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Gebrauchtwagengarantie und Gewährleistung

Themenstarteram 21. Juni 2011 um 8:44

Hallo Leute,

zu dem o.g. Thema gibt es ja reichlich Lesestoff.

Folgende Konstellation ist bei mir eingetroffen, zu der ich jedoch nichts finden konnte.

Wenn ein Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft wird und eine Gebrauchtwagengarantie-Urkunde übergeben wird, aber kein Kaufvertrag abgeschlossen wird, wie verhält es sich dann mit der Haftung von Sachmängeln? (tut mir echt leid für mich, aber ich war in dem Moment völlig neben mir und habe nicht daran gedacht, obwohl ich den Vertrag schon ausgedruckt bereitliegen hatte).

Aus meiner Sicht, müßte doch die gesetzliche Gewährleistung automatisch gegeben sein, wenn obendrein eine Gebrauchtwagengarantie gewährt wird, auch wenn es keinen Kaufvertrag gibt, oder?

Habe jetzt nämlich einen Mangel gefunden (es geht um 50 EUR für die Reparatur einer nicht funktionierenden elektrischen Antenne), die der Händler nicht übernehmen will. Ok, ist jetzt nicht unheimlich viel Geld, aber falls mal etwas größeres auftaucht, dann wäre es schon wichtig.

Grüße

bluewing

Beste Antwort im Thema
am 21. Juni 2011 um 9:14

Zitat:

Original geschrieben von bluewing09

Wenn ein Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft wird und eine Gebrauchtwagengarantie-Urkunde übergeben wird, aber kein Kaufvertrag abgeschlossen wird, wie verhält es sich dann mit der Haftung von Sachmängeln?

du kaufst ein gebrauchtfahrzeug von einem händler und dieser gibt dir keinen kaufvertrag - in dem die gewährleistung auf ein jahr beschränkt wird?

das ist wie ein 6er im lotto für dich!

damit muss der händler volle zwei jahre gewährleistung auf das fahrzeug geben...

hast du keinen zettel unterschrieben, wo etwas von "verbindliche bestellung eines gebrauchten kraftfahrzeuges" draufstand?

die gesetzliche gewährleistung hat NICHTS mit einer zusatzgarantie zu tun, auch wenn viele händler dies gerne behaupten...das sind zwei völlig voneinander unabhängige dinge!

Zitat:

die der Händler nicht übernehmen will.

hast du die defekte antenne einfach in einer anderen werkstatt reparieren lassen, oder hast du dem händler die möglichkeit gegeben den mangel nachzubessern?

 

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am 21. Juni 2011 um 9:14

Zitat:

Original geschrieben von bluewing09

Wenn ein Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft wird und eine Gebrauchtwagengarantie-Urkunde übergeben wird, aber kein Kaufvertrag abgeschlossen wird, wie verhält es sich dann mit der Haftung von Sachmängeln?

du kaufst ein gebrauchtfahrzeug von einem händler und dieser gibt dir keinen kaufvertrag - in dem die gewährleistung auf ein jahr beschränkt wird?

das ist wie ein 6er im lotto für dich!

damit muss der händler volle zwei jahre gewährleistung auf das fahrzeug geben...

hast du keinen zettel unterschrieben, wo etwas von "verbindliche bestellung eines gebrauchten kraftfahrzeuges" draufstand?

die gesetzliche gewährleistung hat NICHTS mit einer zusatzgarantie zu tun, auch wenn viele händler dies gerne behaupten...das sind zwei völlig voneinander unabhängige dinge!

Zitat:

die der Händler nicht übernehmen will.

hast du die defekte antenne einfach in einer anderen werkstatt reparieren lassen, oder hast du dem händler die möglichkeit gegeben den mangel nachzubessern?

 

Themenstarteram 21. Juni 2011 um 9:28

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von bluewing09

Wenn ein Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft wird und eine Gebrauchtwagengarantie-Urkunde übergeben wird, aber kein Kaufvertrag abgeschlossen wird, wie verhält es sich dann mit der Haftung von Sachmängeln?

du kaufst ein gebrauchtfahrzeug von einem händler und dieser gibt dir keinen kaufvertrag - in dem die gewährleistung auf ein jahr beschränkt wird?

das ist wie ein 6er im lotto für dich!

damit muss der händler volle zwei jahre gewährleistung auf das fahrzeug geben...

hast du keinen zettel unterschrieben, wo etwas von "verbindliche bestellung eines gebrauchten kraftfahrzeuges" draufstand?

die gesetzliche gewährleistung hat NICHTS mit einer zusatzgarantie zu tun, auch wenn viele händler dies gerne behaupten...das sind zwei völlig voneinander unabhängige dinge!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

die der Händler nicht übernehmen will.

hast du die defekte antenne einfach in einer anderen werkstatt reparieren lassen, oder hast du dem händler die möglichkeit gegeben den mangel nachzubessern?

Genau so ist es. Ich habe keinen Bestellauftrag unterschrieben oder erhalten und auch keinen Kaufvertrag. Habe lediglich eine Quittung auf der die Fahrzeugnummer und der erhaltene Betrag stehen. Ich habe den Wagen zu mir nach Haus geliefert bekommen und die Garantieurkunde mit Fahrzeugnummer und Laufleistung erhalten. Das war es.

Na ja, wegen der Antenne mache ich mir keine Kopf. Die repariere ich in 15 Minuten selbst, da es Reparatur Kits gibt.

Nur die Reaktion des Händlers hat mir zu Denken gegeben und ich habe mich gefragt, wie er auf größere Sachen reagiert.

Danke.

Na ja, der 6er im Lotto ist es nun auch nicht. Auch wenn die Gewährleistung nicht auf ein Jahr beschränkt wurde, dreht sich die Beweislast nach sechs Monaten zuungunsten des Käufers. Ab dann muss er, egal ob ein oder zwei Jahre Gewährleistung gelten, nachweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag. Problematisch ...

Themenstarteram 21. Juni 2011 um 9:59

Zitat:

Original geschrieben von superlolle

Na ja, der 6er im Lotto ist es nun auch nicht. Auch wenn die Gewährleistung nicht auf ein Jahr beschränkt wurde, dreht sich die Beweislast nach sechs Monaten zuungunsten des Käufers. Ab dann muss er, egal ob ein oder zwei Jahre Gewährleistung gelten, nachweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag. Problematisch ...

Mal eine andere Frage. Muss ich bei einem festgestellten Mangel zu dem Händler oder kann ich zu einer freien Werkstatt und dann dem Händler die Rechnung zuschicken?

Nicht jeder hat halt seinen Händler in der Nähe stehen.

am 21. Juni 2011 um 10:15

Natürlich zum Händler, er muss nachbessern.

Zitat:

Original geschrieben von bluewing09

Muss ich bei einem festgestellten Mangel zu dem Händler oder kann ich zu einer freien Werkstatt und dann dem Händler die Rechnung zuschicken?

du musst dem händler die möglichkeit geben, den mangel zu beseitgen...imho sogar zweimal...

wenn der sagt, das du auch in eine andere werkstatt fahren kannst, um ihm dann die rechnung zu schicken, lass dir das vorab schriftlich von ihm bestätigen...

Bei Auftreten eines Mangels muss zunächst dem Verkäufer Gelegeheit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen.

Erst wenn er nicht in der Lage ist, den Mangel zu beseitigen oder sich weigert, den Mangel zu beheben, ist man, nachdem eine dem Verkäufer gesetzte Frist erfolglos verstrichen ist, zur Selbstvornehme brechtigt und kann das Geld vom Verkäufer einfordern. 

 

Also im Schadensfall immer erst mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und die weiteren Schritte absprechen.

 

Da Standort und Wohnsitz des Verkäufers weit voneinander entfernt sind, ist die Frage, wo der Ort der Leistungserbringung ist: Standort des Fahrzeuges oder Sitz des Verkäufers. 

Bin mir da nicht sicher und lasse daher die Frage offen.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

ist die Frage, wo der Ort der Leistungserbringung ist: Standort des Fahrzeuges oder Sitz des Verkäufers.

der ort, der im kaufvertrag benannt wird...i.d.r. also der standort des händlers...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

ist die Frage, wo der Ort der Leistungserbringung ist: Standort des Fahrzeuges oder Sitz des Verkäufers.

der ort, der im kaufvertrag benannt wird...i.d.r. also der standort des händlers...

Es gibt aber keinen Kaufvertrag.

Ich meine, es ist in diesem fall der regelmäßige Standort des Fahrzeuges. Bin mir aber nicht sicher.

 

O.

Natürlich gibt es einen Kaufvertrag, nur halt nicht schriftlich.

Es wird wohl eine Regel geben, wenn der Gerichtsort nicht festgelegt ist.

Wenn ich richtig nachgelesen habe, als Privatkunde immer dort wo der Kunde ist.

am 22. Juni 2011 um 17:36

Zitat:

wenn der sagt, das du auch in eine andere werkstatt fahren kannst, um ihm dann die rechnung zu schicken, lass dir das vorab schriftlich von ihm bestätigen...

Das ist in diesem Zusammenhang falsch. Wenn eine Leistung von vorn herein verweigert wird, ist der Versuch einer zweiten Nachbesserung oder eine Mahnung bedeutungslos/überflüssig.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Natürlich gibt es einen Kaufvertrag, nur halt nicht schriftlich.

Es wird wohl eine Regel geben, wenn der Gerichtsort nicht festgelegt ist.

 

Wenn ich richtig nachgelesen habe, als Privatkunde immer dort wo der Kunde ist.

Ist klar. Es gibt einen Kaufvertrag.

 

Ich meinte, es gibt keinen schriftlichen Kaufvertrag und damit auch keine (belegbare) Regelung über den Ort der Leistungserbringung.

 

O.

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