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Gebrauchtwagenhändler Gewährleistung + Abzocke
Hallo lieben Motor Freunde,
hätte ein riesengroßes Problem und suche hier nun meinen Rat. Falls dieser Beitrag hier nicht reinpasst, dann könnt ihr ihn gerne löschen.
Also:
Habe beim Gebrauchtwagenhändler ein Auto gekauft paar Wochen danach stellt sich raus, dass die Heizung defekt ist. Dieser hat mich bequatscht und mich glaubenlassen er müsse dies nicht Zahlen, es sei meine eigene Schuld. Daraufhin wurde das Problem in der Partnerwerkstatt von ihm repariert und ich habe die Hälfte zahlen müssen. Hierbei kann er keine Rechnung vorweisen und hat es auch mir auch gesagt dass er es ohne Rechnung immer in der Partnerwerkstatt alles machen lässt. Ich bin quasi abgezockt worden.
Wie sieht es aus wenn ich jetzt noch zum Anwalt gehe? Könnte ich das Geld noch wieder kriegen? Hat der Händler sich wegen Steuerhinterziehung wegen ohne Rechnung und wegen Betrug (Gewährleistungsverarsche) strafbar gemacht? Ich weiß ihr seid keine Anwälte, aber hoffe ihr habt so ungefähr ein bisschen Ahnung sodass ihr mich eventuell in die richtige Richtung lenken könnt. Den Anwalt werde ich so früh es geht aufsuchen.
Habe den nach der Rechnung gefragt über Chat, und dieser hat es im Chat zugegeben, dass Reparaturen immer ohne Rechnung bei ihm und Partner geschehen. Könnte dies also beweisen.
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18 Antworten
Willkommen auf MotorTalk.
Du hast die Reibungswärme beim über den Tisch ziehen für Nestwärme gehalten.
Verbuch die Sache einfach als Verlust - alles andere kostet Lebensqualität.
Zitat:
@tomold schrieb am 3. Dezember 2021 um 20:26:06 Uhr:
Willkommen auf MotorTalk.
Du hast die Reibungswärme beim über den Tisch ziehen für Nestwärme gehalten.
Verbuch die Sache einfach als Verlust - alles andere kostet Lebensqualität.
Also sagst du keine Chance auf nix?
Das kann doch niemand hier beurteilen. Keiner weiß, was warum mit der Heizung nicht in Ordnung war.
Du hast doch dem Vorgehen zugestimmt. Dann stehe auch dazu.
Wie hoch ist der Schaden?
Ist das für den Anwalt interessant (wenn ja, lass die Finger von dem...)
Ich hoffe, Dein Höbby ist nicht reiten - Pferdehändler sind nicht besser drauf als Gebrauchtwagenhändler...
Für den reparierten Heizungsdefekt sehe ich auch schwarz…aber für alle evtl.noch zukünftigen Schäden (innerhalb 6 Monate nach dem Kauf) da kannst Du schlauer draus werden und vorher entsprechend vorgehen.
Wann genauer war denn der Kauf?
Das war "überm Tisch ziehen" und "Förderung von Schwarzarbeit Steuerhinterziehung und Sozialabgabenunterschlagung" ...
Hm, ich denke eine Selbstanzeige würde eingestellt werden ... bin mir aber nicht sicher ... für den unternehmer könnte es gefährliger werden.
https://www.zoll.de/.../ansprechpartner_node.html
Moin Moin !
Zitat:
Hat der Händler sich wegen Steuerhinterziehung wegen ohne Rechnung
Ganz im Gegenteil. Sollte das tatsächlich stimmen , so zahlt er die Reparatur aus seinem versteuertem Einkommen, zahlt also zuviel Steuern und nicht zu wenig.
Sollte das stimmen (was ich bezweifele) , dann hat die Rep.firme Steuern hinterzogen.
Zitat:
Ich bin quasi abgezockt worden
Woraus schliesst du das ? Hast du mehr bezahlt, als die Reparatur normalerweise hätte kosten dürfen?
Zitat:
gefragt über Chat, und dieser hat es im Chat zugegeben, dass Reparaturen immer ohne Rechnung bei ihm und Partner geschehen.
Und du glaubst das wirklich? So ein Händler wäre längst pleite !
MfG Volker
Wie immer hilft die Angabe des Fahrzeugs, Alter, KM-Leistung, was repariert wurde und was die Reparatur denn gekostet hat.
Zitat:
@Nobody2021 schrieb am 3. Dezember 2021 um 19:19:40 Uhr:
Habe beim Gebrauchtwagenhändler ein Auto gekauft paar Wochen danach stellt sich raus, dass die Heizung defekt ist. Dieser hat mich bequatscht und mich glaubenlassen er müsse dies nicht Zahlen, es sei meine eigene Schuld.
Warum hast du nicht bereits zu diesem Zeitpunkt anwaltlichen Rat eingeholt?
Keine Rechtschutzversicherung vorhanden?
Ohne weitere Daten zu wissen ist der Ratschlag zum Anwalt zu gehen, nicht gerade ratsam.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 5. Dezember 2021 um 16:49:02 Uhr:
Ohne weitere Daten zu wissen ist der Ratschlag zum Anwalt zu gehen, nicht gerade ratsam.
Richtig - deshalb habe ich ja auch nicht den Gang zum Anwalt angeraten, sondern lediglich gefragt, warum hier noch kein Anwalt eingeschaltet wurde.
Vielleicht verrät uns der TE ja im Zuge der Beantwortung dieser Frage noch ein paar weitere Details zu seinem Fall.
Mensch gib dich doch einfach zufrieden.
Deine Heizung ist repariert und funktioniert anscheinend wieder.
Du hast dich darauf eingelassen, die Hälfte zu bezahlen, wird wohl nicht so viel gewesen sein.
Immer gleich nach dem Anwalt zu schreien ist deutsches Spießertum (bei diesem Streitwert sowieso). Hättest du ein 20.000-Euro-Auto gekauft, das sich nun als zusammengeschusterter Totalschaden herausstellt, wäre die Lage anders.
Zitat:
@nogel schrieb am 5. Dezember 2021 um 20:03:47 Uhr:
Hättest du ein 20.000-Euro-Auto gekauft...
Der TE hat uns doch noch gar nicht verraten, welchen Preis er für das Fahrzeug bezahlt hat.
Es gibt Menschen, die sind einfach nicht zufrieden, wenn sie mangels Wissen übervorteilt und um ihre gesetzlichen Rechte geprellt werden. Oder sich daran stören, dass jemand schmarotzenderweise ein asoziales Geschäftsmodell betreibt, indem durch Schwarzarbeit die Abgabenpflicht unterlaufen wird. Für beides habe ich Verständnis.
@Nobody2021 - Um was geht es Dir im Kern? Um die Übervorteilung oder um die Schwarzarbeit?
Dein mangelndes Wissen ist nun aufgefrischt. Zum Anwalt? Oder Erpressung mit Verweis auf die Schwarzarbeit? Eher schweres Terrain, denn Du hast der Schwarzarbeit letztendlich zugestimmt in dem Augenblick, als Dir klar gemacht wurde, dass es ohne Rechnung passiert.
Anzeige wegen Steuerhinterziehung? Kann man machen. Angedroht habe ich es einer Kfz-Werkstatt auch schon, weil sie mir frech und ohne Aufforderung ein Angebot ohne Rechnung gemacht haben, nur weil ich eine preiswerte Reparatur nachgefragt hatte. Angezeigt habe ich aber noch nicht. Würde ich auch nur machen, wenn ich selbst eine weiße Weste hätte. In Deinem konkreten Fall ist die Weste aber ja beschmutzt.
Fazit: Ich täte es auf sich beruhen lassen und die anteiligen Reparaturkosten als Lehrgeld verbuchen.