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Gebrauchtwagen zurückgeben?
Hi Leute!
Ich hab mir im November letzten Jahres ein Seat Leon gekauft und habe jetzt seit über 4 Wochen Probleme mit der Leerlaufdrezahl, Lambdasonde (schon 2mal getauscht) und dem Leerlaufsteller (oder wie das ding auch heßt).
Nun hat meine Werkstatt schon 4mal versucht den Fehler zu beheben, aber Sie finden nichts...wie gesagt, die haben mir scho 2mal die Lambdasonde getauscht, und noch den Luftschlauch, an dem das Ventil von der Abgasrückführung hängt.
Ich hab denen auch gesagt, das ich im Internet gelesen habe das es gern mal der LMM oder Leerlaufregler ist, aber das hat die nicht intressiert.
Ich überlege mir jetzt ob ich von dem Recht gebrauch mache, das ich nach 3 fehlgerschlagenen Reperaturversuch die Ware(das Auto) zurückgebe bzw. das die mir eine Preisminderung machen. Aber da es was an der Motorelektronik ist, gebe ich das Auto lieber zurück.
Jetzt meine Frage: Geht das rein rechtlich gesehen? Wie sieht es mit den gefahrenen Kilometer aus? Wie werden die verrechnet?
Hoffe Ihr könnt mir schnell helfen!
greez
zet
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18 Antworten
Ich weiß nicht, ob es nach einem halben Jahr so ohne weiteres geht. Glaub ich nicht. Bei einem verschwiegenen Unfallschaden etc. (siehe anderen Thread) ist es was anderes, aber so...
Die Reparaturen laufen doch alle auf Gebrauchtwagengarantie, oder? Bezaht doch eh alles der Händler, solln se doch machen...
*Is übrigens der 3. Thread zu diesem Thema auf der ersten Seite*
Zitat:
Original geschrieben von dsrihk
Die Reparaturen laufen doch alle auf Gebrauchtwagengarantie, oder? Bezaht doch eh alles der Händler, solln se doch machen...
Ja natürlich zahlt das der Händler, aber wenn der den Fehler nicht findet und mir nie ein Ersatzauto gibt, da er keins da hat, dann geht das einem mit der zeit schon auf den sa**!
zu
Zitat:
Original geschrieben von dsrihk
*Is übrigens der 3. Thread zu diesem Thema auf der ersten Seite*
Ich finde aber nicht das mein Thread zu den anderen passt, da das eine ein Privatverkauf ist und das andere ein Unfallwagen.
greez
Nach erfolglosen Reparaturversuchen innerhalb von 6 Monaten ist eine Wandlung möglich. Schwierig ist immer, dass der Händler sich wahrscheinlich querstellt. Für eine Rechtsberatung solltest Du Dich an einen Anwalt richten. Als ADAC-Mitglied bekommst Du die kostenlos und ansonsten ist eine solche Erstberatung nicht so teuer.
Hast Du Deinen Händler schon befragt, was er von Wandlung hält.
Re: Gebrauchtwagen zurückgeben?
Zitat:
Original geschrieben von zetgun
Ich hab denen auch gesagt, das ich im Internet gelesen habe das es gern mal der LMM oder Leerlaufregler ist, aber das hat die nicht intressiert.
Übergib die Angelegenheit deinem Rechtsanwalt und laß den Wagen wandeln. Da sollte man sich keinen weiteren Streß antun.
das problem besteht doch auch noch da drin, das ich erstmal einen neuen wagen finden muss, da ich sonst komplett ohne auto da steh. und irgendwie sollt ich ja noch zur arbeit kommen. außerdem habe ich da noch eine anlage einbauen lassen, die ich erstmal wieder gegen die alte tauschen lassen muss....
wie sieht das bei einer wandlung aus? muss ich dem sofort den wagen geben, oder habe ich da noch paar tage?(zum anlage ausbauen lassen usw.)
greez
Alles verhandlungssache. Die Zeit, die Anlage auszubauen muss man Dir zugestehen. Wochenlang ein neues Auto zu suchen ist dann eher ein Problem.
Vom ursprünglichen Kaufpreis wird bei Wandlung übrigens eine Nutzungsgebühr abgezogen, schliesslich ist der Wagen von Dir verwendet worden und weniger Wert als vorher. Diese Gebühr ist aber fair.
wie hoch ist diese gebühr ca.?
ich bin ca. 5000 km gefahren.
brauche ja nur eine ungefähre zahl, damit die mich nicht über den tisch ziehen.
greez
Rechne so mit ca. 3,35 % vom Kaufpreis. (0,67*0,05%, geschätzt, habe ich irgendwo gelesen). Bei Neuwagen gibt es auch die Formel, dass die gefahrenen Kilometer auf die zu erwartende Gesamtlaufleistung (in der Regel 200.000km) angerechnet werden. Das wären bei 5000 km dann 2,5 %
Leute hab ne Frage und wollte keinen neuen Thread aufmachen.
Hab vor 3 Monaten einen Jahreswagen von MB gekauft. Das Fahrzeug ist zum 4.Mal in der Werkstatt weil das Getriebe ruckt.
Ich möchte vom Kaufvertrag zurücktreten oder ein anderes Auto welches gleichwertig ist. Jedoch finde ich die Gesetzesgrundlage auch im Netz nicht, weiß jemand wo ich die Paragraphen und Gesetze dazu finde?
Möchte alles auf dem schriftlichen Weg mit dem Verkäufer abwickeln (noch ohne Anwalt).
Wäre echt super wenn mir jmd helfen könnte.
brazzidialer Gruß
Gib mal bei Tante Guggle "Gewährleistung" und "Nacherfüllung" ein.
Da haste schon mal ein paar Tage Lesestoff.
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Gib mal bei Tante Guggle "Gewährleistung" und "Nacherfüllung" ein.
Da haste schon mal ein paar Tage Lesestoff.
Nur so viel Zeit hab ich nicht also nicht umsonst frage ich hier. Ich suche die gleiche Thematik wie bei mir und die passenden Grundlagen dazu.
Zitat:
Original geschrieben von brazzident
Nur so viel Zeit hab ich nicht ....
Ich auch nicht.
Das Thema ist so komlex, dass man nicht sagen kann, nimm Pharagraph XY und es passt schon.
Na, vielleicht findest Du ja noch einen der die Zeit für dich opfert.
http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
§§ 434 ff. BGB
- 437 (Rechte bei Mängeln)
Du musst dem Verkäufer wenigstens einmal die Möglichkeit zur Reparatur geben, hast du vier Mal getant, daher
- § 437 Nr. 2 -> Rücktritt vom Kaufvertrag http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
- § 323 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html
Auf Grundlage deiner Schilderung kannst du zurücktreten. Du musst den Rücktritt nur noch ggü. dem Verkäufer erklären.
Viel Spaß und Erfolg!
Und dran denken, dass der Verkäufer bei Rückgabe die mittlerweilen gefahrenen Kilometer in Rechnung stellen kann.
So, habe jetzt keine Zeit mehr, muss chillen gehen.