämlich der Auspuff am Anfang des Endschalldämpfers komplett gebrochen (Rost) und hin nur noch lose an der Aufhängung.

Ich bin damit dann wieder zum Händler gefahren und er meine, dass die Gebrauchtwagengarantie, die ich mit abgeschlossen habe diesen Schaden nicht übernimmt, da es ein Verschleißteil ist. Ist ja auch in Ordnung soweit...

Er meinte dann er würde mir ein Angebot machen...und zwar würde er die Hälfte der Kosten (c.a. 89€) für nen neuen Auspuff übernehmen und ich solle die andere Hälfte zahlen.

Ich frage mich nun ob das denn wohl sein kann...das Auto ist grad mal 3 Monate gefahren...da kann er mir doch nicht erzählen, dass dieser Mangel innerhalb der 3 Monate passiert wäre und er das nicht zahlen müsse...soweit ich das weiss gibt es doch die Sachmängelhaftung, was ihn verpflichtet die Mängel innerhalb des ersten Jahres zu beheben, wovon er innerhalb der ersten 6 Monate beweisen müsste, dass ich diesen Mangel verursacht habe..oder wie schätze ich das ein?

Bitte helft mir kurz damit

Beste Grüße

Beste Antwort im Thema

Eine Sachmangelhaftung setzt voraus, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs bestanden haben muss, nach der sich inzwischen gebildeten Rechtslage geht man bei Auftreten eines Mangels während der ersten sechs Monate grundsätzlich davon aus. Das gilt allerdings und natürlich nicht für Verschleissteile wie z. B. dem Auspuff. Wieso denn auch, das Fahrzeug ist schliesslich kein Neuwagen. Das Angebot des Händlers hört sich als Kulanzleistung eigentlich fair an.

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Korrekt. Hier greift die Sachmängelhaftung.

Eine Sachmangelhaftung setzt voraus, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs bestanden haben muss, nach der sich inzwischen gebildeten Rechtslage geht man bei Auftreten eines Mangels während der ersten sechs Monate grundsätzlich davon aus. Das gilt allerdings und natürlich nicht für Verschleissteile wie z. B. dem Auspuff. Wieso denn auch, das Fahrzeug ist schliesslich kein Neuwagen. Das Angebot des Händlers hört sich als Kulanzleistung eigentlich fair an.

Zitat:

Original geschrieben von helmutauto

Eine Sachmangelhaftung setzt voraus, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs bestanden haben muss, nach der sich inzwischen gebildeten Rechtslage geht man bei Auftreten eines Mangels während der ersten sechs Monate grundsätzlich davon aus. Das gilt allerdings und natürlich nicht für Verschleissteile wie z. B. dem Auspuff. Wieso denn auch, das Fahrzeug ist schliesslich kein Neuwagen. Das Angebot des Händlers hört sich als Kulanzleistung eigentlich fair an.

da ein auspuff aber eher einem alterungsverschleiß unterliegt und in 12 wochen sicherlich nicht rostig gefahren werden kann, gebe ich dem TE mal gute wünsche und ne große zuversicht mit auf den weg.

entscheidend ist nämlich bei der sachmängelhaftung, dass der schaden oder die ursache für den schaden zum zeitpunkt des verkaufs bereits bestand hatte. und bei einer durchrostung wird das wohl jeder laie klar und richig beurteilen können.

und da die beweislastumkehr erst nach 6 monaten statt findet, wünsche ich dem händler viel glück dabei zu beweisen, dass der auspuff in 12 wochen völlig durchgerostet ist und bei übergabe keine ursächlichen rostspuren/verrostungen hatte.

der versucht sich zu drücken, mehr nicht....in diesem fall wird die verschleißteilausrede wohl kaum von erfolg gekrönt sein.

Hallole zusammen

Ob ein Auspuff nun aufgrund der Rostschwächung

in verbindung mit den Vibrationen die im Fahrbetrieb

entstehen abbricht oder Rostet ist ein großer Unterschied.

Rostschäden fallen unter die Sachmangelhaftung ,

da gebe ich Euch recht aber Schwingungsbrüche ??

Die kanns innerhalb drei Monaten zb bei gerissenen Auspuffbefestigungsteilen schonmal geben. Allerdings

hat der TE geschrieben das die Abgasanlage noch in

den Halterungen hängt.

Das spricht für Korrossionsschaden . Man sollte sich das

Bruchbild mal anschauen.

Möglichst einer der sich mit sowas auskennt.

Jol.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Rostschäden fallen unter die Sachmangelhaftung ,

da gebe ich Euch recht aber Schwingungsbrüche ??

Die Beweislast liegt aber hier auf jeden Fall beim Händler.

Versprecht dem TE nichts, was in der Realität nicht zu halten ist. Bei Verschleissteilen wie der Auspuffanlage wird in einer Einzelfallentscheidung nicht grundsätzlich die Sachmangelhaftung angewandt. Der Mangel hat nämlich bei Übergabe nicht bestanden und die Ursache dafür hat ab Inbetriebnahme des Fahrzeugs durch die automatisch auftretende Korrosion bestanden.

Zitat:

Original geschrieben von helmutauto

Versprecht dem TE nichts, was in der Realität nicht zu halten ist. Bei Verschleissteilen wie der Auspuffanlage wird in einer Einzelfallentscheidung nicht grundsätzlich die Sachmangelhaftung angewandt. Der Mangel hat nämlich bei Übergabe nicht bestanden und die Ursache dafür hat ab Inbetriebnahme des Fahrzeugs durch die automatisch auftretende Korrosion bestanden.

sicher sind es im zweifelsfall immer einzelfallurteile....ich denke aber der gesunde menschenverstand würde jeden richter der welt zu dem urteil kommen lassen, dass die in 12 wochen weder durch vibrationen (die ja dann sogar über die normale abnutzung hinausgehen müssten), noch durch turborost sowas passiert.

bei ner bremse liegt es am fahrstil...bei reifen auch...eventuell auch beim fahrwerk...aber nicht beim auspuff.

das ist schlicht so unlogisch, das man dem TE sicherlich nichts falsches verspricht, wenn man ihm sagt das er zu 99,9% damit durchkommen wird.

Ich würde das Angebot vom Händler annehmen, scheint ein

umgänglicher Typ zu sein, den würde ich mir nicht mit solchen

"pingeligkeiten" verärgern - wer weiß was noch in nächster Zeit

kaputt geht....

theoretisch hast ja recht mit Beweislastumkehr usw, nur wegen 50 oder 100€ einen streit vom zaun zum brechen ist doch etwas sinnfrei.

Drei monate sind eine lange zeit vor allem bei rost.

und siehs mal so: wäre der auspuff vorm kauf neu gekommen, hättest beim auto wahrscheinlich einen höheren preis gehabt als du jetzt dazuzuzahlen hast.

Wenns du natürlich sagst, nein, das sehe ich nicht ein, empfehle ich dir einen anwalt aufzusuchen (nachdem du nochmal mit dem händler ein klärendes gespräch gesucht hast).

nur würde ich mal ganz schlimm vermuten, das dir der anwalt dann gleich wesentlich mehr kostet als dein auspuff, (auch bei RS Versicherungen hast du nicht unbeschränkt versicherungsschaden, sollte also das sein, plus nochmal ein oder zwei sachen (wo du U.u. auch nichts dafür kannst), kanns dir passieren, das dir die RS kündigt, gab hier mal einen thread dazu, bei zwei paralellen sachen + noch was und wurde gekündigt).

Themenstarteram 25. November 2010 um 6:39

Hallo, erstmal schonmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten...das ist ja unglaublich wie schnell man bei euch hier Hilfe bekommt...!

Also.. als umgänglich würde ich diesen Händler sicherlich nicht bezeichnen und es geht mir im Endeffekt nicht darum, dass ich diese 89€ nicht bezahlen könnte etc.

Es geht mir hier definitiv auch mit ums Prinzip. Als ich diesen Wagen gekauft habe, habe ich nach diversen Mängeln gefragt, u.a. auch nach Rost und mir wurde zugesagt, dass wenn etwas gemacht werden müsse dies auf jeden Fall bei der letzten Überprüfung festgestellt werden würde und dann auch gemacht werden würde. Ein rostiger Auspuff wurde mir nicht genannt...wäre dem so gewesen würde ich hier gar nicht weiter nachfragen sondern die 89€ dankend annehmen. Ich bin nunmal Laie auf dem Gebiet und muss mich doch auf die Aussagen des Händlers beim Kauf verlassen können.

Es kann aber nicht sein...und das sagt mir wirklich mein logischer Menschenverstand, das ein Auspuff, der mit dem Status "in Ordnung" vor 3 Monaten an dem Auto verkauft wurde innerhalb dieser Zeit in den Status "durch Korrosion gebrochen" fällt...das ist einfach nicht möglich und deshalb sehe ich es auch nicht so wirklich ein auch nur einen Cent dafür zu bezahlen weil eben dieser Mangel ab "Verkauf" schon vorlag.

Ich hoffe ihr versteht mein Problem soweit.

Also, ich würde das Angebot annehmen - spart Stress und Nerven.

Zitat:

Original geschrieben von heltino

sicher sind es im zweifelsfall immer einzelfallurteile....ich denke aber der gesunde menschenverstand würde jeden richter der welt zu dem urteil kommen lassen, dass ...

Danke, you made my day!! :-)

Ich vermute, nach 3 Monaten kann durchaus etwas durchrosten, was vorher noch halbwegs brauchbar war. Ein Werkstattmeister hat auf meine Fehlerbeschreibung "gestern hat es noch funktioniert" mal sehr schlagkräftig geantwortet: "Das sagt jeder Kunde zu mir, wenn er reinkommt."

Ich würde das Angebot annehmen, es erscheint mir durchaus kulant. Außerdem frage ich mich, wieso man einen Gebrauchtwagen nicht auf eine Hebebühne fährt, bevor man ihn kauft. Wenn der Auspuff schon durchgerostet gewesen wäre, hätte man das doch bemerkt.

Nimm' die 50 % und gut.

Im Auspuff steckt man nun wirklich nicht drin.

Der kann von aussen Schei . . . e aussehen und ist innen noch gut und umgekehrt.

Es ist nun mal kein Neuwagen und wenn er z.B. 4 Jahre alt ist, muss man mit so einem Bauteil rechnen - gerade, wenn er eine Weile auf dem Hof des Händlers gestanden hat.

Wars ein Kurzstreckenwagen ist die Wahrscheinlichkeit sogar noch höher - einen Arosa kaufen sich die wenigsten für eine Langstrecke :rolleyes:

Um in so einem Fall wirklich sicherzugehen, hättest Du den Wagen vor dem Kauf auf die Bühne nehmen müssen.

Ich finde es so toll, wie sich immer alle mit den Verschleißteilen beschäftigen. Zuerst einmal: Ein Auspuff rostet grundsätzlich innen viel früher als von außen. Insofern ist ein dichter Auspuff optisch durschaus in Ordnung, kann aber 3 Monate später kaputt sein.

Um es kurz zu machen, der ADAC erklärt den Auspuff zum Verschleißteil.

Gruß Frank

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