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Gebrauchtwagen gekauft, wie geht es weiter?
Hallo zusammen,
habe heute zum ersten mal einen Gebrauchtwagen gekauft. Das Auto steht beim Gebrauchtwagenhändler, der es im Auftrag von privat verkauft. Er macht noch Tüv, Zahnriemen und Inspektion. Am Montag unterzeichne ich den Kaufvertrag und leiste eine Anzahlung. Am kommenden Mittwoch/Donnerstag kann ich es dann abholen. Ich weiß leider nicht ob es noch zugelassen ist, Nummernschilder waren keine mehr dran, nur das rote Kennzeichen zwecks Probefahrt.
Allerdings habe ich jetzt keine Ahnung wie das mit der Versicherung und der Zulassungsstelle läuft (bislang habe ich Autos immer über die Versicherung meines Vaters laufen gehabt, aber irgendwann muss ich ja mal selber damit anfangen).
Kann mir jemand kurz erklären, wie es nun weitergeht? Würde nämlich gerne am Donnerstag alles parat haben, was ich brauche, inkl. Kennzeichenschilder.
Was muss ich tun?
Kann ich mir am Montag eine Kopie vom Fahrzeugschein + Brief machen lassen und damit zur Zulassungsstelle gehen um das Auto an/umzumelden und die Kennzeichenschilder zu bekommen? Oder wie läuft das ab? Muss ich vorher eine KFZ-Versicherung abschließen und welche Unterlagen benötige ich von dieser um mein neues Auto dann zulassen zu können?
Danke für eure Hilfe!
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13 Antworten
Du brauchst ein EVB Nummer von der Versicherung wo das Auto versichert werden soll und dazu die ORGINAL PAPIERE und keine Kopien daja deine Halterdaten eingetragen werden! Verkauf angeblich im Auftrag ist nur um etwaige Ansprüche vorallem in den ersten 6 Monaten abzuwehren! Da hättest du gleich privat kaufen können und wahrscheinlich günstiger! Um welchen Wagen handelt es sich?
Zitat:
der es im Auftrag von privat verkauft.
Bedeutet: Der Händler drückt sich um die gesetzliche Gewährleistung! (Wenn du im Falle eines Falles nicht nachweisen kannst, das es sich um einen Alibi-Privaten gehandelt hat).
Kann auch sein, das der Vorbesitzer von nix weiß.
Du hast den Kaufvertrag noch nicht unterschrieben, es ist also noch nichts in trockenen Tüchern.
Das Einzige, was du jetzt schon tun solltest ist, dir eine geeignete Versicherung zu suchen und ggf. ein Wunschkennzeichen zu reservieren.
Frage den Verkäufer, ob er die Zulassungsformalitäten evtl. für dich erledigt und ggf. zu welchen Kosten.
Ich hoffe dass dir klar ist, dass du keine Gewährleistungsansprüche hast, weil der Verkäufer nur als Vermittler auftritt.
Ich hätte das so nicht so akzeptiert.
Zum Verkauf "im Auftrag" ist bereits alles gesagt. Da solltest du nochmal Angebote vergleichen. Auf alle Fälle Rechnungen oder Belege von den durchgeführten Arbeiten verlangen. Dann hast du zumindest auf diese Arbeiten Gewährleistung.
Der Verkäufer soll dir die Daten des Autos, also Erstzulassung, Schlüsselnummern <- hat nix mit den Autoschlüsseln zu tun, und KM Stand geben. Das dürfte reichen um zb unter www.nafi-auto.de einen Vergleich machen zu können.
Dann sprich mit deinem Vater ob du den Vertrag übernehmen kannst. Wenn dieser zb einen Makler hat bei dem er seine Versicherungen hat wäre das evtl auch eine gute Anlaufstelle für die erste Versicherung auf deinen Namen.
Grüße
Steini
Das mit dem "Vermittler" ist totaler Humbug. Der Gebrauchtwagenhändler verkauft das Auto. Darum haftet er auch bei Gewährleistungsansprüche. Dafür gibt es in der Fachpresse viele Nachweise. Die Händler gehen nur zu Gern auf Dumfang. Solange es die Käufer akzeptieren, haben sie ja nichts zu befürchten. Dennoch. Im Falle eines Gewährleistungsanspruchen kann man seine Ansprüche gegen den Gebrauchtwagenhändler durchsezten und er wird verlieren und die Haftung tragen. Selbst der Trick mit dem KFZ-Brief befindet sich noch beim Altbesitzer gilt nicht...
Das Wort, er vermittelt nur gibt es nicht. Das Auto steht auf seinem Hof. Er verkauft und streicht die Prov. ein. Es steht lediglich als Kommisionsware dort, ist also beim ehemaligen Besitzer noch nicht ausgelöst (wegen Liquiditätsmangel). Nur darum hat der Altbesitzer ggf noch den Brief als Sicherheit.
Egal. Das interessiert Dich nicht. Du kannst gern das Auto kaufen. Lass Den Kaufvertrag von ihm unterzeichnen, Firmenstempel drauf und gut. Dann hättest Du den Anspruch auf Gewährleistung. Musst Du ihm ja nicht sagen, dass Du Dich auskennst. Wenn der Händler noch auf den Kaufvertrag drauf schreibt, Geld in Höhe von ... in bar erhalten, Datum, Uhrzeit, noch besser.
Anders, wenn der Gebrauchtwagenhändler das Auto nicht verkauft, sondern den alten Besitzer hinzuruft, damit er es macht. Machst Du den Kaufvertrag zwischen Privat Privat dann wäre es ein Privatverkauf. Nur dann.
Mein Hinweis ist keine Rechtsberatung. Dies erledigen darf nur ein zugelassener Rechtsanwalt.
Das andere ist ja schon gesagt. Versicherung abschließen, hier bekommst Du eine elektronische Versicherungsbestätigung eVB. Diese bekommt man auch nur mit Kopie der Papiere vom Auto. Der Versicherungsvertrag wird erst gültig, wenn Du das Auto anmeldest und die eVB von der Zulassungsstelle verwendet wird. Es passiert also nichts, wenn Du dann doch das Auto nicht kauft sondern ein anders. Muss man dann eine neue eVB besorgen. Mit Kauf und Geldübergabe hast Du das Anrecht für Auto, Schlüssel und Papiere. Mit den Papieren meldest Du das Fzg. an. Für Diese Zeit würde ich mit dem Verkäufer vereinbaren das Auto noch dort stehen zu lassen. Kennzeichen holen. Damit zurück zum Auto und ab dann kann man fahren.*
Das Anmelden machen auch Servicebetriebe oder auch einige Händler aufpreispflichtig. Die wenigsten machen das kostenfrei.
*so denk ich (keine Rechtssicherheit!!!): theoretisch dürfte man schon mit der eVB dabei zur Zulassungsstelle hin fahren. Dem steht aber die Tatsache entgegen, dass man kein Kennzeichen hat. Würde man geblitzt, könnte der Halter nicht ermittelt werden. Hat man alte Kennzeichen verfügbar, die einmal auf seinen Namen angemeldet waren, dürfte man damit zur Zulassungsstelle fahren. (Andere sagen, das dürfe man nur, wenn man mit dem neuen Auto genau wieder die gleichen Kennzeichen zugeteilt bekommt, es quasi reserviert hat.) Das ist immer so ein Streitthema und wird auch ggf örtlich unterschiedlich gehandhabt. Selbst einige Polizeibeamte kennen sich damit nicht so recht aus und unterstellen hierbei Kennzeichenmissbrauch. Ist also ein sehr heißes Eisen. Keiner konnte mir bisher die Situation verbindlich erklären. Darum Nummer S I C H E R - erst Zulassen, Kennzeichen holen und dann erst fahren.
@romanusko Der Beitrag wäre mal sicher auch für den TE im A3 8P Forum Thread mit der hängenden Kupplung direkt nach Kauf während der Heimfahrt interessant....
Kannst Du ihn verlinken?
Ich habe den Originaltext in einer Autozeitung einmal beim Arzt im Wartezimmer gelesen. Leider weiß ich die Ausgabe nicht mehr, dann könnte man die Quelle angeben. AutoBild oder Auto-Motor-Sport???
Selbiges habe ich in einer Clubzeitung (vermutlich ADAC) auch gelesen.
Wenn die Kupplung schleift, ist das ein Mangel, dem man bei einer Probefahrt, insbesondere Anfahren aus dem Stand im 2. eingelegten Gang mit gezogener Handbremse auch vorher bemerkt hätte. Tipp - so kan man den Zustand der Kupplung prüfen Rutscht sie durch, ist sie nix mehr wert.
Ich verstehe eher diese hirnlose Regelung nicht, dass jeder Bäcker Gewährleistung geben muss und es keine Ausschlussmöglichkeit gibt...
Manche Autos kauft man zum Beispiel wegen dem Preis; sobald der Verkäufer selbstständig bist, hat eine Privatperson mit deutschem Wohnsitz keine Möglichkeit das Auto zu erwerben, da Verkauf nur an Gewerbe oder Export erfolgt.
Es kommt die Zeit, da schreibt uns der Staat noch vor, dass wir nur noch ohne Hose aufs Klo dürfen, um die Bürger vor vollgepinkelten Hosenbeinen zu schützen...
Danke für eure Hilfe.
Das Auto wird in der Tat von privat verkauft, der Händer vermittelt wirklich nur. Natürlich spart er sich dafür die Gewährleistung von 2 Jahren, dafür ist der Preis aber super und das Auto macht einen sehr guten Eindruck.
Ich habe bislang keinerlei schlechten Erfahrungen gemacht mit Privatkauf.
Für das "Vermitteln" kassiert er wahrscheinlich Geld, das irgendwo im Verkaufspreis einkalkuliert sein muss.
Je nach Fahrzeug (Massenware oder seltener Oldtimer?) macht es da mehr Sinn direkt einen Privatverkäufer zu suchen und entsprechend weniger zu zahlen. Hat noch den Vorteil, dass man sich ein Bild vom Vorbesitzer machen kann.
Zitat:
@sarion [url=http://www.motor-talk.de/.../...t-wie-geht-es-weiter-t5671014.html?...]schrieb am 23. April 2016 um 17:59:30 Uhr[/
Ich habe bislang keinerlei schlechten Erfahrungen gemacht mit Privatkauf.
Ich dachte, Du hättest bislang keinerlei Erfahrung im Gebrauchtwagenkauf... ??
Ich glaube das pauschal verurteilend.
Wenn der händler halbwegs seriös ist, sehe ich kein Problem. Ein Autohaus ist vielmals die erste anlaufstelle für den Kauf von Gebrauchten. Ich hatte das auch schon in meinem Bekanntenkreis. Sie durften ihr Auto auf den Hof des Händlers stellen und haben es gleichzeitig inseriert. Macht einfach einen besseren Eindruck und um mehr geht es bei einem Inserat fast garnicht.
Allerdings waren es auch keine Abwrackautos; die hatten schon noch einen hohen vierstelligen Wert. Anlass war in einem Fall das der Händler keine Gewährleistung mehr auf das fahrzueg geben wollte (der Ankauf uninteressant war) und in dem anderen Fall, dass der Händler von vorne herein gesagt hat privat verkaufen kommt man besser bei weg. Und dem war auch so.
Allerdings kommt mir es komisch vor, dass der Händler für Dich dann Ansprechpartner ist. In dem beiden mir bekannten Fällen hat der Händler die Inseratsanfragen weitergeleitet. Es wurde klipp und klar im ersten Satz geschrieben, dass es sich um ein Privatverkauf handelt. Die Käufer können das Auto Probe fahren und die Hebebühne der Werkstatt zum Anschauen benutzen. Ist doch ok.
Wenn allerdings der Verdacht aufkommt, dass damit die Gewährleistung umgangen werden soll - Finger Weg. Dann weißt der Händler schon ganz genau warum er kein Gewähr geben möchte. Zudem ist es rechtswidrig und somit unseriös. Von einem unseriösen Händler sollte man natürlich Abstand nehmen.