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Gebrauchtwagen zurückgeben aufgrund falscher Angaben
Hallo MT- ler,
hab mir heute einen Gebrauchten Honda gekauft. Alle Angaben zur Fahrzeug Ausstatung stimmten soweit und das Auto sah auch sehr gut aus.
Ich habe ihn letzte Woche Probegefahren. Da er aus der Schweiz war wollte ich einen Deutschen TÜV das ich nur wie normal zur Zulassung gehe und das Auto zulasse. Das war auch soweit kein Problem. Heute war der Termin zur Abholung. Als ich mit der DB die hälfte der Strecke gefahren bin rufter er an der TÜV- Prüfer währe krank und es könne kein anderer machen.
Hat nach gewisser Nachforschungen woll auch gestimmt.
Gemeinsam haben wir den Preis um die erforderliche Summe gesenkt und ich habe das Auto trotzdem abgeholt.
Jetzt kommt das Auto aber nicht aus Schweiz sondern aus Belgien, die Heizung funktioniert auch nicht und der Zündschlüssel passt gar nicht in das Türschloss.
Kann ich das Auto zurückgeben und mein Geld zurückverlangen??????
Sorry aber ich bin total fertig und weiß nicht weiter.
Beste Antwort im Thema
du bist das auto probegefahren und hast nicht gemerkt, dass schlüssel und die heizung nicht funktionieren Oo und das obwohl du laut eigener aussage ein gebranntes kind bist Oo..... no comment
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15 Antworten
Wo und nach welchem Recht hast du denn den Vertrag gemacht? Vom Händler oder von privat? Gewährleistungsausschlüsse im Vertrag? Zugesicherte Eigenschaften?
Händler! Wir haben ne Klausel gemacht das wen ich keinen Tüv bekomme Sie das übernehmen bis er TÜV hat. Ich mach mir aber darum keine Sorgen weil ich nach so nem Start gar nicht weiß ob ich das Auto behalten will.
1Jahr Garantie. ganz normal halt.
Deutscher händler.
Wenn es ein Kauf vom Händler ist, greift hier die Gewährleistung (Sachmangelhaftung), der Händler hat die Ware also mängelfrei zu übergeben und festgestellte Mängel kostenfrei zu beseitigen. Ob bei einem Fahrzeug aus Belgien eine einfache TÜV-Abnahme oder eine Einzelabnahme erfolgen muss, kann ich nicht sagen. Nimm mit dem Händler Kontakt auf, setze ihm einen (schriftlichen) Termin zur Mängelbeseitigung un schalte bei Problemen oder Ablehnung einen Anwalt ein.
einfach zurückgeben???
Was würdest du tun???
Hab mit meinem letzten Gebrauchten schon Probleme gehabt (14Monate gefahren 10mal Werkstatt und leider nicht alles Garantie) und Angst jetzt wieder auf die Sch..... zu fliegen.
Zurückgegeben werden kann das Fahrzeug nicht, erst wenn zwei Nachbesserungsversuche fehlschlagen, geht das.
Wie mein Vorredner schon meinte: Der Händler muß die Mängel kostenfrei beseitigen. Ausfälle wegen der Mängel kannst du geltend machen.
du bist das auto probegefahren und hast nicht gemerkt, dass schlüssel und die heizung nicht funktionieren Oo und das obwohl du laut eigener aussage ein gebranntes kind bist Oo..... no comment
Ja ich weiß aber wer Schaut heut zu Tage noch ob der Schlüssel in die Tür passt? Heizung hab ich Schlicht und Einfach Vergessen. Wer testet das auch bei 33°C???
Ich bin ja selbst Schuld das weiß ich doch aber was mich richtig belastet ist das er nicht aus der Schweiz sondern aus Belgien kommt.
Warum könnte man so etwas Verheimlichen? Oder doch nur Vergessen?
Ich will ja keinem unterstellen das er mutwillig gehandelt hat aber das sind so ungereimtheiten die mich Verunsichern.
Warum passt ein Zündschlüssel nicht in die Tür???
Zitat:
Original geschrieben von helmutauto
Wenn es ein Kauf vom Händler ist, greift hier die Gewährleistung (Sachmangelhaftung), der Händler hat die Ware also mängelfrei zu übergeben und festgestellte Mängel kostenfrei zu beseitigen. Ob bei einem Fahrzeug aus Belgien eine einfache TÜV-Abnahme oder eine Einzelabnahme erfolgen muss, kann ich nicht sagen. Nimm mit dem Händler Kontakt auf, setze ihm einen (schriftlichen) Termin zur Mängelbeseitigung un schalte bei Problemen oder Ablehnung einen Anwalt ein.
Ob in der Schweiz die gleichen Gesetze gelten wie bei uns weiß ich nicht.
Bei einem Kauf
eines belgischen Autos
in der Schweiz
mit TÜV Problemen
nicht passendem Schlüssel
würde ich mir ernsthaft überlegen ob es dieses Auto unbeding sein muss
Ich glaub du hast das falsch Verstanden.
Das Auto habe ich bei einem Deutschen Händler gekauft.
Er sagte immer es käme aus der Schweiz. Habe aber festgestellt das es aus Belgien kommt.
Ob das Mutwillig passiert ist weiß ich nicht. Warum sollte man so etwas verbergen wollen?
Mir fällt auch kein Grund ein warum die Schlösser nicht zusammen passen.
Sorry, hab ich wirklich falsch interpretiert. Dann hast du die Gewährleistung. Ich würde trotzdem intensiv nachdenken ob ich das Auto behalten will. Aber Rückgabe ist nicht einfach.
Lass den Händler das erforderliche machen . Kannst doch nicht jedes Mal Pech haben oder?
Schlüssel paßt wahrscheinlich deshalb nicht rein, weil das Schloß sehr wenig benutzt wurde, und die Mechanik verdreckt und verkalkt ist...
Heizung könnte was schlimmes, könnte aber auch nur verdrecktes Kühlsystem bedeuten...
Schwierige Entscheidung.
Ich würde sagen, wenn der Händler die Schäden richtet und am sonsten keine Beanstandungen vorliegen, spricht nichts dagegen, das Auto zu behalten...
Ist aber deine Entscheidung!
HTC
Ich hoffe nicht.
Grund genug, in meinen Augen, müsste ja schon sein das er aus Belgien kommt und nicht wie behauptet aus der Schweiz.
Das ist doch unterschlagung/ Verschweigen wichtiger Tatsachen?
Zitat:
Er sagte immer es käme aus der Schweiz. Habe aber festgestellt das es aus Belgien kommt.
Wo ist da das Problem?
Heizung reparieren lassen und gleichzeitig die Schließanlage. Ich sehe da kein größeres Problem
ich weiß au nicht? Viellei mach ich mich auch nur Verrückt.
Will halt ein paar meinungen dazu hören. Bin ziemlich Verunsichert was gebrauchte betrifft. Leider reicht das Geld nicht für nen neuen.
Genug misst mit dem alten durch und fast 3000€ misse gemacht durch Reperaturen und schnellen Verkauf.
Will halt nur nicht gleich wieder haufen Geld investierren müssen.