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Gebrauchtwagenkauf C-Klasse in MB-Niederlassung ohne Kaufvertrag !

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 3. August 2016 um 16:22

Ich habe vor 3 Wochen eine 7 Jahre alte C-Klasse in einer Mercedes - Niederlassung ohne Kaufvertrag

gekauft und gegen Quittung in bar bezahlt.1 Jahr Garantie wurde u.A.mündlich zugesagt.

Ungewöhnlich fand ich das schon,aber ich denke , ein KV nachträglich abgeschlossen würde nur dem

Händler nützen.(Reduktion der Garantie von 2 Jahren auf 1 Jahr u.Ä).-Liege ich da richtig?

Beste Antwort im Thema

Ohne Kaufvertrag, hab ich ja noch nie gehört, dass kann ja wohl kein seriöser Händler gewesen sein.?

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am 3. August 2016 um 16:39

Das war sicher ein MB Vertragspartner, keine werkseigene Niederlassung.

In einer MB Niederlassung halte ich das für ausgeschlossen.

Auf der Quittung wird doch sicher die FIN stehen, das macht doch der Verkäufer allein schon, um sich abzusichern?

Themenstarteram 3. August 2016 um 16:59

Das ist mit Sicherheit ein autorisierter MB-Händler,aber es ändert ja an der Rechtslage nichts .

Was ist bitte ein FIN ?

Also ganz ehrlich selbst schuld würde ich sagen wie kann man ein Fahrzeug ohne Kaufvertrag kaufen? Ich würde nicht mal ein Auto für 1000€ ohne Kaufvertrag kaufen

Ohne Kaufvertrag würde ich höchstens ein Modellauto kaufen.

Unglaublich!

Wieso denn nicht? Es gilt dann das BGB. Kann ggf. sogar Vorteile haben, würde ich sagen, ohne mich damit jetzt näher auseinandergesetzt zu haben. Ist schon ein paar Jährchen her.

Ohne Kaufvertrag, hab ich ja noch nie gehört, dass kann ja wohl kein seriöser Händler gewesen sein.?

Auf dem Kaufvertrag sind doch alle wichtigen Dinge wie Garantie,Km Stand und ob es ein Taxi oder Mietwagen war. Kein seriöser Händler verkauft ein Fahrzeug ohne Vertag. Das soll ein MB Händler ein ?

Themenstarteram 3. August 2016 um 18:51

Feueropal hat recht,es gilt das BGB.Danach haftet eine Privatperson 1Jahr,ein Händler 2 Jahre.Beide können dies

schriftlich ausschließen-der Händler haftet jedoch mind.1Jahr.(2Jahre wenn nichts Schriftliches exsistiert)Das ist meine

Rechtsauffassung u. diese beinhaltet meine Frage.Dabei ist die Frage ,ob der einzige aut.MB-Händler in einer100 Tsd.

Seelenstadt seriös ist, nebensächlich.

am 4. August 2016 um 5:28

Was nützt es dir wenn lt. Gesetzt der Händler 2 Jahre haftet .... er hat ja nichtmal einen Nachweis, dass er dieses Fahrzeit bei dem Händler gekauft hat. Er hat lediglich eine Quittung über den bezahlten Betrag, mehr steht da wahrscheinlich nicht drauf....

Zitat:

@roedert [url=http://www.motor-talk.de/.../...ung-ohne-kaufvertrag-t5770113.html?...]Er hat lediglich eine Quittung über den bezahlten Betrag, mehr steht da wahrscheinlich nicht drauf....

Das kann der TE ja aufklären.

Wenn er weiter oben fragt was eine FIN ist,als Morgenland fragte ob die auf der Quittung steht,wird da nix weiter draufstehen. Die Frage ist warum ein Händler gegen Quittung verkauft,die man ohnehin bekommt und keinen Kaufvertrag macht wie es sich gehört. Zumal die allgemeinen Geschäftsbedingungen da geregelt sind. Und warum fragt der TE nach drei Wochen hier nach?

Themenstarteram 4. August 2016 um 7:50

Es ist erstaunlich,was da alles jetzt reininterpretiert wird. Wahrscheinlich ist:

Auf der Quittung stehen der Fahrzeugtyp,Firmenstempel,Unterschrift v. Verkäufer.Datum,Ort, Geldwäsche - Vorschriften eingehalten (Ausweiskopie),KD-Gutschein u.selbstverständlich Übergabe aller Papiere nach Zulassung durch MB.

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