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Gebrauchtwagen vom Händler, Gewährleistung

Themenstarteram 1. November 2018 um 11:56

Hallo

Ich habe im Juni für meine Tochter (Fahranfänger) ein Twingo 2 (Bj 2009) beim Händler gekauft.

Der Scheinwerfer war angelaufen und der Händler meinte das sei eine "Krankheit" bei diesem Auto!

Nun macht der Twingo Probleme, der KAT ist laut einer Werkstatt defekt und die Airbag- Kontrollleuchte ist auch an!

Der Werkstattmeister gibt mir, aber erst ein Kostenvoranschlag, wenn ich mich mit dem Händler in Kontakt gesetzt habe !?! Er meint die Reparaturosten liegen bei ca. 1200 €.

Um den Händler zu schreiben bräuchte ich aber jetzt ein Nachweis zu den Schäden.

Wäre da ein Check vom TÜV oder DEKRA sinnvoll?

Die Stoßstange hat einen Riss, der geklebt wurde, der mir beim Kauf aber nicht so wichtig war. Wichtig war mir das Auto teschnich i.O ist.

Im nach hinein hatte ich auch festgestellt das die Spaltmaße der Haube und Kotflügel nicht stimmen. Evtl. hat mir der Händler auch ein Unfallschaden nicht angegeben, wodurch auch der Scheinwerfer defekt (undicht) ist.

Was kann ich tun?

Wäre da ein Check vom TÜV oder DEKRA sinnvoll?

Beste Antwort im Thema

Und dann ist da noch die Problematik mit "Mängeln", die juristisch keine sind, sondern altersgemässer Verschleiß (nicht zu verwechseln mit "nur" den landläufig so bezeichneten Verschleißteilen, auf welche manche es fälschlich ausschließlich beziehen....)

Bei einem Kat bei einem 9 Jahre alten Kleinwagen für entsprechend kleines Geld (um 3.000? ...) ist Verschleiß vorstellbar.

Bei Interesse, was im Streitfall so alles als Verschleiss gewertet wurde, einfach mal ein PDF googeln:

"ADAC LISTE MANGEL VERSCHLEISS" .

Die Gewährleistung ist keine Reparatur-Vollkasko, auch wenn sich dies in Foren immer noch nicht herumgesprochen hat ;).

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am 1. November 2018 um 12:12

Guten Tag,

Von welchen Nachweis sprichst du?

 

Die ersten 6 Monaten liegt soweit ich weiß der Händler in der beweispflicht.

Ich würde mich erstmal wie schon selbst erkannt mit den Händler in Kontakt treten. Möglichst schnell und anbessten telefonisch oder direkt Face to Face.

 

Briefe dauern und werden oft dann eventuell nur weiter zum Anwalt gelegt oder dergleichen. So kannst du direkt einschätzen woran du bist.

 

Vll ist er ja auch einer der guten Händler und bessert selbst direkt aus. Du müsstest ihn nämlich diese Chance lassen. Einfach reparieren und Geld verlangen ist nicht.

 

Du gehst also zum Händler. Redest mit ihn. Verweist auf die Gewährleistung und gibst ihm die Chance zum nachbessern.

 

Alles weitere ergibt sich auch der Reaktion des Händlers.

Erledige das innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf wegen der Beweislastumkehr und gib dem Händler die Chance nachzubessern. Einfach Schadensersatz fordern geht nicht.

Und dann ist da noch die Problematik mit "Mängeln", die juristisch keine sind, sondern altersgemässer Verschleiß (nicht zu verwechseln mit "nur" den landläufig so bezeichneten Verschleißteilen, auf welche manche es fälschlich ausschließlich beziehen....)

Bei einem Kat bei einem 9 Jahre alten Kleinwagen für entsprechend kleines Geld (um 3.000? ...) ist Verschleiß vorstellbar.

Bei Interesse, was im Streitfall so alles als Verschleiss gewertet wurde, einfach mal ein PDF googeln:

"ADAC LISTE MANGEL VERSCHLEISS" .

Die Gewährleistung ist keine Reparatur-Vollkasko, auch wenn sich dies in Foren immer noch nicht herumgesprochen hat ;).

..wie HelldriverNRW, schreibt..

Bei "älteren" fahrzeugen sind viele Mangel oft nur noch "Verschleiß", wie z.b. der KAT,

oder die "angelaufenen" Scheinwerfer, etc.

Wobei, sind die die "blinden" Scheinwerfer Dir beim Kauf nicht aufgefallen ?

Somit, so ziemlich alles "Verschleißbedingte" Mängel.

Einizge Chance, wenn ihr den Wagen zurück geben möchtet, zu prüfen, ob Unfall-Fahrzeug..

Hier könnte, TÜV, DEKRA, etc. mti einem Gebrauchtwagengutachten (ca. 100€) helfen

(hättest vlt vor dem Kauf machen sollen)

Du kannst bei DEKRA, TÜV, Dir nen etc. prüfen lassen (Gebrauchtwagecheck)..

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