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Gebrauchtwagen nach 4 Tagen Motorschaden

Themenstarteram 2. Februar 2012 um 9:27

Hallo Leute

Das Jahr fängt nich gut an für mich!!!

Erst die C-Klasse geschrottet

Dann hab ich mir ein Smart gekauft

Eckdaten: Bj. 12.2000

103tKm

Motor general Überholt, Bremsen neu, Batterie neu und und und

Für 2 750€

Ich weiß der war teuer aber ich dachte mit dem hab ich Ruhe, wie gesagt dachte ich

Hab Montags das Ding gefahren dann 750€ anbezahlt und war Ihn Di. abholen. Wir haben keinen Vertrag gemacht. Zur Info noch es ist ein AutoTuner oder sowas in der art bauen Anlagen ein machen aber auch Werkstattarbeiten wie z.B. Ölwechsel ,Bremsen etc.

Der Stempel von der Inspektion ist auch von denen selbst

Fr fing der kleine an zu Ruckeln und Sa. ging das Motorlämpchen an ich bin direkt dorthin war aber niemand dort. Hab das Auto dahei abgestellt und bin Mo. nach der Arbeit hin. Diagnose :ein Zylinder ist ausgefallen... Motorschaden

Jetzt geht der Streit los er will 1200€ für ein neuen Block dann hab ich auch 1 Jahr Garantie.

ich habe bei meiner Rechtschutz angerufen und die sagten er muss das auf Gewährleistung machen ob gewerblich oder Privat (da er noch behauptete das er ihn mir Privat verkaufte und somit sei es mein Problem).

Hab ihm das so gesagt und er ging nich drauf ein. Sagte dann das ich nun zum Anwalt gehe und mir das so regeln müssen, Leider.

gestern Mittag rufte der "Händler" mich dann an und meinte erwill so eine Lösung finden^^

Eben hab ich mit Ihm gesprochen

er schlug mir vor für 300€ macht er mir ein neuen Motor rein und wir vergessen die Sache.

er nimmt Ihn nicht zurück.

Nun zu meiner Frage soll ich das annehmen oder es doch über Anwalt klären und halt nichts bezahlen aber dann kann er auch irgendein alten Motor wieder einbauen und wenn der 10000Km hält hab ich de Salat

 

Danke Gruß

Sebastian

Beste Antwort im Thema
am 3. Februar 2012 um 7:40

So.Jetzt mal immer langsam.

Bin ich der einzige, der das Verhalten des Händlers hier für sehr Kulant hält?

So wie ich das aus dem letzten Post des TE herauslese, hat der Händler ihm 3 Möglichkeiten angeboten um seiner Gewährleistungspflicht nachzukommen:

1. Der TE bekommt einen anderen (gebrauchten) Smart.

2. Der Händler baut kostenlos einen anderen (gebrauchten) Motor ein.

3. Der Händler baut einen (fabrikneuen) Motor ein, und verlangt dafür als Ausgleich 300,-Euro Beteiligung.

Wie kommt man jetzt auf das schmale Brett ein Recht auf einen kostenlosen (fabrikneuen) Motor aus der Sachmängelhaftung abzuleiten? Wo bitte steht geschrieben, dass der Händler defekte Teile durch Neuware ersetzen muss?

Ich kann dem TE nur raten den neuen Motor für 300,-Euro zu nehmen. Billiger kommt man nicht an einen neuen Motor.

Ich würde mir keinen gebrauchten einbauen lassen, auch wenn ich dadurch 300,- € sparen würde.

@LittleBigJoe:

Was willst du denn dem Anwalt sagen? "Der Händler will mir kostenlos nen gebrauchten Motor einbauen, aber ich möchte viel lieber nen nagelneuen. Mach mal das das geht."? Der lächelt dich kurz an, reibt sich die Hände wegen den Beratungskosten und zeigt dir freundlich den Weg zur Tür.

@Kannenberg:

Seit wann steht im Kaufvertrag etwas dazu wie ein Sachmangel nachzuweisen ist, oder was ein Sachmangel ist?

Mfg Zille

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Egal ob er ihn privat oder gewerblich verkauft hat, du hast erstmal ein Jahr Gewährleistung. Bei privat hätte er die Ausschließen können, aber da ihr scheinbar keinen schriftlichen Vertrag gemacht habt, ist das schwerlich nachweisbar.

Von daher wären deine Chancen vor Gericht nicht mal schlecht, wenn du glaubhaft machen kannst (z.B. durch Zeugen) dass der Wagen entweder gewerblich verkauft wurde oder aber kein Gewährleistungsauschluss stattgefunden hat.

Ich denke der Verkäufer weiß das auch, daher schlägt er dir den 300€ Deal vor.

Zitat:

Original geschrieben von normalerfreak

Wir haben keinen Vertrag gemacht.

Wodurch wurde der Abschluß eines schriftlichen Vertrages verhindert?

am 2. Februar 2012 um 10:23

Er muss den Sachmangel beheben deswegen würde ich mich nicht mit einer Selbstbeteiligung von 300 € einverstanden erklären, da Ihr keinen schriftlichen Kaufvertrag gemacht habt kann er die Sachmangelhaftung als Privatverkäufer auch nicht ausgeschlossen haben ( Dein Glück)

 

Ich würde ab jetzt mit dem Verkäufer auch nur noch schriftlich kommunizieren. Reparatur des Fahrzeuges und beheben aller Sachmängel sonst Anwalt und Gutachten  über den Zustand und Auflistung aller Sachmängel  Falls keine Einsicht  Fremdreparatur auf seine Kosten.

***erklären, da Ihr keinen schriftlichen Kaufvertrag gemacht habt kann er die Sachmangelhaftung als Privatverkäufer auch nicht ausgeschlossen haben ***

Ohne Kaufvertrag wirst du absolut keine Chance haben, irgendeine Gewährleistung zu bekommen....

am 2. Februar 2012 um 13:47

Zitat:

Original geschrieben von loopmaster

***erklären, da Ihr keinen schriftlichen Kaufvertrag gemacht habt kann er die Sachmangelhaftung als Privatverkäufer auch nicht ausgeschlossen haben ***

 

Ohne Kaufvertrag wirst du absolut keine Chance haben, irgendeine Gewährleistung zu bekommen....

Ein Kaufvertrag muss nicht der schriftform entsprechen ein mündlich abgeschlossener Kaufvertrag ist gleichfalls wirksam, hier ist M.E. nun aber der Verkäufer in der Beweispflicht das der gesetzliche "Ausschluss der Sachmangelhaftung beim Privatverkauf" ausgeschlossen wurde.

 

Wir reden hier nicht von Gewährleistung sondern Sachmangelhaftung das sind zwei unterschiedliche Dinge.

 

 

am 2. Februar 2012 um 13:52

naja, wer sich smart kauft sollte eigentlich wissen, dass bei über 100.000 km mit motor überholen fast nichts getan ist...

gibt etliche fälle, wo schon bei 50.000 km austauschmotor fällig wird...

Zitat:

Original geschrieben von loopmaster

Ohne Kaufvertrag wirst du absolut keine Chance haben....

Ein Kaufvertrag besteht ja im vorliegenden Fall, nur eben nicht in schriftlicher Form.

am 2. Februar 2012 um 15:00

Hab soeben mal nachgelesen in alten Threads.

Die Smarts vom Baujahr 2000 haben vermehrt Motorprobleme, was heißt: Lebensdauer von 45.000-60.000 km.

Nachzulesen hier:

http://www.motor-talk.de/.../...ge-haelt-ein-smart-motor-t1775256.html

Die Turboschäden kommen zumeist davon, dass der Turbo-Einlass wie Tankdeckel aussah und so manche Dame den Turbo an Tankstelle mit Benzin geflutet hat :D

Ich sag mal so. Wer ein Fahrzeug ohne schriftlichen Kaufvertrag kauft, ist schon ein wenig...ähm...sagen wir mal blauäugig;)

Die Frage ob privater oder gewerblicher Verkauf, wie hier durchaus von Relevanz, wäre dann ganz klar.

Wie will der Käufer denn beweisen, daß ihm das Fahrzeug gehört? Hat er denn den Fahrzeugbrief mit der Anzahlung erhalten? Doch wohl nicht, oder?

Folgendes ist mir mal passiert.

Klingelt die Polizei und fragt mich, ob mir das Auto xyz gehört. Wie sie mir später erzählten, ist mit dem Auto nämlich nach einem Unfall(Parkrempler) Fahrerflucht begangen worden. Ich hatte einen Kaufvertrag und konnte nachweisen, daß ich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr Eigentümer und Halter des Autos war. Außerdem hatte ich eine schriftliche Vereinbarung, daß der Käufer sich verpflichtet hatte, das Auto innerhalb von 3 Tagen auf seinen Namen umzumelden.

So war die Geschichte für mich sehr schnell vom Tisch und ich war sehr froh darüber.

(Heute würde ich übrigens nur noch rote Nummernschilder akzeptieren)

NIE würde ich ein Fahrzeug kaufen oder verkaufen ohne einen schriftlichen Vertrag darüber zu machen.

am 2. Februar 2012 um 15:09

und nochwas gefunden:

http://www.motor-talk.de/.../...eit-motor-600-ccm-fortwo-t1564151.html

gibt aber X-Themen darüber bei Motortalk...

... auch wenn einer aufschrie, dass 600ccm-Motoren in der Regel nicht nach 20.000 km kaputt gehen, sondern erst so bei 35-70 tsd km...

Zitat:

Original geschrieben von Bert1956

(Heute würde ich übrigens nur noch rote Nummernschilder akzeptieren)

Ganz so eng sehe ich das persönlich nicht. Ich habe auch kein Problem damit, wenn der Käufer mit Kurzzeitkennzeichen (die mit dem gelben Streifen an der Seite) zur Fahrzeugabholung kommt.

Gerichte lassen sowas gerne mit einem Vergleich enden.

Schwer zu entscheiden ob es da nicht besser ist 300€ zu zahlen und einen Strich drunter zu machen.

Als Gewerbetreibender kann der VK auch bei Privatverkauf die Sachmängelhaftung nicht ausschließen, daher greift diese in diesem Fall. Dem VK ist das scheinbar klar, deswegen das Angebot von 300€ ... eingehen musst Du darauf nicht.

Ich würde aber zum VK hingehen und fragen, was er zu tun beabsichtigt. Wenn er einen neuen (generalüberholten) Austauschmotor reinsetzt, ist eine Selbstbeteidigung von 300€ nicht abwegig. Wenn der Motor nur gesundrepariert wird (wie auch immer), würde ich nicht zahlen.

am 2. Februar 2012 um 20:43

Zitat:

da Ihr keinen schriftlichen Kaufvertrag gemacht habt kann er die Sachmangelhaftung als Privatverkäufer auch nicht ausgeschlossen haben

Dumm ist nur, dass es bei einem Privatverkauf keine Beweislastumkehr gibt. Der Käufer ist somit immer in der Pflicht nachzuweisen, dass der Schaden schon beim Verkauf bestand. Da das teilweise ziemlich schwierig werden kann ist es hier schon wichtig ob der Verkäufer jetzt gewerblich oder privat handelt.

Aber ich würde mich nicht auf die 300 € einlassen. Ich denke der VK weiss, dass er in Gewährleistung treten muss und versucht die Kosten zu minimieren.

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