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Gebrauchtwagen Gewährleistung: Vor einer Woche gekauft
Hallo liebe Motor-Talker.
Vor einer Woche habe ich einen Gebrauchtwagen bei einem Händler inkl. 12 Monate Gewährleistung und 12 Monate Gebrauchtwagengarantie gekauft. Entfernung zum Händler rund 70km einfache Strecke. Im Kaufvertrag ist eine niedrigere Summe angegeben, als ich gezahlt habe (Ist mir erst später aufgefallen)
Das Fahrzeug ist BJ 2005 und ist rund 120.000km gelaufen.
Diese Woche hatte ich das Fahrzeug in einer Werkstatt zum durchsehen, dabei wurden diverse, erhebliche Mängel festgestellt (Kein Verschleiß). Eine Reparatur habe ich nicht durchführen lassen. Die Durchsicht war kostenlos (Stammkundenrabatt)
Ich habe sofort mit dem Händler Kontakt aufgenommen und ihn gefragt was ich tun soll. Er wolle sich darum kümmern und sich am gleichen Tag bei mir melden. Natürlich hat er sich nicht gemeldet.
Gestern habe ich Ihm die Liste mit den Mängeln gefaxt, eine Frist gesetzt und 2 Vorschläge zum Ablauf gemacht.
Vorschlag 1. Händler holt PKW bei mir ab, bessert nach, bringt zurück.
Vorschlag 2. Händler beauftragt ansässige Werkstatt mit Rep.
Soviel zum Sachverhalt.
Nun meine Fragen:
Wenn der Händler das Fahrzeug abholt, welche Sicherheit habe ich, dass er nicht unterwegs einen Unfall baut und ich auf den Kosten sitzen bleibe?
Bin ich verpflichtet ihm das Fahrzeug vorbeizubringen? Wie komme ich nach Hause? Wer trägt die Kosten?
Der Händler hat keine eigene Werkstatt (Fähnchenhändler). Wenn er doch selber "bastelt", wer kommt für evtl. Folgeschäden auf? Was ist wenn weitere Schäden auftreten?
Der Kaufpreis im Kaufvertrag ist niedriger angegeben als der tatsächlich gezahlte Preis (Habe ich erst ein paar Tage später zu Hause bemerkt). Ich habe leider keine Zeugen für den Kauf. Was passiert im Falle eines Rücktritts?
Ich habe bereits Änderungen am Fahrzeug durchführen lassen, die den Wert steigern. (Nachrüstung Orig. Navi, Bluetooth Freisprechfunktion, etc.) Was passiert mit dieser Wertsteigerung beim Rücktritt?
Ich würde mich wirklich sehr über qualifizierte Antworten freuen.
Beste Antwort im Thema
Zumächst einmal hat der Händler aber das recht zwei Nachbesserungsversuche bevor vom Vertrag zurückgetreten werden kann.
§ 269 BGB Leistungsort
(1) Ist ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen, so hat die Leistung an dem Ort zu erfolgen, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte.
(2) Ist die Verbindlichkeit im Gewerbebetrieb des Schuldners entstanden, so tritt, wenn der Schuldner seine gewerbliche Niederlassung an einem anderen Ort hatte, der Ort der Niederlassung an die Stelle des Wohnsitzes.
(3) Aus dem Umstand allein, dass der Schuldner die Kosten der Versendung übernommen hat, ist nicht zu entnehmen, dass der Ort, nach welchem die Versendung zu erfolgen hat, der Leistungsort sein soll.
Natürlich kannst du dem Verkäufer aber auch Vorschlagen die Reparatur kostengünstig an deinem Wohnort ( Kostenvoranschlag) auf seine Rechnung durchführen zu lassen
Verweigert der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung oder ist die dem
Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt.
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45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von OpelOpal
Wenn der Händler das Fahrzeug abholt, welche Sicherheit habe ich, dass er nicht unterwegs einen Unfall baut und ich auf den Kosten sitzen bleibe?
Wenn der Händler (oder sein Handlungsbevollmächtigter) mit dem Abschlepper, auf dem der Wagen transportiert wird, verunglückt, haftet er für das Fremdeigentum.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von OpelOpal
Wenn der Händler das Fahrzeug abholt, welche Sicherheit habe ich, dass er nicht unterwegs einen Unfall baut und ich auf den Kosten sitzen bleibe?
Wenn der Händler (oder sein Handlungsbevollmächtigter) mit dem Abschlepper, auf dem der Wagen transportiert wird, verunglückt, haftet er für das Fremdeigentum.
Und wenn er sich reinsetzt um es zu überführen? Kann ich ihm das untersagen?
Es geht mir nicht darum ihn zu schikanieren, sondern nur darum, dass ich kein Risiko eingehe.
Im Falle einer Rückabwicklung wirst Du nur den im Vertrag (den Du ja auch unterschrieben hast) dokumentierten Preis erstattet bekommen, wirst ja keinen anderen Nachweis haben.
Die Einbauten solltest Du dann wieder entfernen, ohne dass z. B. Bohrungen zurückbleiben.
Zitat:
Der Kaufpreis im Kaufvertrag ist niedriger angegeben als der tatsächlich gezahlte Preis (Habe ich erst ein paar Tage später zu Hause bemerkt). Ich habe leider keine Zeugen für den Kauf. Was passiert im Falle eines Rücktritts?
Ich habe bereits Änderungen am Fahrzeug durchführen lassen, die den Wert steigern. (Nachrüstung Orig. Navi, Bluetooth Freisprechfunktion, etc.) Was passiert mit dieser Wertsteigerung beim Rücktritt?
Ich würde mich wirklich sehr über qualifizierte Antworten freuen.
Gibt es einen sonstigen Nachweis über die höhe des Kaufpreises? Etwa Überweisung? Scheck?
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Gibt es einen sonstigen Nachweis über die höhe des Kaufpreises? Etwa Überweisung? Scheck?
Nur die Bargeldabhebung.
Zitat:
Original geschrieben von OpelOpal
Und wenn er sich reinsetzt um es zu überführen? Kann ich ihm das untersagen?
Wenn die Mängel die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, durchaus.
Das beweist ja nichts.
Nur die Bargeldabhebung.
Zitat:
Original geschrieben von OpelOpal
Nun meine Fragen:
Wenn der Händler das Fahrzeug abholt, welche Sicherheit habe ich, dass er nicht unterwegs einen Unfall baut und ich auf den Kosten sitzen bleibe?
keine
Zitat:
Bin ich verpflichtet ihm das Fahrzeug vorbeizubringen?
nein
Zitat:
Wie komme ich nach Hause?
dein problem
Zitat:
Wer trägt die Kosten?
der der die musik bestellt -> DU
Zitat:
Der Händler hat keine eigene Werkstatt (Fähnchenhändler). Wenn er doch selber "bastelt", wer kommt für evtl. Folgeschäden auf?
der händler
Zitat:
Was ist wenn weitere Schäden auftreten?
dann geht das spiel wieder von vorne los.
Zitat:
Der Kaufpreis im Kaufvertrag ist niedriger angegeben als der tatsächlich gezahlte Preis (Habe ich erst ein paar Tage später zu Hause bemerkt). Ich habe leider keine Zeugen für den Kauf. Was passiert im Falle eines Rücktritts?
sorry aber das ist dein problem! wie kann man sich einen kaufvertrag nicht durchlesen? warum unterschreibt man ungelesen irgendwas und kommt dann tage später mit daher. was im vertrag steht ist gesetz. deshalb bestätigst du ja diese angaben mit deiner unterschrift.
Zitat:
Ich habe bereits Änderungen am Fahrzeug durchführen lassen, die den Wert steigern. (Nachrüstung Orig. Navi, Bluetooth Freisprechfunktion, etc.) Was passiert mit dieser Wertsteigerung beim Rücktritt?
dein problem. ausbauen oder pech gehabt.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von OpelOpal
Und wenn er sich reinsetzt um es zu überführen? Kann ich ihm das untersagen?
Wenn die Mängel die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, durchaus.
Wenn zu befürchten ist, dass die Mängel zu weiteren Schäden führen z.B. am DPF?
Kann ich ihm dann die fahrt damit untersagen?
Es ist ja schließlich mein Eigentum!?
Irgendwie dubios, die Geschichte... Man kauft doch nicht das auto, guckt nichtmal den Kaufvertrag durch (warst du bei der Ausstellung überhaupt dabei?) und lässt den Wagen dann irgendwann mal "durchgucken"...
Dann in irgendeine Werkstatt fahren, wahrscheinlich noch Autoteile Ungeheuer, da komm ich dir auch mir nem Neuwagen mit ner zweiseitigen Mängelliste raus...
Ich glaube, Du kommst mit Freundlichkeit weiter. Wenn Du dem Händler sagen möchtest, was er zu tun und zu lassen hat, ziehst Du den Kürzeren.
Wie hoch ist denn die Differenz des bezahlten zu dem protokollierten Betrag?
Zitat:
Original geschrieben von OpelOpal
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn die Mängel die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, durchaus.
Wenn zu befürchten ist, dass die Mängel zu weiteren Schäden führen z.B. am DPF?
Kann ich ihm dann die fahrt damit untersagen?
Es ist ja schließlich mein Eigentum!?
Zitat:
Original geschrieben von Daemonarch
Irgendwie dubios, die Geschichte... Man kauft doch nicht das auto, guckt nichtmal den Kaufvertrag durch (warst du bei der Ausstellung überhaupt dabei?) und lässt den Wagen dann irgendwann mal "durchgucken"...
Dann in irgendeine Werkstatt fahren, wahrscheinlich noch Autoteile Ungeheuer, da komm ich dir auch mir nem Neuwagen mit ner zweiseitigen Mängelliste raus...
Von "irgendwann" ist doch gar nicht die Rede?
Letzte Woche gekauft. Diese Woche dann zu meiner Vertrauenswerkstatt (Opel Fachhändler) um eine Inspektion durchführen zu lassen.
Es gibt nur 2 Szenarien was den Händler betrifft.
Er wußte auch nichts von den Mängeln oder er hat sie verschwiegen.
Was den Kaufvertrag angeht ist es wirklich Dummheit. Er hatte noch was gesagt davon, dass er die Summe hier einträgt ich aber noch den Aufpreis für Winterräder, TÜV neu und Garantie zu zahlen habe. Habe in der Situation auch nicht weiter darüber nachgedacht.
Zumächst einmal hat der Händler aber das recht zwei Nachbesserungsversuche bevor vom Vertrag zurückgetreten werden kann.
§ 269 BGB Leistungsort
(1) Ist ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen, so hat die Leistung an dem Ort zu erfolgen, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte.
(2) Ist die Verbindlichkeit im Gewerbebetrieb des Schuldners entstanden, so tritt, wenn der Schuldner seine gewerbliche Niederlassung an einem anderen Ort hatte, der Ort der Niederlassung an die Stelle des Wohnsitzes.
(3) Aus dem Umstand allein, dass der Schuldner die Kosten der Versendung übernommen hat, ist nicht zu entnehmen, dass der Ort, nach welchem die Versendung zu erfolgen hat, der Leistungsort sein soll.
Natürlich kannst du dem Verkäufer aber auch Vorschlagen die Reparatur kostengünstig an deinem Wohnort ( Kostenvoranschlag) auf seine Rechnung durchführen zu lassen
Verweigert der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung oder ist die dem
Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt.
Zitat:
Original geschrieben von wolfgear
Wie hoch ist denn die Differenz des bezahlten zu dem protokollierten Betrag?
650,- EUR