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Gebrauchtwagengarantie Reparatur

Themenstarteram 19. Mai 2021 um 0:32

Sehr geehrte Damen und Herren, möchte gerne was fragen.. Ich hab vor 2Monaten einen Ml350cdi gekauft mit Gewahrleistung und 1 Jahr Garantie, nun muss jetzt der Ölkühler gewechselt werden, und wird vom Garantie übernommen. Das Fahrzeug habe ich bei einen Toyota Händler gekauft und muss ich den dort reparieren lassen oder kann ich auch sagen dass es bei Mercedes gemacht werden soll??

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13 Antworten

Den Anspruch auf eine Werkstatt ihrer Wahl haben Sie leider nicht. Der Verkäufer bestimmt die Werkstatt.

Sie brauchen sich keine Sorgen machen, Toyota erfüllt eine Reparatur ebenfalls vollumfänglich.

Der Gewährleistungsgeber bzw dessen Garantiegeber (der Händler ist der Auftraggeber der Garantie beim Garantiegeber) bestimmt das. Man könnte streng genommen sogar ein Gebrauchtteil einbauen lassen. Du hasst nur das Recht der Instandsetzung.

Themenstarteram 19. Mai 2021 um 8:42

Alles klar Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen

Hallo Leute. Ich hätte auch eine Frage bzgl Gewährleistung bei Kauf vom Händler. Wollte jetzt keinen neuen Thread aufmachen.. Ich habe vor 6 Wochen einen Gebrauchtwagen gekauft. Nun habe ich festgestellt, dass die elektrische Verstellung der Lordosenstütze am Fahrersitz nicht funktioniert. Wie sieht es mit der Gewährleistungspflicht bei elektrisch betriebenen Teilen aus? Ist hier der Händler ganz normal in der Pflicht die Reparatur vorzunehmen? Außerdem habe ich gestern erfahren, dass das Auto vor 1,5 Jahren einen Austauschmotor bekommen hat. Beim Kauf wurde davon nix erwähnt. Wie ist hier die rechtliche Bestimmung? Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

Zitat:

@autofreake46 schrieb am 21. März 2023 um 19:13:35 Uhr:

Hallo Leute. Ich hätte auch eine Frage bzgl Gewährleistung bei Kauf vom Händler. Wollte jetzt keinen neuen Thread aufmachen.. Ich habe vor 6 Wochen einen Gebrauchtwagen gekauft. Nun habe ich festgestellt, dass die elektrische Verstellung der Lordosenstütze am Fahrersitz nicht funktioniert. Wie sieht es mit der Gewährleistungspflicht bei elektrisch betriebenen Teilen aus? Ist hier der Händler ganz normal in der Pflicht die Reparatur vorzunehmen? Außerdem habe ich gestern erfahren, dass das Auto vor 1,5 Jahren einen Austauschmotor bekommen hat. Beim Kauf wurde davon nix erwähnt. Wie ist hier die rechtliche Bestimmung? Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

Lordosenstütze,egal ob elektrisch oder mechanisch sollte unter Gewährleistung fallen .

ATM ist schwierig, eigentlich ist ein neuer Motor mit weniger Laufleistung für dich ja positiv. Dir ist ja dadruch ein Schaden entstanden eher das Gegenteil.

Dennoch wirkt ein ATM auf dem Markt oftmals als Wertmindernd.

Da müsstest du wohl mal mit einem Fachanwalt drüber reden, hängt sicher auch von den Eckdaten des Fahrzeugs ab.

In genormten Kaufverträgen gibt es oft zwei Felder für den KM-Stand: Motor und Karosserie! Wenn dort nicht korrekt eingetragen wurde, dann hast Du einen Hebel.

Lordosenstütze sollte auf jeden Fall unter Gewährleistung fallen.

Auch ein nicht angegebener Austauschmotor, insbesondere wenn gebraucht mit evtl. nicht nachvollziehbarer Historie, ist für mich ein absolut offenbarungspflichtiges Detail, da sowas idR für viele Interessenten ein KO-Kriterium ist.

Lordosestütze sehe ich als Gewährleistungsfall, wenn sie schon bei Erhalt des Fahrzeugs nicht funktionierte. Gab es mit ihr allerdings 6 Wochen kein Problem, dürfte es KEIN Gewährleistungsfall sein.

Wie kommst du auf diese Interpretation des Gewährleistungsrechts?

Die ergibts sich aus den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften im BGB, woraus folgt:

Der Mangel muss schon bei Übergabe vorgelegen haben, um in die Sachmängelhaftung zu fallen

Hier ein kleiner, auch für Rechts-Laien verständlicher Ausflug in die Sachmängelhaftung beim Kauf eines gebrauchten PKW:

https://www.adac.de/.../

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 22. März 2023 um 13:01:59 Uhr:

Die ergibts sich aus den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften im BGB, woraus folgt:

Der Mangel muss schon bei Übergabe vorgelegen haben, um in die Sachmängelhaftung zu fallen

Hier ein kleiner, auch für Rechts-Laien verständlicher Ausflug in die Sachmängelhaftung beim Kauf eines gebrauchten PKW:

https://www.adac.de/.../

Den wesentlichen Teil des Artikels aber nicht ausblenden:

Zitat:

Wer muss den Mangel beweisen?

Der Mangel muss schon bei Übergabe vorgelegen haben, um in die Sachmängelhaftung zu fallen.

Wenn Sie das Fahrzeug als Privatperson von einem Unternehmer gekauft haben (sogenannter Verbrauchsgüterkauf), gilt eine Beweiserleichterung: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen, wenn er nicht haften will. Nach dieser Zeit muss der Käufer/die Käuferin beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.

Bei Kaufverträgen, die seit dem 1.1.2022 geschlossen werden, gilt das für ein Jahr ab Übergabe.

 

Wie will der Händler das tun? Bei der Lordosenstütze?

 

Über die Beweislage hatten andere Foristen ja bereits oben geschrieben und dazu habe ich nichts weiter gesagt.

Ob die Beweislastumkehr hier eine Rolle spielen wird, hängt davon ab, ob der Zeitpunkt, wann die Lordosenstütze nicht mehr funktionierte unklar ist.

Dazu müsste sich der TE äußern, da keiner von uns bei der Fahrzeugübergabe dabei war.

Falls der Händler dem TE z.B. beim eventuellen Probesitzen im Fahrzeug oder bei der Sitzeinstellung vor einer Probefahrt gezeigt hatte, wie die Lordosenstütze eingestellt wird und sie dabei noch funktionierte, würde dem TE die Beweislastumkehr kaum helfen.

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 22. März 2023 um 13:40:34 Uhr:

Über die Beweislage hatten andere Foristen ja bereits oben geschrieben und dazu habe ich nichts weiter gesagt.

Ob die Beweislastumkehr hier eine Rolle spielen wird, hängt davon ab, ob der Zeitpunkt, wann die Lordosenstütze nicht mehr funktionierte unklar ist.

Dazu müsste sich der TE äußern, da keiner von uns bei der Fahrzeugübergabe dabei war.

Falls der Händler dem TE z.B. beim eventuellen Probesitzen im Fahrzeug oder bei der Sitzeinstellung vor einer Probefahrt gezeigt hatte, wie die Lordosenstütze eingestellt wird und sie dabei noch funktionierte, würde dem TE die Beweislastumkehr kaum helfen.

Jetzt muss ich lachen. Nicht wegen euch sondern wegen dem Besichtigungstermin des Fahrzeugs... Der Verkäufer war dabei so gut überhaupt nicht anwesend. Er hat mir den Schlüssel gegeben und die kennzeichnen und dann gesagt: viel Spaß bei der Probefahrt. Und ich habe bei der Probefahrt und bei der Abholung die Funktion der Lordosenstütze nicht überprüft, sonst hätte ich es damals schon bemängelt. Man kann halt bei der Probefahrt nicht an alles denken... Ich habe vor kurzem erst die Lordosenstütze einstellen wollen und dabei gemerkt, dass sie nicht funktioniert. Ich habe den Händler schon über den Defekt informiert. Gemeldet hat er sich dazu noch nicht. Ich werde noch ein paar Tage warten und danach nochmal schriftlich verlangen den Defekt zu beheben. Andernfalls geht es zur RSV. Es ist ein sehr großer Vertragshändler, daher ist es schon traurig, dass den Kunden nur Autos verkauft werden sollen und bei Vorfällen nach dem Kauf schlecht reagiert wird.. So what.

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