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Gebrauchtwagen vom Händler der in einem anderen Bundesland sitzt
Ich suche immernoch "meinen" Wagen und bin jetzt auf einen Alfa Romeo gestoßen, den ich so auch direkt nehmen würde. Leider liegt der Händler ein paar hundert KM entfernt. Hat jemand schon Erfahrungen mit solchen Geschichten gemacht? Den Transport hier hin würde ich sogar zahlen. Aber das alles im Nachhinein, wenn mal eine Reparatur ansteht oder sonstiges, da kann ich ja nicht mal eben den Wagen kurz rübersenden, wenn da mal was gecheckt werden muss. Wie werden solche Sachen gehandhabt? Wie habt ihr das gemacht? Und würdet ihr sowas überhaupt machen, einen Gebrauchtwagen von einem Händler in einem anderen Bundesland kaufen?
Beste Antwort im Thema
Das Abholen das Autos ist das Problem des Käufers. Anders sieht es aus, wenn ein Gewährleistungsmangel vorliegt und der Händler das Auto selbst reparieren möchte (wozu er quasi das erste Zugriffsrecht hat). Die Transportkosten dann zum Händler hin und zurück hat dieser zu tragen.
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13 Antworten
Wenn auf den Gebrauchten noch Werks/Herstellergarantie ist - dann ist das kein Problem. Geht es um Gewährleistungsansprüche dann ist genau "der Händler" an der Reihe wo Du gekauft hast. Es gibt ja auch Händler welche mehrere Filialen/Zweigstellen haben. Wenn da eine von diesen in der Nähe ist - wird es auch da kein Problem sein die nächste Anzusteuern.
Trifft dies alles nicht zu - so musst Du dorthin Fahren wo Du gekauft hast. Müsste der Wagen wegen einem Fehler/Defekt mal länger dort sein, könnte man noch Aushandeln daß ein Leihwagen gestellt wird.
Musst die für und wider halt Abwiegen!
Normale Wartung bzw. gewöhnliche Reparaturen bezahlt man selbst und kann diese von der Werkstatt am Ort machen lassen.
Die Herstellergarantie übernimmt jede Vertragswerkstatt, egal wo.
Nur für die Händler-Gewährleistung musst du den Wagen zum Händler zurück bringen.
Mit dem Händler reden, ob im Gewährleistungsfall Werkstätten in der Nähe angefahren werden können. Die würden das dann untereinander regeln. Gleiches Vorgehen auch beim Schadensfall unterwegs. Zumindest die Diagnose gescheiter am Ort, um nichts zu verschlimmern, nachher schaut man dann gemeinsam nach der zweckmäßigsten Lösung.
Zitat:
@Railey schrieb am 16. September 2017 um 16:44:59 Uhr:
Mit dem Händler reden, ob im Gewährleistungsfall Werkstätten in der Nähe angefahren werden können. Die würden das dann untereinander regeln. Gleiches Vorgehen auch beim Schadensfall unterwegs. Zumindest die Diagnose gescheiter am Ort, um nichts zu verschlimmern, nachher schaut man dann gemeinsam nach der zweckmäßigsten Lösung.
Das kann man schon so machen - Allerdings ist es meist Umständlich und mit Aufwand und Unabwägbarkeiten Verbunden. Ist so oft schon kompliziert den Händler von seinen Ansprüchen zu Überzeugen und wenn dann noch ein 3.ter oder gar 4.ter zwischengeschaltet ist, dann kann man als Kunde schnell mal den Kürzeren ziehen. Ärger ist da meist Vorprogrammiert!
Von vorhergehenden Händlerversprechen ist nach dem Kauf oft nicht mehr allzuviel übrig!
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 16. September 2017 um 15:48:41 Uhr:
Den Transport hier hin würde ich sogar zahlen.
Wer sollte das sonst?
Oder kaufst Du blind, ohne Dir den da vor Ort anzusehen bzw. probezufahren?
Das hätte ich halt ähnlich gehandhabt, als Händler. Wäre mir ehrlich gesagt zu viel Stress, außer, ich werde den Wagen einfach nicht los. Ist viel Papierkram, wenn mal was ist.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 16. September 2017 um 17:21:41 Uhr:
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 16. September 2017 um 15:48:41 Uhr:
Den Transport hier hin würde ich sogar zahlen.
Wer sollte das sonst?
Oder kaufst Du blind, ohne Dir den da vor Ort anzusehen bzw. probezufahren?
Zahlen kann der Händler ja auch. Er will den Wagen ja loswerden. Ob du ihn jetzt paar hundert Euro runterhandelst oder den normalen Preis zahlst und ihm sagst, er muss dann eben für Transport etc. sorgen. Ich würde zum normalen Preis also noch ein paar hundert Euro draufzahlen. Jemand um die Ecke würde für den gleichen Wagen wohl knapp 1000€ weniger zahlen.
Hinfahren zum besichtigen und probefahren würde ich natürlich vorher schon noch.
Wenn ich Händler wäre, dann würde ich Dich woanders kaufen lassen.
Habe schon oft von Verkäufern gehört, dass da Kunden anrufen aus Hinterbuxtehude und nach Nachlass fragen, weil sie es ja soooooo weit haben.
Das ist doch nicht des Verkäufers Problem, dass Du am anderen Ende Deutschlands wohnst. Du kannst Dir doch auch ein Auto in Deiner Nähe suchen, dann hättest Du die Sorgen a'la "wenn mal was ist" auch nicht.
Das Abholen das Autos ist das Problem des Käufers. Anders sieht es aus, wenn ein Gewährleistungsmangel vorliegt und der Händler das Auto selbst reparieren möchte (wozu er quasi das erste Zugriffsrecht hat). Die Transportkosten dann zum Händler hin und zurück hat dieser zu tragen.
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 16. September 2017 um 17:33:24 Uhr:
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 16. September 2017 um 17:21:41 Uhr:
Wer sollte das sonst?
Oder kaufst Du blind, ohne Dir den da vor Ort anzusehen bzw. probezufahren?
Zahlen kann der Händler ja auch. Er will den Wagen ja loswerden. Ob du ihn jetzt paar hundert Euro runterhandelst oder den normalen Preis zahlst und ihm sagst, er muss dann eben für Transport etc. sorgen. Ich würde zum normalen Preis also noch ein paar hundert Euro draufzahlen. Jemand um die Ecke würde für den gleichen Wagen wohl knapp 1000€ weniger zahlen.
Hinfahren zum besichtigen und probefahren würde ich natürlich vorher schon noch.
Wenn Du eh hinfahrst zur Besichtigung und Probefahrt, dann kannst Du doch genausogut Handlen wie ein anderer ums Eck der Deiner Ansicht nach ev. 1000.- weniger bezahlt. Für das gesparte kannst Du dann auch ev. kleinigkeiten die zu Richten sind in Kauf nehmen und aus eigener Tasche (von den 1000.- Ersparnis durchs Handeln) bezahlen - so ersparst Du Dir Stress mit dem Händler. Wegen zb. einer Kleinigkeit von 100-200.- Eur zahlt sich die weite Fahrt zum Händler nicht aus.
Da kannst Du den Wagen ja gleich selbst Überstellen, wenn er Dir zusagt und Du kaufst. Hab ich auch schon so gemacht selbst bei Privatkauf.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. September 2017 um 18:15:07 Uhr:
Das Abholen das Autos ist das Problem des Käufers. Anders sieht es aus, wenn ein Gewährleistungsmangel vorliegt und der Händler das Auto selbst reparieren möchte (wozu er quasi das erste Zugriffsrecht hat). Die Transportkosten dann zum Händler hin und zurück hat dieser zu tragen.
..genau, der Käufer muss die Transportkosten Kosten tragen (wie letztens das BHG
zugunsten Verkäuferr, entschieden hat)
Daher, vor Kauf unbedingt einen gründlichen Gebrauchtwagencheck machen lassen..
Ansonsten, nach 6-Monaten erlischt eh die "Sachmangelhaftung" seitens des
Verkäufers, somit..egal..
Sollte der Wagen über eine Gebrauchtwagengarantie verfügen, kann diese bei jeder
Werkstatt in Anspruch genommen /geprüft werden..
Grüße
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 18. September 2017 um 13:14:00 Uhr:
Ansonsten, nach 6-Monaten erlischt eh die "Sachmangelhaftung" seitens des
Verkäufers, somit..egal..
Seit wann ist das deiner Ansicht nach der Fall? Mein letzter Kenntnisstand ist "24 Monate Sachmangelhaftung", und die kann bei gebrauchten Sachen auf 12 Monate verkürzt werden. Kürzer geht nicht. Oder hast du einen neueren Kenntnisstand?
Gewährleistung kann nur auf 12 Monaten verkürzt werden, stimmt. Aber der Käufer muss auch nachweisen können, daß Mangel schon beim Kauf vorlag...
Beweislastumkehr gilt beim Verbrauchsgüterkauf nur in den ersten 6 Monaten.