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Gebrauchtwagenanschlussgarantie 3 u. 4 Jahr. Versicherungsunterlagen??????

Themenstarteram 17. Februar 2009 um 16:14

Hallo

ich habe am 9.2.09 bei einem Audizentrum einen A3 , Ez5/08 gekauft.

bei Feilschen um den Kaufpreis gab mir der Verkäufer noch eine Gebrauchtwagengarantie für das 3 u. 4Jahr dazu.

Das soll dann so ablaufen das ich am Ende des 2ten Jahres (Neuwagengarantie) vom Autohaus wo ich den Audi gekauft habe die Unterlagen für die Gebrauchtwagengarantie zugeschickt bekomme.

Im Moment habe ich aber keinen Nachweis über die Garantie.

ist das die übliche Abwicklungsart? bzw ist bei Audi die Garantie jetzt schon gespeichert?

bin für jeden brauchbaren Tip dankbar.

v.G Roland

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21 Antworten
am 17. Februar 2009 um 16:27

Hast du zusätzliche Garantieunterlagen unterschrieben? (für das 3. und 4. Jahr)

Als Du Deinen A3 fertig gekauft beim Händler hast, also die Dokumente unterschrieben hast und Deinen Abholschein oder Audi in Empfang genommen hast, solltest Du den Versicherungsschein der Anschlussgarantie unterschrieben haben. Wenn nicht dann, hoffe ich für Dich, das Du schriftlich im Kaufvertrag dies festgehalten hast und somit einen Nachweis hast. 

Wenn nicht, dann kannst Du Dich auf mündliche Sachen bei Audi nicht berufen, das kannst Du echt abheften, oder Du hast einen guten Händler.

Die Versicherung kann man aber auch noch später abschließen, solltest Dich aber dann ran halten, sonst wird es teuer, da am Anfang diese günstiger ist....

Viel Glück.......mit der Volkswagen Versicherung... 

Hallo zusammen

Bei mir lief es so ab:

01.12.08 Fahrzeug in NSU abgeholt

02.12.08 beim Händler Winterräder montieren lassen, Unterlagen für Anschlußgarantie unterschrieben

ca. Mitte Januar 2009 kamen die Unterlagen per Post, lt. :D normal das es so lange dauert (>6 Wochen) da die angeblich enorm viel zu tun haben

Gruß

Roland

Themenstarteram 18. Februar 2009 um 6:38

Hallo

Unterschrieben habe ich garantiemäßig nix beim Händler , nur mündliche Absprache , ich muss da heute sowieso noch mal hin dann verlange ich die Garantieunterlagen , wenn ich die nicht bekomme lasse den ganzen Laden zusammenlaufen, und heute Abend können sie sich ihr unmögliches Geschäftsgebaren im Internet nachlesen.

also danke mal für eure Antworten und bis heute abend

v.G Roland

@B4-Roly:

Mündlich geht so was schon gar nicht, da Du beim Abschluss neben dem Antrag einen Einziehungsauftrag beim Händler unterschreiben musst, der darauf enthalten ist. Hatte dies nämlich gerade auch abgeschlossen.

Sorry, aber Dein Händler scheint mir nicht ganz kompetent.

Habe vor kurzem ebenfalls einen Jahreswagen gekauft und die Anschlussgarantie auch "gratis" mit drauf bekommen. Hab den Versicherungsvertrag aber auch gleich zur Unterschrift bekommen. Kann also nicht behaupten das es normal ist diese erst am Ende abzuschließen.

Zitat:

Original geschrieben von MainGott

Habe vor kurzem ebenfalls einen Jahreswagen gekauft und die Anschlussgarantie auch "gratis" mit drauf bekommen. Hab den Versicherungsvertrag aber auch gleich zur Unterschrift bekommen. Kann also nicht behaupten das es normal ist diese erst am Ende abzuschließen.

Das heißt, Du hast noch ein Jahr Herstellergarantie -> dann ein Jahr Gebrauchtwagengarantie(gesetzl. Verpflichtung des Händlers) -> ab dann Anschlussgarantie

Richtig?

Bei mir war das damals, nämlich ein ziemliches Hickhack und der Händler wollte somit quasi seine Gebrauchtwagengarantieverpflichtung unterschlagen.

Zitat:

Original geschrieben von TDIfelix

 

Das heißt, Du hast noch ein Jahr Herstellergarantie -> dann ein Jahr Gebrauchtwagengarantie(gesetzl. Verpflichtung des Händlers) -> ab dann Anschlussgarantie

Richtig?

Bei mir war das damals, nämlich ein ziemliches Hickhack und der Händler wollte somit quasi seine Gebrauchtwagengarantieverpflichtung unterschlagen.

Hmmm da bringst du mich jetzt zum Nachdenken. An eine gesetzliche Gebrauchtwagengarantie hab ich gar nicht gedacht. Ich hab die Unterlagen jetzt nicht hier aber ich glaube es ist so, dass ich bis 5/2010 Neuwagengarantie habe und dann direkt (also bis 5/2012) die Anschlussgarantie.

Aber deckt die Anschlussgarantie von Audi nicht mehr Schäden ab als die gesetzliche und wäre von daher sowieso zu bevorzugen?

Zitat:

Original geschrieben von MainGott

 

Hmmm da bringst du mich jetzt zum Nachdenken. An eine gesetzliche Gebrauchtwagengarantie hab ich gar nicht gedacht. Ich hab die Unterlagen jetzt nicht hier aber ich glaube es ist so, dass ich bis 5/2010 Neuwagengarantie habe und dann direkt (also bis 5/2012) die Anschlussgarantie.

Aber deckt die Anschlussgarantie von Audi nicht mehr Schäden ab als die gesetzliche und wäre von daher sowieso zu bevorzugen?

Stimmt schon, mit der Carlife Plus fährt man bestimmt sicherer. Wahrscheinlich geht's bei Audi auch gar nicht anders, da es ja im Anschluss zur Herstellergarantie abgeschlossen wird. Der Händler ist somit vielleciht einfach fein raus.....

Bei mir war's deswegen eben verwirrend, so dass ich die Carlife Plus wieder gekündigt habe, wegen dem einen Jahr Gebrauchtwagengarantie, weil man dann ja quasi ein Jahr fast umsonst bezahlt. Hab's dann später aber vergessen mich nochmal drum zu kümmern....:rolleyes:

Kannst Dich ja trotzdem nochmal schlau machen, wie das jetzt genau abläuft. Dann bist auf der sicheren Seite.

Bin jetzt gerade auf die folgende Seite beim ADAC gestoßen:

KlickerKlacker

In dem Fall hat Audi wohl clever die gesetzliche Verpflichtung Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen durch die Zusatzversicherung die sie dem Kunden "kostenlos" (in meinem Fall) anbieten umgangen. Rechtswidrig scheint mir das wie ich es jetzt verstanden habe aber nicht UND es gibt einen weiteren großen Vorteil gegenüber der gesetzlichen für den Kunden: "Eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie ist aber auch für den Käufer von Vorteil. Die gesetzlichen Sachmängelansprüche gelten immer nur, wenn der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Tritt ein Mangel in den ersten 6 Monaten auf, wird vom Gesetz vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Ab dem 7. Monat muss jedoch der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Für einen Anspruch aus einer Garantie ist es egal, wann der Mangel auftritt. "

Ab wann gilt dieses eine Jahr eigentlich? Kaufdatum? Dann wäre es ja sowieso noch durch die Neuwagengarantie abgedeckt... Ich muss demnächst eh nochmal beim :) vorbeischauen dann frag ich nach.

Zitat:

Original geschrieben von MainGott

Bin jetzt gerade auf die folgende Seite beim ADAC gestoßen:

KlickerKlacker

In dem Fall hat Audi wohl clever die gesetzliche Verpflichtung Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen durch die Zusatzversicherung die sie dem Kunden "kostenlos" (in meinem Fall) anbieten umgangen. Rechtswidrig scheint mir das wie ich es jetzt verstanden habe aber nicht UND es gibt einen weiteren großen Vorteil gegenüber der gesetzlichen für den Kunden: "Eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie ist aber auch für den Käufer von Vorteil. Die gesetzlichen Sachmängelansprüche gelten immer nur, wenn der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Tritt ein Mangel in den ersten 6 Monaten auf, wird vom Gesetz vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Ab dem 7. Monat muss jedoch der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Für einen Anspruch aus einer Garantie ist es egal, wann der Mangel auftritt. "

Ab wann gilt dieses eine Jahr eigentlich? Kaufdatum? Dann wäre es ja sowieso noch durch die Neuwagengarantie abgedeckt... Ich muss demnächst eh nochmal beim :) vorbeischauen dann frag ich nach.

Des wird schon so passen, ansonsten hätte man bei nem Jahreswagen theor. auch eigentlich länger Garantie als bei nem Neuwagen...

Bei meinen Gebrauchtwagengarantiebedingungen vom Händler(war ein Audihändler, die Garantie hatte aber nix mit Audi zu tun) stand ganz klar drin, dass diese Gebrauchtwagengarantie erst mit Ablauf der Herstellergarantie in Kraft tritt.

Wahrscheinlich wollt ich damals schlauer sein als ich war, .......:D

am 18. Februar 2009 um 20:15

Ein Händler muss auf einen Gebrauchtwagen 1 Jahr Garantie geben - ab Kaufdatum bzw. ab Auslieferung des Gebrauchtwagens ... in Deinem Fall ist das also locker durch die Herstellergarantie abgegolten. Damit hat der Händler aber nix unterschlagen ... hat nur einfach Glück gehabt, die zusätzliche Garantie ist ein schönes Bonbon, das er Dir anbietet.

 

Allerdings würde ich mir auch jetzt schon irgendwas in den Kaufvertrag setzen lassen diesbezüglich oder zumindest die Anmeldung zur Anschlußgarantie mitgeben lassen, die kann der Händler nämlich auch jetzt schon ausfüllen, auch wenn sie erst in gut 1,5 Jahren zu laufen anfängt.

 

Gruß crossiehh

am 19. Februar 2009 um 18:55

Abend...

ich hab auch nur mal ne Frage zur Anschlussgarantie, denn wenn meiner im Sommer 2 Jahre wird würde ich die gerne noch fürs 3 und 4 Jahr abschliessen. Bis jetzt isz zum Glück ja noch nie was gewesen aber man soll ja niemals nie sagen ;). Auf jedenfall sollte sie damals um die 350 euro kosten und der :) meinte wenn ich die später abschliesse liegt es so um die 400 euro.... Meine Frage wär jetzt gibts da ein Festpreis oder geht das je nach Auto und History des jeweiligen Autos ?

Gruss Keepertwo

Festpreis (je nach Modell)

mom. beim 2.0 TFSI 435,- Teuro, wenn später als 2 Wochen nach Neukauf abgeschlossen.

LG Kasimir

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