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Gebrauchtwagen von Händler, Rückgaberecht

Themenstarteram 6. November 2015 um 20:38

Ich habe vor knapp 2 Wochen bei einem Händler einen Peugeot 307 SW von 2003, gebraucht für 2.000 €, abgeholt.

4 Wochen davor hat mein Nachbar eine Probefahrt für mich gemacht. Händler sagte, es gab einen kleinen Unfall, der schlecht repariert wurde, vorne links. Scheinwerfer wurden ausgetauscht und am Kunststoff waren Kleinstteile abgebrochen. Dann fand der Händler dauernd neue Sachen, warum er nicht liefern konnte.

Auf der Heimfahrt stelle ich fest, dass ich hinten total "dunkel" ohne Beleuchtung, war. Es klapperte, schepperte und irgend etwas blockierte die Räder. (Mein weibliches Empfinden)

Den Händler am nächsten Morgen angerufen, sagte er, dies seien doch nur Kleinigkeiten und es wäre eben kein Neuwagen und schon lange kein Grund das Auto zurück zu geben.

Mit Frust bin ich einen weiteren Tag später (im Hellen) zu einer Werkstatt gefahren. Die schlugen die Hände über dem Kopf zusammen (Bilder folgen).

Die hinteren Bremssättel saßen fest.

Der "Querträger" unter dem Kühler ist stark nach innen verbogen und mit Kabelbindern zusammen gezogen.

Der "Ventilator" ist gerissen und alles wackelt in sich.

Beide Achslager hinten sind gerissen.

Der Auspuff-"Endtopf" sei fertig.

Das Fernlicht ist diagonal geschaltet und dadurch funktionslos.

Alle "Birnen" hinten erneuert und vorne ein Fernlicht.

Ersatzrad nicht unter Auto.

Wieder beim Händler angerufen. Er recht unverschämt. Ich soll in seine Nachbar Werkstatt kommen. Er hätte Nachbesserungsrecht. Termin war gestern.

Wieder waren die "Birnen" defekt und wurden ausgetauscht. Ein Stecker vom Fernlicht war vertauscht und wurde gerichtet.

Ersatzrad und Wagenheber sind aufgetaucht. Ließen sich nicht unter dem Wagen befestigen. Da alles verrostet und keine Seilwinde mehr da. (Händler sagte, nun erklärt sich auch, warum das Rad im Kofferraum lag. Er will ein Reifenpannenset besorgen oder ich soll das Ersatzrad im Kofferraum spazieren fahren.

Das Rasseln und Klappern sei der "Krümmer", der sei durch und auch normal, da kein Neuwagen.

Frisches Öl steht jetzt (nach 48 km) unter der "Ölwanne". Dies sei auch normal, da altes Auto. Ölwechsel wurde angeblich vor 5 Wochen gemacht.

Die Gänge 3 und 4 "knallen" nun beim einlegen.

Auf dem rechten Querlenker lag jetzt die gesamte Kunststoff Konstruktion von Stoßstange und Windfang auf. Blockierte beim Lenken. Werkstatt hat Teile weggeschnitten, damit nichts mehr aufliegt. Nun ist alles lose, wackelt und scheppert.

Vorne um den Querträger ist alles lose und wackelt. Werkstatt sagte, damit kommt das Auto nicht mehr über den TÜV. Sie würden das aber auch nicht machen und Händler will es auch nicht machen lassen, da seiner Meinung nach nicht sicherheitsrelevant.

Nach 3 Stunden kamen wir überein, dass ich heute morgen mit dem ADAC telefoniere und höre was zu machen ist.

Händler wollte, dass ich einen TÜV aufsuche, der 200 km entfernt ist und dort auf meine Kosten Tüvbericht/Mängelliste machen lasse. Bei Sicherheitsproblemen würde er das Auto doch zurück nehmen.

Dort käme ich erst nach Ablauf der 14 Tage Rückgabefrist hin, die am Dienstag ist.

ADAC sagte heute morgen, Auto zurück geben und keine weiteren Kosten. Bis 5% der Kaufsumme müsste ich nur hin nehmen.

Händler sagte dazu, er versteht das. Sein Sohn hätte ihn auch schon gefragt, wie er mir mit gutem Gewissen dieses Auto verkaufen konnte. Er wollte auf seinem Hof schauen, ob er ein Ersatzauto für mich hat, fragte wie viel Geld ich noch dazu legen könnte, ansonsten Montag um 15 Uhr Auto gegen Geld zurück.

Und nun kommt es:

Vorhin kommt eine Mail von ihm.

Zitat:

Sie werden feststellen,wenn Sie sich andere Angebote ansehen, daß man in dieser Alters- u. Preisklasse mit solchen Dingen leben muß. Gibt also nicht wirklich einen Grund den Wagen zurückzugeben.

Möchte Sie noch darauf hinweisen, das der Gesetzgeber zwischen Gewerbetreibenden ausdrücklich keine Gewährleistungspflicht

vorsieht.

Ich bin fassungslos und weiß nicht weiter .... Ja, ich habe ein Gewerbe angemeldet, aber ich bin seit Monaten wegen schwerer Erkrankung arbeitslos und beziehe Hartz IV. Genau deswegen brauchte ich ein Auto, um regelmäßig zum Arzt zu kommen.

Wer kann mir sagen, was ich tun kann?

 

 

Beste Antwort im Thema

"aber trotzdem" .... sagt meine kleine Nichte auch immer, wenn ihr was nicht passt :D

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Du hast den Kaufvertrag als Gewerbetreibende unterzeichnet?

am 6. November 2015 um 20:51

Ein paar Fragen sind nicht klar geklärt:

1. In wie weit sind die Mängel auf den Unfall, auf den hingewiesen wurde, zurückzuführen?

Ist es der Unfall, sind es keine Mängel.

2. Was hat sich das mit dem Gewerbetreibenden auf sich?

In welcher Funktion hast du gekauft? Als Privatperson oder als Gewerbetreibende? Ist es letzteres und ist die Gewährleistung ausgeschlossen (was dann wohl der Fall ist), dann bist du der Mops.

Bist Du ADAC Mitglied?

Als Gewerbetreibender bekommt man doch kein Hartz4 ?!?

Bei der Anzahl von üblichen Mängeln, die ja zu großen Teilen auch kein Verschleiß sind, kann man wohl von arglistiger Täuschung reden. So etwas kann aber nur ein Anwalt genau analysieren. Meiner Meinung nach reicht schon die Sache mit den Kabelbindern für eine Wandlung aus. Der TÜV wird das Ding sofort aus dem Verkehr ziehen.

Prüforganisationen gibt es alle Nase lang, dafür muss man keine 200 km fahren. Die schauen den Wagen an... und ziehen ihn in deinem Fall wahrscheinlich gleich aus dem Verkehr...

Wichtig ist hier meines Erachtens nach was im Kaufvertrag steht (Unfallwagen, Schäden, etc.), wobei ich nicht verstehen kann, warum du nicht vor dem Kauf noch eine Probefahrt gemacht hast bzw. einen Unfallwagen kaufst, ohne den selbst zu checken oder checken zu lassen.

Für das Geld hättest du nun wirklich etwas besseres bekommen. Kleiner, aber dafür sparsamer und zuverlässig für weitere 50.000 km...

Ich weiß nicht, was du nun am besten machen sollst. Kein Plan. Kaufvertrag genau ansehen und jemanden suchen, der wirklich Ahnung hat und dir da raus hilft. Könnte ein Automobilclub sein - da kann man auch einen Leserbrief hinschreiben oder an eine Autozeitschrift oder bei "Fratzenbuch" die Geschichte posten... einer dieser 08-15 Fernsehsendungen wie "Grad 12:31 Uhr" die Geschichte erläutern, das arme Mäuschen spielen.

Ja, in der heutigen Zeit kann man da schon Druck aufbauen. Erpressung wäre ein zu hartes Wort und man nennt natürlich keine Namen, nein, aber du hast das nun schon öffentlich gemacht.

Vielleicht ihm einfach den Thread verlinken... vielleicht knickt er da schon ein, wenn er Angst um seinen Ruf hat.

Ohne Gewähr, nur meine Meinung und mal ehrlich, für die Kiste hat er doch dem Verkäufer selbst keine 200 € gegeben. Die soll er schlachten, mehr geht da nicht.

Zitat:

@singledriverin schrieb am 6. November 2015 um 21:38:25 Uhr:

4 Wochen davor hat mein Nachbar eine Probefahrt für mich gemacht.

Mit welchem Ergebnis? :confused:

 

Kaufvertrag checken ->Tüv->Staatsanwaltschaft, besser mit RSV zum Anwalt.

Wenn du als gewerbetreibende gekauft hast (ohne Gewährleistung), haste eben pech gehabt. Dann verschrotte die Kiste und kauf dir woanders was.

Wenn dir wirklich etwas passiert mit der Karre bist DU drann und nicht der Händler.

Um es dir genauer zu sagen: Wenn du einen Unfall mit Personenschaden baust weil z.b. die Lenkung oder die Bremsen versagen dann gehst du evtl. ins Gefängis.

Denn das was du jetzt machst ist nicht fahrlässig oder grob fahrlässig sondern VORSÄTZLICH da du die Mängel kennst und wissentlich ein nicht verkehrssicheres Auto führst. Für Vorsatz gibt es immer eine Freihheitsstrafe, vom Führerschein reden wir mal lieber nicht...

Zitat:

@martinde001 schrieb am 6. November 2015 um 22:17:27 Uhr:

Kaufvertrag checken ->Tüv->Staatsanwaltschaft, besser mit RSV zum Anwalt.

Wenn du als gewerbetreibende gekauft hast (ohne Gewährleistung), haste eben pech gehabt. Dann verschrotte die Kiste und kauf dir woanders was.

Wenn dir wirklich etwas passiert mit der Karre bist DU drann und nicht der Händler.

Um es dir genauer zu sagen: Wenn du einen Unfall mit Personenschaden baust weil z.b. die Lenkung oder die Bremsen versagen dann gehst du evtl. ins Gefängis.

Denn das was du jetzt machst ist nicht fahrlässig oder grob fahrlässig sondern VORSÄTZLICH da du die Mängel kennst und wissentlich ein nicht verkehrssicheres Auto führst. Für Vorsatz gibt es immer eine Freihheitsstrafe, vom Führerschein reden wir mal lieber nicht...

Woher willst Du wissen ob die TE mit dem Wagen weiter fährt?

Mach mal halb lang.:rolleyes:

Wartet doch erst mal auf eine antwort der TE, bevor hier wieder alles zerissen wird.

Sie hat ja geschrieben dass die Bremsen defekt sind und das sie immer noch damit fährt.

am 6. November 2015 um 21:39

Zitat:

@martinde001 schrieb am 6. November 2015 um 22:17:27 Uhr:

Denn das was du jetzt machst ist nicht fahrlässig oder grob fahrlässig sondern VORSÄTZLICH da du die Mängel kennst und wissentlich ein nicht verkehrssicheres Auto führst. Für Vorsatz gibt es immer eine Freihheitsstrafe, vom Führerschein reden wir mal lieber nicht...

Sorry, aber du erzählst juristischen Murks.

Vorsatz bedeutet, dass man genau das erreichen will. Warum sollte die TE das zum Ziel machen?

Maximal reden wir hier von grober Fahrlässigkeit.

Zitat:

@martinde001 schrieb am 6. November 2015 um 22:35:37 Uhr:

Sie hat ja geschrieben dass die Bremsen defekt sind und das sie immer noch damit fährt.

Nö, sie schrieb in der Vergangenheitsform.

Sie schrieb auch "das die hinteren Bremsen fest waren"

Wie gesagt, lasst erst mal eine antwort folgen.

Themenstarteram 6. November 2015 um 22:25

Zitat:

@Drahkke schrieb am 6. November 2015 um 21:51:17 Uhr:

Du hast den Kaufvertrag als Gewerbetreibende unterzeichnet?

Es gibt keinen Kaufvertrag. Nur eine Rechnung. Das ich eine Gewerbe angemeldet habe, ist ihm aus einem Gespräch bekannt. Nicht aber, dass ich es nicht ausüben kann.

Auf wen läuft die Rechnung? KAnnst du mal einstellen, anonymisiert?

Themenstarteram 6. November 2015 um 22:27

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 6. November 2015 um 21:51:44 Uhr:

Ein paar Fragen sind nicht klar geklärt:

1. In wie weit sind die Mängel auf den Unfall, auf den hingewiesen wurde, zurückzuführen?

Ist es der Unfall, sind es keine Mängel.

2. Was hat sich das mit dem Gewerbetreibenden auf sich?

In welcher Funktion hast du gekauft? Als Privatperson oder als Gewerbetreibende? Ist es letzteres und ist die Gewährleistung ausgeschlossen (was dann wohl der Fall ist), dann bist du der Mops.

Unfall wurde unter Zeugen als klein beschrieben. Nicht die Mängel, die gesehen wurden, nach dem der Wagen auf der Bühne stand.

Ich habe ganz privat gekauft.

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