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Gebrauchtwagen-Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate. Muss Händler zahlen?

Themenstarteram 17. November 2009 um 16:43

Hallo.

habe meinen Touran gebraucht beim Händler gekauft (Ende Juli 2009) und auch eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen.

Jetzt ist meine Standheizung kaputt.

Dieser Defekt trat also innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit auf (wenn er nich sogar von Anfang an bestand).

Dazu kommt, dass der Händler die Beweislast hat (da innerhalb der ersten 6 Monate).

Also zahlen muss, wenn er nicht beweisen kann, dass ich am Defekt schuld bin.

Im Moment steht mein Auto noch beim Händler.

Ich habe von Anfang an durchblicken lassen, dass ich dies als Gewährleistungsfall sehen und deswegen keinen Cent zahlen werde.

Der Händler sieht das anders.

Er fängt dauernd mit meiner Garantie an und meint:

"man müsse es der Garantie-Versicherung melden und sich dann nochmals über die Kosten unterhalten".

Ich habe einen Anwalt in der Familie, der meint, dass der Händler da keine Chance hat und die Kosten übernehmen müsste.

Wie gesagt: Weil gesetztliche Gewährleistung und Beweislast beim Händler.

Aber hat von Euch jemand vielleicht praktische Erfahrung mit einem solchen Fall und weiss es aus eigener Erfahrung?

Danke und Gruß Robert

Beste Antwort im Thema

Ich würde mich eher über die sorgenfreie Rückabwicklung freuen, dem Händler die Gurke auf den Hof stellen und froh sein, dass ich sie los bin.

100% des Kaufpreises zurück, was will man mehr? Manche kriegen echt den Hals nicht voll. Da hat man mal nen Händler, der es nicht auf nen Rechtsstreit ankommen lässt und von sich aus die Rücknahme anbietet, ohne Nutzungsgebühren zu verlangen.... drüber freuen, Angebot annehmen, neues Auto mit besserem Zustand suchen.

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Ich habe damit genügend Erfahrung und mein VW-Händler hat bei mir in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf folgendes am Touran ausgetauscht ohne das ich etwas bezahlen musste:

- Zylinderkopf

- Turbolader

- Abgaskühler

- Lenkgetriebe

- Mechatronic DSG Getriebe

Einfach hart bleiben und ihn auf seine Gewährleistungspflicht innerhalb der ersten sechs Monate hinweisen. Im Anhang noch ein Aktenzeichen zu einem Urteil!

Bgh-urteil

Hallole ...

 

Zu Gewährleistung und Sachmängelhaftung  findet man folgendes ...

 

http://www1.adac.de/.../default.asp?...

 

 

Gruß

Hermy

am 17. November 2009 um 18:40

Hallo,

du hast die komplexe Sache verstanden, dem gibt es nicht's hinzuzufügen.

Klar, das der Händler erstmal auf"Dummfang"geht, die Kosten (nämlich SEINE) auf dich abzuwälzen.

Netter Versuch, aber du hast uns ja das richtig geschildert, wohin der Hase läuft...

erzähle das doch mal so deinem Händler...für den Fall, das er dich etwas geistig unterschätzt!

Wer im Endeffekt die Kosten dafür übernimmt, dann dir ja gänzlich egal sein - NUR DU EBEN NICHT !!! -

Ich würde hier keinen Cent zahlen und auch keine Verauslagung von Geldbeträgen, da rennst du nur deiner Kohle hinterher...mach doch eine Reparaturkostenabtretungserklärung im Falle der Gebrauchtwagengarantie / Versicherungsfall mit deinem Händler, da kann er sich mit der Gebrauchtwagenversicherung rumschlagen.

Und wenn das alles nichts hilft und er sich nicht kooperativ zeigt, dann kommt dein bekannter Anwalt ins Spiel - Aufforderung /Klage auf Erfüllung Kaufvertrag / Eigenschaft der Kaufsache...ev.2xNachbesserung...ev.Wertminderung...ev.Lösung Kaufvertrag - wären die möglichen Konsequenzen für deinen Verkaufer + Anwaltskosten wenn er's bis zum bitteren Ende treibt...

Lass mal hören wie's ausgegangen ist !

 

Schnappi

Themenstarteram 17. November 2009 um 19:04

Der Knackpunkt scheint mir das mit der Beweislast zu sein.

Andeutungsweise lies der Händler duchblicken, dass er ja nicht zahlen müsse, wenn er den Beweis führen könne, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorlag.

Jetzt fragt sich, wie er dass beweisen will.

Beim Verkauf wurde der Tüv neu gemacht, sowie ein kleiner Kundendienst.

Beim Verkaufsgespäch bemerkte ich damals, dass der nächste Kundendienst ja schon in ein paar Tausend Kilometer fällig wäre.

Daraufhin bekam ich eine bemerkenswerte Antwort:

"OK, den Kundendienst machen wir auf unsere Kosten neu."

Und dann der Nachsatz:

"Schon aus rechtlichen Gründen"

Bin mir aber nicht mehr ganz sicher ob dieser Nachsatz für den neuen Tüv oder den neuenKundendiesnt galt.

Vielleicht ist das der Trick? Tüv neu Kundendiesnt neu -> also mangelfrei

Ich werde berichten.

Mir wurde im letzten Gespräch schon daraud vorbereitet, dass ich mit dem Verkaufsleiter ein Gespräch haben werde.

Davor ziehe ich noch meinen Onkel den Anwalt zu Rate (leider wohnt er weit weg)

Bis denne...

Also ich denke, das ist alle Quark. Na klar muss er zahlen. Auch bei mir ist das Eine oder Andere neu gekommen... Zylinderkopf, Motor, Kupplung, ZMS, Zahnriemen, Druckplatte, Scheinwerfer, Regensensor, Kühler... usw.

Ich habe keinen Cent bezahlt, ach nee, die Kupplung und den Zahnriemen, der war Verschleiß, hat sich aber angeboten, wenn der Wagen eh schon zerlegt wird...

Wichtig erscheint mir, dass du den Mangel schriftlich anzeigst und nimm dir nen Fachanwalt, vllt über den ADAC. Ggf. kannst du ja den Wagen auch mal von einem unabhängigen Dritten prüfen lassen, und dann gleich alles anzeigen, wenn noch weitere Mängel vorhanden sind.

Verstehe auch den Alarm nicht von deinem Händler, er kann doch alles über die Gebrachtwagengarantie abrechnen, ist es ein VW-Händler, oder "Heiner von der Ecke, der sein Büro im Wohnwagen oder Schuppen hat"?

Themenstarteram 18. November 2009 um 19:25

Zitat:

Original geschrieben von JaBu

Also ich denke, das ist alle Quark. Na klar muss er zahlen. Auch bei mir ist das Eine oder Andere neu gekommen... Zylinderkopf, Motor, Kupplung, ZMS, Zahnriemen, Druckplatte, Scheinwerfer, Regensensor, Kühler... usw.

Ich habe keinen Cent bezahlt, ach nee, die Kupplung und den Zahnriemen, der war Verschleiß, hat sich aber angeboten, wenn der Wagen eh schon zerlegt wird...

[...]

Verstehe auch den Alarm nicht von deinem Händler, er kann doch alles über die Gebrachtwagengarantie abrechnen, ist es ein VW-Händler, oder "Heiner von der Ecke, der sein Büro im Wohnwagen oder Schuppen hat"?

Hallo,

ist ein großer VW-Händler (Vertragswerkstatt).

Aus beruflichen Gründen hatte ich heute nur Telefonkontakt (habe keine Zeit).

Also das Auto ist repariert.

Was es genau war, weiß ich noch nicht. Was es kostet auch nicht.

Habe noch nichts Schriftliches.

Das Auto hat meine Frau abgeholt. Ihr wurde nur der Schlüssel übergeben, gefragt hat meine Frau allerdings auch nichts.

Ich hatte vorher per Telefon sichergestellt, dass sie das Auto bekommt ohne etwas zahlen oder unterschreiben zu müssen.

Ich hatte mit dem Verkaufsleiter gesprochen.

Er will den Fall bei meiner Garantie-Versicherung einreichen und danach (je nach Ergebnis) mir eine Rechnung stellen.

Eine Gewährleistung lehnt er ab!

Er sagt, dass extra wegen der Beweislast von jedem Gebrauchtwagen vor dem Verkauf ein unabhängiges Gutachten von einem Dritten in Auftrag gegeben wird.

Dank dieses Gutachtens sei der Beweis kein Problem.

Erst kürzlich hätten sie ein Gerichtverfahren deswegen gewonnen.

Ich fragte, ob ich dieses Gutachten sehen könnte. Die wörtliche Antwort: "Das ist ein internes Papier".

Das heisst wohl nein. Leider habe ich dann nicht nachgebohrt. Bluff?

Wir haben jetzt das Auto, die Standheizung funktioniert, bezahlt haben wir nichts.

Der Verkaufsleiter sagte, dass ich ca. 4 Wochen dann Nachricht bekomme.

Genug Zeit um mich auf den Zwist vorzubereiten. (Habe meinen Onkel den Rechtsanwalt noch nicht erreicht).

Mittlwerweile ist mir eingefallen (habe das bisher nicht beachtet und es war mir nicht wichtig), dass auch mein Tempomat wohl nicht in Ordnung ist.

Er schaltet sich einfach während der Fahrt aus (grünes Lämpchen geht aus). Wie ich im Forum gelesen habe ist der wohl auch defekt.

D.h. es gibt mindestens noch eine Runde.

Weiss noch nicht was ich machen soll. Werde noch juristischen Rat einholen.

Oder was ist Euer Eindruck?

Gruß Robert

Ruf am besten gleich an und moniere den Tempomaten, dabei solltest du dem Verkäufer ein schlechtes Gewissen einreden, was er dir denn wohl für ein Auto verkauft hat und wer denn solche Gutachten erstellt.

Mein Wagen hatte auch ein TÜV-Zertifikat, AU neu, HU neu und Inspektion gemacht... trotzdem müssen die zahlen, wo kommen wir denn da hin... denke er versucht dich einzuschüchtern...

Hast du irgendwas unterschrieben, als du den Wagen abgegeben hast z.B. einen Auftrag zur Reparatur?

Die Sache mit dem Gutachten klingt ziemlich nach Bluff, denn ein solches "unabhängige" Gutachten gibt es nicht umsonst und zu verschenken gibt es beim Gebrauchtwagenhandel eigentlich nix!

Eine Standheizung ist doch eigentlich kein Verschleißteil, oder? Also denke ich auch es muss innerhalb der Gewährleistung/Garantie ersetzt werden.

Gruß Axel

am 18. November 2009 um 20:11

...und was soll das interne Papier beweisen??????????????????

Es bescheinigt, das das Auto bei der Übergabe an dich technisch i.O. war mehr nicht. Und man hört immer wieder von Gefälligkeitsgutachten u.s.w. davon würde ich mich mal nicht beeindrucken lassen.

Die gesetzliche Gewährleistung berührt diese Schriftstück in keinster Weise, das der Händler für Schäden innerhalb des 1. Halbjahres haften muß, außer bei natürlichem Verschleiß.

Er hat die Beweislast und einen Beweis hat er nicht...außer dich mit solchem sinnlosen Gerede einlullen, das du irgendwann Mitleid bekommst und die Rechnung bezahlst.

Ich würde ab sofort von sämtlichen Schriftstücken Kopien verlangen und bei Telefongesprächen Gedächtsnisprotokolle fertigen oder du klärst das persönlich vor Ort und nimmst einen Zeugen mit zum Gespräch.

Der Tempomat geht dann natürlich auch auf's Haus .... die werden sich freuen!

Da kauft man schon bei einem VW Händler, weil die ganzen anderen Händler in deren Augen auch nur die Leute besch... , und dann erlebt man da auch das gleiche...

Ruf doch mal bei der VW-Hotline an, die Gebrauchtwagen sollen ja bei VW alle Premium / 1 A sein ... und frag die mal, ob deiner das auch ist und was sie dir in deiner Situation raten.

Zitat:

Original geschrieben von schnappischnapp

...und was soll das interne Papier beweisen??????????????????

Es bescheinigt, das das Auto bei der Übergabe an dich technisch i.O. war mehr nicht. Und man hört immer wieder von Gefälligkeitsgutachten u.s.w. davon würde ich mich mal nicht beeindrucken lassen.

Noch nicht einmal bei der Übergabe, sondern bei der Begutachtung, wer weiß, was zwischendurch noch wieder gefahren wurde etc....

Zitat:

Original geschrieben von schnappischnapp

Die gesetzliche Gewährleistung berührt diese Schriftstück in keinster Weise, das der Händler für Schäden innerhalb des 1. Halbjahres haften muß, außer bei natürlichem Verschleiß.

Er hat die Beweislast und einen Beweis hat er nicht...außer dich mit solchem sinnlosen Gerede einlullen, das du irgendwann Mitleid bekommst und die Rechnung bezahlst.

Ich würde ab sofort von sämtlichen Schriftstücken Kopien verlangen und bei Telefongesprächen Gedächtsnisprotokolle fertigen oder du klärst das persönlich vor Ort und nimmst einen Zeugen mit zum Gespräch.

Der Tempomat geht dann natürlich auch auf's Haus .... die werden sich freuen!

Da kauft man schon bei einem VW Händler, weil die ganzen anderen Händler in deren Augen auch nur die Leute besch... , und dann erlebt man da auch das gleiche...

Ruf doch mal bei der VW-Hotline an, die Gebrauchtwagen sollen ja bei VW alle Premium / 1 A sein ... und frag die mal, ob deiner das auch ist und was sie dir in deiner Situation raten.

So ist es... gebe dir recht, anders würde auch ich nicht vorgehen, und dann noch einen Fachanwalt...

Themenstarteram 19. November 2009 um 6:56

Zitat:

Original geschrieben von Axel@V40

Hast du irgendwas unterschrieben, als du den Wagen abgegeben hast z.B. einen Auftrag zur Reparatur?

[...]

Gruß Axel

Ja, ich habe was unterschrieben.

Mir wurde versichert, dass das keine Zahlungsverpflichtung nach sich zieht.

Und ich habe auch nichts dergleichen gelesen bevor ich unterschrieb.

Leider habe ich keine Kopie davon.

Ich werde mich jetzt mal rechtlich beraten lassen, mit meiner Rechtsschutzversicherung reden und dann etwas unternehmen.

Die 4 Wochen bis der Händler sich von sich aus meldet will ich nicht abwarten.

Ich werde über den Ausgang berichten.

Und der Tempomat kommt ja auch noch dran....

Gruß Robert

Ich würde das Verhalten des Händlers mal nach Wolfsburg melden. Ich kann mir nicht vorstellen das man dort für ein derartiges Verhalten eines Vertragshändlers Verständnis hat.

Ich denke mal, daß er sich sein Gutachten, so es denn existiert im Toilettenhäuschen aufhängen kann.

Was sagt es denn aus (bzw. kann es aussagen)? Das Fahrzeug war bei Begutachtung funktionsfähig. Es können aber auch schon Fehler vorhanden gewesen sein, die sich erst nach kurzer Zeit auswirken. Es wird kein Gutachter die Wasserpumpe zerlegt haben oder den Motor geöffnet haben um den ZK auf Mikrorisse zu überprüfen.

Ich halte das Gutachten für einen Bluff.

LG

Vomue

Themenstarteram 25. November 2009 um 12:09

Hallo,

habe jetzt einen Termin für mein Tempomat-Problem ausgemacht.

Danach habe ich dem Chef eine EMail geschrieben und darin gefragt, ob dieses Problem nun auch nicht über die Gewährleistung geregelt wird.

Ich bekam daraufhin einen Anruf von dem Verkäufer der mir damals den Wagen verkauft hatte.

Dieser sagte mir dass sowohl die Standheizung als auch der Tempomat kostenfrei repariert werden (Standheizung ist ja schon repariert).

Er nahm zwar wieder das Wort Garantie in den Mund (statt Gewährleistung), aber ich hab nun Vertrauen, dass ich nichts für die Reparaturen bezahlen muss.

Neuigkeiten dann hier....

 

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