Gebrauchtwagenhändler verweigert Gewährleistung Anspruch
Hallo,
ich habe am 22.06. einen Gebrauchtwagen bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. BMW E46 318i Coupe 143 PS Gangschaltung EZ 10/2002
Da ich nur ein Kurzzeitkennzeichen bei der Übernahme hatte und mein Versicherungsbeginn der 01.07. war, wurde der Wagen nochmal gut eine Woche in der Garage stehen gelassen. Auch da ich mich in diesem Zeitraum um TÜV und Reperatur von meinem alten Auto gekümmert habe, wurde er nicht sonderlich überwiegend viel bewegt. Wenn ich ihn dann mal gefahren habe, dann nur für den Weg zur Arbeit (10km einfach).
So vor zwei - drei Wochen ca kam ganz selten immer mal wieder und sehr sporadisch der Fehler, dass die EML , die gelbe Motorleuchte, die gelbe Handbremsleuchte und ASC und sowas aufgeleuchtet haben, bzw bei jedem Schalten kurz aufgeflackert. Der Wagen ging auch in das Notlaufprogramm. Im Stand hat dann auch immer die Drehzahl einen auf Scheibenwischer gemacht.
Typische Anzeichen eben für eine defekte Drosselklappe, wie ich in vielen Foren schon gelesen hatte. Da der Schaden allerdings anfangs immer nur sehr selten aufgetreten ist, habe ich mich erstmal nicht sonderlich drum gekümmert.
Letzten Freitag dann wieder Notlauf, wieder flackern, piepen, Warnsymbole EML etc an, dann hat der Motor beim Gas geben nur noch gestottert. Blieb also liegen. ADAC kam vorbei, hat Fehlerspeicher ausgelesen, Drosselklappe wurde angezeigt. hab ihn seitdem daheim stehne lassen.
Den Händler angerufen und ihm das Problem geschildert. Er meinte dann auch, ich müsse das Fahrzeug zu ihm bringen, da er wegen der Gewährleistung meine Vertragswerkstatt ist. Ich meinte zu ihm, dass ich den Wagen nicht bewegen kann, der Händler ist 40km von mir entfernt. Er meinte aber, das ich das organisieren muss. Er würde keine Möglichkeiten zum Abschleppen haben.
Ich mir also letztendlich einen Hänger gemietet, aufgeladen, damit 40km hin gefahren. Dort meinte er auch dann nochmal, dass er für das Abschleppen oder die Kosten damit nicht zuständig sei. Er schaue sich den Schaden an und dann melde er sich.
Jetzt heute hat er mich angerufen, meinte es sei die Drosselklappe und das dies nicht in die Gewährleistung fallen würde, da der Schaden ja jetzt erst nach 4 Wochen aufgetreten sei und damals definitiv nicht vorhanden sein konnte, da sie beim Herrichten selbst etliche Probefahren gemacht haben und dort so ein Fehler nie bekannt gewesen sei.
Er würde mir kulanterweise und um menschlich zu bleiben (haha -.-) entgegenkommen und die Werkstattkosten übernehmen. Ich müsste dann nur die Materialkosten tragen. Wir aber sicher einige wissen, ist der Einbau in 20min gemacht, aber ne neue Drosseklappe selber kostet gut 250 Eur. Ich meinte ich überlege wie wir vorgehen und melde mich dann nochmal.
Was kann ich jetzt dagegen machen? Zum einen - so mein Wissensstand - hat der Händler auch sämtliche Abschleppkosten zu tragen und zum anderen ist eine Drosselklappe doch wohl nichts, was von heute auf morgen kaputt gehen kann. Und jetzt nach 4 Wochen schon 250 Eur in die Karre investieren hab ich ehrlich gesagt echt sowas von kein Bock drauf.
Grüße und danke für jede Hilfe
Manuel2811
Beste Antwort im Thema
Wer dieses PDF aufmerksam durchliest kann erkennen, dass die von mir beschriebene Auffassung deutscher Gerichte bestätigt wird
Außerdem sollte man mit gefährlichem Halbwissen den TE nicht in einen Prozess treiben ^^
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14 Antworten
Frist setzen. Keine Reaktion darauf, RA einschalten, evtl. über ADAC, kein ADAC oder keine RS Versicherung? Rep. selbst bezahlen....
Über 10 Jahre alt: Gewährleistung wird wohl vor Gericht nicht durchzusetzen sein.
Ich würde auf "Kulanz" des Händlers hoffen
Zitat:
Original geschrieben von NordseeVW
Über 10 Jahre alt: Gewährleistung wird wohl vor Gericht nicht durchzusetzen sein.
Ich würde auf "Kulanz" des Händlers hoffen
Gewährleistung vom Händler, da ist es völlig schnurz wie alt die Karre ist....
Ausser Verschleißteile fällt alles unter Gewährleistung, Tipp einfach mal da schaun:
Im ersten halben Jahr nach dem Kauf muss er dir beweisen das der Fehler noch nicht bestand. So lang ist er in der Pflicht und muss die vollen Kosten übernehmen.
und wie hoch sind die Chancen für ihn, dass er es richtig beweisen kann? Bzw wie genau muss er das denn beweisen?! Er meinte nämlich schon zu mir, dass er beim Herrichten damals etlichste Kilometer selbst schon mit dem Auto gefahren sei und auch der Fehlerspeicher diesbezüglich nie derartiges angezeigt hat und er deswegen sich absolut sicher sei, dass der Fehler erst aufgetreten ist, nachdem ich die Karre nun schon 4 Wochen besitze...so typisches Geblubber eben, damit ich meine Klappe halte etc. Ich würd ja auch zur aller größten Not hergehen und mir evt. auch eine Gebrauchte kaufen, dann wärens in der Regel auch nur rund um die 50 Euro. Aber mir gehts hier auch verdammt um´s Prinzip. Ich hab ne Menge Kohle für die Karre bezahlt und hab´s jetzt auch nicht so dicke. Ich hab den Wagen extra selber dorthin geschleppt, mir extra n Hänger organisiert und den bezahlt und der Sprit der sich da zusammenrappelt ist ja auch nicht ganz ohne...von daher erwarte ich einfach, dass er dafür gerade steht und mir nicht n Auto verkauft, dass nach 4 Wochen schon so ne derartige Macke hat
liest du was geschrieben wurde?
Zitat:
Original geschrieben von Manuel2811
und wie hoch sind die Chancen für ihn, dass er es richtig beweisen kann? Bzw wie genau muss er das denn beweisen?!
...
Im Zweifelsfall muss er die gesetzliche Vermutung des § 476 BGB widerlegen. Dazu muss er das Gegenteil der Vermutung beweisen; gem. § 292 ZPO.
Ob und inwieweit ihm das gelingen wird, lässt sich anhand deiner Angaben nicht feststellen. Denn es sind bisher weder die Beweisangebote des Verkäufers gegeben noch die Voraussetzung für die Würdigung der erhobenen Beweise (i.S.v. § 286 ZPO).
Wie du diesem ersten Absatz entnehmen kannst, bedarf es dafür aber einer Klage und des dazugehörigen gerichtlichen Verfahrens. Darum müsstest du dich kümmern und in Vorkasse gehen. Einen Anwalt brauchst du zwar nicht zwingend bei diesem streitgegenständlichen Betrag, ratsam wäre er aber alle mal.
Damit stehen vorerst Kosten ins Haus, die die Reparaturkosten bei Weitem übersteigen. Ob du diesem im Fall des Obsiegen wiederbekommst, steht dann auch noch in den Sternen... das es mindestens ein paar Monate dauern wird, steht dagegen fest.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Wenn es dir ums Prinzip geht, solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben, die den Spaß bezahlt. Anderenfalls würde ich dir den, ohnehin erst einmal empfehlenswerteren, Gang zum Streitschlichter empfehlen, wenn sich keine gütliche Einigung findet. Kostet, wenn überhaupt, einen Bruchteil und schafft nahezu denselben Effekt.
Schaue deshalb mal hier vorbei: KFZ Schiedsstellen
Viel Erfolg und lass' dir deswegen nicht dauerhaft die (Vor-)Freude am Fahren vermiesen.
Zitat:
Original geschrieben von Tils Nils
Zitat:
Original geschrieben von NordseeVW
Über 10 Jahre alt: Gewährleistung wird wohl vor Gericht nicht durchzusetzen sein.
Ich würde auf "Kulanz" des Händlers hoffen
Gewährleistung vom Händler, da ist es völlig schnurz wie alt die Karre ist....
Ausser Verschleißteile fällt alles unter Gewährleistung, Tipp einfach mal da schaun:
Wer hat hier den Danke-Button gedrückt ?
Nur zur Klarstellung:
Gerichte sehen bei Autos, die über 10 Jahre alt oder über 150.000 km gelaufen sind alles als Verschleiß (bis auf wenige Ausnahme wie z. B. Porsche 911) und deswegen würde eine Klage vermutlich abgewiesen werden. Das weiß auch der Händler !! Die kennen sich mit sowas sehr gut aus
Auch nachzulesen beim ADAC (Urteile) ...
Zitat:
Original geschrieben von NordseeVW
Zitat:
Original geschrieben von Tils Nils
Gewährleistung vom Händler, da ist es völlig schnurz wie alt die Karre ist....
Ausser Verschleißteile fällt alles unter Gewährleistung, Tipp einfach mal da schaun:
Wer hat hier den Danke-Button gedrückt ?
Nur zur Klarstellung:
Gerichte sehen bei Autos, die über 10 Jahre alt oder über 150.000 km gelaufen sind alles als Verschleiß (bis auf wenige Ausnahme wie z. B. Porsche 911) und deswegen würde eine Klage vermutlich abgewiesen werden. Das weiß auch der Händler !! Die kennen sich mit sowas sehr gut aus
Auch nachzulesen beim ADAC (Urteile) ...
http://www.adac.de/.../ADAC-Liste-Mangel-Verschlei%C3%9F_141982.pdf
Na ja.... und wer hier wo Danke drückt solltest den Leuten schon selber überlassen
Wer dieses PDF aufmerksam durchliest kann erkennen, dass die von mir beschriebene Auffassung deutscher Gerichte bestätigt wird
Außerdem sollte man mit gefährlichem Halbwissen den TE nicht in einen Prozess treiben ^^
Ja, du hast recht......
Also würden mir die Anwesenden eher raten, klein bei zu geben und das Auto lieber wieder mitzunehmen und den Schaden selbst beheben? (gebrauchte Drosselklappe ebay z.B.)
Hab auch mal mir das Aktenzeichen durchgelesen von der Drosselklappe in der ADAC PDF
Scheint irgendwie schon ähnlich meinem Fall zu sein, von daher bin ich noch etwas unschlüssig.
http://autokaufrecht.info/.../#more-7569
Bin mir echt unschlüssig, wie ich mich nun ab Besten verhalten soll :/
was ist denn so schwer? Bist beim ADAC? Die können dich vorab beraten. Oder geh zur Schlichterstelle, oder, oder...
Dir wurden alle Fragen beantwortet, entscheiden kannst nur du. Auch kennst nur du den genauen Ablauf deines Gebrauchtwagenkaufs. lt ADAC im .pdf
"Motorsteuergerät,
Drosselklappe
M
10 Jahre
Opel Zafira A
133.000 km
Ständiges Absterben des Motors; bei Motorsteuergerät und Drossel-
klappe handelt es sich nicht
um Verschleißteile, beide sind mit einer
Lebensdauer ausgestattet, die die Gesamtlaufleistung eines handels-
üblichen KFZ bei weitem überstehen müssen.
AG Schwäbisch Hall,
Az. 5 C 557/11
BeckRS 2012, 12524
ADAJUR-Dok.Nr. 98534"
Alles weitere liegt bei dir.
Mal abgesehen würde mich interessieren wie du gekauft hast und wie die Probefahrt ausgefallen ist, ob du Rep.rechnungen, TüV Berichte etc. eingesehen hast.
sl